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Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück

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31. Oktober 2008<br />

zavita<br />

In Zusammenarbeit mit<br />

KOMPAKT<br />

VORSORGE<br />

<strong>Sichern</strong> <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> <strong>Kinderglück</strong><br />

w Geld: Kinder sind teuer – ein Familienbudget sorgt für den nötigen Überblick<br />

w Patchwork: Sicherheit für die zweite Familie w Unfall: Wann haften Eltern?


Mit weniger Emissionen unterwegs.<br />

Abgesehen vom Lärm Ihrer Kinder auf der Rückbank.<br />

Der neue Touran mit umweltschonender BlueMotion-Technologie.<br />

BlueMotion ist eine Nachhaltigkeitsinitiative von Volkswagen.<br />

Und der Touran BlueMotion ist ein Musterbeispiel für Effizienz<br />

und Raumausnutzung. Er besticht durch den tiefen Verbrauch<br />

von 5.4 l/100 km, die geringe CO 2-Emission von 144 g/km sowie<br />

durch den Preis: Fr. 34’890.–. * Dabei kommen Fahrspass und<br />

Komfort kein bisschen zu kurz. Noch mehr BlueMotion wartet<br />

bei Ihrem Händler: der Polo, die Passat Limousine, der Passat<br />

Variant, der Golf Plus, der Golf Variant, der Jetta und der Sharan.<br />

Viel Vergnügen bei den Probefahrten. BlueMotion ist nur eine<br />

von vielen umweltschonenden Technologien von Volkswagen.<br />

Drei weitere Beispiele: die TSI ® -Technologie, die aus kleinerem<br />

Hubraum maximale Kraft bei minimalem Verbrauch gewinnt.<br />

DSG ® , <strong>das</strong> hocheffiziente, intelligente Doppelkupplungsgetriebe.<br />

Und die fortschrittlichen, mit Erdgas betriebenen EcoFuel-<br />

Motoren als echte Alternative. Das Resultat: Rund 300 Volkswagen,<br />

die in der Schweiz angeboten werden, gehören in die besten<br />

Energieeffizienz-Kategorien A oder B.<br />

Erst wenn ein Auto Innovationen allen zugänglich macht,<br />

ist es: Das Auto.<br />

www.volkswagen.ch<br />

* Touran BlueMotion Conceptline, 1.9 TDI ® DPF, 105 PS (77 kW), 6-Gang. Energieeffizienz-Kategorie: A. CO 2-Mittelwert aller in der Schweiz angebotenen Fahrzeugmodelle:<br />

204 g/km. Abgebildetes Modell Touran BlueMotion Highline Fr. 40’270.–.


TITELBILD: RAHEL, 8<br />

VORSORGE<br />

Geld und Glück<br />

«Geld allein macht nicht glücklich» – eine<br />

Binsenwahrheit, mögen <strong>Sie</strong> nun vielleicht<br />

denken. Doch was der Volksmund gern<br />

verbreitet, ist inzwischen auch wissenschaftlich<br />

belegt. Um glücklich zu sein,<br />

braucht es zwar einen gewissen Wohlstand,<br />

sagt Richard Layard, einst Berater der<br />

britischen Regierung und heute einer der<br />

international führenden Glücksforscher. Ab<br />

einem bestimmten Monatseinkommen jedoch<br />

– hierzulande sind es laut dem Zürcher<br />

Ökonomen Bruno S. Frey rund 5000 Franken<br />

– wächst <strong>das</strong> Glück nicht mehr parallel zum<br />

Wachstum des Einkommens.<br />

Das gilt umso mehr, wenn der Mehrverdienst<br />

nicht länger die «Unglückskosten» wie etwa<br />

Stress und Angst vor Statusverlust deckt.<br />

Oder wenn vor lauter Arbeit keine Zeit für<br />

die Familie bleibt. Denn auch dies ist eine<br />

Erkenntnis der Glücksforschung: Wer in<br />

einer Familie lebt, lebt am glücklichsten.<br />

Auf den folgenden Seiten ist viel von Geld<br />

und Glück die Rede. Vom Glück, <strong>das</strong> uns die<br />

Familie beschert – und vom Geld, <strong>das</strong> wir<br />

brauchen, um ein glückliches Familienleben<br />

führen zu können. Viele Paare unterschätzen<br />

zum Beispiel die Kosten, die ein Kind mit<br />

sich bringt: über 1400 Franken pro Monat.<br />

Um nicht in Engpässe zu geraten, lohnt es<br />

sich deshalb, korrekt zu budgetieren.<br />

Wie <strong>das</strong> geht, lesen <strong>Sie</strong> in dieser <strong>Kompakt</strong>-<br />

Ausgabe. Oder wie man die Liebsten gegen<br />

die finanziellen Folgen von Schicksalsschlägen<br />

wie Invalidität oder Tod absichert.<br />

Besondere Aufmerksamkeit erfahren zudem<br />

die neuen familiären Konstellationen,<br />

in denen immer mehr Menschen leben: die<br />

Patchwork- und Alleinerziehendenfamilien.<br />

Hier sind spezielle <strong>Vorsorge</strong>massnahmen<br />

gefordert. Sonst kann sich <strong>das</strong> Glück rasch<br />

in Unglück verkehren. Remo Leupin<br />

Inhalt<br />

Bilder in dieser Ausgabe: 18 Drittklässler des Schulhauses Dorf in Rapperswil-<br />

Jona SG haben für den <strong>Beobachter</strong> ihre Familien gezeichnet – und präsentieren<br />

die kleinen Kunstwerke gleich selber. Die Kinder fotografiert hat<br />

Severin Nowacki. Weitere Beispiele unter www.beobachter.ch/schulkinder<br />

4 Familienbudget<br />

Wer <strong>das</strong> Finanzielle regelt, hat mehr Zeit fürs Wesentliche<br />

8 Kostenfaktor Kind<br />

Ein Kind kostet Zeit – und Geld: rund 340 000 Franken, bis es 20 ist<br />

12 Versicherungen<br />

Welche Policen Familien brauchen – und welche man sich sparen kann<br />

16 Sicherheit<br />

Krankheit oder Invalidität: So schützen <strong>Sie</strong> sich vor Finanzproblemen<br />

22 Dritte Säule<br />

Klug handelt, wer ein finanzielles Polster für die alten Tage anlegt<br />

24 Patchworkfamilien<br />

Weil <strong>das</strong> Gesetz hinterherhinkt, sollten sich Lebenspartner absichern<br />

26 Einelternfamilie<br />

Alleinerziehende sind stark armutsgefährdet – betroffen sind meist Frauen<br />

28 50 plus<br />

Teilzeitpensum oder Frühpensionierung? So stellen <strong>Sie</strong> die Weichen neu<br />

30 Service, Impressum<br />

Adressen, Links und Buchtipps<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008


VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

FamiliEnbudGEt<br />

Ersparen <strong>Sie</strong> sich den Geldstress<br />

Mit der Gründung einer Familie steigen die Kosten und die Verantwortung. Ein Budget<br />

hilft, die Ausgaben im Griff zu halten und Schuldenfallen aus dem Weg zu gehen – damit<br />

der Kopf frei bleibt für Wichtigeres im Familienleben. Text: Nicole Zurbuchen<br />

Keinem Elternpaar würde es einfallen,<br />

eine Bilanz über <strong>das</strong> Glück und die<br />

Mehrkosten zu führen, die ihnen ein<br />

Kind beschert. Auf der Ertragsseite stünden<br />

die Freude über <strong>das</strong> erste Lächeln, <strong>das</strong><br />

wohlige Gefühl, mit dem Neugeborenen<br />

im Arm auf dem Sofa einzuschlafen, <strong>das</strong><br />

Glück, es wachsen zu sehen – auf der Aufwandseite<br />

die Kosten für Wickeltisch,<br />

Windeln und Wundschutzcreme.<br />

Auch wenn diese Rechnung absurd ist: Es<br />

ist sinnvoll, <strong>das</strong>s sich Eltern schon vor der<br />

Geburt Gedanken über die Ausgaben machen,<br />

die auf sie zukommen. Wer im Voraus<br />

ein Budget erstellt, nach Sparmöglichkeiten<br />

sucht und Schuldenfallen aus dem<br />

Weg geht, kann oft finanzielle Engpässe<br />

vermeiden (siehe «Leben auf Pump: Das<br />

sind die grössten Schuldenfallen»).<br />

im Säuglingsalter kosten Kinder noch am<br />

wenigsten: Man rechnet mit 300 bis 400<br />

Franken pro Monat. Viel stärker fällt die<br />

Lohneinbusse ins Gewicht, die entsteht,<br />

wenn ein oder beide Elternteile ihr Arbeitspensum<br />

reduzieren. «Viele Frauen<br />

haben vor, gleich nach dem Schwangerschaftsurlaub<br />

wieder arbeiten zu gehen»,<br />

sagt Monika Göldi, Präsidentin der Budgetberatung<br />

Schweiz. Doch dann kommt<br />

es oft anders. Die Fachfrau erlebt immer<br />

wieder, <strong>das</strong>s Paare unterschätzen, wie stark<br />

ein Kind ihr Leben verändert.<br />

Möchte die Mutter dann länger zu Hause<br />

bleiben als geplant oder fühlt sie sich<br />

mit Kind und Job überfordert, gerät der<br />

Finanzhaushalt schneller als gedacht aus<br />

dem Lot. Um <strong>das</strong> zu vermeiden, sollten<br />

Paare, schon bevor der Nachwuchs da ist,<br />

ausrechnen, wie viel Geld sie pro Monat<br />

benötigen. Fragen <strong>Sie</strong> sich: Wo sind wir am<br />

ehesten bereit, Abstriche zu machen? Und<br />

worauf wollen wir auf keinen Fall verzichten?<br />

Eine Budgetberatung kann helfen,<br />

verschiedene Varianten durchzurechnen:<br />

Wie viel Geld bleibt übrig, wenn die Frau<br />

40 Prozent arbeitet und <strong>das</strong> Kind zwei<br />

Tage in die Krippe bringt? Wie sieht es aus,<br />

leben auf Pump: <strong>das</strong> sind die grössten Schuldenfallen<br />

w Konsumkredite: Davon ist abzuraten. Die Zinsen sind happig und<br />

können bis zu 15 Prozent betragen. Überlegen <strong>Sie</strong> sich genau, was es<br />

heisst, jeden Monat mit 300 oder 500 Franken weniger auskommen<br />

zu müssen, um die Kosten für eine teure Stereoanlage abzustottern.<br />

Steigen die Lebenskosten – zum Beispiel weil <strong>Sie</strong> eine Familie<br />

gründen –, kann schnell ein finanzieller Engpass entstehen. Es ist<br />

in jedem Fall sinnvoller, für Konsumgüter zu sparen. Vielleicht erfüllt<br />

ja auch ein günstigeres oder ein Occasionsmodell den Zweck.<br />

w Kreditkarten: Verzichten <strong>Sie</strong> auf Kreditkarten, wenn <strong>Sie</strong> dazu neigen,<br />

mehr auszugeben, als <strong>Sie</strong> auf dem Konto haben. Bei der Maestro-<br />

