Stadtanzeiger - Annaberg-Buchholz
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Ausgabe 05.2011/S. 5<br />
Verwaltungsausschuss: Kunst- und Kulturförderung<br />
Auch in diesem Jahr unterstützen Stadtrat<br />
und Stadt kulturelle und künstlerische Projekte.<br />
In seiner letzten Tagung fasste der Verwaltungsausschuss<br />
entsprechende Beschlüsse.<br />
� Der Mietvertrag mit dem Verein Lichtfabrik<br />
e. V. wird bis zum 30. März 2012 verlängert.<br />
Die Stadt stellt die Räume im Gebäude<br />
<strong>Buchholz</strong>er Straße 57 mietfrei zur Verfügung.<br />
Die Betriebskosten trägt der Verein.<br />
� Gefördert durch die Stadt wird ein<br />
Ausstellungsprojekt, das in Regie des<br />
Vereins Kunstkeller e.V. realisiert wurde.<br />
Konkret handelt es sich um die Ausstellung<br />
„Fritz Keller und Heinz Tetzner - Malerei und<br />
Druckgrafik". Vom 14. Mai 2011 bis zum<br />
31. Juli 2011 lädt sie in die Räume des<br />
Kunstkellers an die Wilischstraße ein.<br />
(Foto oben) Beide Künstler zählen zu den<br />
künstlerischen Erben des Expressionismus.<br />
Der Verein erhält für das Projekt eine Zuwendung<br />
von 2.000,- €<br />
.<br />
� Das Soziokultuelle Zentrum Alte Brauerei<br />
kann sich über einen Zuschuss von 3.000 €<br />
freuen. Mit dieser Summe werden niederschwellige<br />
soziokulturelle Angebote, wie<br />
z. B. Musik- und Theaterveranstaltungen,<br />
Kleinkunst, Literatur und Film gefördert.<br />
� Mit einer Summe von 1.200 € wird das<br />
Jugendfestival des Evang.-luth. Kirchenbezirks<br />
<strong>Annaberg</strong> gefördert. Im Oktober diesen<br />
Jahres lädt es in den Stadtteil <strong>Buchholz</strong> ein.<br />
� Kritisiert wurde von einigen Stadträten,<br />
dass ein museumspädagogisches Konzept<br />
für das Erzgebirgsmuseum und den Frohnauer<br />
Hammer fehlt. Die Auffassung der<br />
Leiterin der Städtischen Museen, dass es<br />
ihre vordergründige Aufgabe sei, die Manufaktur<br />
der Träume zu etablieren, stieß bei<br />
mehreren Stadträten auf Unverständnis.<br />
Die Nachfrage von Stadträtin Angelika<br />
Müller, warum nicht an dem umfangreichen<br />
museumspädagogischen Konzept weitergearbeitet<br />
wurde, das von Stadträten und<br />
verschiedenen, auch nichtstädtischen<br />
Einrichtungen vor Jahren erarbeitet wurde,<br />
konnte von der Leitung des Museums nicht<br />
beantwortet werden.<br />
Aufgrund dessen, dass es seit Jahren ein<br />
dringendes Anliegen des Stadtrates ist,<br />
kulturelle und museale Einrichtungen<br />
gemeinsam zu betreuen und zu vermarkten,<br />
wurde festgelegt, Aufgaben und Probleme<br />
des Fachbereichs Kultur, Marketing und<br />
Tourismus kurzfristig in einem Treffen von<br />
Verwaltung und Stadträten zu klären.<br />
<strong>Stadtanzeiger</strong><br />
Stand der Straßensanierung<br />
� Die letzte Tagung des Technischen Ausschusses<br />
nutzte Bürgermeister Thomas<br />
Proksch, um den aktuellen Stand der Strassensanierung<br />
bekannt zu geben. Wie schon<br />
in den Vorjahren, wurde auch in diesem Jahr<br />
das Schließen von Schlaglöchern und die<br />
sogenannte qualifizierte Flickung, die großflächige<br />
Sanierung von schadhaften Strassen,<br />
gesondert ausgeschrieben. Die letztgenannte<br />
Methode hat sich in den letzten<br />
Jahren bewährt, weil damit Straßen flächenhaft<br />
erneuert werden, was zu einer längeren<br />
Haltbarkeit führt. Sie wird vor allem auf verkehrswichtigen<br />
Hauptstraßen angewandt.<br />
Qualifiziert geflickt wurden in diesem Jahr<br />
Große Kirchgasse, Kleinrückerswalder<br />
Straße, Lessingstraße, Wilischstraße, <strong>Buchholz</strong>er<br />
Straße, Adam-Ries-Straße, Lindenstraße,<br />
Ernst-Roch-Straße, ein Teilstück der<br />
Karlsbader Straße, die Parkstraße sowie die<br />
Straße Am Wiesaer Weg<br />
Auf den übrigen Straßen werden Schlaglöcher<br />
mit einfacher Flickung beseitigt.<br />
� Zwischen den Abzweigen Lindenstraße<br />
und Wolkensteiner Straße wird bis zum<br />
17. Juni die Straßendecke der Geyersdorfer<br />
