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Vortrag - Archiv - IAA

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<strong>IAA</strong> Nutzfahrzeuge 2012<br />

„Ladungssicherung in Europa“<br />

21.9.2012<br />

Hannover<br />

Wolfgang Neumann<br />

1. Vorsitzender EURO‐LAS‐T (zukünftig EUMOS)


Vorstellung Wolfgang Neumann<br />

• EURO‐LAS‐T Gründer /1. Vorsitzender des Europäischen Sachverständigen‐<br />

(EUMOS) Verbandes für Ladungssicherung und Transportsicherheit e.V.,<br />

• Gerichtsgutachter Ö.b.u.v. Sachverständiger Verpackung & Ladungssicherung<br />

(einschl. Gefahrgut) Straßen‐, Schienen‐ und Seeverkehr (1993),<br />

• Cert. EURO EXPERT EU‐zertifizierter Sachverständiger im Land‐, See‐, & Luft‐<br />

verkehr für Ladungssicherung, Verpackung, Ladeeinheiten‐<br />

Bildung, sowie Ursachenanalyse‐ und Schadensbewertung,<br />

• EUROSAFE Inhaber und Gründer der Sachverständigen‐Organisation<br />

EUROSAFE mit Firmensitz in Hanau,<br />

• DVR‐Moderator Deutscher Verkehrssicherheitsrat (1999), (DIN‐EN/ISO/IEC) 17024<br />

• VDI Mitglied im 308.2 Richtlinien‐Ausschuss, Obmann VDI 2700 Blatt 18,<br />

• EU‐Projects CARING; C.A.S.H.


Agenda:<br />

Vorstellung des Europäischen Sachverständigen‐<br />

Verbandes für Ladungssicherung und<br />

Transportsicherheit.<br />

• Werte, Ziele, Mitglieder, Mitgliedschaft<br />

Ladungssicherung in Europa<br />

Beispiel: Polen, Frankreich, Italien, Weißrussland)


Logo und Bedeutung<br />

= EUROPE MOVE IT SAFE / EUMOS<br />

= Europäischer Sachverständigenverband für<br />

Ladungssicherung und Transportsicherheit / EURO‐LAS‐T e.V.<br />

(offizieller Name zur Zeit)<br />

21.09.2012 4


Was ist EUMOS<br />

Ein europäischer Sachverständigenverband von ausgewiesenen Experten, auf<br />

dem Gebiet z.B. der:<br />

► Ladungssicherung<br />

► Verpackung<br />

► Transportmittel<br />

► Unfallanalyse/Forschung<br />

► Fahrphysik<br />

► Gefahrgut<br />

Die Sachverständige arbeiten auf dem gesamten Gebiet der Transportsicherheit,<br />

insbesondere der Ladungssicherung . Sie entwickeln die Themen praktisch und<br />

wissenschaftlich weiter.<br />

5


Wofür stehen wir?<br />

Neutralität<br />

Professionalität<br />

Internationalität


EUMOS‐Ziele<br />

Sicherheit auf „allen“ Europäischen<br />

Straßen durch einheitliche Mindest‐Standards,<br />

Ladungsspezifische Lösungen aufzeigen,<br />

Entwicklung von einheitlichen EU‐Ausbildungs‐<br />

Plänen für Verlader und Kontrollorgane,<br />

Ladungssicherungs‐Wissen europaweit<br />

zugänglich machen.