Karte (früher EC-Karte genannt) werden die Ausgaben direkt vom<br />

Konto abgebucht, was eine bessere Kontrolle ermöglicht. Wenn <strong>Sie</strong><br />

leicht in Versuchung geraten, Ihr Konto zu überziehen, richten <strong>Sie</strong><br />

freiwillig eine Null-Limite ein.<br />

w Kundenkarten: Warenhäuser, Möbelgeschäfte und Co. versuchen, die<br />

Konsumenten mit sogenannten Kunden- und Bonuskarten an sich zu<br />

binden. Mit Versprechungen wie «Bestimmen <strong>Sie</strong> Ihre Zahlungsrate<br />

selbst» verführen die verkappten Kreditkarten zum Kauf auf Pump.<br />

Und zum gedankenlosen Schuldenmachen.<br />

w Leasingverträge: Budgetberatungsstellen raten Privatpersonen davon<br />

ab, ein Auto zu leasen. Zum einen weil Leasen auf jeden Fall teurer<br />

ist als Kaufen. Unter anderem weil dem Leasingnehmer bei einem<br />

vorzeitigen Ausstieg happige Mehrkosten aufgebrummt werden.<br />

w Ferien auf Pump: Im Internet kann jeder in Minutenschnelle tolle Ferien<br />

buchen, die er sich nicht leisten kann. Nach der Rückkehr aus der<br />

Karibik müssen dann monatelang Kreditkartenschulden abgestottert<br />

werden. Das ist frustrierend. Die Budgetberaterin Monika Göldi<br />

empfiehlt, die Ferien dem Budget anzupassen und nicht umgekehrt.<br />

w Handys: Es lohnt sich, die eigenen Telefoniergewohnheiten genau<br />

unter die Lupe zu nehmen. Leute, die wenige, dafür lange Gespräche<br />

führen, fahren mit einem anderen Abo günstiger als Vieltelefonierer.<br />

<strong>Sie</strong>he www.comparis.ch.<br />

wenn beide 50 Prozent arbeiten und sich<br />

die Kinderbetreuung teilen?<br />

Monika Göldi stellt immer wieder fest,<br />

<strong>das</strong>s viele Menschen in der heutigen Zeit<br />

null Reserve haben. Die Angewohnheit,<br />

den Lohn bis auf den letzten Rappen auszugeben,<br />

ist offenbar auch bei den durchschnittlich<br />

bis gut Verdienenden weit<br />

verbreitet. Dabei könnte sich ein Paar mit<br />

einem Baby jede Menge Stress ersparen,<br />

wenn es zwei, drei Monatslöhne auf dem<br />

Sparkonto liegen hat. Was viele nicht<br />

bedenken: Kündigt die Frau ihre Stelle,<br />

schrumpft <strong>das</strong> Einkommen je nach Verdienst<br />

um die Hälfte. Trotzdem flattert<br />

eine saftige Steuerrechnung ins Haus – aus<br />

dem simplen Grund, weil die Steuern erst<br />

im Folgejahr erhoben werden. Unser Tipp:<br />

Schätzen <strong>Sie</strong>, wie hoch die Steuerrechnung<br />

ausfallen wird, und überweisen <strong>Sie</strong> dem<br />

Steueramt per Dauerauftrag jeden Monat<br />

einen Zwölftel dieses Betrags. w


VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 5<br />

«Ich bin der mit der Brille.<br />

Mein Bruder macht hin und<br />

wieder etwas kaputt, aber<br />

ich teile gern mit ihm, auch<br />

den Computer. Mami und Papi<br />

tun viel für uns und arbeiten<br />

viel, damit wir nach Spanien<br />

in die Ferien können.»<br />

Ramon, 8


VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

Ein genaues Budget aufzustellen, halten<br />

etliche Menschen für überflüssig. <strong>Sie</strong> sind<br />

überzeugt, <strong>das</strong>s sie ihre Finanzen auch so<br />

überblicken. Für die einen trifft <strong>das</strong> sicher<br />

zu. Andere stehen eines Tages vor einem<br />

Schuldenberg. Besonders wenn plötzlich<br />

ein Teil des Einkommens wegfällt, ist es<br />

hilfreich, alle Ausgaben genau aufzulisten<br />

(siehe «Was bleibt Ende Monat? So kriegen<br />

<strong>Sie</strong> Ihr Haushaltsbudget in den Griff»).<br />

Vielleicht zeigt <strong>das</strong> Haushaltsbudget auf,<br />

<strong>das</strong>s in den nächsten Jahren keine Thailand­Ferien<br />

mehr drinliegen. Ein Kind zu<br />

bekommen bedeutet für die Mehrheit der<br />

Paare mit einem Durchschnittseinkommen,<br />

etwas bescheidener leben zu müssen.<br />

Doch längst nicht alle empfinden dies als<br />

Einschränkung. So sagt etwa Katja Widmer<br />

aus Ebmatingen ZH: «Ich muss nicht<br />

wirklich sparen. Ich gehe einfach ökonomischer<br />

mit dem Geld um.» Die 38­Jährige<br />

fügt an: «Geld für den Ausgang brauchen<br />

wir sowieso keines mehr, wir laden lieber<br />

Freunde zu uns nach Hause ein. Unser<br />

Kind steht jetzt im Mittelpunkt.» Wie<br />

Widmers denken viele: Für den Nachwuchs<br />

ist man gern bereit, auf ein Stück<br />

Luxus zu verzichten.<br />

Eltern haben oft eine klare Vorstellung<br />

davon, wie ihr Kind aufwachsen soll. <strong>Sie</strong><br />

malen sich aus, wie sie <strong>das</strong> Kinderzimmer<br />

einrichten. Möchten, <strong>das</strong>s der Sprössling<br />

einen Spielplatz vor dem Haus hat, die<br />

Umgebung kinderfreundlich und der<br />

Schulweg sicher ist. Deshalb begeben sich<br />

viele Paare, sobald sie wissen, <strong>das</strong>s sie<br />

Nachwuchs erwarten, gleich auf Wohnungssuche.<br />

Aus finanzieller Sicht kann es<br />

jedoch sinnvoll sein, damit noch ein, zwei<br />

Jahre zu warten. Bis dahin wissen die Eltern,<br />

welches Arbeitspensum sie neben der<br />

Kinderbetreuung bewältigen können −<br />

und haben einen besseren Überblick über<br />

die tatsächlichen Kosten. So können sie in<br />

Ruhe eine Miet­ oder Eigentumswohnung<br />

suchen, die ihren finanziellen Möglichkeiten<br />

entspricht. Ebenso hohe Erwartungen<br />

haben viele Eltern an die Babyausstattung.<br />

In Frage kommen nur Pullis aus der Kinderboutique<br />

und der trendigste Kinderbuggy.<br />

Doch wer nicht den Anspruch<br />

erhebt, <strong>das</strong>s die gesamte Ausstattung neu<br />

sein muss, kann eine Menge Geld sparen.<br />

Dem kleinen Liebling ist es nämlich egal,<br />

ob der Kinderwagen, der Schoppenwärmer<br />

und <strong>das</strong> Reisebettchen in einem teuren<br />

Laden oder an der Kinderbörse gekauft<br />

wurden.<br />

Vieles, was nur wenige Monate benötigt<br />

wird – wie eine Wiege und eine Waage –,<br />

In der Familie sollten<br />

Geldfragen nicht ständig<br />

im Mittelpunkt stehen.<br />

kann im Freundeskreis ausgeliehen werden.<br />

Dasselbe gilt für Kleider, die schon<br />

nach einem Monat nicht mehr passen und<br />

daher meist noch gut erhalten sind. Auch<br />

bei Windeln lässt sich mehr Geld sparen,<br />

als der Durchschnittsverbraucher vermutet.<br />

«Ich habe für meinen Sohn noch nie<br />

Windeln zum Normalpreis gekauft», sagt<br />

Katja Widmer. «Im Sonderangebot gibt es<br />

oft welche zum halben Preis. Davon kaufe<br />

ich dann gleich eine grössere Menge.»<br />

Katja Widmer hat ausgerechnet, <strong>das</strong>s sie<br />

so in einem Jahr 300 Franken spart.<br />

bei Spielsachen lohnt es sich, öfter zu fragen:<br />

Braucht mein Kind <strong>das</strong> wirklich? Etwa<br />

wenn einen im Warenhaus ein Plüsch­<br />

Eisbär treuherzig anschaut, zu Hause aber<br />

schon sechs Stofftiere auf dem Bett sitzen.<br />

Will man wissen, ob der Sprössling ein<br />

Spielzeug auch in einem Monat noch interessant<br />

findet, leiht man es sich am besten<br />

zuerst in einer Ludothek aus.<br />

Nicht sparen sollte man hingegen bei der<br />

Ernährung des Kindes. Die Frage «Selber<br />

kochen oder Fertignahrung?» muss jedes<br />

Elternpaar für sich beantworten. Unbestritten<br />

ist, <strong>das</strong>s die erste Variante wesentlich<br />

kostengünstiger ist – vorausgesetzt,<br />

man rechnet den zusätzlichen Zeitaufwand<br />

