GUV-V S1 "Schulen" - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
GUV-V S1 "Schulen" - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
GUV-V S1 "Schulen" - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
M U S T E R - U V V<br />
<strong>GUV</strong>-V S 1<br />
Zu § 18:<br />
Verletzungsgefahren durch Aufprall an Hallenstirnwänden lassen sich vermeiden,<br />
wenn z.B. die Oberflächen dieser Wände mit fest angebrachtem<br />
nachgiebigem Material abgedeckt s<strong>in</strong>d.<br />
Von e<strong>in</strong>er fest angebrachten nachgiebigen Abdeckung darf abgesehen<br />
werden, wenn es die Nutzung nicht erfordert oder die gleiche Sicherheit<br />
mit anderen Mitteln erreicht werden kann, z.B. durch sicher aufgehängte<br />
bzw. aufgestellte mobile Matten.<br />
Geräteraumtore<br />
§ 19. Geräteraumtore s<strong>in</strong>d so zu gestalten, dass ihre Ausführung nicht zu<br />
Gefährdungen für Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler führt <strong>und</strong> sie gefahrlos benutzt<br />
werden können.<br />
Zu § 19:<br />
E<strong>in</strong>e gefahrlose Gestaltung <strong>und</strong> Bedienbarkeit von Geräteraumtoren wird<br />
erreicht, wenn z.B.<br />
– die Tore <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Stellung <strong>in</strong> die Halle h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen können,<br />
– die Tore leicht zu öffnen, zu schließen <strong>und</strong> gegen Herabfallen gesichert<br />
s<strong>in</strong>d (s.a. DIN EN 12 604),<br />
– Schw<strong>in</strong>gtore nicht von selbst zurücklaufen können,<br />
– frei liegende Enden von Führungsschienen nicht scharfkantig ausgeführt<br />
s<strong>in</strong>d<br />
<strong>und</strong><br />
– m<strong>in</strong>destens 8 cm des unteren Randes der Schw<strong>in</strong>gtore elastisch ausgebildet<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Wasch-, Dusch- <strong>und</strong> Umkleideräume<br />
§ 20. (1) Wasch- <strong>und</strong> Duschräume sowie unmittelbar damit <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
stehende Umkleideräume, die von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern im Rahmen<br />
des Schulsports benutzt werden, s<strong>in</strong>d mit Fußbodenbelägen auszustatten,<br />
die auch bei Nässe rutschhemmende Eigenschaften besitzen.<br />
18<br />
Zu § 20 Abs. 1:<br />
Diese Anforderung ist z.B. erfüllt, wenn die H<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> der <strong>GUV</strong>-Information<br />
„Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (<strong>GUV</strong>-I 8527, bisher<br />
<strong>GUV</strong> 26.17) berücksichtigt s<strong>in</strong>d.