SERVICE APRIL 2012 - Annaberg-Buchholz
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Ausgabe 03/<strong>2012</strong>/S. 6 Die Stadt informiert / Amtliches<br />
Straßensanierung, Bau Bahnbrücke, private Parkflächen<br />
Die Vergabe von Aufträgen für die Straßenflickung<br />
im Frühjahr sowie die Sanierung<br />
der Bahnbrücke im Bereich der <strong>Buchholz</strong>er<br />
Ampelkreuzung bildete zwei Schwerpunkte<br />
in der letzten Tagung des Technischen Ausschusses.<br />
� Die Sanierung der Bahnbrücke ist sehr<br />
kompliziert. Außer am 24. und 25. April, an<br />
dem der Bahnbetrieb für 48 Stunden unterbrochen<br />
wird, soll in der übrigen Zeit bei<br />
laufendem Zugverkehr gebaut werden. Auf<br />
einer Baufläche von 8 x 16 m werden das<br />
Brückengewölbe abgebrochen, die Brücke<br />
teilweise sowie die Widerlager gänzlich<br />
erneuert. Insgesamt sind für Vorhaben rund<br />
520 T€ veranschlagt. Der aktuelle Zustand<br />
der Brücke macht dringend eine Sanierung<br />
notwendig. Ansonsten wären Standsicherheit<br />
und Verkehrssicherheit gefährdet. Die<br />
Bauzeit ist vom 10. April bis voraussichtlich<br />
Anfang November <strong>2012</strong> geplant. Verkehr<br />
wird u. a. über Bahnhofstraße, Bärensteiner<br />
Straße bzw. über Cunersdorf umgeleitet.<br />
� Fünf Flächen, die bislang öffentlich genutzt<br />
wurden, werden entwidmet. Es betrifft<br />
Parkplätze am Friedhof, an der Schwimmhalle<br />
Atlantis sowie an B 95 und B 101.<br />
Durch Verkäufe an die Stadtwerke und an<br />
die WBGA werden diese Flächen nunmehr<br />
privatwirtschaftlich genutzt. Auf Seite 9 sind<br />
dazu die öffentliche Bekanntmachung sowie<br />
entsprechende Karten veröffentlicht.<br />
� Vergeben wurden außerdem Leistungen<br />
für die flächenhafte Erneuerung von Strassendecken<br />
im Zuge der Frühjahrsflickung.<br />
Diese Technologie hat sich bewährt und soll<br />
auch künftig dazu beitragen, die Qualität<br />
der Straßen im Stadtgebiet zu erhöhen.<br />
� Informiert wurde ferner über die Sanierung<br />
der Tiefgarage Markt. Auf Seite 5 gehen wir<br />
auf Bau und Verkehrsregelungen ein.<br />
� Mit dem Landesamt für Straßenbau und<br />
Verkehr will die Stadt Verbindung aufnehmen,<br />
um die Hangsicherung oberhalb des<br />
Kreisverkehrs nach der bereits erfolgten<br />
Baumfällung optisch vernünftig zu gestalten.<br />
Ausgaben des VmHH können jeweils nur<br />
innerhalb eines Abschnittes oder, wenn Unterabschnitte<br />
verbindlich vorgeschrieben<br />
sind, innerhalb eines Unterabschnittes für<br />
gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.<br />
Bei Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten<br />
Ansätze erhöht werden.<br />
Deckungsvermerk für die Zuführung des<br />
Verwaltungshaushaltes an den<br />
Vermögenshaushalt<br />
Mehreinnahmen und Wenigerausgaben der<br />
Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes,<br />
die zur Deckung der Ausgaben des<br />
Verwaltungshaushaltes nicht benötigt werden,<br />
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen.<br />
Diese Mehreinnahmen und Wenigerausgaben<br />
wachsen der Haushaltsstelle<br />
„Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt“<br />
zu. Zweckgebundene Mehreinnahmen<br />
dürfen für entsprechende Mehrausgaben<br />
gemäß § 17 Abs. 1 KomHVO<br />
verwendet werden.<br />
§ 5 Verpflichtungsermächtigung<br />
Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben<br />
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
in künftigen Jahren dürfen grundsätzlich<br />
nur im Rahmen der im Haushaltsplan<br />
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen<br />
eingegangen werden.<br />
§ 6 Sperrvermerk<br />
Der Kämmerin obliegt es, Maßnahmen mit<br />
einer Haushaltssperre zu versehen.<br />
Investitionsmaßnahmen, für die eine<br />
Beantragung von Fördermitteln erfolgte,<br />
dürfen grundsätzlich erst nach Bewilligung<br />
der Fördermittel begonnen werden.<br />
Hinweis:<br />
