Begründung zum Bebauungsplan „Jugendclub“
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Stadt Kirchhain, Stadtteil Stausebach: <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Jugendclub“</strong> 10<br />
Darüber hinaus bleibt an<strong>zum</strong>erken, dass die Fläche für das geplante Gebäude des Jugendclubs vor dem<br />
Brand des seit dem Jahre 1988 bestehenden Gebäudes bereits entsprechend versiegelt gewesen ist und<br />
durch den <strong>Bebauungsplan</strong> insofern keine wesentlich darüber hinausgehende Inanspruchnahme von Bo-<br />
denfläche bzw. Versiegelung vorbereitet wird.<br />
Oberirdische Gewässer<br />
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine oberirdische Gewässer sowie Quellen oder quellige Be-<br />
reiche. Eine Beeinträchtigung wasserwirtschaftlicher Belange ist somit nicht zu erwarten.<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Der räumliche Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es berührt kein Überschwemmungsgebiet.<br />
8 Bodenordnung<br />
Ein Verfahren zur Bodenneuordnung i. S. der §§ 45 ff. BauGB ist nicht vorgesehen.<br />
9 Städtebauliche Vorkalkulation<br />
Der Stadt Kirchhain entstehen aus dem Vollzug des <strong>Bebauungsplan</strong>es voraussichtlich keine Kosten.<br />
10 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen<br />
Hingewiesen wird auf:<br />
• die Lage innerhalb der Wasserschutzzone IIIB sowie die entsprechenden Schutzbestimmungen<br />
• § 42 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) zur Verwertung von Niederschlagswasser<br />
/Anlagen<br />
Anlage – FFH-Prognose und Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden,<br />
Stand: 01/2010<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 01/2010