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SERVICE APRIL 2012 - Annaberg-Buchholz

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Ausgabe 03/<strong>2012</strong>/S. 6 Die Stadt informiert / Amtliches<br />

Straßensanierung, Bau Bahnbrücke, private Parkflächen<br />

Die Vergabe von Aufträgen für die Straßenflickung<br />

im Frühjahr sowie die Sanierung<br />

der Bahnbrücke im Bereich der <strong>Buchholz</strong>er<br />

Ampelkreuzung bildete zwei Schwerpunkte<br />

in der letzten Tagung des Technischen Ausschusses.<br />

� Die Sanierung der Bahnbrücke ist sehr<br />

kompliziert. Außer am 24. und 25. April, an<br />

dem der Bahnbetrieb für 48 Stunden unterbrochen<br />

wird, soll in der übrigen Zeit bei<br />

laufendem Zugverkehr gebaut werden. Auf<br />

einer Baufläche von 8 x 16 m werden das<br />

Brückengewölbe abgebrochen, die Brücke<br />

teilweise sowie die Widerlager gänzlich<br />

erneuert. Insgesamt sind für Vorhaben rund<br />

520 T€ veranschlagt. Der aktuelle Zustand<br />

der Brücke macht dringend eine Sanierung<br />

notwendig. Ansonsten wären Standsicherheit<br />

und Verkehrssicherheit gefährdet. Die<br />

Bauzeit ist vom 10. April bis voraussichtlich<br />

Anfang November <strong>2012</strong> geplant. Verkehr<br />

wird u. a. über Bahnhofstraße, Bärensteiner<br />

Straße bzw. über Cunersdorf umgeleitet.<br />

� Fünf Flächen, die bislang öffentlich genutzt<br />

wurden, werden entwidmet. Es betrifft<br />

Parkplätze am Friedhof, an der Schwimmhalle<br />

Atlantis sowie an B 95 und B 101.<br />

Durch Verkäufe an die Stadtwerke und an<br />

die WBGA werden diese Flächen nunmehr<br />

privatwirtschaftlich genutzt. Auf Seite 9 sind<br />

dazu die öffentliche Bekanntmachung sowie<br />

entsprechende Karten veröffentlicht.<br />

� Vergeben wurden außerdem Leistungen<br />

für die flächenhafte Erneuerung von Strassendecken<br />

im Zuge der Frühjahrsflickung.<br />

Diese Technologie hat sich bewährt und soll<br />

auch künftig dazu beitragen, die Qualität<br />

der Straßen im Stadtgebiet zu erhöhen.<br />

� Informiert wurde ferner über die Sanierung<br />

der Tiefgarage Markt. Auf Seite 5 gehen wir<br />

auf Bau und Verkehrsregelungen ein.<br />

� Mit dem Landesamt für Straßenbau und<br />

Verkehr will die Stadt Verbindung aufnehmen,<br />

um die Hangsicherung oberhalb des<br />

Kreisverkehrs nach der bereits erfolgten<br />

Baumfällung optisch vernünftig zu gestalten.<br />

Ausgaben des VmHH können jeweils nur<br />

innerhalb eines Abschnittes oder, wenn Unterabschnitte<br />

verbindlich vorgeschrieben<br />

sind, innerhalb eines Unterabschnittes für<br />

gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.<br />

Bei Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten<br />

Ansätze erhöht werden.<br />

Deckungsvermerk für die Zuführung des<br />

Verwaltungshaushaltes an den<br />

Vermögenshaushalt<br />

Mehreinnahmen und Wenigerausgaben der<br />

Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes,<br />

die zur Deckung der Ausgaben des<br />

Verwaltungshaushaltes nicht benötigt werden,<br />

sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen.<br />

Diese Mehreinnahmen und Wenigerausgaben<br />

wachsen der Haushaltsstelle<br />

„Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt“<br />

zu. Zweckgebundene Mehreinnahmen<br />

dürfen für entsprechende Mehrausgaben<br />

gemäß § 17 Abs. 1 KomHVO<br />

verwendet werden.<br />

§ 5 Verpflichtungsermächtigung<br />

Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben<br />

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

in künftigen Jahren dürfen grundsätzlich<br />

nur im Rahmen der im Haushaltsplan<br />

veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen<br />

eingegangen werden.<br />

§ 6 Sperrvermerk<br />

Der Kämmerin obliegt es, Maßnahmen mit<br />

einer Haushaltssperre zu versehen.<br />

Investitionsmaßnahmen, für die eine<br />

Beantragung von Fördermitteln erfolgte,<br />

dürfen grundsätzlich erst nach Bewilligung<br />

der Fördermittel begonnen werden.<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />

