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Fall 7 Lösung

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BGB für Fortgeschrittene<br />

Prof. Dr. Burkhard Boemke<br />

2. Ausübungsberechtigung der B<br />

H. A. (+), wegen Vergleichbarkeit mit Stellvertretung<br />

Problem: Ausübung allein durch B oder gemeinschaftlich durch I und B?<br />

Gegenansicht (Berger FamRZ 2005, 1129 ff.)<br />

§ 1357 BGB basiert seit 1957 nicht mehr auf einem<br />

Stellvertretungsmodell, sondern auf einer gesetzlichen<br />

Ermächtigung = akzessorische Mitverpflichtung<br />

kein Widerrufsrecht<br />

Beide Ansichten sind vertretbar.<br />

Prof. Dr. Boemke 21

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