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Arbeitgeber Bundeswehr

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5.2 Sachbezüge<br />

Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung erhalten<br />

neben den aufgeführten Geldbezügen zusätzlich Sachbezüge in<br />

Form von unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung, Unterkunft<br />

und Bekleidung (Uniform). Die unentgeltliche truppenärztliche<br />

Versorgung und die Bereitstellung der Uniform werden<br />

steuerlich nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt und bleiben<br />

somit steuerfrei. Für die Inanspruchnahme von unentgeltlicher<br />

Gemeinschaftsunterkunft verringern sich die dargestellten<br />

Nettobeträge in geringem Maße.<br />

5.3 Dienstzeitversorgung<br />

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten nach Beendigung des<br />

Dienstverhältnisses zur Unterstützung der Wiedereingliederung in<br />

das zivile Berufs- und Erwerbsleben neben berufsfördernden<br />

Maßnahmen auch Geldleistungen.<br />

Zur Alterssicherung werden ehemalige Soldatinnen und Soldaten<br />

auf Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Kosten des<br />

Bundes nachversichert.<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal<br />

www.bundeswehr.de im Link: „Service/Besoldung und Versorgung/<br />

Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben – Dienstzeitversorgung“.<br />

Der <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>Bundeswehr</strong> 33

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