10 Jahre Stufenführerschein in Österreich
10 Jahre Stufenführerschein in Österreich
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<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
E<strong>in</strong>e umfassende Analyse des Unfallgeschehens<br />
bei e<strong>in</strong>spurigen Kfz<br />
Ing. Kurt Vavryn, DI Mart<strong>in</strong> W<strong>in</strong>kelbauer<br />
Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />
Abteilung Fahrausbildung und Fahrzeugtechnik<br />
Wien, Jänner 2002<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite 1 von 12
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
Inhalt<br />
1. E<strong>in</strong>leitung.............................................................................................................3<br />
2. Auswirkungen des Mopedausweises................................................................5<br />
3. Auswirkungen des <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>es.........................................................5<br />
4. Code 111 ..............................................................................................................7<br />
Führersche<strong>in</strong>daten..............................................................................................7<br />
4.2. Zulassungszahlen.......................................................................................7<br />
4.3. Andere Nutzergruppen...............................................................................7<br />
4.4. Unfalldaten ..................................................................................................8<br />
4.5. Sonderauswertung nach Leistung ............................................................9<br />
4.6. Abschätzung der zusätzlichen Unfälle....................................................<strong>10</strong><br />
5. Zusammenfassung............................................................................................11<br />
6. Zukünftige Änderungen....................................................................................11<br />
7. Forderungen ......................................................................................................12<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite 2 von 12
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
1. E<strong>in</strong>leitung<br />
Mit der 13. KFGNov trat am 1. Juli 1991 das "<strong>Österreich</strong>ische Modell des stufenweisen<br />
Zugangs zum e<strong>in</strong>spurigen Kfz" <strong>in</strong> Kraft. Dieses bestand aus mehreren<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei e<strong>in</strong>spurigen Kfz und fußte<br />
sowohl auf Maßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich der Ausbildung als auch e<strong>in</strong>er konsequenten<br />
Beschränkung der technischen Eigenschaften der von Anfängern zu benutzenden<br />
Fahrzeugen.<br />
• Mopedausweis: Die Berechtigung, ab dem 16. Lebensjahr e<strong>in</strong> Moped (Motorfahrrad,<br />
Hubraum max 50 cm³, Bauartgeschw<strong>in</strong>digkeit damals noch max 40<br />
km/h) lenken zu dürfen, war an den Besitz e<strong>in</strong>es Mopedausweises gebunden.<br />
Für dessen Erwerb war das Ablegen e<strong>in</strong>er theoretischen Prüfung erforderlich<br />
(§ 68a KFG idFd 13. KFGNov).<br />
• <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>: Im Alter zwischen 18 und 24 neu erteilte Lenkerberechtigungen<br />
der Gruppe A waren für zum<strong>in</strong>dest zwei <strong>Jahre</strong> auf Leichtmotorräder<br />
e<strong>in</strong>geschränkt. Durch Ablegen e<strong>in</strong>er praktischen Prüfung nach diesem Zeitraum<br />
konnte die Lenkerberechtigung auf die une<strong>in</strong>geschränkte Gruppe A ausgedehnt<br />
werden. Ab dem 24. Lebensjahr erfolgte e<strong>in</strong> "Direkte<strong>in</strong>stieg" <strong>in</strong> die une<strong>in</strong>geschränkte<br />
Gruppe A (§ 64 Abs 4 KFG idFd 13. KFGNov).<br />
Im Gefolge des Beitritts <strong>Österreich</strong>s zur EU mussten diese Bestimmungen an das<br />
EU-<strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>modell angepasst werden. Technische Bestimmungen für<br />
"E<strong>in</strong>steigermotorräder" (Leichtmotorräder) und Zugang wurden gelockert (s Tabelle).<br />
Der Mopedausweis blieb unverändert erhalten, die Bauartgeschw<strong>in</strong>digkeit der Fahrzeuge<br />
musste jedoch auf 45 km/h angepasst werden. Das "Kle<strong>in</strong>motorrad" als besser<br />
motorisierte und führersche<strong>in</strong>pflichtige Variante des Motorfahrrades wurde abgeschafft.<br />
Ferner wurde die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen<br />
(Bedarf für Weg zur Ausbildungsstätte, E<strong>in</strong>verständnis der Erziehungsberechtigten,<br />
verkehrspsychologische Stellungnahme zur geistigen Reife) e<strong>in</strong>en<br />
Mopedausweis bereits mit 15 <strong>Jahre</strong>n zu erwerben.<br />