nicht ein. Zeit sparen können Eltern,<br />

wenn sie von jedem Menü gleich sechs bis<br />

acht Portionen kochen und sie anschliessend<br />

einfrieren.<br />

Insgesamt sind die Nahrungsmittelkosten<br />

jedoch ein relativ kleiner Posten. Viel stärker<br />

ins Gewicht fallen die Kinderbetreuungskosten.<br />

Glück hat, wer auf Verwandte<br />

wie Grosseltern oder Bekannte zählen<br />

kann. Monika Göldi ermuntert ihre Klientinnen<br />

dazu, Freundinnen oder Nachbarinnen<br />

zu suchen, die am gegenseitigen<br />

Kinderhüten interessiert sind. «Ich würde<br />

es schön finden, wenn es noch mehr Mütter<br />

gäbe, die sich mit anderen zusammentun,<br />

um sich beim Kinderhüten abzuwechseln»,<br />

meint die Schaffhauserin, die selber<br />

gute Erfahrungen mit dieser Betreuungsform<br />

gemacht hat. Ein Vorteil ist, <strong>das</strong>s<br />

Eltern viel Geld sparen können, wenn sie<br />

ihren Sprössling nicht in die Krippe bringen<br />

müssen. Die Kosten für einen Krippenplatz<br />

variieren stark, insbesondere bei<br />

subventionierten Krippen bestehen lange<br />

Wartefristen. Etwas günstiger kommt in<br />

der Regel die Betreuung durch eine Tagesmutter:<br />

Bei dieser Lösung müssen Eltern<br />

mit ungefähr fünf bis fünfzehn Franken<br />

pro Stunde rechnen.<br />

Wird <strong>das</strong> Kind älter, steigen auch die Unterhaltskosten<br />

(siehe «Kinder sind uns lieb –<br />

und teuer», Seite 8). Kleider, Schuhe und<br />

Nahrung kosten mehr; möglicherweise<br />

braucht die Familie auch eine grössere<br />

Wohnung. Vielleicht muss ein neuer Computer<br />

her, oder <strong>das</strong> Kind will reiten lernen.<br />

Oder es braucht Nachhilfestunden. Budgetberater<br />

empfehlen, die Kinderzulagen<br />

nicht auszugeben, sondern von Geburt an<br />

auf ein Sparkonto zu überweisen. Vom Ersparten<br />

können die Eltern dem Kind dann<br />

später spezielle Wünsche wie Klavier­ oder<br />

Reitstunden erfüllen. «Im Familienleben<br />

sollte Geld nicht <strong>das</strong> Wichtigste sein»,<br />

meint Monika Göldi. «Die Eltern sollten<br />

<strong>das</strong> Finanzielle gut regeln, damit <strong>das</strong> Geld<br />

nicht ständig im Mittelpunkt steht.» n


qUELLE: BUDGETBERATUNG SCHWEIZ<br />

Was bleibt Ende monat? So kriegen <strong>Sie</strong> ihr Haushaltsbudget in den Griff<br />

Besorgen <strong>Sie</strong> sich bei der Budgetberatung<br />

Schweiz ein Musterbeispiel. Wenn <strong>Sie</strong><br />

beim Auflisten der Ausgaben ehrlich sind,<br />

sehen <strong>Sie</strong> schwarz auf weiss, wofür <strong>Sie</strong><br />

wie viel ausgeben. Das kann einen Aha-<br />

Effekt auslösen. Für manche ist es ein<br />

Anreiz, etwa weniger Geld für teure Kleider<br />

auszugeben, damit mehr für Ausflüge<br />

mit der Familie übrig bleibt.<br />

Bei den Ausgaben unterscheidet man<br />

zwischen Fixkosten und variablen Kosten.<br />

Zu Ersteren zählt man beispielsweise<br />

die Wohnungsmiete beziehungsweise die<br />

Hypothekarzinsen, die Steuern, Krankenkassen-<br />

und Versicherungsprämien.<br />

Auch bei den Fixkosten kann man sparen.<br />

Etwa indem man auf www.comparis.ch<br />

schaut, welche Krankenkassen günstige<br />

Grundversicherungsprämien anbieten,<br />

und dann mehrere Offerten einholt.<br />

Zu den variablen Kosten zählt man unter<br />

anderem Essen, Getränke, Kleider und<br />

Schuhe. Früher, als der Lohn noch bar<br />

ausbezahlt wurde, teilten viele Hausfrauen<br />

<strong>das</strong> Geld auf verschiedene Kuverts<br />

auf. In einem war <strong>das</strong> Geld für die Lebensmittel,<br />

in einem zweiten <strong>das</strong> Kleidergeld<br />

und in einem dritten <strong>das</strong> Geld, mit dem<br />

die laufenden Rechnungen bezahlt wurden.<br />

Eine so grosse Summe Bargeld zu<br />

Hause zu haben empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen<br />

nicht. Stattdessen kann<br />

man mehrere Konten einrichten.<br />

Ein Konto für Rückstellungen ist sinnvoll.<br />

Darauf zahlt man monatlich einen Betrag<br />

für Arztkosten, geplante Anschaffungen<br />

wie Möbel und Unvorhergesehenes ein.<br />

Eltern, die kein Budget aufstellen, vergessen<br />

oft, Geld für Unvorhersehbares wie<br />

eine Auto- oder Kühlschrankreparatur<br />

oder für Nachhilfestunden der Kinder<br />

zurückzulegen. Manche überweisen auf<br />

<strong>das</strong>selbe Konto auch regelmässig einen<br />

Sparbatzen für die Ferien.<br />

Was die Lebensmittelkosten anbelangt, gibt es<br />

einen Trick, um den Überblick zu behalten:<br />

Stehen Ihrer Familie dafür 300 Franken<br />

pro Woche zur Verfügung, legen <strong>Sie</strong><br />

den Betrag jeweils Anfang Woche in ein<br />

Portemonnaie. Das Geld muss dann bis<br />

zum Sonntag reichen.<br />

w Massgeschneiderte Budget-Musterbeispiele<br />

für Familien können <strong>Sie</strong> bei<br />

der Budgetberatung Schweiz unter<br />

www.budgetberatung.ch oder Telefon<br />

062 849 42 45 bestellen.<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

Musterbudget: Haushaltsbudget für eine Familie mit zwei Kindern<br />

bei einem durchschnittlichen Einkommen. Dieses Beispiel basiert<br />

auf Erfahrungswerten und schweizerischen Durchschnittszahlen<br />

und muss den persönlichen Verhältnissen angepasst werden.<br />

Nettoeinnahmen pro Monat (in Franken)<br />

Netto pro Monat ohne 13. Monatslohn/Gratifikation 00<br />

Fixkosten pro Monat<br />

Wohnen (1/4 des Einkommens) 1630<br />

Steuern (wohnsitzabhängig) 780<br />

Krankenkasse/Unfall (Grundversicherung) 1 760<br />

Hausrat-/Privathaftpflichtversicherung 40<br />

Telefon/Radio/TV/Internet 150<br />

Energie (Elektrizität/Gas) 70<br />

Fahrkosten (öffentlicher Verkehr) 120<br />

Zeitungen/Zeitschriften/Mitgliedschaften 40<br />

Total Fixkosten 3 90<br />

Variable Kosten pro Monat<br />

Haushalt<br />

Essen/Getränke 2 1050<br />

Nebenkosten 3 250<br />

Total Haushaltskosten 1300<br />

Persönliche Auslagen/Taschengeld<br />

Frau: Kleider/Schuhe 120<br />

Taschengeld (Coiffeur/Freizeit/Kultur/Rauchen) 150<br />

Mann: Kleider/Schuhe 120<br />

Taschengeld (Coiffeur/Freizeit/Kultur/Rauchen) 150<br />

Kinder: Kleider/Schuhe 140<br />

Taschengeld (altersabhängig) 20<br />

Total persönliche Auslagen 00<br />

Rückstellungen<br />

Franchise/Selbstbehalt/Arzt/Zahnarzt/Optiker 140<br />

Geschenke 70<br />

Gemeinsame Freizeit/Schule/Lager 100<br />

Unvorhergesehenes/Anschaffungen 150<br />

Total Rückstellungen 0<br />

Total Kosten 0 0<br />

Verbleibender Betrag für<br />

Auto/Ferien/Weiterbildung/Sparen 0<br />

1 Prämienverbilligung nicht berücksichtigt. Die Zuschüsse erhöhen den verfügbaren Betrag.<br />

2 Für Jugendliche ab 12 Jahren um 50 bis 100 Franken erhöhen. Kosten für auswärtige Verpflegung,<br />

Gäste, alkoholische Getränke und Haustiere nicht inbegriffen.<br />

3 Nebenkosten: Wasch- und Putzmittel, Drogerie, Körperpflege, chemische Reinigung, Entsorgung,<br />

Porti, tägliche Kleinigkeiten, Coiffeur Kinder


VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

KostEnfAKtor KinD<br />

Kinder sind uns lieb – und teuer<br />

Kinder gehen ins Geld: Rund 17 000 Franken jährlich kostet ein Kind, bis es 20 ist. Es liegt<br />

aber auch im Ermessen der Eltern, wie viel sie für den Nachwuchs ausgeben. Die<br />

Kinderzulage beträgt ab 1. Januar 2009 mindestens 200 Franken. Text: Claude Chatelain<br />

