Videoüberwachung in Schulen
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3.3. <strong>Videoüberwachung</strong> des<br />
Fahrradabstellplatzes<br />
Gründe der Überwachung:<br />
– Fahrradabstellplatz auf Schulgelände, aber straßenseitig durch<br />
jedermann zugänglich<br />
– Brandstiftungs-, Diebstahls- und Vandalismusfälle – Gefährdung der<br />
Fahrradbenutzer (z.B. Beschädigung der Bremsen)<br />
DSK<br />
– Fahrradabstellplatz liegt auf Schulgelände – Überwachung von<br />
Schülern auf Schulgelände – behördliche Aufgabe<br />
– Überwachung von Nichtschülern auf Abstellplatz – private Aufgabe<br />
– Da jeder Zutritt hat, überwiege die Rolle der Schule als<br />
Verfügungsberechtigter (privat) gegenüber der Rolle als<br />
Erziehungse<strong>in</strong>richtung (staatlich) – Verarbeitungs<strong>in</strong>teresse überwiegt<br />
– genehmigt<br />
© andréewitch & simon, wien, 2011<br />
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