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September 2008 (PDF) - an.schläge

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jungen Asylsuchenden aus Afgh<strong>an</strong>ist<strong>an</strong> zurückgewiesen, mit folgender<br />

Begründung:„Das Gutachten ist kursorisch gehalten, Angaben über die<br />

Qualifikation des Gutachters und die Verlässlichkeit der von ihm verwendeten<br />

Methoden fehlen.“ Die Folgen für als volljährig erklärte Asylsuchende<br />

können massiv sein: Sie müssen aus der jugendgerechten<br />

Betreuungseinrichtung ausziehen und können leichter in <strong>an</strong>dere – mitunter<br />

als unsicher geltende – EU-Staaten abgeschoben werden. Die<br />

Wiener Ärztekammer hat nun eine „Expertenkommission“ eingesetzt,<br />

die bis zur Vollversammlung im Spätherbst österreichweit geltende<br />

St<strong>an</strong>dards bei Altersgutachten erarbeiten will. Darin sollen künftig auch<br />

PsychologInnen und KinderpsychiaterInnen einbezogen werden. GaH<br />

grüne.listenplätze<br />

Frauensprecherin nicht wiedergewählt<br />

Brigid Weinzinger, bisher Frauen-, Menschenrechts- und Tierschutzsprecherin<br />

der Grünen, wird bei der Nationalratswahl im <strong>September</strong><br />

nicht mehr auf der K<strong>an</strong>didatInnenliste stehen. Sie wurde bei der Erstellung<br />

der Liste für Niederösterreich Anf<strong>an</strong>g August nicht wiedergewählt.<br />

„Eine Entscheidung, die ich respektiere“, sagte Weinzinger und<br />

wird ihre politische Karriere damit beenden. Alle K<strong>an</strong>didatInnen auf<br />

den Grünen Listen werden bei den L<strong>an</strong>desversammlungen bzw. spätestens<br />

bei der Bundesversammlung am 7. <strong>September</strong> demokratisch<br />

gewählt – zumindest theoretisch. Behindertensprecherin Theresia<br />

Haidlmayr kritisiert, dass hingegen alles schon im Vorfeld ausgemacht<br />

sei. Sie hat sich der Wiederwahl gar nicht erst gestellt, weil sie es für<br />

aussichtslos hielt. Die Grünen Listen werden nach dem Reißverschlusssystem<br />

aufgestellt: einmal M<strong>an</strong>n, einmal Frau. Für <strong>September</strong> wurden<br />

mehrere NeueinsteigerInnen bzw.„junge Gesichter“ <strong>an</strong>gekündigt. GaH<br />

Gewaltschutzgesetz gescheitert<br />

Anf<strong>an</strong>g August – mitten im Wahlkampfgetöse – ist das von Justizministerin<br />

Berger (SPÖ) vorgelegte „Zweite Gewaltschutzgesetz“ vorerst<br />

endgültig am Widerst<strong>an</strong>d der ÖVP gescheitert. Der Kompromiss, die<br />

Anzeigepflicht bei Verdacht auf Kindesmissbrauch fallen zu lassen, war<br />

Innenministerin Fekter und Familienministerin Kdolsky zu wenig. Die<br />

Dachorg<strong>an</strong>isation der autonomen österreichischen Frauenhäuser<br />

(AÖF) und die Interventionsstellen gegen Gewalt sind „sehr bestürzt“<br />

über diese bremsende Haltung – denn „jahrel<strong>an</strong>ge Erfahrungen und<br />

die Arbeit mit Gewaltopfern zeigen, wie dringend erforderlich die Novellierung<br />

des derzeit geltenden Gewaltschutzgesetzes ist“, so Maria<br />

Rösslhumer, AÖF-Geschäftsführerin. Mit den Gesetzesänderungen hätten<br />

notwendige europäische und internationale Richtlinien realisiert<br />

werden können. Etwa eine Verbesserung der kostenlosen Prozessbegleitung<br />

für alle Gewaltopfer im Straf- wie auch im Zivilrechtsverfahren.<br />

Besonders notwendig sei auch der gepl<strong>an</strong>te Ausbau der einstweiligen<br />