Die Studie ist zwar nicht mehr taufrisch,<br />

hat aber an Aktualität kaum<br />

eingebüsst: Die Kosten für ein Kind<br />

summieren sich bis zum 20. Altersjahr auf<br />

340 000 Franken. Das sind 17 000 Franken<br />

pro Jahr; 1417 Franken pro Monat.<br />

Das zweite Kind kostet dann nicht mehr<br />

ganz so viel, aber immer noch zwischen<br />

150 000 und 180 000 Franken. All diese<br />

Angaben gelten für mittlere Einkommen.<br />

Bei hohem Haushaltseinkommen sind die<br />

Kinderzulagen im Vergleich<br />

Kanton Kinderzulage für <strong>das</strong> erste<br />

Kind in Franken pro Monat<br />

AG 170<br />

AI 200<br />

AR 200<br />

BE 160, 190*<br />

BL 200<br />

BS 200<br />

FR 230<br />

GE 200<br />

GL 200<br />

GR 195<br />

JU 160<br />

LU 200, 210*<br />

NE 180<br />

NW 220<br />

OW 200<br />

SG 200<br />

SH 200<br />

SO 200<br />

SZ 200<br />

TG 200<br />

TI 200<br />

UR 200<br />

VD 200<br />

VS 273<br />

ZG 250<br />

ZH 170, 195*<br />

*Der erste Ansatz gilt für Kinder bis 12,<br />

der zweite für Kinder über 12 Jahre. Ab dem<br />

1. Januar 2009 beträgt die Kinderzulage<br />

in allen Kantonen mindestens 200 Franken.<br />

direkten Kinderkosten proportional höher,<br />

bei tiefem Einkommen proportional niedriger.<br />

Diese Zahlen stammen aus der breitangelegten<br />

Studie «Kinder, Zeit und Geld»<br />

aus dem Jahr 1998. Verfasst wurde sie vom<br />

Büro für arbeits­ und sozialpolitische Studien<br />

(Bass) im Auftrag des Bundesamts für<br />

Sozialversicherungen.<br />

Die indirekten Kosten, also die Aufgabe oder<br />

zumindest die Reduktion der Erwerbstätigkeit,<br />

sind bei diesen Schätzungen<br />

noch nicht berücksichtigt. Diese sogenannten<br />

Zeitkosten sind noch höher als<br />

die direkten Kosten. Die Autoren der Bass­<br />

Studie beziffern diese auf 480 000 Franken.<br />

Die meisten Mütter reduzieren ihr<br />

Pensum, wenn sie ein Kind zu betreuen<br />

haben. Einige sind bereits nach wenigen<br />

Jahren wieder 100­prozentig erwerbstätig;<br />

andere erst wenn die Kinder aus der Schule<br />

sind. Im Schnitt beträgt der Erwerbsausfall<br />

der Mütter acht Jahre, so die Schätzung<br />

der Autoren. Die direkten Kosten von<br />

340 000 und die indirekten Kosten von<br />

480 000 Franken ergeben somit einen Betrag<br />

von 820 000 Franken: So viel kostet<br />

ein Kind über all die Jahre bis zum 20.<br />

Altersjahr. Bei zwei Kindern steigt dieser<br />

Gesamtbetrag auf 1,17 Millionen, bei drei<br />

Kindern auf 1,42 Millionen Franken.<br />

Eine andere Studie der Universität Freiburg<br />

ergab, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> erste Kind einer Familie<br />

zusätzliche Kosten von 24 Prozent<br />

verursacht, <strong>das</strong> zweite 19 und <strong>das</strong> dritte<br />

noch 17 Prozent. Damit müsste ein Ehepaar<br />

mit einem Kind <strong>das</strong> 1,24­fache Einkommen<br />

eines kinderlosen Paars haben,<br />

um auf denselben Lebensstandard zu kommen,<br />

eines mit zwei Kindern <strong>das</strong> 1,43­fache,<br />

eines mit drei Kindern <strong>das</strong> 1,6­fache.<br />

Der Anstieg der Belastung verringert sich<br />

also nach dem ersten Kind. Dass <strong>das</strong> theoretisch<br />

nötige zusätzliche Einkommen von<br />

der Grösse des bestehenden Haushalts abhängt,<br />

leuchtet ein: Wenn in einer fünfköpfigen<br />

Familie noch ein weiteres Kind dazukommt,<br />

ist die Veränderung nicht gleich<br />

gross, wie wenn eine alleinstehende Frau<br />

ein Kind bekommt.<br />

Einen Anhaltspunkt für die Kosten eines<br />

Kindes liefert die Schweizerische Konferenz<br />

für Sozialhilfe (SKOS). Die SKOS­<br />

Zahlen sagen nichts darüber aus, wie viel<br />

ein Kind braucht; die SKOS rechnet mit<br />

Pauschalbeträgen, die nach Haushaltsgrösse<br />

abgestuft sind: Ein Zweipersonenhaushalt<br />

erhält einen Grundbedarf von<br />

1469 Franken; ein Fünfpersonenhaushalt<br />

2323 Franken. Der Pro­Kopf­Bedarf<br />

schwankt also zwischen 735 und 465<br />

Franken. Wohnungskosten, Krankenkassenprämien,<br />

Fremdbetreuung und Ferien<br />

sind darin nicht eingerechnet. Laut SKOS­<br />

Geschäftsführer Ueli Tecklenburg muss<br />

man für ein Kind grob geschätzt mit 400<br />

bis 600 Franken an monatlichen Kosten<br />

rechnen.<br />

Einen weiteren Anhaltspunkt liefert die AHV.<br />

Stirbt ein Elternteil, hat <strong>das</strong> Kind Anspruch<br />

auf eine Waisenrente. Die maximale<br />

Waisenrente beträgt derzeit 884 Franken.<br />

Dies ist häufig auch der maximale<br />

Betrag, den eine Gemeinde an Alimenten<br />

vorschiesst, falls der säumige Ehegatte<br />

seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.<br />

Pro Jahr sind <strong>das</strong> maximal 10 608 Franken.<br />

Aufgerechnet auf 20 Jahre, ergibt <strong>das</strong><br />

einen Betrag von 212 160 Franken. Ein<br />

Klacks im Vergleich zu den 340 000 Franken,<br />

die die Bass­Autoren errechnet haben.<br />

Dieser markante Unterschied lässt<br />

sich damit erklären, <strong>das</strong>s es in einer Wohlstandsgemeinschaft<br />

im Ermessen der Erziehenden<br />

liegt, wie viel sie für <strong>das</strong> Kind<br />

ausgeben möchten. Den Eltern ist es freigestellt,<br />

ob sie auf jeden modischen Trend<br />

aufspringen, den Kindern Designerkleider<br />

anziehen und sie mit allen erdenklichen<br />

Spielsachen eindecken. Wer auch schon<br />

mal eine Kleider­ oder Spielzeugbörse besucht<br />

hat, wird bestätigen: Was nicht als<br />

einwandfreie Ware daherkommt, bleibt<br />

liegen. Die Kinderwagen, denen man auf<br />

den Trottoirs begegnet, sind meist neu und<br />

häufig topmodern, obschon in manchen


«Ich bin froh, <strong>das</strong>s ich Mutter<br />

und Vater habe. Und zwei<br />

Brüder, der kleinere ist noch<br />

ein Baby. Ich helfe Mami<br />

beim Hüten. Später will ich<br />

einmal zwei Kinder haben.<br />

Und Kinderärztin werden.»<br />

Chimi, 8<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 9


10 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

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Fällen <strong>das</strong> Grosi ein älteres Vehikel<br />

