Arbeitgeber Bundeswehr
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5.2 Sachbezüge<br />
Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung erhalten<br />
neben den aufgeführten Geldbezügen zusätzlich Sachbezüge in<br />
Form von unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung, Unterkunft<br />
und Bekleidung (Uniform). Die unentgeltliche truppenärztliche<br />
Versorgung und die Bereitstellung der Uniform werden<br />
steuerlich nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt und bleiben<br />
somit steuerfrei. Für die Inanspruchnahme von unentgeltlicher<br />
Gemeinschaftsunterkunft verringern sich die dargestellten<br />
Nettobeträge in geringem Maße.<br />
5.3 Dienstzeitversorgung<br />
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten nach Beendigung des<br />
Dienstverhältnisses zur Unterstützung der Wiedereingliederung in<br />
das zivile Berufs- und Erwerbsleben neben berufsfördernden<br />
Maßnahmen auch Geldleistungen.<br />
Zur Alterssicherung werden ehemalige Soldatinnen und Soldaten<br />
auf Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Kosten des<br />
Bundes nachversichert.<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal<br />
www.bundeswehr.de im Link: „Service/Besoldung und Versorgung/<br />
Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben – Dienstzeitversorgung“.<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>Bundeswehr</strong> 33