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Stadtanzeiger - Annaberg-Buchholz

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Ausgabe 05.2011/S. 5<br />

Verwaltungsausschuss: Kunst- und Kulturförderung<br />

Auch in diesem Jahr unterstützen Stadtrat<br />

und Stadt kulturelle und künstlerische Projekte.<br />

In seiner letzten Tagung fasste der Verwaltungsausschuss<br />

entsprechende Beschlüsse.<br />

� Der Mietvertrag mit dem Verein Lichtfabrik<br />

e. V. wird bis zum 30. März 2012 verlängert.<br />

Die Stadt stellt die Räume im Gebäude<br />

<strong>Buchholz</strong>er Straße 57 mietfrei zur Verfügung.<br />

Die Betriebskosten trägt der Verein.<br />

� Gefördert durch die Stadt wird ein<br />

Ausstellungsprojekt, das in Regie des<br />

Vereins Kunstkeller e.V. realisiert wurde.<br />

Konkret handelt es sich um die Ausstellung<br />

„Fritz Keller und Heinz Tetzner - Malerei und<br />

Druckgrafik". Vom 14. Mai 2011 bis zum<br />

31. Juli 2011 lädt sie in die Räume des<br />

Kunstkellers an die Wilischstraße ein.<br />

(Foto oben) Beide Künstler zählen zu den<br />

künstlerischen Erben des Expressionismus.<br />

Der Verein erhält für das Projekt eine Zuwendung<br />

von 2.000,- €<br />

.<br />

� Das Soziokultuelle Zentrum Alte Brauerei<br />

kann sich über einen Zuschuss von 3.000 €<br />

freuen. Mit dieser Summe werden niederschwellige<br />

soziokulturelle Angebote, wie<br />

z. B. Musik- und Theaterveranstaltungen,<br />

Kleinkunst, Literatur und Film gefördert.<br />

� Mit einer Summe von 1.200 € wird das<br />

Jugendfestival des Evang.-luth. Kirchenbezirks<br />

<strong>Annaberg</strong> gefördert. Im Oktober diesen<br />

Jahres lädt es in den Stadtteil <strong>Buchholz</strong> ein.<br />

� Kritisiert wurde von einigen Stadträten,<br />

dass ein museumspädagogisches Konzept<br />

für das Erzgebirgsmuseum und den Frohnauer<br />

Hammer fehlt. Die Auffassung der<br />

Leiterin der Städtischen Museen, dass es<br />

ihre vordergründige Aufgabe sei, die Manufaktur<br />

der Träume zu etablieren, stieß bei<br />

mehreren Stadträten auf Unverständnis.<br />

Die Nachfrage von Stadträtin Angelika<br />

Müller, warum nicht an dem umfangreichen<br />

museumspädagogischen Konzept weitergearbeitet<br />

wurde, das von Stadträten und<br />

verschiedenen, auch nichtstädtischen<br />

Einrichtungen vor Jahren erarbeitet wurde,<br />

konnte von der Leitung des Museums nicht<br />

beantwortet werden.<br />

Aufgrund dessen, dass es seit Jahren ein<br />

dringendes Anliegen des Stadtrates ist,<br />

kulturelle und museale Einrichtungen<br />

gemeinsam zu betreuen und zu vermarkten,<br />

wurde festgelegt, Aufgaben und Probleme<br />

des Fachbereichs Kultur, Marketing und<br />

Tourismus kurzfristig in einem Treffen von<br />

Verwaltung und Stadträten zu klären.<br />

<strong>Stadtanzeiger</strong><br />

Stand der Straßensanierung<br />

� Die letzte Tagung des Technischen Ausschusses<br />

nutzte Bürgermeister Thomas<br />

Proksch, um den aktuellen Stand der Strassensanierung<br />

bekannt zu geben. Wie schon<br />

in den Vorjahren, wurde auch in diesem Jahr<br />

das Schließen von Schlaglöchern und die<br />

sogenannte qualifizierte Flickung, die großflächige<br />

Sanierung von schadhaften Strassen,<br />

gesondert ausgeschrieben. Die letztgenannte<br />

Methode hat sich in den letzten<br />

Jahren bewährt, weil damit Straßen flächenhaft<br />

erneuert werden, was zu einer längeren<br />

Haltbarkeit führt. Sie wird vor allem auf verkehrswichtigen<br />

Hauptstraßen angewandt.<br />

Qualifiziert geflickt wurden in diesem Jahr<br />

Große Kirchgasse, Kleinrückerswalder<br />

Straße, Lessingstraße, Wilischstraße, <strong>Buchholz</strong>er<br />

Straße, Adam-Ries-Straße, Lindenstraße,<br />

Ernst-Roch-Straße, ein Teilstück der<br />

Karlsbader Straße, die Parkstraße sowie die<br />

Straße Am Wiesaer Weg<br />

Auf den übrigen Straßen werden Schlaglöcher<br />

mit einfacher Flickung beseitigt.<br />

� Zwischen den Abzweigen Lindenstraße<br />

und Wolkensteiner Straße wird bis zum<br />