eigens für die Enkel im Estrich lagert.<br />

Bei den Kindern wird nicht gespart.<br />

nun sind die Kosten für ein Kind über die<br />

20 Jahre hinweg nicht immer gleich. Bei<br />

der Geburt des ersten Kindes erreichen<br />

sie eine erste Spitze, vor allem wegen<br />

der nötigen Erstanschaffungen wie Kinderbett<br />

und Wickeltisch sowie wegen<br />

der nicht gerade billigen Babynahrung<br />

und der Wegwerfwindeln. Danach sinken<br />

die Kosten, steigen aber mit zunehmendem<br />

Alter wieder an. Oder anders<br />

gesagt: Kleinkinder im Vorschulalter<br />

verursachen unterdurchschnittliche<br />

Kosten. Die Kosten der Jugendlichen<br />

im Alter zwischen 13 und 20 Jahren<br />

hingegen liegen um rund einen Drittel<br />

über dem Durchschnitt.<br />

Eine Volkswirtschaft hat alles Interesse<br />

daran, die Erziehung von Kindern zu<br />

unterstützen. Denn wer sonst soll in<br />

Zukunft die AHV finanzieren? Doch<br />

von den insgesamt 47 Milliarden Franken,<br />

die laut Bass­Studie die Kinder<br />

jährlich kosten, wird lediglich etwa ein<br />

Sechstel durch staatliche Leistungen<br />

ausgeglichen, im Wesentlichen durch<br />

Familienzulagen und Steuererleichterungen.<br />

Am 1. Januar des kommenden<br />

Jahres tritt <strong>das</strong> neue Gesetz über Familienzulagen<br />

in Kraft. Danach beträgt die<br />

Zulage für Kinder bis 16 Jahre mindestens<br />

200 Franken pro Monat. Ältere<br />

Kinder, die noch in der Ausbildung<br />

stehen, erhalten bis maximal zum 25.<br />

Altersjahr eine Ausbildungszulage von<br />

250 Franken.<br />

Das sind Minimalbeträge, denn den Kantonen<br />

ist es freigestellt, höhere Kinderzulagen<br />

zu verordnen. So gibt es Kantone,<br />

die schon heute höhere Zulagen<br />

gewähren, zum Beispiel der Kanton<br />

Zug, der ganze 250 Franken zuschiesst.<br />

Andere wie Bern, Zürich, Graubünden,<br />

Aargau, Neuenburg und Jura hingegen<br />

müssen ihre Kinderzulagen auf Anfang<br />

2009 anheben.<br />

Doch auch die höchsten Kinderzulagen<br />

vermögen die Kosten nicht zu decken – sie<br />

sind nur ein Deckungsbeitrag. Das zeigt<br />

der Vergleich der Kinderzulage mit den<br />

Richtlinien der SKOS. Immerhin erhalten<br />

ab 1. Januar 2009 alle Teilzeitarbeitenden<br />

die volle Zulage von mindestens 200 Franken,<br />

sofern sie mindestens 6840 Franken<br />

im Jahr verdienen, und Erwerbslose erhalten<br />

unter gewissen Umständen neu auch<br />

Zulagen für ihren Nachwuchs.<br />

Weniger transparent sind da im Vergleich<br />

die steuerlichen Erleichterungen. Für jedes<br />

Kind wird in der Steuererklärung ein bestimmter<br />

Abzug gewährt. Die Schweiz<br />

wäre nicht die Schweiz, wenn auch hier<br />

dieser Betrag nicht von Kanton zu Kanton<br />

unterschiedlich ausfallen würde. Für die<br />

direkte Bundessteuer können also pro minderjähriges<br />

oder in Ausbildung stehendes<br />

Kind 6100 Franken vom steuerbaren Einkommen<br />

in Abzug gebracht werden. Bei<br />

den Kantonssteuern beträgt der Abzug<br />

zwischen 750 Franken im Kanton Basel­<br />

Landschaft und 10 900 Franken im Tessin.<br />

Je nach Kanton können dann zusätzlich bis<br />

zu einem bestimmten Höchstbetrag noch<br />

Ausbildungskosten geltend gemacht werden.<br />

Im Kanton Bern beispielsweise beträgt<br />

der normale Kinderabzug 4400 Franken.<br />

Bei einer auswärtigen Ausbildung<br />

oder für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten<br />

können zusätzliche 4400<br />

Franken geltend gemacht werden.<br />

«Vor allem die umfangreichen indirekten<br />

Kosten, also die Einkommenseinbussen<br />

der Mütter, bleiben weitestgehend ungedeckt»,<br />

schreiben die Autoren der Bass­<br />

Studie. Ein besserer Ausgleich dieser Zeitkosten<br />

liesse sich erzielen, wenn Frauen<br />

die Möglichkeit geboten würde, Beruf und<br />

Familie besser unter einen Hut zu bringen.<br />

Dies geschieht etwa durch die Förderung<br />

von Teilzeitarbeit, durch die Flexibilisierung<br />

der Arbeitszeit sowie durch die Subventionierung<br />

von Tagesschulen und anderen<br />

Einrichtungen, die die Betreuung der<br />

Kinder übernehmen. n


VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 11<br />

«Ich bin der in der Mitte,<br />

mit dem roten Pulli. Ich habe<br />

zwei kleinere Schwestern,<br />

aber ich hätte mir eigentlich<br />

zwei Brüder gewünscht. Als<br />

grosser Bruder muss ich vernünftig<br />

sein und teilen, <strong>das</strong><br />

ist nicht immer so lässig.»<br />

Mauro, 8


12 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

VerSicheruNGeN<br />

Gehen <strong>Sie</strong> auf Nummer sicher<br />

Spielende Kinder können Millionenschäden anrichten, ein Zündholz kann Existenzen<br />

vernichten – Risiken, gegen die man sich absichern sollte. Ein kritischer Blick in den<br />

Versicherungsordner zeigt Lücken, aber auch Sparmöglichkeiten auf. Text: Urs Haldimann<br />

Der Ernst des Lebens fängt für die<br />

meisten jungen Menschen mit dem<br />

Auszug aus dem Elternhaus an. Da<br />

ist einerseits die neue Freiheit in den eigenen<br />

vier Wänden – anderseits flattern am<br />

Monatsende plötzlich mehr Rechnungen<br />

in den Briefkasten. Und eines Abends sitzt<br />

ein Kundenberater einer Versicherungsgesellschaft<br />

am Küchentisch und warnt:<br />

Die unachtsam entsorgte Zigarette oder<br />

die im Schlafzimmer vergessene Kerze<br />

könnten einen Brand entfachen. Im<br />

schlimmsten Fall sei nicht nur die eigene<br />

Wohnungseinrichtung zerstört, sondern<br />

ein ganzes Mehrfamilienhaus. Was tun� tun�<br />

Keine Frage: Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung<br />

ist dringend zu<br />

empfehlen. Hausbrände sind zwar eher<br />

seltene Ereignisse – aber <strong>das</strong> finanzielle<br />

Risiko ist für den Einzelnen nicht tragbar.<br />

Die Versicherung sorgt für den Risiko­<br />

ausgleich. Es ist wie beim grossen Los,<br />

bloss mit negativen Vorzeichen: Alle zahlen<br />

ein paar Franken ein – und wer vom<br />

Schicksal getroffen wird, erhält Geld für<br />

den Schaden aus dem grossen Topf.<br />

Oft steht am Anfang eines Schadens eine<br />

Unachtsamkeit oder ein Missgeschick: <strong>Sie</strong><br />

springen ans Telefon und vergessen während<br />

der angeregten Unterhaltung den<br />

Kartoffelstock auf der Herdplatte – bis<br />

schwarzer Rauch aus der Küche qualmt.<br />

Das ist zwar ungeschickt, kann aber dem<br />

ordentlichsten Menschen passieren. Rechtlich<br />

gesehen, haben <strong>Sie</strong> durch eine fahrlässige<br />

Handlung oder Unterlassung einen<br />

Dritten geschädigt. <strong>Sie</strong> haften gegenüber<br />

dem Vermieter für den Schaden – Ihre Versicherung<br />

zahlt.<br />

Brenzlig wird es dagegen, wenn <strong>Sie</strong> zum<br />

Beispiel in schwer alkoholisiertem Zustand<br />

einen Brand entfachen. In diesem<br />

Fall kann dies als «grobfahrlässig» gelten:<br />

haustiere: So sind hunde, Katzen und Pferde versichert<br />

Hunde<br />

Rund 4300-mal haben im letzten Jahr Pitbull, Dobermann und Co.<br />

zugebissen. Zwei Drittel der Attacken galten Menschen, ein Drittel<br />

verfeindeten Artgenossen. Überdurchschnittlich oft sind Kleinkinder<br />

die Opfer, nicht selten auch kleine Hunde die Übeltäter. In der Regel<br />

übernimmt die Privathaftpflicht der Hundehalter den Schaden. <strong>Sie</strong> kürzt<br />

jedoch ihre Zahlungen bei grobfahrlässigem Verhalten – etwa wenn ein<br />

aggressiver Hund frei über die Wiese oder den Spielplatz laufen darf.<br />

Katzen<br />

Katzen gelten rechtlich als halbwilde Vagabunden. Schleicht sich Maudi<br />

in eine fremde Wohnung ein und richtet auf der Jagd nach dem Kanarienvogel<br />

Schaden an, trägt niemand die Schuld – auch die Haftpflichtversicherung<br />

muss nichts zahlen. Für den nachbarschaftlichen Frieden<br />

ist es allerdings günstig, wenn der Katzenhalter in die Tasche greift.<br />

Pferde<br />

Brennt Ihr Pferd durch und kollidiert mit einem Offroader, zahlt Ihre<br />

Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens am Auto. Reiten <strong>Sie</strong><br />

hingegen ein fremdes Pferd, <strong>das</strong> sich im Gelände verletzt, sind <strong>Sie</strong> meist<br />

selber haftbar. <strong>Sie</strong> können dieses Risiko mit einem Zusatz abdecken.<br />