Die Anpassung erfolgte mit der E<strong>in</strong>führung des FSG mit Wirkung ab 1. November<br />
1997.<br />
Im Zuge dessen wurde auch die Option <strong>in</strong> der RL des Rates 91/439/EWG 1 Art 5<br />
Abs 3 lit b h<strong>in</strong>sichtlich der Fahrerlaubnis für "Leichtkrafträder" iSd RL (ie Krafträder<br />
mit max 125 cm³ Hubraum und max 11 kW Motorleistung) für e<strong>in</strong>e Lenkberechtigung<br />
der Klasse B im § 2 Abs 1 Z 2 lit c FSG umgesetzt 2 . Als Zeichen der vorliegenden<br />
Berechtigung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen der Code 111 <strong>in</strong> den Führersche<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>getragen. Als zusätzliche E<strong>in</strong>schränkungen nach Art 3 Abs 5 der RL<br />
wurden e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbesitzdauer der Lenkberechtigung der Klasse B von 5 <strong>Jahre</strong>n<br />
und die Absolvierung von "praktischen Fahrübungen" im Ausmaß von 6 Stunden<br />
1 In Folge bezeichnet als „RL“.<br />
2 In der RL werden diese „Leichtkrafträder“ als Unterklasse A1 bezeichnet, <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> ist diese<br />
Klassifizierung nicht übernommen worden. Die Berechtigung, diese Leichtkrafträder unter gewissen<br />
Voraussetzungen mit Führersche<strong>in</strong> der Klasse B zu lenken, wird <strong>in</strong> Folge e<strong>in</strong>fachheitshalber<br />
als „Code 111“ bezeichnet.<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite 3 von 12
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
vorgesehen. Zu betonen ist, dass bei diesen Fahrübungen nur die Teilnahme verpflichtend<br />
ist. Es gibt ke<strong>in</strong>erlei Erfolgskontrolle, es wird die Teilnahme und nicht die<br />
erfolgreiche Teilnahme an der "Schulung" bestätigt. Die Kursanbieter haben ke<strong>in</strong>e<br />
rechtliche Möglichkeit, wegen mangelnden Fahrfertigkeiten e<strong>in</strong>e Kursbestätigung zu<br />
verweigern.<br />
Eigenschaft Österr<br />
Modell<br />
(vor<br />
1.11.1997)<br />
Technische Daten der Fahrzeuge<br />
EU Modell<br />
(RL 91/439)<br />
Unterklasse A1 der RL 3<br />
max Motorleistung (kW) - 11<br />
max Leistungsgewicht (kW/kg) - -<br />
max Hubraum (cm³)<br />
beschränkte Klasse A der RL<br />
- 125<br />
4<br />
max Motorleistung (kW) 20 25<br />
wenn gedrosselt, max Leistung des ungedrosselten<br />
Motors (kW)<br />
37 -<br />
max Leistungsgewicht (kW/kg) 0.14 0.16<br />
max Hubraum (cm³) 2-Takt: 250<br />
-<br />
4-Takt: 500<br />
max Zyl<strong>in</strong>derzahl 2-Takt: 1<br />
4-Takt: 2<br />
M<strong>in</strong>destalter und Prüfung<br />
Lenkberechtigung Unterklasse A1 der RL mit 16 ne<strong>in</strong> optional<br />
Praktische Prüfung vor Ausdehnung von Unterklasse<br />
A1 der RL auf beschränkte Klasse A der RL<br />
- optional<br />
Lenkberechtigung B umfaßt auch Unterklasse A1 der<br />
RL<br />
ne<strong>in</strong> optional<br />
M<strong>in</strong>destalter für beschränkte Klasse A der RL 18 18<br />
M<strong>in</strong>destalter für direkten Zugang zu unbeschränkter<br />
Klasse A der RL 5<br />
24 21<br />
M<strong>in</strong>destbesitzdauer vor Ausdehnung von<br />
beschränkter Klasse A der RL auf unbeschränkte<br />
Klasse A der RL<br />
2 2<br />
Praktische Prüfung vor Ausdehnung von<br />
beschränkter Klasse A der RL auf unbeschränkte<br />
Klasse A der RL<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
3 entspricht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> den Krafträdern des Code 111 (§ 2 Abs 1 Z 2 lit c FSG).<br />
4 entspricht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> der Vorstufe A.<br />
5 entspricht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> der Klasse A.<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite 4 von 12<br />
-
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
2. Auswirkungen des Mopedausweises<br />
Getötete Verletzte FahrzeugNeuzu- Mopedlenker Mopedlenker bestandlassungen 0-15 16-17 0-15 16-17<br />
1987 2 24 95 3165 503915 20204<br />
1988 2 24 60 3146 485528 16544<br />
1989 0 16 66 3055 470056 15241<br />
1990 1 14 55 2674 430022 9729<br />
1991 0 18 61 2349 404154 8856<br />
1992 1 20 43 2070 390621 7815<br />
1993 1 19 24 1729 376962 9346<br />
1994 0 15 37 1744 368209 8419<br />
1995 1 16 25 1546 362186 <strong>10</strong>742<br />
1996 1 9 36 1614 357894 140<strong>10</strong><br />
1997 0 14 34 1881 355114 15892<br />
1998 2 7 47 1897 352231 16357<br />
1999 0 12 76 2176 346052 17818<br />
2000 2 9 144 2295 337795 19132<br />
Seit Beg<strong>in</strong>n der 90er <strong>Jahre</strong> s<strong>in</strong>kt der Bestand an Mopeds langsam aber beständig.<br />
Bis 1992 – dem Jahr nach der E<strong>in</strong>führung des Mopedausweises – ist auch die Zahl<br />
der Neuzulassungen stark rückläufig, ab dann allerd<strong>in</strong>gs steigen die Neuzulassungen<br />
bis 2000 beständig an. Ab 1992 kommt es auch zu e<strong>in</strong>em signifikanten Rückgang der<br />