Straße komplett erneuert.<br />
� Am 6. September soll die grundhafte<br />
Erneuerung des Fleischerplatzes, der Oberen<br />
Schmiedegasse und der Magazingasse<br />
abgeschlossen sein.<br />
� Bis zum 11. November wird der obere Teil<br />
der August-Bebel-Straße im Ortsteil Cunersdorf<br />
grundhaft rekonstruiert.<br />
Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr 2011<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />
erlässt aufgrund § 76 Sächs<br />
GemO in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55 ber. S 159),<br />
geändert durch Gesetz vom 13. Dezember<br />
2002 (GVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005<br />
(GVBl. S. 155), vom 29. Januar 2008 (GVBl.<br />
S. 138), rechtsbereinigt mit Stand vom<br />
11. Juli 2009, folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan<br />
für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit<br />
festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaus-<br />
Halt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
33.980.400 €,<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen<br />
und Ausgaben mit 8.510.000 € ab.<br />
(2) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Verpflichtungsermächtigungen wird mit<br />
0 € festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />
Gemeindesteuern werden wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (A) auf 300 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) auf 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 390 v. H.<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
wird festgesetzt für die Stadtkasse auf<br />
2.500.000 € .<br />
§ 4<br />
Gegenseitiger/einseitiger Deckungsschutz<br />
Der Kämmerin obliegt es, Deckungsvermerke<br />
nach folgenden Kriterien festzulegen:<br />
Ausgaben des VwHH können für gegenseitig<br />
oder einseitig deckungsfähig erklärt werden,<br />
wenn sie sachlich eng zusammenhängen.<br />
Ausgaben des VmHH können jeweils<br />
nur innerhalb eines Abschnittes oder, wenn<br />
Unterabschnitte verbindlich vorgeschrieben<br />
sind, innerhalb eines Unterabschnittes für<br />
gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.<br />
Bei Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten<br />
Ansätze erhöht werden.<br />
Deckungsvermerk für die Zuführung des<br />
Verwaltungshaushaltes an den Vermögens-<br />
haushalt<br />
Mehreinnahmen und Wenigerausgaben der<br />
Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes,<br />
die zur Deckung der Ausgaben des<br />
Verwaltungshaushaltes nicht benötigt werden,<br />
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen.<br />
Diese Mehreinnahmen und Wenigerausgaben<br />
wachsen der Haushaltsstelle<br />
„Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt“<br />
zu.<br />
§ 5 Verpflichtungsermächtigung<br />
Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben<br />
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
in künftigen Jahren dürfen grundsätzlich<br />
nur im Rahmen der im Haushaltsplan<br />
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen<br />
eingegangen werden.<br />
§ 6 Sperrvermerk<br />
Der Kämmerin obliegt es, Maßnahmen mit<br />
einer Haushaltssperre zu versehen.<br />
Investitionsmaßnahmen, für die eine<br />
Beantragung von Fördermitteln erfolgte,<br />
dürfen grundsätzlich erst nach Bewilligung<br />
der Fördermittel begonnen werden.<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 18.03.2011<br />
Barbara Klepsch, Oberbürgermeisterin<br />
Öffentliche Auslegung:<br />
Die Haushaltsplan der Großen Kreisstadt<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2011 liegt vom 27. Mai 2011 bis einschließlich<br />
6. Juni 2011 in der Kämmerei der Stadt<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Zi. 0.09 öffentlich aus.<br />
Hinweis:<br />
Mit Schreiben vom 17. März 2011 hat das<br />
Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der<br />
Haushaltssatzung 2011 bestätigt.<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 12.05.2011