Die Versicherungsgesellschaft darf dann<br />

ihre Leistungen um 10 bis 50 Prozent<br />

kürzen.<br />

Nicht selten müssen Gerichte entscheiden,<br />

ob eine Grobfahrlässigkeit vorliegt. Das ist<br />

oft bei Sport­ und Freizeitunfällen der Fall,<br />

wenn zum Beispiel ein Pistenrowdy ohne<br />

Rücksicht auf Verluste ins Tal hinunterbolzt<br />

oder ein Biker beim Downhill­Fahren<br />

mit einem Wanderer kollidiert.<br />

w Wer ist versichert? Die Privathaftpflichtversicherung<br />

gilt für Einzelpersonen oder<br />

Familien. Bei einer Familienversicherung<br />

sind die Versicherungsnehmerin, der Ehegatte<br />

sowie die unmündigen Kinder und<br />

Hausgenossen (zum Beispiel Pflegekinder)<br />

versichert. Oft schliesst die Versicherung<br />

auch mündige, aber nicht erwerbstätige<br />

Kinder, die noch zu Hause wohnen, mit ein<br />

– zumindest bis zu einem bestimmten<br />

Alter. Wohnt die Tochter oder der Sohn<br />

während des Studiums teils in einer WG,<br />

teils im Elternhaus, ist eine genaue Abklärung<br />

nötig.<br />

Tipp: Überprüfen <strong>Sie</strong> die Höhe der Privathaftpflicht.<br />

Früher lag die Grenze in der<br />

Regel bei drei Millionen Franken, heute<br />

sind fünf Millionen Franken üblich. Der<br />

Prämienunterschied für die bessere Absicherung<br />

ist bescheiden.<br />

w Konkubinatspaare werden von den Versicherungsgesellschaften<br />

unterschiedlich<br />

behandelt. Manche bieten eine Einzelversicherung<br />

an, in der der Partner oder die<br />

Partnerin namentlich erwähnt wird. Manche<br />

haben dafür eine Familienversicherung,<br />

die auf <strong>das</strong> Konkubinat hinweist.<br />

Tipp: Wenn <strong>Sie</strong> im Konkubinat leben, müssen<br />

<strong>Sie</strong> <strong>das</strong> der Versicherung unbedingt<br />

melden, damit die Police korrekt ausgestellt<br />

wird und <strong>Sie</strong> über einen genügenden<br />

Versicherungsschutz verfügen.<br />

w Wer haftet? Wenn Kinder Unfälle verursachen,<br />

haften nicht automatisch die<br />

Eltern. Je nach Schadensfall und Situation


haften die Kinder selber. Ein Beispiel: Der<br />

elfjährige Jonas fährt mit seinem Trottinett<br />

auf dem Strässchen den Hang hinab. Beim<br />

Abzweigen nach links sieht er zwar den<br />

entgegenkommenden Velofahrer, unterschätzt<br />

aber die Distanz. Er nimmt die<br />

Kurve zu scharf, kommt ins Schleudern –<br />

und prallt gegen <strong>das</strong> Velo. Der Fahrer<br />

stürzt und bricht sich <strong>das</strong> Handgelenk.<br />

Jonas’ Eltern besorgen einen Blumenstrauss,<br />

nehmen ihren Draufgänger bei der<br />

Hand und besuchen <strong>das</strong> Opfer. Während<br />

des Gesprächs lauert im Hintergrund die<br />

bange Frage, wer denn für den finanziellen<br />

Schaden aufkommen wird. Es gilt: Die Eltern<br />

sind von der Haftpflicht befreit, wenn<br />

<strong>das</strong> Kind die Tragweite seines Handelns<br />

beurteilen konnte und deshalb selber haftbar<br />

ist. Dies ist hier der Fall. Die Privathaftpflichtversicherung<br />

deckt den Schaden<br />

trotzdem, da Jonas über seine Eltern in<br />

derselben Police versichert ist.<br />

Es gibt auch Schadensfälle, für die die Privathaftpflichtversicherung<br />

nicht zuständig<br />

ist. Hätte Jonas den Unfall mit seinem Velo<br />

verursacht, müsste die Versicherungsgesellschaft,<br />

die auf der Velovignette vermerkt<br />

ist, den Schaden übernehmen. Die<br />

Privathaftpflicht käme ergänzend zum<br />

Zug, wenn der Schaden die Limite von<br />

zwei Millionen Franken überschreiten<br />

würde. Solche Summen entstehen in seltenen<br />

Fällen, wenn etwa ein Familienvater<br />

durch einen Unfall erwerbsunfähig wird<br />

oder mehrere Opfer zu beklagen sind.<br />

Tipp: Fahren <strong>Sie</strong> nie mit einem Fahrrad<br />

ohne gültige Vignette. Ihre Privathaftpflichtversicherung<br />

springt im Schadensfall<br />

nicht in die Lücke.<br />

w Mieterschäden: Kratzer im Parkett, Rotwein<br />

auf dem Teppich, Kinderzeichnungen<br />

auf der Tapete – wer soll <strong>das</strong> bezahlen�<br />

Wenn <strong>das</strong> Mietverhältnis beendet und die<br />

Wohnung geräumt ist, gehen Vermieter<br />

und Mieterin gemeinsam durch die Räume.<br />

Minutiös trägt der Vermieter alle Schäden<br />

in eine Liste ein. Zum Glück ist <strong>das</strong> alte<br />

Protokoll der Wohnungsübernahme noch<br />

zur Hand, denn in den sieben Jahren sind<br />

einige Schäden entstanden. Das kann teuer<br />

werden. «Kein Problem», beruhigt der<br />

Vermieter, «Ihre Haftpflichtversicherung<br />

zahlt doch alles.»<br />

Dies ist allerdings ein Irrtum: Für die<br />

normale Abnutzung haften <strong>Sie</strong> als Mieter<br />

nicht – diese geht zulasten des Vermieters.<br />

Die Versicherung kommt lediglich für den<br />

sogenannten Zeitwert von beschädigten<br />

Gegenständen auf. Das bedeutet: Der fleckige<br />

Teppich hat eine Lebensdauer von<br />

zehn Jahren. Während sieben Jahren wurde<br />

er abgenutzt. Der Vermieter zahlt deshalb<br />

70 Prozent des Ersatzteppichs, die Versicherungsgesellschaft<br />

30 Prozent für den<br />

Restwert. Das Gleiche gilt für eine von<br />

Kinderhand verzierte Tapete.<br />

Die Lebensdauer des Lavabos beträgt hingegen<br />

35 Jahre. Während Ihrer Mietdauer<br />

von sieben Jahren kam es zu einem Sprung<br />

in der Schüssel. Müssen <strong>Sie</strong> – beziehungsweise<br />

Ihre Haftpflichtversicherung – deshalb<br />

80 Prozent übernehmen�<br />

Ja, wenn <strong>das</strong> Lavabo bei Ihrem Einzug neu<br />

gewesen wäre. Anhand des Einzugsprotokolls<br />

sehen <strong>Sie</strong> aber, <strong>das</strong>s es damals schon<br />

einen Sprung hatte. Tatsächlich ist es – wie<br />

<strong>das</strong> ganze Haus – 40 Jahre alt und somit<br />

längst abgeschrieben.<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 13<br />

risiken: Überprüfen <strong>Sie</strong> die Dossiers regelmässig<br />

Das Leben ändert sich, und damit wechseln auch die möglichen Risiken.<br />

Überprüfen <strong>Sie</strong> Ihren Versicherungsschutz mindestens alle fünf Jahre<br />

oder bei markanten Veränderungen:<br />

w Zusammenlegen von zwei Haushalten<br />

w Heirat<br />

w Geburt von Kindern<br />

w Erwerbstätigkeit des Nachwuchses<br />

w Wohnungswechsel und -vergrösserung<br />

w Kauf von wertvollen Gegenständen<br />

w Freizeitbeschäftigungen mit besonderen Risiken<br />

w Wohneigentum<br />

w Auszug von Kindern, Todesfall<br />

Tipp: Wenn <strong>Sie</strong> nicht mit allen Details<br />

des Wohnungsabgabeprotokolls einverstanden<br />

sind, unterschreiben <strong>Sie</strong> nur mit<br />

Vorbehalt.<br />

w raucherschäden und Selbstbehalt: Die<br />

Haftpflichtversicherung übernimmt keine<br />

Schäden, die allmählich entstanden sind,<br />

zum Beispiel die vom Zigarettenrauch vergilbten<br />

Tapeten. Für Mieterschäden besteht<br />

bei vielen Versicherungen ein Selbstbehalt<br />

von 100 oder 200 Franken. Üblich<br />

ist ein Abzug pro Umzug. Es gibt aber auch<br />

Versicherungen, die den Selbstbehalt für<br />

jeden einzelnen Raum verlangen (<strong>das</strong> steht<br />

in den allgemeinen Versicherungsbedingungen).<br />

hinweis: Verursachen <strong>Sie</strong> in einem Hotelzimmer<br />

oder einer Ferienwohnung durch<br />

ein Missgeschick einen Schaden, ist dieser<br />

ebenfalls durch Ihre Privathaftpflichtversicherung<br />

gedeckt.<br />

w hausratversicherung: Ihre Haus­ oder<br />

Wohnungseinrichtung hat nicht nur einen<br />

nominalen, sondern auch einen emotionalen<br />

Wert. Dabei sind vielleicht einige<br />

Möbel Ihrer Eltern oder Grosseltern, unersetzbare<br />

Bilder und Erinnerungsstücke.<br />

Wird persönliches Mobiliar durch einen<br />

Brand oder eine Überschwemmung ver


14 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

nichtet oder gar von Einbrechern abtransportiert,<br />

hinterlässt dies schwer heilende<br />

Wunden. Auf keinen Fall sollte dazu noch<br />

ein existenzbedrohender finanzieller Schaden<br />

kommen. Die Hausratversicherung<br />

ermöglicht Ihnen, nach einem versicherten<br />

Schadenereignis Ersatzkäufe zu tätigen.<br />

Versichert ist jeweils der Neuwert –<br />

mit Ausnahme von speziell bezeichneten<br />

Gegenständen (bei einzelnen Gesellschaften<br />

zum Beispiel gestohlene Fahrräder).<br />

Eine Hausratversicherung besteht aus<br />

mehreren Modulen:<br />

Feuer: Versichert sind die Folgen von<br />

Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen.<br />

Doch Vorsicht: Es gibt Einschränkungen.<br />

Dringt zum Beispiel über einen<br />

längeren Zeitraum Rauch vom Grill<br />

durchs Terrassenfenster ins Schlafzimmer<br />

und schwärzt die Wände, müssen <strong>Sie</strong> den<br />

Schaden selbst bezahlen. Nicht immer<br />

versichert sind auch Sengschäden (Glut<br />

aus dem Cheminée) oder implodierende<br />

TV­Geräte.<br />

elementarereignisse: Hier geht es um Schäden,<br />

die von Naturgewalten verursacht<br />

worden sind: sintflutartige Niederschläge,<br />

Flüsse, die über die Ufer treten und ganze<br />

Wohnquartiere überschwemmen, sowie<br />

Lawinen, Stürme und Hagel.<br />

Wasser: Läuft Abwasser aus einer verstopften<br />

Waschmaschine ins Gästezimmer<br />

statt in die Kanalisation, ist der Fahrhabeschaden<br />

gedeckt. Ebenso wenn <strong>Sie</strong> aus<br />

Versehen die Badewanne überlaufen lassen<br />

oder <strong>das</strong> Wasserbett platzt.<br />

einbruchdiebstahl: Wenn jemand mit Gewalt<br />

in Ihr Heim eindringt und dabei Spuren<br />

hinterlässt, werden nicht nur die beschädigten<br />

oder entwendeten Gegenstände<br />

ersetzt. Die Versicherung bezahlt auch die<br />

Kosten von Notmassnahmen wie die Sicherung<br />

eingeschlagener Fenster und den<br />

Ersatz von Schlössern. Auch in einem Hotelzimmer<br />

oder einer gemieteten Ferienwohnung<br />

sind <strong>Sie</strong> gegen Einbruchdiebstahl<br />

versichert – allerdings mit einer limitierten<br />

Deckung für «Hausrat auswärts».<br />

Versicherungen: So können <strong>Sie</strong> Prämien sparen<br />

Privathaftpflicht<br />

w Sind <strong>Sie</strong> nicht Mieter, sondern Eigentümer der Wohnung, entfällt<br />

<strong>das</strong> Risiko für die Mieterschäden. Verlangen <strong>Sie</strong> in diesem Fall einen<br />

Rabatt auf die Privathaftpflichtprämie.<br />

w Personen über 60 Jahre verursachen kleinere Schadensrisiken.<br />

Einige Versicherungsgesellschaften honorieren dies mit Rabatt.<br />

Hausratversicherung<br />

w <strong>Sie</strong> können Prämien sparen, wenn <strong>Sie</strong> kleinere Risiken, die <strong>Sie</strong> selber<br />

tragen können, nicht versichern (zum Beispiel Diebstahl auswärts).<br />

<strong>Sie</strong> kaufen dann ein gutes Schloss für Ihr Rennvelo und geben am<br />

