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Mitteilungen aus dem Gemeindehaus Dottikon - Gemeinde Dottikon

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<strong>Mitteilungen</strong><br />

Öffnungszeiten über die Osterfeiertage<br />

<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>h<strong>aus</strong> <strong>Dottikon</strong><br />

Die Büros der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Dottikon</strong> sind vom<br />

Donnerstag, 5. April 2012, 16.00 Uhr bis und mit<br />

Ostermontag, 9. April 2012 geschlossen.<br />

Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt:<br />

� Telefon 079 364 75 59 oder 062 723 32 15.<br />

Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Osterfesttage.<br />

Clever Steuern bezahlen<br />

Sparen Sie steuerfrei durch frühere Zahlung! Bei Bezahlung Ihrer Steuern für das<br />

Jahr 2012 bis Ende April 2012 erhalten Sie 0.5 Prozent Skonto. Diese<br />

Vor<strong>aus</strong>zahlung um 6 Monate entspricht einem Jahreszins von 1,0 Prozent.<br />

Sie profitieren nur vom Skonto, wenn Ihre Zahlung bis zum 30. April 2012 bei der<br />

Finanzverwaltung <strong>Dottikon</strong> eintrifft.<br />

Mobility-Fahrzeug am Sternenplatz<br />

Das Mobility-Angebot wird von den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Dottikon</strong> und Hägglingen<br />

mitgetragen, weil es eine sinnvolle Alternative zum eigenen Wagen oder Zweitwagen<br />

ist, das Strassennetz entlastet und die Rentabilität des öffentlichen Verkehrs erhöht.<br />

Mobility-Kunden zahlen nur, wenn sie den Wagen benutzen. Die Abrechnung erfolgt<br />

monatlich und detailliert für jede Fahrt. In den Stunden- und Kilometertarifen ist alles<br />

inkl.: Benzin, Service, Versicherung, Reparaturen, Administration usw. enthalten.<br />

So ist Mobility die ideale Lösung für alle, die nicht zu den Vielfahrern gehören:<br />

in Kombination mit <strong>dem</strong> öffentlichen Verkehr, an Stelle eines Zweitautos, für<br />

Junglenker oder natürlich für autolose H<strong>aus</strong>halte. Weitere Angaben finden Sie unter<br />

www.dottikon.ch.


Wichtiger Hinweis für alle Hundehalterinnen und Hundehalter<br />

Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des<br />

Kantons Aargau, AJSV) vom 23. September 2009<br />

§ 21 Leinenpflicht für Hunde (§ 19 AJSG)<br />

Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu<br />

führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht<br />

ohne Leine geführt werden.<br />

Polizeireglement der <strong>Gemeinde</strong>n Büttikon, Dintikon, <strong>Dottikon</strong>, Hägglingen,<br />

Hilfikon, Uezwil, Villmergen, Waltenschwil und Wohlen vom 1. Januar 2009<br />

§ 25 Tierhaltung<br />

Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auf verkehrsreichen<br />

Strassen und Plätzen sowie im Wald sind Hunde an der Leine zu führen. Die<br />

Ausnahmen der Jagdgesetzgebung bleiben vorbehalten.<br />

Ergänzende Informationen:<br />

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit diverser Wildtiere<br />

Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen<br />

(Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehalter sind somit<br />

verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.<br />

Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei<br />

Wildtieren erheblichen Stress <strong>aus</strong>lösen und sie in Gefahr bringen.<br />

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. Die Wildtiere werden es Ihnen danken!


Dorfbeflaggung Jubiläums-Festgottesdienst<br />

Die Katholische Kirchgemeinde <strong>Dottikon</strong> begeht am Sonntag, 24. Juni 2012 ihren<br />

Patroziniumstag und gleichzeitig wird auch das 150-jährige Bestehen der Pfarrkirche<br />

gefeiert. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes wird der Bischof Felix Gmür<br />

den Festgottesdienst abhalten.<br />

Im Hinblick auf diesen speziellen Tag werden die Dorfstrassen festlich beflaggt.<br />

Insbesondere im Bereich rund um die Kirche; im Einmündungsbereich<br />

Bahnhofstrasse, Wohlerstrasse, Sternenplatz und Hendschikerstrasse.<br />

03.04.2012/ms GEMEINDERAT DOTTIKON

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