Unfallzahlen <strong>in</strong> der vom Mopedausweis betroffenen Altersgruppe. Der Mopedausweis<br />
bestätigte sich somit als e<strong>in</strong> wirksames Instrument zur Unfallverhütung.<br />
Die Trendwende dieser positiven Entwicklung fällt zeitlich mit der E<strong>in</strong>führung des<br />
FSG im Jahr 1997 und damit der E<strong>in</strong>führung von "Moped mit 15" zusammen. Vor<br />
allem bei den 15-jährigen Lenkern ist ab 1998 e<strong>in</strong> massiver Anstieg der Unfallopfer<br />
zu verzeichnen. Mit e<strong>in</strong>em Jahr Zeitverzögerung steigen auch bei den 16- bis 17jährigen<br />
Mopedlenkern die Unfallzahlen erstmals seit <strong>10</strong> <strong>Jahre</strong>n wieder an, e<strong>in</strong><br />
Trend, der sich bedauerlicherweise <strong>in</strong> das Jahr 2000 fortsetzt. Die Zeitreihe zeigt<br />
deutlich, dass von den 144 verletzten 15-jährigen Mopedlenkern im Jahr 2000 rd <strong>10</strong>0<br />
auf die E<strong>in</strong>führung von "Moped mit 15" zurückzuführen s<strong>in</strong>d. Insgesamt können der<br />
Regelung "Moped mit 15" seit ihrer E<strong>in</strong>führung rd 150 Verletzte zugeordnet werden.<br />
3. Auswirkungen des <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>es<br />
Die im folgenden dargestellten Unfallzahlen beziehen sich auf Motorrad- und Leichtmotorradlenker<br />
zusammen. E<strong>in</strong>erseits gab es vor der E<strong>in</strong>führung des <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>s<br />
das "Leichtmotorrad" noch nicht, daher müssen die Zahlen zur Vergleichbarkeit<br />
addiert werden. Anderseits zeigt sich auch, dass bei der Datengew<strong>in</strong>nung<br />
nicht ausreichend genau zwischen Motorrad und Leichtmotorrad unterschieden wird.<br />
Wenn also im folgenden von Motorradlenkern die Rede ist, so s<strong>in</strong>d stets Motorradund<br />
Leichtmotorradlenker geme<strong>in</strong>t.<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite 5 von 12
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
Getötete<br />
Verletzte FahrzeugNeuzu- Lenker<br />
Lenker bestandlassungen 18-19 20-24 18-19 20-24<br />
1987 14 37 618 1137 87920 7880<br />
1988 18 40 638 1177 99445 9126<br />
1989 22 43 6<strong>10</strong> 1133 <strong>10</strong>4840 8370<br />
1990 15 36 546 <strong>10</strong>57 <strong>10</strong>5177 9155<br />
1991 13 31 463 1120 112219 <strong>10</strong>633<br />
1992 <strong>10</strong> 33 409 <strong>10</strong>44 124904 12236<br />
1993 7 27 292 893 138034 14661<br />
1994 8 32 245 904 154297 16243<br />
1995 1 22 190 729 174907 18185<br />
1996 3 19 142 608 193685 20823<br />
1997 6 25 141 662 212791 20969<br />
1998 2 19 127 601 237767 25316<br />
1999 6 19 152 605 263297 27276<br />
2000 7 20 126 580 279728 23775<br />
Vor der E<strong>in</strong>führung des <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>es wurden jährlich rd 600 18- bis 19jährige<br />
Motorradfahrer im Straßenverkehr verletzt, etwa 15 bis 20 getötet. Danach<br />
s<strong>in</strong>kt das Niveau auf rd 150 Verletzte und 5 Getötete ab. In der vom <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong><br />
direkt betroffenen Altersklasse konnte die Anzahl der Getöteten um rd<br />
zwei Drittel, jene der Verletzten um drei Viertel reduziert werden.<br />
In der Altersklasse 20 bis 24 kommt es zu e<strong>in</strong>er Mischung von Leichtmotorrad- und<br />
Motorradlenkern, da ab dem 20. Geburtstag nach Ablegen e<strong>in</strong>er praktischen Prüfung<br />
die Lenkerberechtigung von AL auf A und damit auf une<strong>in</strong>geschränkte Motorräder<br />
ausgedehnt werden kann. Aber auch <strong>in</strong> dieser Klasse gehen die Unfallzahlen<br />
signifikant zurück, von etwa 1<strong>10</strong>0 Verletzten und 40 Getöteten auf etwa 600 Verletzte<br />
und etwa 20 Getötete jährlich - und damit <strong>in</strong> beiden Fällen etwa auf die Hälfte.<br />
Das <strong>Österreich</strong>ische <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>modell konnte sich also ebenfalls als höchst<br />
effizient bestätigen, und das, obwohl sich die Anzahl der zugelassenen Motorräder<br />
im selben Zeitraum annähernd verdreifachte. Auch die Anzahl der neu zugelassenen<br />
Fahrzeuge stieg massiv an.<br />
Die Anzahl der <strong>in</strong>sgesamt getöteten und verletzten Motorrad- und Leichtmotorradlenkern<br />
blieb annähernd konstant, zwischen 75 und <strong>10</strong>0 Getöteten jährlich, sowie<br />
zwischen 2400 und 3000 Verletzten jährlich.<br />
Die geänderte ges Situation nach der E<strong>in</strong>führung des FSG, der Umstieg vom<br />
österreichischen zum EU-Modell, lässt vorerst ke<strong>in</strong>e Trendänderung <strong>in</strong> den Unfallzahlen<br />
erkennen. Allerd<strong>in</strong>gs waren die <strong>Jahre</strong> 1998 und 2000 generell sehr gute<br />
"Verkehrssicherheitsjahre", <strong>in</strong> denen die Gesamtzahl der Verkehrstoten jeweils unter<br />