Badestrand gut acht auf die Kamera. Für den Notfall haben <strong>Sie</strong> ein<br />

finanzielles Polster auf einem Sparkonto.<br />

w Wenn <strong>Sie</strong> in Schadensfällen einen Selbstbehalt tragen, sinkt die<br />

Prämie ebenfalls.<br />

w Sparen <strong>Sie</strong> auf keinen Fall Prämien, indem <strong>Sie</strong> den Wert des Hausrats<br />

zu tief angeben: Im Schadensfall stellt die Versicherungsgesellschaft<br />

eine «Unterversicherung» fest und kürzt die Schadenszahlung<br />

entsprechend.<br />

Wer überversichert ist, zahlt zwar zu viel Prämien, erhält im Schadensfall<br />

aber nicht mehr Entschädigung. Besitzen <strong>Sie</strong> zum Beispiel zwei<br />

Hausratversicherungen, weil <strong>Sie</strong> nach einer Haushaltszusammenlegung<br />

von zwei Personen beide Policen weitergeführt oder nach einem<br />

Wohnungswechsel neben der bestehenden Versicherung eine neue<br />

abgeschlossen haben? Dann sollten <strong>Sie</strong> bei der Versicherung<br />

nachfragen, ob sie <strong>Sie</strong> vorzeitig aus dem einen Vertrag entlässt.<br />

raub: Entreisst Ihnen jemand die Tasche<br />

oder zwingt ein Ganove <strong>Sie</strong> mit Gewalt<br />

zur Herausgabe des Portemonnaies, ist<br />

der Schaden gedeckt. Werden <strong>Sie</strong> allerdings<br />

Opfer eines Trickdiebstahls, ist dies<br />

versicherungsmässig ein «einfacher Diebstahl<br />

auswärts», den man zusätzlich versichern<br />

muss.<br />

Diebstahl: Velo vermisst, Portemonnaie geklaut…<br />

Dass ein Fahrrad ohne seine Besitzerin<br />

davonflitzt, gehört heute leider zum<br />

Alltag. Häufig verschwinden auch Kameras,<br />

Reisetaschen, Handys und Portemonnaies.<br />

In diesen Fällen zahlt die Versicherung<br />

nur, wenn <strong>Sie</strong> einen Zusatz für «einfachen<br />

Diebstahl auswärts» abgeschlossen<br />

haben. Die maximale Schadenssumme ist<br />

immer begrenzt (oft auf 2000 Franken).<br />

Abgezogen wird ein Selbstbehalt (oft 200<br />

Franken). Bargeld ist nicht versichert.<br />

Tipp: Ermitteln <strong>Sie</strong> den Wert Ihres Hausrats<br />

detailliert – möglichst mit einer Inventarliste.<br />

Wertvolle Gegenstände dokumentieren<br />

<strong>Sie</strong> mit Kaufbelegen und Fotos.<br />

Diese Unterlagen deponieren <strong>Sie</strong> an einem<br />

sicheren Ort (zum Beispiel in einem Banksafe<br />

oder im Schreibtisch am Arbeitsplatz).<br />

Und noch etwas Wichtiges zum<br />

Schluss: Jede Versicherungsgesellschaft<br />

bietet ein eigenes Produkt an. Beachten<br />

<strong>Sie</strong> besonders die Einschränkungen der<br />

Versicherungsdeckung und den Selbstbehalt<br />

– sonst drohen im Fall der Fälle<br />

weitere böse Überraschungen. n


VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 15<br />

«Die Zeichnung schenke ich<br />

Mami. <strong>Sie</strong> schaut, <strong>das</strong>s ich<br />

nicht zu kurz komme. Aber<br />

manchmal möchte ich Mami<br />

ganz für mich alleine haben.<br />

Meine Zwillingsbrüder<br />

könnten dann ja mit Papi und<br />

mit ihren Autos spielen.»<br />

Selina, 8


16 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

SichERhEit<br />

Aufs Schlimmste gefasst<br />

Schicksalsschläge wie Invalidität oder Tod treffen eine Familie schon hart genug. Noch<br />

schlimmer wirds, wenn Geldsorgen dazukommen. Deshalb ist es wichtig, sich gegen die<br />

finanziellen Folgen solcher Krisensituationen abzusichern. Text: Christian Kaiser<br />

Ständig mit dem Schlimmsten zu rechnen<br />

ist unsinnig. Aber die Augen vor<br />

möglichen Schicksalsschlägen wie<br />

Tod und Invalidität zu verschliessen ist<br />

ebenso wenig klug. Für eine Familie bedeuten<br />

Schicksalsschläge neben der psychischen<br />

Belastung auch ein grosses finanzielles<br />

Risiko. Wenn beispielsweise die<br />

Mutter plötzlich schwer krank wird oder<br />

der Vater bei einem Unfall stirbt, gerät <strong>das</strong><br />

Haushaltsbudget schnell aus dem Lot.<br />

Deshalb ist es ratsam, <strong>das</strong> Familieneinkommen<br />

rechtzeitig auch für solch schwerwiegende<br />

Fälle abzusichern.<br />

Denn sobald der erste Schock verflogen<br />

ist, beginnt man sich bange Fragen zu stellen<br />

wie: Können wir es uns noch leisten,<br />

in der teuren Wohnung zu bleiben? Wie<br />

finanziere ich die Fremdbetreuung der<br />

Kinder? Wie lassen sich die Löcher im<br />

Haushaltsbudget stopfen? Woher soll <strong>das</strong><br />

Lebensversicherung: Auf diese Punkte müssen <strong>Sie</strong> achten<br />

Beim Abschluss einer Todesfallversicherung oder einer Versicherung<br />

gegen Erwerbsunfähigkeit sollten <strong>Sie</strong> insbesondere folgende Grundsätze<br />

berücksichtigen:<br />

w Holen <strong>Sie</strong> mehrere Offerten für dieselbe Leistung ein und vergleichen<br />

<strong>Sie</strong> genau. Achten <strong>Sie</strong> dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch<br />

auf <strong>das</strong> Kleingedruckte: Studieren <strong>Sie</strong> die allgemeinen Versicherungsbedingungen.<br />

Lassen <strong>Sie</strong> sich, falls nötig, von einem neutralen<br />

Versicherungsberater helfen.<br />

w Überlegen <strong>Sie</strong> sich genau, was <strong>Sie</strong> brauchen. Lassen <strong>Sie</strong> sich<br />

keine Versicherung mit Sparteil verkaufen, wenn <strong>Sie</strong> nur <strong>das</strong> Risiko<br />

Tod oder Erwerbsunfähigkeit absichern möchten, auch wenn Ihr<br />

Versicherungsagent Ihnen einen Sparteil schmackhaft machen will.<br />

w Verlassen <strong>Sie</strong> sich beim Offertvergleich nicht auf Prämienrabatte, die<br />

mit «Überschussbeteiligung» betitelt sind. Solche Rabatte sind nicht<br />

garantiert – und für <strong>Sie</strong> deshalb in der Regel nur Versprechungen<br />

ohne Wert.<br />

w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s im Vertrag <strong>das</strong> Risiko «infolge Krankheit» als<br />

Versicherungsdeckung aufgeführt ist. Für <strong>das</strong> Risiko Unfall sind <strong>Sie</strong><br />

via Unfallversicherung bereits abgesichert, wenn <strong>Sie</strong> angestellt sind.<br />

w Achten <strong>Sie</strong> auf die Laufzeit. Grundsätzlich gilt: Je länger, desto<br />

teurer. Gehen Ihre Kinder bereits zur Schule, benötigen <strong>Sie</strong> wahrscheinlich<br />

keine Laufzeit von 30 Jahren; 15 Jahre sind in einer<br />

solchen Situation allenfalls ausreichend.<br />

w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s unter dem Punkt «Leistungen» auch<br />

«Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit» aufgeführt ist. Die<br />

Wartefrist dafür sollte möglichst kurz sein (30 bis maximal 90 Tage).<br />

w Für den Abschluss verlangen die Versicherungsgesellschaften<br />

einen Gesundheitscheck: Beantworten <strong>Sie</strong> die Gesundheitsfragen<br />