EUMOS‐Mitglieder<br />

Die Mitglieder (Gutachter) des Verbandes sind:<br />

neutral,<br />

innovativ und kreativ,<br />

erfahren in der internationalen<br />

Zusammenarbeit.<br />

8


EUMOS‐Mitglieder<br />

Unsere Mitglieder sind Sachverständige aus europäischen<br />

Ländern, die das Thema „nachhaltig und prozessorientiert“<br />

in Europa mit entwickeln.<br />

9


EUMOS‐Fördermitglieder<br />

Die Verbandsinteressen können gefördert werden, z.B.<br />

Industrie‐Unternehmen<br />

Freie Sachverständige<br />

Transportbranche<br />

10


EUMOS‐Mitgliedschaft<br />

Wir laden Sie ein, bekunden Sie Ihr Interesse und informieren<br />

Sie sich am Informationsstand / Eingangsbereich CC!<br />

11


Ladungssicherung in Polen<br />

Quelle: AKADEMIA MOCOWANIA,<br />

Mr. Jarosław Kędzior<br />

Member EUMOS


Transportrecht Polen – Änderung des Artikels 43 Punkt 2<br />

am 1. Januar 2012<br />

Der Absender/Versender, Empfänger und jeder in der Logistikkette Güter verlädt,<br />

muss im Sinne des Verkehrsrechtes und des öffentlichen Rechts in Polen folgende<br />

Bedingungen einhalten:<br />

Auszug:<br />

• Ladungen müssen wenn Sie in den öffentlichen Verkehr gehen, immer<br />

ausreichend gesichert sein.


Quelle: EUROSAFE


Transportrecht Polen – Änderung des<br />

Artikels 43 Punkt 2 am 1. Januar 2012<br />

Die wichtigste Änderung im Artikel 43.2 in Polen ist, dass nun neben dem Fahrer<br />

insbesondere auch der Versender für die richtige Auswahl der Ladungssicherung<br />

verantwortlich ist.<br />

Der Versender kann bei Schäden im vollem Umfang haftbar gehalten werden<br />

und dies in Form von Geld und Freiheitsstrafen.


Quelle: EUROSAFE


Ausblick Polen<br />

Die Situation für Polen ist besonders für die Produzenten und Verlader „neu“.<br />

Die Verantwortung wird damit bereits jetzt schon einer Teilung –ähnlich wie in<br />

Deutschland– auf Fahrer und Verlader übertragen.<br />

Einer zunehmenden Verantwortungswahrnehmung kann nur durch entsprechende<br />

Ausbildung der Mitarbeiter und einer Neuausrichtung des Logistikprozesses<br />

nachgekommen werden.


Ladungssicherung in Frankreich<br />

Quelle: MAWI,<br />

Mr. Marc Wiltzius<br />

Öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für Ladungssicherung<br />

2. Vorsitzender EUMOS<br />

18


Ladungssicherung in Frankreich ist geregelt, im Dekret n° 99‐269<br />

Bei Sendungen < 3 Tonnen:<br />

Der Transporteur ist verantwortlich für das Beladen, die Ladungssicherung und<br />

das Abladen von der Annahme bis zur Auslieferung.<br />

Bei Sendungen ≥ 3 Tonnen:<br />

Das Beladen, das Verstauen und die Sicherung der Ladung werden von dem<br />

Auftraggeber oder unter seiner Verantwortung durch seinen Stellvertreter<br />

durchgeführt.<br />

19


Ladungssicherung in Frankreich ist geregelt, im Dekret n° 99‐269<br />

1. Der Transporteur, in Person der Fahrer, liefert dem Auftraggeber alle nützlichen<br />

Informationen um:<br />

die Ladung ordnungsgemäß auf dem Fahrzeug zu verteilen,<br />

die Stabilität des Fahrzeuges nicht negativ zu beeinflussen und<br />

um die maximalen Achslasten nicht zu überschreiten.<br />

2. Der Transporteur, in Person der Fahrer prüft:<br />

‐ob die Ladung, dass Stauen und die Sicherung der Ladung, die Verkehrssicherheit<br />

nicht gefährdet.<br />

21


Wie ist der Status Quo in Frankreich?<br />

In Frankreich Ladungssicherung bisher nur sehr zurückhaltend behandelt. Die<br />

Erklärung hierzu liegt zum Teil in der rechtlichen Situation. In der französischen StVO<br />

(Code de la route) spricht man sehr allgemein von Ladungssicherung. Der Code de la<br />

route gibt keine genaueren Angaben zur Ladungssicherung. Die Ladung muss man<br />