Verfügung (EV) gewesen, sowohl im Wohnbereich als auch außerhalb,<br />

um Opfer auf längere Zeit vor wiederholter Gewalt und Stalking zu<br />

schützen.„Die derzeitige Regelung von EV im Wohnbereich von drei Monaten<br />

ist viel zu kurz“, so Rosa Logar, Obfrau der Wiener Interventionsstelle.<br />

Die Opferschutzeinrichtungen fordern alle Parteien auf, Opferschutz<br />

als zentrales Anliegen in die politische Arbeit aufzunehmen. GaH<br />

www.aoef.at<br />

wahl.kampf<br />

Seit 1.8. ist die Erweiterung des Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzes in<br />

Kraft. Mia Kager wollte von Christa Pölzlbauer, der Vorsitzenden<br />

d es Österreichischen Frauenrings, wissen, was sich geändert hat.<br />

Spielarten von Gleichstellung<br />

<strong>an</strong>.riss österreich<br />

Worin liegt für Sie der Erfolg dieser Erweiterung? Und <strong>an</strong> welcher Stelle<br />

muss noch etwas geleistet werden, damit das Gesetz seinen Namen<br />

verdient?<br />

Positiv ist, dass das Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz auf weitere Bereiche<br />

außerhalb der Arbeitswelt ausgeweitet wurde, so z. B. auf Versicherungen,<br />

bei Kreditvergabe usw. Sehr schade ist, dass der Gesetzgeber<br />

Werbung und Bildung explizit aus dem Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz<br />

ausgenommen hat – zwei Bereiche, wo im Hinblick auf Geschlechtergleichstellung<br />

alle Hände voll zu tun wären.<br />

Außerdem ist im Gesetz kein explizites Ziel der GLEICHSTELLUNG der<br />

Geschlechter vorgesehen, was zu Verwirrungen führt, da sich nun viele<br />

fragen, ob Frauenförderung gesetzlich weiterhin möglich ist. Die<br />

Gefahr besteht nun, dass Errungenschaften zurückgedrängt werden<br />

und alles auf reine Gleichbeh<strong>an</strong>dlung reduziert wird.<br />

Bis heute bietet das Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz nur individuellen<br />

Rechtsschutz – d.h., dass die einzelne Betroffene sich bei Diskriminierung<br />

mit Schadenersatzklagen wehren k<strong>an</strong>n. Das bringt aber keine<br />

echte Veränderung im Hinblick auf Gleichstellung, sondern ist nur eine<br />

Spielart im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen.<br />

Österreich hält sich nicht <strong>an</strong> die CEDAW (Übereinkommen zur<br />

Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ). Meinen Sie,<br />

eine S<strong>an</strong>ktion von Seiten der EU würde helfen?<br />

Der Österreichische Frauenring hat in seiner Stellungnahme zur Novelle<br />

des Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzes darauf hingewiesen, dass nicht<br />

nur EU-Richtlinien umzusetzen sind, sondern auch die Verpflichtungen<br />

der CEDAW einzuhalten wären. Die CEDAW wird immer noch ignoriert,<br />

auch in den Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzgebungen der EU, obwohl<br />

alle Mitgliedsstaaten der EU die CEDAW unterzeichnet haben.<br />

Daher k<strong>an</strong>n es keine EU-S<strong>an</strong>ktionen geben, da die EU selbst die<br />

CEDAW ignoriert.<br />

Ein Aus für „Ladies Nights“ u. ä. sind Folgen des erweiterten Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetzes.<br />

Glauben sie, dass frau sich darüber ärgern sollte?<br />

Ich glaube, das ist wieder einmal der bek<strong>an</strong>nte Backlash, wenn reine<br />

Gleichbeh<strong>an</strong>dlung zwischen den Geschlechtern eingeführt wird. Sofort<br />

werden vermeintliche Bevorzugungen von Frauen von der hegemonialen<br />

Männlichkeit als Diskriminierung gegen Männer dargestellt.<br />

So ist es auch bei der Einführung der Quote im Bereich der Arbeitswelt<br />

geschehen. Das passiert d<strong>an</strong>n, wenn nicht klar ist, dass es<br />

um GLEICHSTELLUNG und nicht um reine Gleichbeh<strong>an</strong>dlung im jetzigen<br />

patriarchalen Status Quo geht.<br />

www.frauenring.at<br />

september <strong>2008</strong> <strong>an</strong>.<strong>schläge</strong> 07

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