Arbeitgeber Bundeswehr
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6 Soziale Leistungen<br />
6.1 Erholungsurlaub<br />
Soldatinnen und Soldaten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres<br />
haben Anspruch auf 26 Tage Erholungsurlaub. Abhängig<br />
vom Lebensalter und Dienstgrad steigert sich dieser Anspruch.<br />
6.2 Mutterschutz<br />
Für Soldatinnen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des<br />
Mutterschutzgesetzes. Einzelheiten regelt die Mutterschutzverordnung<br />
für Soldatinnen.<br />
www.bundeswehr-karriere.de<br />
6.3 Elternzeit, Erziehungsgeld und Betreuungsurlaub<br />
Nach Ablauf der Mutterschutzfristen können Soldatinnen und<br />
Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und -soldaten Elternzeit<br />
ohne Besoldung bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des<br />
Kindes in Anspruch nehmen. Sie können darüber hinaus aus<br />
familiären Gründen bis zur Dauer von drei Jahren Betreuungsurlaub<br />
unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge erhalten, der auf<br />
höchstens zwölf Jahre verlängert werden kann. Einzelheiten<br />
regelt die Elternzeitverordnung.