Stadtanzeiger<br />

Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />

erlässt aufgrund § 76 Sächs<br />

GemO in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55 ber. S 159),<br />

geändert durch Gesetz vom 13. Dezember<br />

2002 (GVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005<br />

(GVBl. S. 155), vom 29. Januar 2008 (GVBl.<br />

S. 138), rechtsbereinigt mit Stand vom<br />

11. Juli 2009, folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird hiermit<br />

festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben<br />

mit 34.630.600 €,<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen<br />

und Ausgaben mit 11.965.400 € ab.<br />

(2) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Verpflichtungsermächtigungen wird mit<br />

267.500 € festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />

Gemeindesteuern werden wie folgt<br />

festgesetzt: 1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (A) auf 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) auf 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 390 v. H.<br />

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

wird festgesetzt für die Stadtkasse auf<br />

2.500.000 € .<br />

§ 4 Gegenseitiger/einseitiger Deckungsschutz<br />

Der Kämmerin obliegt es, Deckungsvermerke<br />

nach folgenden Kriterien festzulegen:<br />

Ausgaben des VwHH können für gegenseitig<br />

oder einseitig deckungsfähig erklärt werden,<br />

wenn sie sachlich eng zusammenhängen.<br />

Verwaltungsausschuss<br />

� Stadtrat Dahms machte darauf aufmerksam,<br />

dass der Gedenkstein für den jüdischen<br />

Friedhof gegenüber dem Erzgebirgsklinikum<br />

sehr verwittert ist. Er regte an, die<br />

Sanierung in den mittelfristigen Finanzplan<br />

der Stadt aufzunehmen.<br />

Der Gedenkstein wurde aufgestellt, um an<br />

das schreckliche Geschehen in der Reichspogromnacht<br />

am 9. November 1938 zu erinnern,<br />

als in <strong>Annaberg</strong> u. a. der jüdische<br />

Friedhof geschändet, die Trauerhalle zerstört<br />

und viele Gräber jüdischer Bürger<br />

verwüstet wurden. Mit dem Gedenkstein<br />

wird ihnen ein ehrendes Andenken bewahrt.<br />

� Auf Anfrage von Stadträtin Weiß wurde informiert,<br />

dass es zur Stadtmarketing-Strategie<br />

der Stadt noch im März <strong>2012</strong> eine<br />

Zusammenkunft geben wird. Bereits in der<br />

gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse<br />

Schule, Soziales, Kultur und Sport sowie<br />

Wirtschaft, Verkehr, Tourismus und Umwelt<br />

am 21. Februar <strong>2012</strong> wurde das Thema<br />

erstmals erörtert.<br />

Verfahrens- bzw. Formvorschriften der<br />

SächsGemO zustande gekommen sind,<br />

ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder<br />

fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />

Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss<br />

nach § 52 Abs. 2 SächsGemo wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder<br />

Formvorschrift gegenüber der Gemeinde<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der<br />

die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4<br />

geltend gemacht worden, so kann auch<br />

nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, den 16. März <strong>2012</strong><br />

Barbara Klepsch, Oberbürgermeisterin<br />

Öffentliche Auslegung:<br />

Die Haushaltsplan der Großen Kreisstadt<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2012</strong> liegt vom 30. März bis 11. April <strong>2012</strong><br />

in der Kämmerei der Stadt <strong>Annaberg</strong>-<br />

<strong>Buchholz</strong>, Zi. 0.09 öffentlich aus.<br />

Genehmigungsvermerk:<br />

Mit Schreiben vom 13. März <strong>2012</strong> hat<br />

das<br />

Landratsamt des Erzgebirgskreises den<br />

städtischen Haushalt <strong>2012</strong> genehmigt.

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