<strong>10</strong>00 lag. Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch die E<strong>in</strong>führung des<br />
<strong>Österreich</strong>ischen <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>modells nicht sofort se<strong>in</strong>e volle Wirkung entfaltet<br />
hat, sondern erst 4 <strong>Jahre</strong> nach der E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>e Stabilisierung der Unfallzahlen<br />
auf dem tieferen Niveau e<strong>in</strong>trat.<br />
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<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
4. Code 111<br />
Die Auswertung der Unfalldaten <strong>in</strong> diesem Bereich gestaltet sich wesentlich<br />
schwieriger, da betroffene Lenker bzw Fahrzeuge <strong>in</strong> der Unfallstatistik nicht e<strong>in</strong>deutig<br />
identifiziert werden können. Auch ist es umständlich festzustellen, welche Änderungen<br />
des Bestandes auf die ges Änderungen zurückzuführen s<strong>in</strong>d. Und letztlich<br />
ist hier nicht e<strong>in</strong>e bestimmte Personengruppe betroffen, sondern der Großteil der<br />
Alterspopulation. Mit den angewendeten Verfahren kann aber dennoch e<strong>in</strong>e Abschätzung<br />
des Unfallgeschehens vorgenommen werden.<br />
4.1. Führersche<strong>in</strong>daten<br />
Aufgrund der Umstellung der Führersche<strong>in</strong>erfassung<br />
auf e<strong>in</strong> zentrales elektronisches<br />
Führersche<strong>in</strong>register stehen uns<br />
Daten über die Ausstellung von<br />
Führersche<strong>in</strong>en mit E<strong>in</strong>trag des Codes 111 <strong>in</strong><br />
dieser Datenbank nicht vollständig zur<br />
Verfügung. Nebenstehend die Zahlen von im<br />
jeweiligen Jahr durchgeführten neuen E<strong>in</strong>tragungen<br />
des Code 111, diese s<strong>in</strong>d daher<br />
als M<strong>in</strong>destzahlen zu verstehen, die <strong>in</strong><br />
Wirklichkeit sicher übertroffen werden.<br />
Um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung der Größenordnung<br />
der tatsächlich ausgestellten Lenkberechtigungen<br />
durchführen zu können, haben<br />
wir die Anzahl der Kursteilnehmer bei e<strong>in</strong>em<br />
Anbieter mit e<strong>in</strong>em Marktanteil von rd 15%<br />
betrachtet. Die vorliegenden Zahlen lassen<br />
für das Jahr 1997 auf wenige Hundert und<br />
für die <strong>Jahre</strong> 1998 und 1999 auf etwa 9000<br />
tatsächlich ausgestellte Lenkberechtigungen<br />
schließen.<br />
4.2. Zulassungszahlen<br />
In dieser Tabelle ist der sprunghafte Anstieg<br />
der zugelassenen Fahrzeuge <strong>in</strong> der<br />
Hubraumklasse <strong>10</strong>1 bis 125 cm³ zu erkennen.<br />
Da gleichzeitig mit der E<strong>in</strong>führung<br />
des Code 111 auch die Vorstufe A<br />
1997 0<br />
1998 3758<br />
1999 7988<br />
2000 (bis e<strong>in</strong>schl Oktober) 9901<br />
Motorräder<br />
<strong>10</strong>1 bis 125<br />
cm³<br />
Leichtmotorräder<br />
1990 13272 0<br />
1991 ± -394 ±0<br />
gesamt 12878 0<br />
1992 ± +334 +<strong>10</strong>13<br />
gesamt 13212 <strong>10</strong>13<br />
1993 ± +297 +2056<br />
gesamt 13509 3069<br />
1994 ± +645 +3405<br />
gesamt 14154 6474<br />
1995 ± +879 +39<strong>10</strong><br />
gesamt 15033 <strong>10</strong>384<br />
1996 ± +825 +3872<br />
gesamt 15858 14256<br />
1997 ± +1750 +4176<br />
gesamt 17608 18432<br />
1998 ± +6168 +12453<br />
gesamt 23776 30885<br />
1999 ± +6390 +12245<br />
gesamt 30166 43130<br />
2000 ± +4609 +9261<br />
gesamt 34775 52391<br />
(Leichtmotorräder), verändert wurde und die Zugangsbestimmungen geändert<br />
wurden, stieg der Bestand bei den Leichtmotorrädern <strong>in</strong> Absolutzahlen noch stärker.<br />
4.3. Andere Nutzergruppen<br />
Wie bereits erwähnt kam es mit E<strong>in</strong>führung des FSG zugleich zu zwei wesentlichen<br />
Maßnahmen im Bereich des Fahrerlaubnisrechtes (Code 111, Änderung der<br />
technischen Bestimmungen für das Leichtmotorrad). Das führte bereits im Vorfeld,<br />
etwa seit 1995, auch zu e<strong>in</strong>er verstärkten Präsenz e<strong>in</strong>es attraktiven und breiten<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite 7 von 12
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
Fahrzeugangebotes <strong>in</strong> diesen Klassen am Markt, welches se<strong>in</strong>erseits wiederum die<br />
Verkehrsbeteiligung fördert.<br />
Insb im Bereich der vorwiegend <strong>in</strong>nerstädtisch genutzten Fahrzeuge ist somit zusätzliche<br />
Verkehrsbeteiligung zu erwarten, die nicht auf neu erteilten Lenkberechtigungen<br />
oder Code 111 beruht, sondern von<br />
• Besitzern der Lenkerberechtigung der Klasse AL, die diese nicht auf die Klasse A<br />
erweitert haben und für ihre Lenkerberechtigung nun attraktivere Fahrzeuge am<br />
Markt vorf<strong>in</strong>den, und<br />
• Besitzern von Lenkerberechtigungen der Klasse A, die vor allem für den <strong>in</strong>nerstädtischen<br />
