September 2008 (PDF) - an.schläge
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jungen Asylsuchenden aus Afgh<strong>an</strong>ist<strong>an</strong> zurückgewiesen, mit folgender<br />
Begründung:„Das Gutachten ist kursorisch gehalten, Angaben über die<br />
Qualifikation des Gutachters und die Verlässlichkeit der von ihm verwendeten<br />
Methoden fehlen.“ Die Folgen für als volljährig erklärte Asylsuchende<br />
können massiv sein: Sie müssen aus der jugendgerechten<br />
Betreuungseinrichtung ausziehen und können leichter in <strong>an</strong>dere – mitunter<br />
als unsicher geltende – EU-Staaten abgeschoben werden. Die<br />
Wiener Ärztekammer hat nun eine „Expertenkommission“ eingesetzt,<br />
die bis zur Vollversammlung im Spätherbst österreichweit geltende<br />
St<strong>an</strong>dards bei Altersgutachten erarbeiten will. Darin sollen künftig auch<br />
PsychologInnen und KinderpsychiaterInnen einbezogen werden. GaH<br />
grüne.listenplätze<br />
Frauensprecherin nicht wiedergewählt<br />
Brigid Weinzinger, bisher Frauen-, Menschenrechts- und Tierschutzsprecherin<br />
der Grünen, wird bei der Nationalratswahl im <strong>September</strong><br />
nicht mehr auf der K<strong>an</strong>didatInnenliste stehen. Sie wurde bei der Erstellung<br />
der Liste für Niederösterreich Anf<strong>an</strong>g August nicht wiedergewählt.<br />
„Eine Entscheidung, die ich respektiere“, sagte Weinzinger und<br />
wird ihre politische Karriere damit beenden. Alle K<strong>an</strong>didatInnen auf<br />
den Grünen Listen werden bei den L<strong>an</strong>desversammlungen bzw. spätestens<br />
bei der Bundesversammlung am 7. <strong>September</strong> demokratisch<br />
gewählt – zumindest theoretisch. Behindertensprecherin Theresia<br />
Haidlmayr kritisiert, dass hingegen alles schon im Vorfeld ausgemacht<br />
sei. Sie hat sich der Wiederwahl gar nicht erst gestellt, weil sie es für<br />
aussichtslos hielt. Die Grünen Listen werden nach dem Reißverschlusssystem<br />
aufgestellt: einmal M<strong>an</strong>n, einmal Frau. Für <strong>September</strong> wurden<br />
mehrere NeueinsteigerInnen bzw.„junge Gesichter“ <strong>an</strong>gekündigt. GaH<br />
Gewaltschutzgesetz gescheitert<br />
Anf<strong>an</strong>g August – mitten im Wahlkampfgetöse – ist das von Justizministerin<br />
Berger (SPÖ) vorgelegte „Zweite Gewaltschutzgesetz“ vorerst<br />
endgültig am Widerst<strong>an</strong>d der ÖVP gescheitert. Der Kompromiss, die<br />
Anzeigepflicht bei Verdacht auf Kindesmissbrauch fallen zu lassen, war<br />
Innenministerin Fekter und Familienministerin Kdolsky zu wenig. Die<br />
Dachorg<strong>an</strong>isation der autonomen österreichischen Frauenhäuser<br />
(AÖF) und die Interventionsstellen gegen Gewalt sind „sehr bestürzt“<br />
über diese bremsende Haltung – denn „jahrel<strong>an</strong>ge Erfahrungen und<br />
die Arbeit mit Gewaltopfern zeigen, wie dringend erforderlich die Novellierung<br />
des derzeit geltenden Gewaltschutzgesetzes ist“, so Maria<br />
Rösslhumer, AÖF-Geschäftsführerin. Mit den Gesetzesänderungen hätten<br />
notwendige europäische und internationale Richtlinien realisiert<br />
werden können. Etwa eine Verbesserung der kostenlosen Prozessbegleitung<br />
für alle Gewaltopfer im Straf- wie auch im Zivilrechtsverfahren.<br />
Besonders notwendig sei auch der gepl<strong>an</strong>te Ausbau der einstweiligen<br />
Verfügung (EV) gewesen, sowohl im Wohnbereich als auch außerhalb,<br />
um Opfer auf längere Zeit vor wiederholter Gewalt und Stalking zu<br />
schützen.„Die derzeitige Regelung von EV im Wohnbereich von drei Monaten<br />
ist viel zu kurz“, so Rosa Logar, Obfrau der Wiener Interventionsstelle.<br />
