Arbeitgeber Bundeswehr
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Militärische Flugsicherung<br />
Fluglotsinnen und Fluglotsen der Militärischen Flugsicherung kontrollieren<br />
alle Bewegungen von Luftfahrzeugen am Boden und in<br />
der Luft. Sie erteilen Kontrollanweisungen und übermitteln Verkehrs-<br />
und Wetterinformationen unter Beachtung nationaler und<br />
internationaler Regeln und Vereinbarungen. Sie garantieren eine<br />
sichere und reibungslose Abwicklung des Flugverkehrs bei Tag und<br />
Nacht in jeder Wetterlage und die flexible Anwendung besonderer<br />
Verfahren für den Einsatzflugbetrieb. Die Offiziere der örtlichen<br />
Militärischen Flugsicherung arbeiten entweder im Bereich der Flugplatzkontrolle<br />
oder im Bereich der Anflugkontrolle auf einem<br />
Flugplatz der <strong>Bundeswehr</strong>. Darüber hinaus ist der Einsatz in einer<br />
Kontrollzentrale der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS)<br />
möglich. Als Fluglotsin oder Fluglotse überwachen und steuern<br />
sie die „dritte Dimension“ auf höchstem Leis-tungsniveau und<br />
uneingeschränkt eigenverantwortlich.<br />
Flugabwehrraketendienst<br />
Mit ihren drei Flugabwehrraketengeschwadern bildet die Luftwaffe<br />
unverändert den Kern der nationalen bodengebundenen Fähigkeiten<br />
im Rahmen der Erweiterten Luftverteidigung. Die Flugabwehrraketenkräfte<br />
der Luftwaffe stellen weitreichende Abwehrfähigkeiten<br />
gegen das Gesamtspektrum der Luftbedrohung,<br />
einschließlich ballistischer Flugkörper, bereit. Sie dienen dem Schutz<br />
von Räumen, Objektgruppen und Einzelobjekten und verfügen<br />
über einen hohen Grad an Effektivität unter allen Wetter- und<br />
Sichtbedingungen sowie über eine entsprechende Durchhaltefähigkeit.<br />
Im Rahmen von Einsätzen zur Konfliktverhütung und<br />
Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen<br />
Terrorismus, tragen sie hierdurch maßgeblich zur Wahrung<br />
der Handlungsfreiheit eigener und verbündeter Kräfte bei.<br />
Flugabwehrraketensystem Patriot Soldat mit Fliegerfaust Stinger<br />
Objektschutz in der Luftwaffe<br />
Die Objektschutzkräfte der Luftwaffe können in streitkräftegemeinsamen<br />
Operationen zum Schutz deutschen Territoriums<br />
und in multinationalen Einsätzen zur Krisenbewältigung und<br />
Konfliktverhütung bei der Überwachung, Sicherung und Verteidigung<br />
der eigenen Luftstreitkräfte bzw. der von Luftstreitkräften<br />
genutzten Anlagen eingesetzt werden. In einem einsatzbezogenen<br />
Wirkverbund erfüllen Kräfte des Infanteristischen Objektschutzes,<br />
der Flugabwehr im Objektschutz, der ABC-Abwehr und des<br />
Selbstschutzes, des Brandschutzes, der Kampfmittelabwehr und<br />
der Flugplatzinstandsetzung nationale und internationale Verpflichtungen,<br />
insbesondere an Einsatzflugplätzen der Luftwaffe.