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Arbeitgeber Bundeswehr

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6 Soziale Leistungen<br />

6.1 Erholungsurlaub<br />

Soldatinnen und Soldaten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres<br />

haben Anspruch auf 26 Tage Erholungsurlaub. Abhängig<br />

vom Lebensalter und Dienstgrad steigert sich dieser Anspruch.<br />

6.2 Mutterschutz<br />

Für Soldatinnen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des<br />

Mutterschutzgesetzes. Einzelheiten regelt die Mutterschutzverordnung<br />

für Soldatinnen.<br />

www.bundeswehr-karriere.de<br />

6.3 Elternzeit, Erziehungsgeld und Betreuungsurlaub<br />

Nach Ablauf der Mutterschutzfristen können Soldatinnen und<br />

Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und -soldaten Elternzeit<br />

ohne Besoldung bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des<br />

Kindes in Anspruch nehmen. Sie können darüber hinaus aus<br />

familiären Gründen bis zur Dauer von drei Jahren Betreuungsurlaub<br />

unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge erhalten, der auf<br />

höchstens zwölf Jahre verlängert werden kann. Einzelheiten<br />

regelt die Elternzeitverordnung.

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