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GUV-V S1 "Schulen" - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen

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M U S T E R - U V V<br />

<strong>GUV</strong>-V S 1<br />

Zu § 24:<br />

Der sichere Transport von Geräten <strong>und</strong> Materialien kann erreicht werden<br />

– durch möglichst kurze Transportwege ohne Stufen <strong>und</strong> Schwellen,<br />

– durch geeignete Hilfsmittel (z.B. Flaschenwagen).<br />

<strong>Arbeits</strong>plätze <strong>in</strong> Fachräumen<br />

§ 25. (1) In Unterrichtsräumen für naturwissenschaftlichen Unterricht s<strong>in</strong>d<br />

geeignete Maßnahmen zu treffen, die Gefährdungen von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schülern bei Versuchen am Lehrerexperimentiertisch verh<strong>in</strong>dern.<br />

Zu § 25 Abs. 1:<br />

Dies wird erreicht, wenn z.B. der Abstand zwischen dem Lehrerexperimentiertisch<br />

<strong>und</strong> den Schülertischen m<strong>in</strong>destens 1,20 m beträgt oder e<strong>in</strong>e<br />

geeignete Schutzscheibe verwendet wird.<br />

(2) Abstände von Schülerübungstischen oder zwischen Werkbänken<br />

s<strong>in</strong>d so zu bemessen, dass Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler sich bei praktischen<br />

Übungen <strong>und</strong> Arbeiten nicht gegenseitig beh<strong>in</strong>dern.<br />

Zu § 25 Abs. 2:<br />

Die gegenseitige Beh<strong>in</strong>derung von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern wird vermieden,<br />

wenn z.B. zwischen Schülerübungstischen oder Werkbänken<br />

M<strong>in</strong>destabstände von 0,85 m – <strong>und</strong> wenn Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler Rücken<br />

an Rücken arbeiten – von 1,50 m e<strong>in</strong>gehalten s<strong>in</strong>d.<br />

(3) E<strong>in</strong>richtungsgegenstände mit fest <strong>in</strong>stallierten Leitungen für die<br />

Gas- <strong>und</strong> Elektroversorgung müssen gegen Abreißen der Leitungen gesichert<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Zu § 25 Abs.3:<br />

Fest <strong>in</strong>stallierte Versorgungsleitungen für Gas <strong>und</strong> Elektrizität an E<strong>in</strong>richtungsgegenständen<br />

s<strong>in</strong>d gegen Abreißen gesichert, wenn die E<strong>in</strong>richtungen<br />

(z.B. Schülerübungstische) fest mit dem Boden bzw. der Wand verb<strong>und</strong>en<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

(4) In Fachräumen für Informatik s<strong>in</strong>d die <strong>Arbeits</strong>plätze für Schüler<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Schüler nach dem Stand der Technik zu gestalten<br />

Zu § 25 Abs. 4<br />

Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z.B. die H<strong>in</strong>weise der <strong>GUV</strong>-Information<br />

„Sicher <strong>und</strong> fit am PC <strong>in</strong> der Schule“ (<strong>GUV</strong>-SI 8009, bisher <strong>GUV</strong> 20.48) berücksichtigt<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

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