"solide festzurren".<br />

In der französischen StVO bezieht man sich nicht auf die<br />

europäischen Normen wie z.B.:<br />

‐ EN 12195‐1 ‐4 oder<br />

‐ EN 12640 und<br />

‐ EN 12642<br />

Dies ist ein großes Problem!<br />

22


Wer ist schuld am Tod des 23 Jahre alten Fahrers?<br />

‐ der Gesetzgeber?<br />

‐ der Auftraggeber?<br />

‐ der Verlader?<br />

‐ der Spediteur?<br />

‐ der Fahrer?<br />

23


STATUS QUO –Frankreich<br />

Straßenkontrollen Ladungssicherung gibt es nicht, keine gesetzliche Basis,<br />

Ladungssicherungsschulung im Rahmen der Fahrerausbildung<br />

Grundqualifikation: 4 Stunden Ladungssicherung<br />

Weiterbildung: 0,5 Stunden Ladungssicherung<br />

Es gibt einige Schulungen bei den Verladern,<br />

Kontrolleure sind nicht in Ladungssicherung ausgebildet,<br />

steigendes Verantwortungsbewusstsein bei den Verladern,<br />

wenig Interesse bei den Transporteuren, da in Frankreich<br />

Ladungssicherung nicht kontrolliert wird.<br />

(Nur 15% der französischen Spediteure fahren international)


Ladungssicherung in der Türkei<br />

Quelle: Alper Özel<br />

Präsident des Türkischen Speditionsverbands<br />

Member EUMOS


Ziel: Harmonisation mit EU Recht<br />

Positive Entwicklung der Gesetzgebung:<br />

2003 ► Neues Güterverkehrsgesetz<br />

2004 ► Neue Verordnung<br />

2004 ► Neue Verordnung für die Ausbildung und<br />

Schulung (Berufszugangsverordnung)


Ziel: Harmonisation mit EU Recht<br />

Es wurden 3 Grundkriterien durch die EU für eine<br />

Berufszulassung im Speditionsgewerbe in die<br />

türkische Gesetzgebung integriert:<br />

‐ Fachliche Eignung<br />

‐ Zuverlässigkeit<br />

‐ Finanzielle Leistungsfähigkeit


Gesetzliche Regelung zur<br />

Ladungssicherung in der Türkei<br />

• Ladungssicherung ist nicht genau reguliert.<br />

• Es heißt: “Die Ladung muss mit geeigneten<br />

Mitteln gesichert werden.”


Ausblick<br />

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind in den<br />

nationalen Vorschriften noch eindeutig zu klären.<br />

Die Orientierung erfolgt zunehmend an EU‐Richtlinien.<br />

Interesse an Ladungssicherung ist sehr hoch,<br />

Für Unterstützung ist man sehr dankbar.


Ladungssicherung in Weißrussland<br />

Quelle; Captain Anatoly Shmelev<br />

Member EUMOS


Product‐Standards: GOST 26653‐90<br />

Der Transport zur Straße, Schiene und See sollte sicher<br />

durchführbar sein.<br />

Dies gilt auch für Transporte die über verschiedene<br />

Verkehrswege mit den unterschiedlichsten<br />

Umschlagsbelastungen.


Minsk, Belarus ‐ Ladung ungesichert<br />

Page 32


Product‐Standards: GOST 26653‐90<br />

• Verpackte Ware sollte zum Transport so geschützt sein, das<br />

weder eine Beschädigungen noch Korrosion entstehen kann.<br />

• Dies gilt auch für eine längere Transportdauer bzw. eine<br />

längere Lagerdauer.<br />

1st Cargo Securing Congress in Frankfurt<br />

am<br />

Page 33


Vorher<br />

34


Nachher<br />

35


Straßenverkehrsregeln § 23.2<br />

• Bevor und während der Fahrt obliegt dem Fahrer die<br />

Ladungskontrolle.<br />

• Er muss während der Beförderung sicher stellen, das die<br />

Ladung nicht herunter fallen kann oder dritte im<br />

öffentlichen Verkehr schädigt.