Die Opferschutzeinrichtungen fordern alle Parteien auf, Opferschutz<br />
als zentrales Anliegen in die politische Arbeit aufzunehmen. GaH<br />
www.aoef.at<br />
wahl.kampf<br />
Seit 1.8. ist die Erweiterung des Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzes in<br />
Kraft. Mia Kager wollte von Christa Pölzlbauer, der Vorsitzenden<br />
d es Österreichischen Frauenrings, wissen, was sich geändert hat.<br />
Spielarten von Gleichstellung<br />
<strong>an</strong>.riss österreich<br />
Worin liegt für Sie der Erfolg dieser Erweiterung? Und <strong>an</strong> welcher Stelle<br />
muss noch etwas geleistet werden, damit das Gesetz seinen Namen<br />
verdient?<br />
Positiv ist, dass das Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz auf weitere Bereiche<br />
außerhalb der Arbeitswelt ausgeweitet wurde, so z. B. auf Versicherungen,<br />
bei Kreditvergabe usw. Sehr schade ist, dass der Gesetzgeber<br />
Werbung und Bildung explizit aus dem Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz<br />
ausgenommen hat – zwei Bereiche, wo im Hinblick auf Geschlechtergleichstellung<br />
alle Hände voll zu tun wären.<br />
Außerdem ist im Gesetz kein explizites Ziel der GLEICHSTELLUNG der<br />
Geschlechter vorgesehen, was zu Verwirrungen führt, da sich nun viele<br />
fragen, ob Frauenförderung gesetzlich weiterhin möglich ist. Die<br />
Gefahr besteht nun, dass Errungenschaften zurückgedrängt werden<br />
und alles auf reine Gleichbeh<strong>an</strong>dlung reduziert wird.<br />
Bis heute bietet das Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz nur individuellen<br />
Rechtsschutz – d.h., dass die einzelne Betroffene sich bei Diskriminierung<br />
mit Schadenersatzklagen wehren k<strong>an</strong>n. Das bringt aber keine<br />
echte Veränderung im Hinblick auf Gleichstellung, sondern ist nur eine<br />
Spielart im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen.<br />
Österreich hält sich nicht <strong>an</strong> die CEDAW (Übereinkommen zur<br />
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ). Meinen Sie,<br />
eine S<strong>an</strong>ktion von Seiten der EU würde helfen?<br />
Der Österreichische Frauenring hat in seiner Stellungnahme zur Novelle<br />
des Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzes darauf hingewiesen, dass nicht<br />
nur EU-Richtlinien umzusetzen sind, sondern auch die Verpflichtungen<br />
der CEDAW einzuhalten wären. Die CEDAW wird immer noch ignoriert,<br />
auch in den Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzgebungen der EU, obwohl<br />
alle Mitgliedsstaaten der EU die CEDAW unterzeichnet haben.<br />
Daher k<strong>an</strong>n es keine EU-S<strong>an</strong>ktionen geben, da die EU selbst die<br />
CEDAW ignoriert.<br />
Ein Aus für „Ladies Nights“ u. ä. sind Folgen des erweiterten Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzes.<br />
Glauben sie, dass frau sich darüber ärgern sollte?<br />
Ich glaube, das ist wieder einmal der bek<strong>an</strong>nte Backlash, wenn reine<br />
Gleichbeh<strong>an</strong>dlung zwischen den Geschlechtern eingeführt wird. Sofort<br />
werden vermeintliche Bevorzugungen von Frauen von der hegemonialen<br />
Männlichkeit als Diskriminierung gegen Männer dargestellt.<br />
So ist es auch bei der Einführung der Quote im Bereich der Arbeitswelt<br />
geschehen. Das passiert d<strong>an</strong>n, wenn nicht klar ist, dass es<br />
um GLEICHSTELLUNG und nicht um reine Gleichbeh<strong>an</strong>dlung im jetzigen<br />
patriarchalen Status Quo geht.<br />
www.frauenring.at<br />
september <strong>2008</strong> <strong>an</strong>.<strong>schläge</strong> 07