Verkehr auf e<strong>in</strong> leichtes e<strong>in</strong>spuriges Kfz umsteigen (vom Auto),<br />
verursacht wird.<br />
Klarerweise führt e<strong>in</strong> attraktives Angebot an Fahrzeugen auch dazu, dass Personen,<br />
welche die Lenkberechtigung der Klasse A wegen des verhältnismäßig ger<strong>in</strong>gen<br />
Mehraufwandes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zug mit jener der Klasse B erwerben, auch verstärkt von<br />
ihrem A-Führersche<strong>in</strong> Gebrauch machen und dabei auch zu 125ern greifen.<br />
Weder <strong>in</strong> der Zulassungsstatistik noch <strong>in</strong> der Unfallstatistik lassen sich mit den zur<br />
Verfügung stehenden Daten diese zusätzlichen Benutzer von 125ern von jenen<br />
trennen, die mit Code 111 unterwegs s<strong>in</strong>d. Diese kaum zu quantifizierende Unsicherheit<br />
haftet den weiteren Betrachtungen des Unfallgeschehens an.<br />
4.4. Unfalldaten<br />
4.4.1. Junge Lenker<br />
Attraktiveres Fahrzeugangebot und geänderte Zugangsbestimmungen haben gute<br />
Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e verstärkte Verkehrsbeteiligung junger Lenker geschaffen.<br />
Das lässt sich ansatzweise bereits <strong>in</strong> der Unfallstatistik der 18- bis 19-jährigen<br />
ableiten. So ist <strong>in</strong> dieser Altersklasse nach e<strong>in</strong>em beständigen (und sehr starken)<br />
Rückgang seit 1991 die Anzahl der Verletzten 1999 erstmals wieder angestiegen.<br />
Auch die Zahl der Getöteten <strong>in</strong> dieser Altersgruppe liegt mit sechs wieder deutlich<br />
über dem Durchschnitt der letzte <strong>Jahre</strong>, wenngleich diesem Umstand ke<strong>in</strong>e<br />
statistische Signifikanz zukommt.<br />
4.4.2. Leichtmotorradlenker<br />
Verletzte Lenker Leichtmotorrad<br />
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />
alle 25 37 55 70 65 92 99 115 298<br />
bis 22 16 27 43 50 48 71 56 59 119<br />
23 und älter 9 <strong>10</strong> 12 20 17 21 43 56 179<br />
Anteil an gesamt verletzten Lenkern<br />
bis 22 64.0% 73.0% 78.2% 71.4% 73.8% 77.2% 56.6% 51.3% 39.9%<br />
23 und älter 36.0% 27.0% 21.8% 28.6% 26.2% 22.8% 43.4% 48.7% 60.1%<br />
Während bei den jungen Fahrern (Alter: 20-24 und <strong>in</strong>sb 18-19) das Mitte 1991<br />
e<strong>in</strong>geführte <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>modell se<strong>in</strong>e positive Entwicklung entfaltet, kommt es<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite 8 von 12
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
bei älteren Fahrern, <strong>in</strong>sb im Bereich zwischen 35 und 64 <strong>Jahre</strong>n, zu massiven<br />
Anstiegen bei verletzten und getöteten Motorrad- und Leichtmotorradlenker.<br />
Betrachten wir nur die verletzten Lenker von Leichtmotorrädern, die von ihrer Natur<br />
her Anfängerfahrzeuge s<strong>in</strong>d, so kommt es <strong>in</strong> den beiden <strong>Jahre</strong>n nach der E<strong>in</strong>führung<br />
von Code 111 zu e<strong>in</strong>er massiven Verschiebung der Verletzen h<strong>in</strong> zu älteren<br />
Semestern. Die Altersgrenze von 23 wurde gezogen, weil für Code 111 e<strong>in</strong>e<br />
M<strong>in</strong>destbesitzdauer der Lenkberechtigung für die Klasse B von 5 <strong>Jahre</strong>n vorgesehen<br />
ist und damit die Zielgruppe der Lenker m<strong>in</strong>destens 23 <strong>Jahre</strong> 6 alt se<strong>in</strong> muss.<br />
Es sei jedoch auch hier darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass anhand der vorliegenden Unfalldaten<br />
nicht unterschieden werden kann, welcher Benutzergruppe die verunglückten<br />
Lenker angehören (s Erklärungen <strong>in</strong> Kapitel "Andere Nutzergruppen"). Die Zulassungszahlen<br />
lassen den Schluss zu, dass die zusätzlichen Verletzten je etwa zur<br />
Hälfte Fahrer von 125ern und Fahrer von Leichtmotorrädern iSd Vorstufe A (bzw<br />
Lenkerberechtigung Klasse AL) s<strong>in</strong>d. Aufgrund dieser E<strong>in</strong>schränkung der Aussagekraft<br />
dieser Zahlen wurde e<strong>in</strong>e weitere aufwendige Analyse der Unfallzahlen nach<br />
Alter und Motorleistung der Fahrzeuge durchgeführt.<br />
4.5. Sonderauswertung nach Leistung<br />
In der amtlichen Unfallstatistik wird <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> nicht der Hubraum der verunfallten<br />
Fahrzeuge erhoben, dafür aber die Leistung 7 . Für das charakteristische Leistungsband<br />
der 125er wurde 6 kW als untere Grenze angenommen. Die Obergrenze wurde<br />
mit der Maximalleistung von 11 kW für die Unterklasse A1 der RL angenommen.<br />
Verkehrsunfälle <strong>Österreich</strong> 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />
UPS <strong>in</strong>sgesamt 46338 46013 44730 41791 42015 38365 38253 39695 39225 42348 42126<br />
UPS mit beteiligten MR+LMR 2914 3004 3061 2699 3001 2613 2547 2823 2927 3308 3458<br />
UPS MR+LMR 6
