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Videoüberwachung in Schulen

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3.3. <strong>Videoüberwachung</strong> des<br />

Fahrradabstellplatzes<br />

Gründe der Überwachung:<br />

– Fahrradabstellplatz auf Schulgelände, aber straßenseitig durch<br />

jedermann zugänglich<br />

– Brandstiftungs-, Diebstahls- und Vandalismusfälle – Gefährdung der<br />

Fahrradbenutzer (z.B. Beschädigung der Bremsen)<br />

DSK<br />

– Fahrradabstellplatz liegt auf Schulgelände – Überwachung von<br />

Schülern auf Schulgelände – behördliche Aufgabe<br />

– Überwachung von Nichtschülern auf Abstellplatz – private Aufgabe<br />

– Da jeder Zutritt hat, überwiege die Rolle der Schule als<br />

Verfügungsberechtigter (privat) gegenüber der Rolle als<br />

Erziehungse<strong>in</strong>richtung (staatlich) – Verarbeitungs<strong>in</strong>teresse überwiegt<br />

– genehmigt<br />

© andréewitch & simon, wien, 2011<br />

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