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2.8 BESCHREIBUNG DER ABWASSERREINIGUNGSPROZESSE<br />

Das anfallende Abwasser muss, um in die Kläranlage zu gelangen ca. 6,0 m mittels Schneckenpumpwerk<br />

gehoben werden. Anschließend werden die Reinigungsstufen im freien Gefälle bis zum Auslauf in den Inn<br />

durchflossen.<br />

Mittels Rechen werden im ersten Reinigungsschritt die ungelösten Grobstoffe aus dem Abwasser entfernt.<br />

Anschließend erfolgt im belüfteten Sand- und Fettfang die Abtrennung von vorwiegend ungelösten<br />

mineralischen Stoffen (Sand, Schotter) und von Fetten. Diese Abtrennung von Sand und Fett dient auch der<br />

Erhöhung der Betriebssicherheit der nachgeschaltenen Reinigungsstufen. Zusammengefasst werden diese<br />

Anlagenteile als „Mechanische Reinigungsstufe“ bezeichnet.<br />

Vom Sandfang gelangt das Abwasser in die „Erste Biologische Stufe“, wo es mit Mikroorganismen<br />

(Rücklaufschlamm) in Kontakt tritt. In dieser biologischen Stufe wird ein Teilabbau bzw. ein Aufschluss der<br />

gelöst und teils hochmolekular vorliegenden Abwasserinhaltsstoffe in niedermolekulare Bestandteile<br />

vorgenommen. Es kommt hier nur zu einer Teilreinigung des Abwassers, die sich vorwiegend auf die<br />

Kohlenstoffverbindungen bezieht. In den Zwischenklärbecken erfolgt die Trennung des Abwasser-<br />

Schlammgemisches durch Schwerkraft.<br />

Das biologisch teilgereinigte Abwasser fließt nun in die „Zweite Biologische Stufe“. In dieser so genannten<br />

Niederlaststufe laufen ähnliche Prozesse wie in der ersten Biologie ab, wobei hier aber zum Teil andere<br />

Mikroorganismen in einer wesentlich längeren Kontaktzeit mit dem Abwasser die Reinigung vollziehen und<br />

abschließen. In dieser 2. Stufe werden vorwiegend Stickstoff- und Phosphor-, aber auch die restlichen<br />

Kohlenstoffverbindungen aus dem Abwasser entfernt. Die Phosphorentfernung erfolgt dabei auf biochemischem<br />

Weg und wird als „Fällung“ bezeichnet. Die gelösten P-Verbindungen werden hier unter Zugabe eines<br />

Hilfsstoffes in schwer lösliche Metallphosphate übergeführt. In den Nachklärbecken wird endgültig die<br />

Trennung des Abwasser-Schlammgemisches vollzogen. Das nun gereinigte Abwasser fließt über den<br />

Ablaufkanal in den Inn, der als Vorflut der ARA dient. Die Aufenthaltszeit des Abwassers in der Kläranlage<br />

beträgt dabei durchschnittlich ca. 20-23 Stunden, also rund 1 Tag.<br />

Der bei der Abwasserreinigung anfallende Überschussschlamm (= Überschuss-Biomasse) aus beiden<br />

biologischen Stufen wird nach der Trennung vom Abwasser weiter entwässert (Schwerkrafteindicker bzw.<br />

maschinelle Überschussschlammentwässerung) und gelangt danach in die Schlammfaulung, wo die organischen<br />

Bestandteile unter anaeroben Bedingungen und bei Dunkelheit zu Klärgas, Wasser und mineralischen<br />

Endprodukten umgesetzt (ausgefault) werden. Dieses Klärgas, das zu rd. 60-65 % aus Methan besteht, wird in<br />

Blockheizkraftwerken zur Gewinnung von elektrischer Energie und Wärmeenergie genutzt.<br />

Der ausgefaulte Schlamm wird anschließend über Kammerfilterpressen unter Zugabe von organischen<br />

Konditionierungsmitteln – so genannte Polymere - entwässert und auf einen Trockensubstanzgehalt von rd.<br />

32 % gebracht. Das dabei anfallende und hochbelastete Pressenwasser (Filtrat) wird über eine separate<br />

Prozesswasserbehandlungsanlage (SBR-Anlage) biologisch gereinigt.<br />

Die weitere Verwertung des Klärschlammes erfolgt, auf Grund seiner guten Qualität, in einer nahe gelegenen<br />

Großkompostierungsanlage. Dabei wird der Klärschlamm mit anderen biologischen Komponenten (z.B.<br />

Grünschnitt, Holzhäcksel, usw.) in einem rd. 3-6 Monate dauernden aeroben Rotteprozess und nachfolgender<br />

Siebung zu Qualitätskompost verarbeitet. Durch die räumliche Nähe der Kompostieranlage zur ARA-Strass<br />

ergeben sich sehr kurze Transportwege mit geringen Umweltbelastungen.<br />

Mechanische Reinigung mit Rechen (links) sowie Sandklassierer (Hintergrund)<br />

und den Wäschern für Rechengut (Vordergrund) und Sand (rechts)<br />

Umwelterklärung 2002 Seite 8

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