Realität heute<br />

France‐Russia


Realität heute<br />

Hinweis :YouTube‐Video<br />

Capt. Shmelev


…. Das ist so schwer, das kann gar nicht runterfallen


Eine Frage der Reibung?


Straßen in Weißrussland


Ladungssicherung in Italien<br />

Quelle; Dr. Stefano Vuanello<br />

21.09.2012 42


Italien ‐ Decreto Legislativo 286 (2005)<br />

Decreto Legislativo 286 (2005):<br />

Gesetz über die Aufgaben von Transportunternehmen<br />

Regelt unter anderem …….<br />

• Verpflichtungen der Transportunternehmer<br />

– z.B. beim Straßenzoll oder Haftung bei Warenverlust usw.<br />

(Anlehnung an CMR).<br />

• DL 286 ‐ Artikel 7:<br />

– Verantwortungen des Fahrers, des Verladers und des<br />

Transportunternehmers.<br />

21.09.2012 43


Quelle; Dr. Stefano Vuanello<br />

21.09.2012 44


Artikel 7 (DL 286):<br />

Verantwortung Fahrer, Verlader, Transportunternehmer<br />

• Der Transportunternehmer und der Verlader der<br />

Industrie muss die Gesetzesnormen von der<br />

Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) für<br />

die Sicherheit im Straßenverkehr respektieren und<br />

einhalten.<br />

• Der Transportunternehmer und der Verlader<br />

(Industrie) bleiben auch dann verantwortlich, wenn<br />

sie den Transport an andere Unternehmen<br />

weitergeben.<br />

21.09.2012 45


Polizia Stradale ‐ Italien<br />

Gespräch mit der Polizia Stradale in Brescia im März 2012:<br />

• Die italienische Polizei organisiert interne Schulungen bezüglich der<br />

Kontrolle von LKW<br />

• Die Polizei kontrolliert nur:<br />

Dokumente des Fahrers, Fahrtenschreiber,<br />

Sicherheit des Fahrzeugs (z.B. Bremsen, Reifen, Licht usw.),<br />

Überladung, überstehende Ladung.<br />

21.09.2012 46


Quelle; Dr. Stefano Vuanello<br />

21.09.2012 47


Italien – Zusammenfassung<br />

• Es gibt eine gesetzliche Verordnung No. 286, Artikel 7 und<br />

Straßenverkehrsordnung, Artikel 164, 167<br />

– Es gibt nur indirekte Hinweise auf Ladungssicherung!<br />

– Es gibt noch keinen Verweis auf technische Regeln<br />

oder Normen!<br />

– Keine Kontrollen<br />

– Fahrer und Verlader sind sehr interessiert.<br />

21.09.2012 48


Ausblick: Wohin muss die Entwicklung in EU?<br />

Grob‐Ziel: vom Kraftschluß zum Formschluß<br />

Schneller, Sicherer, Anwenderfreundlich,<br />

Mehr Ladungssicherung, weniger Mathe‐Unterricht,<br />

LaSi‐Verfahren publizieren (Best Code of Practice),<br />

Praxisorientierte Ausbildung der Behörden,<br />

Ziel: einheitliche Kontrollen,<br />

EU‐weit besser koordinierte Richtlinien‐Arbeit.<br />

……………prozessorientiert, innovativ und nachhaltig!<br />

49


Zum Abschluss ein kleiner Ausflug nach Süd‐Afrika<br />

………. alles anders?


Realität –Grenze South Africa / Mozambique


……..mehr über USA oder SA<br />

‐ in Kürze auf der EUMOS‐Homepage<br />

unter www.eumos.eu<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

Wolfgang Neumann<br />

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Verpackung und Ladungssicherung (GG)<br />

21.09.2012 52

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