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
sprunghaften Anstieg der UPS im Beobachtungszeitraum. Es liegt nahe, diese<br />
Anstiege als Folge der geänderten ges Situation zu betrachten. Die Anzahl der<br />
getöteten Motorradaufsassen steigt zwar auch an, aufgrund der niedrigen Fallzahlen<br />
s<strong>in</strong>d hier aber ke<strong>in</strong>e statistisch relevanten Aussagen ableitbar.<br />
4.6. Abschätzung der zusätzlichen Unfälle<br />
Um quantifizieren zu können, welche zusätzliche Verkehrsbeteiligung durch die ges<br />
Änderungen entstanden ist und welche Unfallfolgen daraus entstehen, wurde wie<br />
folgt vorgegangen:<br />
4.6.1. Regelbezogener Ansatz<br />
Die Zeitreihen der zugelassenen Motorräder und Leichtmotorräder wurden auf Basis<br />
der Zulassungszahlen der <strong>Jahre</strong> 1992 8 bis 1996 auf die <strong>Jahre</strong> 1998 bis 2000 mittels<br />
l<strong>in</strong>earer Regression extrapoliert. 1997 wurde als Jahr der Umstellung ausgeklammert.<br />
Die so errechneten Prognosen für die Zulassungszahlen wurden von den<br />
tatsächlichen Zulassungszahlen abgezogen und somit die Anzahl der aufgrund der<br />
Regeländerung zusätzlich zugelassenen Fahrzeuge abgeschätzt. In gleicher Weise<br />
wurde mit den Zahlen von UPS und verletzten Lenkern verfahren. Er ergeben sich:<br />
1. 13 zusätzliche Beteiligungen von Motorradfahrern und Leichtmotorradfahrern <strong>in</strong><br />
UPS pro <strong>10</strong>00 zugelassener Motorräder und Leichtmotorräder mit <strong>10</strong>1 bis<br />
125 cm³, das s<strong>in</strong>d absolut 487 zusätzliche UPS im Beobachtungszeitraum 1998<br />
bis 2000,<br />
2. 11.4 zusätzliche Beteiligungen, wenn dies auf Lenker mit e<strong>in</strong>em Lebensalter von<br />
m<strong>in</strong>destens 23 <strong>Jahre</strong>n e<strong>in</strong>geschränkt wird, das s<strong>in</strong>d absolut 425 zusätzliche UPS<br />
im Beobachtungszeitraum 1998 bis 2000,<br />
3. 11.8 verletzte Aufsassen bei den Unfällen nach Punkt 2 pro <strong>10</strong>00 Fahrzeuge, das<br />
s<strong>in</strong>d absolut 437 zusätzliche Verletzte im Beobachtungszeitraum 1998 bis 2000.<br />
4.6.2. Fahrzeugbezogener Ansatz<br />
Ausgehend von den Annahmen,<br />
• dass das veränderte Angebot von 125ern ab 1995 zum Tragen kommt und damit<br />
den "Boom" auslöst und<br />
• bis 1994 die auf dem Sektor der 125er zugelassenen Fahrzeuge dem "Altbestand"<br />
zuzurechnen s<strong>in</strong>d, also mit verhältnismäßig konstanter Gesamtzahl und<br />
Verkehrsbeteiligung,<br />
wurden Zulassungszahlen und Unfallzahlen der <strong>Jahre</strong> 1990 bis 1994 gemittelt und<br />
als Prognosewerte für die folgenden <strong>Jahre</strong> für den Fall verwendet, dass sich im Fahrzeugangebot<br />
auf dem Markt nichts geändert hätte. Diese wurden von den tatsächlichen<br />
Zulassungs- und Unfallzahlen abgezogen. Die so ermittelten Daten für das<br />
geänderte Fahrzeugangebot und die geänderte Gesetzeslage ab 1998 zeigen:<br />
1. 5.6 zusätzliche Beteiligungen von Motorradfahrern und Leichtmotorradfahrern <strong>in</strong><br />
UPS pro <strong>10</strong>00 zugelassener Motorräder und Leichtmotorräder mit <strong>10</strong>1 bis<br />
125 cm³, das s<strong>in</strong>d absolut 279 zusätzliche UPS im Beobachtungszeitraum 1998<br />
bis 2000,<br />
8 1992 wurde gewählt, weil Mitte 1991 die letzte große Änderung der Zugangsbestimmungen erfolgt<br />
ist (E<strong>in</strong>führung des österreichischen <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>modells).<br />
ABSTRACT-STUFEN-FS1.doc 20.02.04 Seite <strong>10</strong> von 12
<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
2. 6.5 zusätzliche Beteiligungen, wenn dies auf Lenker mit e<strong>in</strong>em Lebensalter von<br />
m<strong>in</strong>destens 23 <strong>Jahre</strong>n e<strong>in</strong>geschränkt wird, das s<strong>in</strong>d absolut 314 zusätzliche UPS<br />
im Beobachtungszeitraum 1998 bis 2000,<br />
3. 6.6 verletzte Aufsassen bei den Unfällen nach Punkt 2 pro <strong>10</strong>00 Fahrzeuge, das<br />
s<strong>in</strong>d absolut 320 zusätzliche Verletzte im Beobachtungszeitraum 1998 bis 2000.<br />
5. Zusammenfassung<br />
1. Der am 1.7.1991 e<strong>in</strong>geführte Mopedausweis reduziert die Zahl der Verletzten und<br />
Getöteten <strong>in</strong> der betroffenen Altersklasse auf etwa die Hälfte.<br />
2. Moped mit 15 erhöht die Anzahl der Verletzten <strong>in</strong> der betroffenen Altersklasse für<br />
das Jahr 2000 um etwa <strong>10</strong>0 (ie um etwa 300%).<br />
3. Das <strong>Österreich</strong>ische Modell des <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong>s verm<strong>in</strong>dert die Anzahl der<br />
Getöteten <strong>in</strong> der primär betroffenen Altersklasse (18-19) um zwei Drittel, die der<br />
Verletzten um etwa 75%. In der teilweise ebenfalls betroffenen Altersklasse (20-<br />
24) halbieren sich Anzahl von Getöteten und Verletzten.<br />