17. Juni die Straßendecke der Geyersdorfer<br />

Straße komplett erneuert.<br />

� Am 6. September soll die grundhafte<br />

Erneuerung des Fleischerplatzes, der Oberen<br />

Schmiedegasse und der Magazingasse<br />

abgeschlossen sein.<br />

� Bis zum 11. November wird der obere Teil<br />

der August-Bebel-Straße im Ortsteil Cunersdorf<br />

grundhaft rekonstruiert.<br />

Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr 2011<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />

erlässt aufgrund § 76 Sächs<br />

GemO in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55 ber. S 159),<br />

geändert durch Gesetz vom 13. Dezember<br />

2002 (GVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005<br />

(GVBl. S. 155), vom 29. Januar 2008 (GVBl.<br />

S. 138), rechtsbereinigt mit Stand vom<br />

11. Juli 2009, folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit<br />

festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaus-<br />

Halt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

33.980.400 €,<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen<br />

und Ausgaben mit 8.510.000 € ab.<br />

(2) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Verpflichtungsermächtigungen wird mit<br />

0 € festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />

Gemeindesteuern werden wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (A) auf 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) auf 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 390 v. H.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

wird festgesetzt für die Stadtkasse auf<br />

2.500.000 € .<br />

§ 4<br />

Gegenseitiger/einseitiger Deckungsschutz<br />

Der Kämmerin obliegt es, Deckungsvermerke<br />

nach folgenden Kriterien festzulegen:<br />

Ausgaben des VwHH können für gegenseitig<br />

oder einseitig deckungsfähig erklärt werden,<br />

wenn sie sachlich eng zusammenhängen.<br />

Ausgaben des VmHH können jeweils<br />

nur innerhalb eines Abschnittes oder, wenn<br />

Unterabschnitte verbindlich vorgeschrieben<br />

sind, innerhalb eines Unterabschnittes für<br />

gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.<br />

Bei Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten<br />

Ansätze erhöht werden.<br />

Deckungsvermerk für die Zuführung des<br />

Verwaltungshaushaltes an den Vermögens-<br />

haushalt<br />

Mehreinnahmen und Wenigerausgaben der<br />

Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes,<br />

die zur Deckung der Ausgaben des<br />

Verwaltungshaushaltes nicht benötigt werden,<br />

sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen.<br />

Diese Mehreinnahmen und Wenigerausgaben<br />

wachsen der Haushaltsstelle<br />

„Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt“<br />

zu.<br />

§ 5 Verpflichtungsermächtigung<br />

Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben<br />

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

in künftigen Jahren dürfen grundsätzlich<br />

nur im Rahmen der im Haushaltsplan<br />

veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen<br />

eingegangen werden.<br />

§ 6 Sperrvermerk<br />

Der Kämmerin obliegt es, Maßnahmen mit<br />

einer Haushaltssperre zu versehen.<br />

Investitionsmaßnahmen, für die eine<br />

Beantragung von Fördermitteln erfolgte,<br />

dürfen grundsätzlich erst nach Bewilligung<br />

der Fördermittel begonnen werden.<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 18.03.2011<br />

Barbara Klepsch, Oberbürgermeisterin<br />

Öffentliche Auslegung:<br />

Die Haushaltsplan der Großen Kreisstadt<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2011 liegt vom 27. Mai 2011 bis einschließlich<br />

6. Juni 2011 in der Kämmerei der Stadt<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Zi. 0.09 öffentlich aus.<br />

Hinweis:<br />

Mit Schreiben vom 17. März 2011 hat das<br />

Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der<br />

Haushaltssatzung 2011 bestätigt.<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 12.05.2011

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