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />
gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />
Stadtanzeiger<br />
Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />
erlässt aufgrund § 76 Sächs<br />
GemO in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55 ber. S 159),<br />
geändert durch Gesetz vom 13. Dezember<br />
2002 (GVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005<br />
(GVBl. S. 155), vom 29. Januar 2008 (GVBl.<br />
S. 138), rechtsbereinigt mit Stand vom<br />
11. Juli 2009, folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird hiermit<br />
festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben<br />
mit 34.630.600 €,<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen<br />
und Ausgaben mit 11.965.400 € ab.<br />
(2) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Verpflichtungsermächtigungen wird mit<br />
267.500 € festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />
Gemeindesteuern werden wie folgt<br />
festgesetzt: 1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (A) auf 300 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) auf 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 390 v. H.<br />
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
wird festgesetzt für die Stadtkasse auf<br />
2.500.000 € .<br />
§ 4 Gegenseitiger/einseitiger Deckungsschutz<br />
Der Kämmerin obliegt es, Deckungsvermerke<br />
nach folgenden Kriterien festzulegen:<br />
Ausgaben des VwHH können für gegenseitig<br />
oder einseitig deckungsfähig erklärt werden,<br />
wenn sie sachlich eng zusammenhängen.<br />
Verwaltungsausschuss<br />
� Stadtrat Dahms machte darauf aufmerksam,<br />
dass der Gedenkstein für den jüdischen<br />
Friedhof gegenüber dem Erzgebirgsklinikum<br />
sehr verwittert ist. Er regte an, die<br />
Sanierung in den mittelfristigen Finanzplan<br />
der Stadt aufzunehmen.<br />
Der Gedenkstein wurde aufgestellt, um an<br />
das schreckliche Geschehen in der Reichspogromnacht<br />
am 9. November 1938 zu erinnern,<br />
als in <strong>Annaberg</strong> u. a. der jüdische<br />
Friedhof geschändet, die Trauerhalle zerstört<br />
und viele Gräber jüdischer Bürger<br />
verwüstet wurden. Mit dem Gedenkstein<br />
wird ihnen ein ehrendes Andenken bewahrt.<br />
� Auf Anfrage von Stadträtin Weiß wurde informiert,<br />
dass es zur Stadtmarketing-Strategie<br />
der Stadt noch im März <strong>2012</strong> eine<br />
Zusammenkunft geben wird. Bereits in der<br />
gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse<br />
Schule, Soziales, Kultur und Sport sowie<br />
Wirtschaft, Verkehr, Tourismus und Umwelt<br />
am 21. Februar <strong>2012</strong> wurde das Thema<br />
erstmals erörtert.<br />
Verfahrens- bzw. Formvorschriften der<br />
SächsGemO zustande gekommen sind,<br />
ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />
von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder<br />
fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />
Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss<br />
nach § 52 Abs. 2 SächsGemo wegen<br />
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder<br />
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde<br />
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der<br />
die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4<br />
geltend gemacht worden, so kann auch<br />
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, den 16. März <strong>2012</strong><br />
Barbara Klepsch, Oberbürgermeisterin<br />
Öffentliche Auslegung:<br />
Die Haushaltsplan der Großen Kreisstadt<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2012</strong> liegt vom 30. März bis 11. April <strong>2012</strong><br />
in der Kämmerei der Stadt <strong>Annaberg</strong>-<br />
<strong>Buchholz</strong>, Zi. 0.09 öffentlich aus.<br />
Genehmigungsvermerk:<br />
Mit Schreiben vom 13. März <strong>2012</strong> hat<br />
das<br />
Landratsamt des Erzgebirgskreises den<br />
städtischen Haushalt <strong>2012</strong> genehmigt.