4. E<strong>in</strong>e Änderung der Unfallzahlen nach der Änderung vom <strong>Österreich</strong>ischen auf<br />
das EU-Modell ist vorerst nicht nachweisbar.<br />
5. Am 1.11.1997 wurde <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> die Regelung e<strong>in</strong>geführt, dass Motorräder mit<br />
maximal 125 cm³ und e<strong>in</strong>er höchsten Motorleistung von 11 kW nach 5 <strong>Jahre</strong>n<br />
Besitz der Führersche<strong>in</strong>klasse B, Beendigung der Probezeit gem § 4 FSG und<br />
der Absolvierung von 6 Stunden Fahrübungen gelenkt werden dürfen. Die<br />
Berechtigung ist bei der Behörde zu beantragen und wird als "Code 111" <strong>in</strong> den<br />
Führersche<strong>in</strong> e<strong>in</strong>getragen.<br />
6. Bereits ab 1995 kommt es auch im Gefolge <strong>in</strong>ternationaler Regelungen zu e<strong>in</strong>em<br />
geänderten Fahrzeugangebot mit verstärkter Präsenz von Motorrädern und<br />
Rollern der Achtelliterklasse <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />
7. Schon alle<strong>in</strong>e das geänderte Fahrzeugangebot führt zu e<strong>in</strong>er leichten Steigerung<br />
der zugelassenen 125er.<br />
8. Die Gesetzesänderung "Code 111" hat <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zu e<strong>in</strong>er Ausstellung von<br />
durchschnittlich 9000 Lenkberechtigungen dieser Art jährlich und rd 6500<br />
zusätzlich zugelassenen Fahrzeugen der relevanten Klasse jährlich geführt.<br />
9. Die zusätzliche Verkehrsbeteiligung hat zu e<strong>in</strong>er erheblichen zusätzlichen Unfallbelastung<br />
geführt.<br />
<strong>10</strong>. Pro <strong>10</strong>00 zugelassener Fahrzeuge können zwischen 6 und 13 zusätzliche UPS<br />
mit Beteiligung solcher Fahrzeuge erwartet werden.<br />
11. Pro <strong>10</strong>00 zugelassener Fahrzeuge können zwischen 7 und 12 zusätzliche<br />
verletzte Aufsassen erwartet werden.<br />
6. Zukünftige Änderungen<br />
Wie bereits <strong>in</strong> der deutschen Presse berichtet, wird <strong>in</strong> der EU e<strong>in</strong>e Änderung der<br />
Führersche<strong>in</strong>RL diskutiert. Die wesentlichen Eckpunkte:<br />
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<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
• Die technischen Restriktionen für "E<strong>in</strong>steigermotorräder" (beschränkte Klasse A<br />
der RL) sollen wesentlich gelockert werden, so dass nach diesen Regelungen e<strong>in</strong><br />
großer Teil der am österreichischen Markt angebotenen Fahrzeuge für Anfänger<br />
zugänglich wäre.<br />
• Die Unterklasse A1 der RL (125 cm³ 11 kW) soll künftig verpflichtend bereits<br />
allen 16-jährigen zugänglich se<strong>in</strong>.<br />
• Für die Ausdehnung der Lenkberechtigung von Unterklasse A1 der RL auf die<br />
beschränkte Klasse A der RL und von dieser auf die unbeschränkte Klasse A der<br />
RL wird jeweils e<strong>in</strong>e Prüfung erforderlich se<strong>in</strong>.<br />
• Das Direkte<strong>in</strong>stiegsalter <strong>in</strong> die unbeschränkte Klasse A der RL wird auf 24 <strong>Jahre</strong><br />
angehoben.<br />
• Die "Probezeit" (M<strong>in</strong>destbesitzdauer der beschränkten Klasse A der RL vor<br />
Erweiterung auf die unbeschränkte Klasse A der RL) soll von 2 auf 3 <strong>Jahre</strong><br />
angehoben werden. Es soll ke<strong>in</strong>e „automatische“ Erweiterung mehr möglich,<br />
sondern e<strong>in</strong>e praktische Prüfung erforderlich se<strong>in</strong>.<br />
• Bereits nach 3 <strong>Jahre</strong>n Besitz der Führersche<strong>in</strong>klasse B sollen mit dieser auch<br />
Motorräder der Unterklasse A1 der RL gelenkt werden dürfen.<br />
7. Forderungen<br />
1. "Moped mit 15" hat zu e<strong>in</strong>em massiven Anstieg der Unfallzahlen geführt. Es muss<br />
aufgrund dieser Tatsache überlegt werden, ob die Regelung rückgängig zu<br />
machen ist. Zum<strong>in</strong>dest muss jedoch e<strong>in</strong> entsprechender Ausbildungsstand der<br />
jungen Lenker gewährleistet werden. Es ist daher e<strong>in</strong>e verpflichtende praktische<br />
und theoretische Ausbildung sowie e<strong>in</strong>e ebenso verpflichtende praktische Prüfung<br />
mit strengen Anforderungen zu fordern.<br />
2. E<strong>in</strong>e weitere Lockerung der technischen Restriktionen für E<strong>in</strong>steigermotorräder ist<br />
grundsätzlich abzulehnen. Kommt es zu e<strong>in</strong>er Erhöhung der Leistungsgrenzen für<br />
diese Fahrzeuge, so ist für effiziente Antimanipulationsbestimmungen (etwa e<strong>in</strong>e<br />
Begrenzung der Leistung des ungedrosselten Motors bei gedrosselten Masch<strong>in</strong>en<br />
auf nicht mehr als 50% über der Leistung des gedrosselten Motors, Beschränkung<br />
der Zyl<strong>in</strong>derzahl und des Hubraumes) zu sorgen.<br />
3. E<strong>in</strong>e Absenkung des M<strong>in</strong>destalters für die Unterklasse A1 der RL auf 16 <strong>Jahre</strong> ist<br />
kategorisch abzulehnen. Die Leistungsentfaltung solcher Fahrzeuge erlaubt Fahrgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
um 120 km/h, was etwa dem Dreifachen der derzeit für diese<br />
Altersgruppe zulässigen Fahrzeuge (Mopeds) entspricht. Schon die Unfallbelastung<br />
von Kle<strong>in</strong>motorrädern (50 cm 3 , ke<strong>in</strong> Limit der Bauartgeschw<strong>in</strong>digkeit),<br />
die bis 1992 die besser motorisierte Alternative zum Moped für diese Altersgruppe<br />
waren, lag etwa beim Dreifachen jener von Mopeds im selben Zeitraum –<br />
obwohl für diese Fahrzeuge theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung<br />
erforderlich waren.<br />
4. Die Anforderungen an die Ausbildung, welche Besitzer e<strong>in</strong>er Lenkberechtigung B<br />
absolvieren müssen, um Motorräder der Unterklasse A1 der RL lenken zu dürfen,<br />
müssen den tatsächlichen Anforderungen an die Handhabung dieser Fahrzeuge<br />
angepasst werden. Insb e<strong>in</strong> zufriedenstellender Ausbildungsstand h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Bremsbedienung ist <strong>in</strong> der derzeit vorgeschrieben Ausbildungszeit für e<strong>in</strong>en<br />
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<strong>10</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer<br />
unerfahrenen Lenker ke<strong>in</strong>esfalls erreichbar. Insb bei der für die Fahrübungen<br />
typischen Gruppenausbildung erschwert die Inhomogenität der Gruppenmitglieder<br />
h<strong>in</strong>sichtlich ihrer unterschiedlichen Vorkenntnisse e<strong>in</strong>e effiziente Ausbildung sehr.<br />
Die re<strong>in</strong>e Anwesenheitspflicht ist e<strong>in</strong> unhaltbarer Zustand. Zur Erfolgskontrolle<br />
muß e<strong>in</strong>e Prüfung e<strong>in</strong>geführt werden, die bei geeigneter Normierung auch von<br />
dem Ausbildner abgenommen werden kann. E<strong>in</strong> sehr gutes Beispiel dafür bietet<br />
die Fahrprüfung für Motorräder <strong>in</strong> Frankreich 9 ).<br />
5. Wenn das M<strong>in</strong>destalter für die Unterklasse A1 der RL gesenkt wird, fokussiert<br />
sich die Mobilität der Altersgruppe noch stärker auf das e<strong>in</strong>spurige Kfz. Dieser<br />
Altersgruppe muss daher e<strong>in</strong>e (statistisch zehnmal sicherere) mehrspurige Alternative<br />
angeboten werden. Für diesen Fall ist auch e<strong>in</strong> <strong>Stufenführersche<strong>in</strong></strong> für das<br />
mehrspurige Kfz mit Zugang bereits für 16-jährige zu fordern – <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
e<strong>in</strong>er umfassenden Ausbildung nach dem Modell der "Vorgezogenen Lenkberechtigung<br />
der Klasse B" und entsprechenden Restriktionen bei den Fahrzeugen.<br />
6. Die Änderungen im Zugang zum e<strong>in</strong>spurigen Kfz haben zu e<strong>in</strong>er massiven<br />
Erhöhung des Bestandes dieser Fahrzeuge geführt, bereits über 11% der <strong>in</strong>sgesamt<br />
<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zugelassenen Fahrzeuge s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>spurige. Diesem Umstand<br />
muss auch bei der Straßengestaltung Rechnung getragen werden. Erforderliche<br />
Maßnahmen dazu s<strong>in</strong>d:<br />
• Demontage von nicht erforderlichen Leitschienen.<br />
• Motorradgerechte Gestaltung von Leitschienen-Neubauten, um Unterrutschen<br />
der Leitschienen zu vermeiden, zB Beton statt Stahl oder<br />
Doppelbeplankung. Diese Kriterien gelten auch für die vordr<strong>in</strong>gliche<br />
Sanierung von bestehenden Gefahrenstellen.<br />
• Zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Ummantelung der Steher mit aufpralldämpfendem<br />
Material bei bestehenden Leitschienen.<br />
• Vermeidung von Bitumenausbesserungen mit m<strong>in</strong>dergriffiger Oberfläche.<br />
• Verstärktes H<strong>in</strong>tanhalten von Verschmutzungen der Fahrbahn durch<br />
begleitende Maßnahmen, <strong>in</strong>sb durch Treibstoffaustritt mittels Aufnahme<br />
dieses Kontrollpunkts <strong>in</strong> den Mängelkatalog zu § 57a KFG, sowie<br />
vermehrte Kontrolle bestehender Regelungen, wie etwa die Re<strong>in</strong>haltung<br />
der Fahrbahn an Baustellenausfahrten.<br />
Weiterführende Literatur:<br />
Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer, Beurteilung der Bremsbedienung bei Motorradfahrern, Ergebnisse<br />
e<strong>in</strong>es Feldversuches, ZVR 2001, 139.<br />
Vavryn/W<strong>in</strong>kelbauer/Ecker/Spr<strong>in</strong>ger/Ruspekhofer, Bremsverzögerungswerte und Reaktionszeiten<br />
von Motorradfahrern, ZVR 1996, 376.<br />
9 Hier ist e<strong>in</strong> genormter Parcours, der für die Fahrzeugbeherrschung repräsentative Fahrübungen <strong>in</strong><br />
sich vere<strong>in</strong>t <strong>in</strong> vorgeschriebener Zeit zu absolvieren.<br />
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