wahrheitsgetreu, lückenlos und sehr genau. Sonst kann die<br />

Gesellschaft später die Leistung ablehnen, wenn die Angaben<br />

falsch oder nicht vollständig waren.<br />

Geld für die Behandlung und Pflege des<br />

kranken Partners kommen? Nur wer seine<br />

<strong>Vorsorge</strong>situation kennt, kann die richtigen<br />

Schritte einleiten, damit die Familie<br />

auch auf Schicksalsschläge wie Invalidität<br />

und Tod vorbereitet ist.<br />

Dazu sollte man sich über die zu erwartenden<br />

Leistungen aus den ersten beiden Säulen<br />

informieren: Bei Erwerbsunfähigkeit<br />

kommen Leistungen der IV oder der Unfallversicherung<br />

in Betracht; die Pensionskasse<br />

zahlt eine Invalidenrente. Stirbt ein<br />

Elternteil, kommen die AHV, die Pensionskasse<br />

und allenfalls die Unfallversicherung<br />

für Witwen- und Waisenrenten auf.<br />

Risiko Erwerbsunfähigkeit: Die Berechnung<br />

der Erwerbsunfähigkeitsrenten erfolgt rein<br />

aufgrund der Versicherungssituation zum<br />

Zeitpunkt der Invalidität. Es werden weder<br />

allfällige künftige Lohnerhöhungen<br />

berücksichtigt, die bei einer Berufskarriere<br />

ohne Invalidität möglich wären, noch werden<br />

künftige Altersgutschriften verzinst.<br />

Eine plötzliche Invalidität hat deshalb besonders<br />

bei jungen Erwerbstätigen einschneidende<br />

Folgen für die Zukunft.<br />

Generell deutlich besser ist die Absicherung,<br />

wenn keine Krankheit, sondern ein<br />

Unfall die Erwerbsunfähigkeit ausgelöst<br />

hat (siehe «Unfall und Krankheit», Seite<br />

19). Die IV-Rente wird in diesem Fall<br />

durch die Unfallversicherung «aufgestockt».<br />

Weil <strong>das</strong> in aller Regel ausreicht,<br />

müssen die Pensionskassen in diesem Fall<br />

keine Rente mehr zahlen. Das Problem ist<br />

jedoch: Invalidität ist weit häufiger durch<br />

eine Krankheit bedingt als durch einen<br />

Unfall; in den allermeisten Fällen ist eine<br />

physische oder psychische Krankheit die<br />

Ursache der Erwerbsunfähigkeit, unfallbedingt<br />

sind nur einige wenige Prozent der<br />

Invaliditätsfälle. Der häufigste Grund für<br />

eine Erwerbsunfähigkeit sind heutzutage<br />

psychische Erkrankungen.<br />

Deshalb sollte jedermann seine Versicherungssituation<br />

für den Fall einer «Erwerbsunfähigkeit<br />

infolge Krankheit» überprüfen.<br />

Um eine Erwerbsunfähigkeit mit Ren-


«Ich bin der Jüngste.<br />

Meine beiden älteren Brüder<br />

haben keine blauen Augen<br />

wie ich. Aber sie sind nett<br />

und lassen mich mit ihren<br />

Games spielen. Mami kauft<br />

mir Sachen, und Papi macht<br />

die beste Pizza der Welt.»<br />

Danilo, 8<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 17


18 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

Ergänzungsleistungen: Der Zustupf, wenns nicht reicht<br />

Ergänzungsleistungen (EL) können beansprucht werden, wenn die IV­<br />

Renten oder die während mindestens sechs Monaten ununterbrochen<br />

bezogenen Taggelder nicht ausreichen und daneben kein weiteres<br />

Einkommen vorhanden ist. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder;<br />

alle Rentenbezüger, die zu wenig haben, um ihren Existenzbedarf<br />

zu decken, haben einen Rechtsanspruch darauf. Die EL decken<br />

den Fehlbetrag zwischen dem Existenzbedarf und dem tatsächlichen<br />

Einkommen. Dafür werden die Einkünfte aus Renten (IV­, PK­Zahlungen)<br />

und Vermögenserträgen mit den Ausgaben für die Miete, den allgemeinen<br />

Lebensbedarf und den Ausgaben für die Krankenkasse verglichen.<br />

Das Vermögen wird in der Rechnung mitberücksichtigt, aber nur zum<br />

Teil: Der Vermögensteil, der über dem Freibetrag (25 000 Franken<br />

für Alleinstehende, 40 000 Franken für Ehepaare) liegt, wird zu einem<br />

Fünfzehntel als Vermögensverzehr dem Einkommen dazugeschlagen.<br />

Beispielrechnung: alleinstehende Person, wohnhaft im Kanton Thurgau,<br />

mit 100 000 Franken Vermögen<br />

Ausgaben 1 Einkünfte<br />

IV-Rente<br />

(Durchschnittseinkommen 38 454) 19 812<br />

Pensionskassenrente 9149<br />

Vermögensertrag 2% 2000<br />

Vermögensverzehr ( 1/15 von 75 0002 ) 5000<br />

Total Einkünfte 35 961<br />

Anrechenbare Ausgaben 3<br />

Bruttomiete maximal 13 200<br />

Lebensbedarf Alleinstehende 18 140<br />

Kosten Krankenkasse 3480<br />

Total Lebensbedarf 34 820<br />

Ergänzungsleistungen 0<br />

1 alle Angaben in Franken<br />

2 Vermögen minus Freibetrag<br />

3 Für die anrechenbaren Ausgaben sind Höchstsätze vorgegeben.<br />

Im oben stehenden Beispiel besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen,<br />

selbst wenn die Miete deutlich höher ist und die 18 140 Franken<br />

für den Lebensbedarf nicht ausreichen sollten. Darüber hinausgehende<br />

Krankheits­ und Behinderungskosten hingegen werden je nach<br />

Kanton grundsätzlich übernommen, beispielsweise Spital­ und Arztkosten,<br />

Zahnbehandlungskosten, Kosten für die Betreuung zu Hause,<br />

Transportkosten sowie Erholungskuren.<br />

tenanspruch handelt es sich gemäss Gesetz<br />

nur dann, wenn eine versicherte Person<br />

durch Beeinträchtigung der körperlichen,<br />

geistigen oder psychischen Gesundheit<br />

ihre Erwerbsmöglichkeiten teilweise oder<br />

ganz verliert. Eine Erwerbsunfähigkeit<br />

liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver<br />

Sicht nicht überwindbar ist.<br />

Ungenügend abgesichert sind vor allem Personen,<br />

die über keine Pensionskasse verfügen:<br />

Dazu zählen Nichterwerbstätige<br />

wie Frauen in der Babypause, Selbständige<br />

ohne Pensionskasse oder junge Leute in<br />

Ausbildung. Da sie kein Einkommen bei<br />

einer PK versichert haben, erhalten sie bei<br />

Erwerbsunfähigkeit nur eine IV-Rente, die<br />

sich derzeit auf maximal 2210 Franken im<br />

Monat beläuft.<br />

Besonders junge Menschen werden deutlich<br />

weniger als die Maximalrente erhalten,<br />

weil sie wenig verdient und noch nicht<br />

lange in die IV einbezahlt haben. Wer in<br />

jungen Jahren dauernd erwerbsunfähig<br />

wird, läuft also Gefahr, ein ganzes Erwerbsleben<br />

lang nur eine «Mikrorente» zu<br />

erhalten – viel zu wenig zum Leben. In<br />

dieser Situation bleibt nichts anderes übrig,<br />

als Ergänzungsleistungen zu beantragen,<br />

um die Lücke zum minimalen Existenzbedarf<br />

zu decken (siehe «Ergänzungsleistungen:<br />

Der Zustupf, wenns nicht<br />

reicht»). Gegen dieses Risiko können <strong>Sie</strong><br />

sich bei einer Versicherung absichern, indem<br />

<strong>Sie</strong> privat einen Vertrag über eine sogenannte<br />

freiwillige Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

abschliessen.<br />

Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen<br />

sind und weniger als 80 000<br />

Franken verdienen, sind in der Regel nicht<br />

schlecht gegen <strong>das</strong> Risiko Erwerbsunfähigkeit<br />

abgesichert. Die Angabe, wie viel<br />

an Rente zur Verfügung steht, findet sich<br />

auf dem Anfang Jahr verschickten PK-<br />

Ausweis unter dem Stichwort «Leistungen<br />

bei Invalidität». Aufgepasst: Wenn 100<br />

Prozent des Verdienstes bereits durch<br />

Renteneinkommen abgedeckt sind, ist es<br />

wenig sinnvoll, sich zusätzlich noch mit


QUELLE: WWW.UNFALLSTATISTIK.cH<br />

Unfall und Krankheit: Auf diesen obligatorischen Schutz können Angestellte zählen<br />

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden,<br />

die einer unselbständigen<br />

Erwerbstätigkeit nachgehen, sind<br />

obligatorisch gegen Berufsunfälle und<br />

­krankheiten versichert – auch Teilzeitarbeitende<br />

mit Kleinstpensen.<br />

Neben Pflegeleistungen und Kostenvergütungen<br />

für Arzt­ und Spitalrechnungen<br />

entrichtet die Unfallversicherung<br />

auch Taggelder und Renten.<br />

Massgebend für die Berechnung der<br />

Höhe dieser Geldleistungen ist der versicherte<br />

Verdienst: Dieser entspricht<br />

dem AHV­Lohn inklusive Zulagen wie<br />

Kinderzulagen, Gratifikationen oder<br />

13. Monatslohn.<br />

Der versicherte Verdienst ist nach oben<br />

begrenzt; seit dem 1. Januar 2008 auf<br />

126 000 Franken. Während die Sachleistungen<br />

(Heilbehandlung, Kostenvergütungen)<br />

für alle gleich sind, hängen<br />

die Geldleistungen vom versicherten<br />

Lohn ab. Versicherte und ihre Angehörigen<br />

haben nach einem Unfall Anspruch<br />

auf folgende Geldleistungen:<br />

Taggelder<br />

Verunfallte erhalten ab dem dritten Tag<br />

nach einem Unfall ein Taggeld. Bei einer<br />

vollen Arbeitsunfähigkeit beträgt <strong>das</strong><br />

Taggeld 80 Prozent des versicherten<br />

Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit<br />

entsprechend weniger. Das<br />

Taggeld wird für jeden Kalendertag aus­<br />

privaten Lebensversicherungen abzusichern.<br />

Anders ist die Situation allerdings<br />

für jene, die während einer bestimmten<br />

Phase wenig verdienen, beispielsweise weil<br />

sie eine Ausbildung machen oder familiäre<br />

Betreuungsaufgaben übernehmen. Weil<br />

Ihre <strong>Vorsorge</strong>situation in diesem Fall ungenügend<br />

ist, sollten <strong>Sie</strong> sich privat gegen <strong>das</strong><br />

Risiko absichern, in dieser Lebensspanne<br />

gerichtet. Der Taggeldanspruch erlischt<br />

mit Eintritt der vollen Arbeitsfähigkeit,<br />

mit Beginn einer Invalidenrente oder mit<br />

dem Tod des Verunfallten.<br />

Invalidenrenten<br />

Sind die Folgen eines Unfalls so gravierend,<br />

<strong>das</strong>s aus der vorübergehenden<br />

Arbeitsunfähigkeit eine bleibende<br />

Erwerbsunfähigkeit wird, richtet die<br />

Unfallversicherung eine Invalidenrente<br />

aus. Eine Vollrente beträgt 80 Prozent<br />

des versicherten Verdienstes.<br />

Für die Ermittlung des Invaliditätsgrads<br />

wird ein Vergleich angestellt: Wie viel<br />

Einkommen könnte die versicherte Person<br />

ohne Invalidität erzielen? Wie viel<br />

Einkommen ist nach der unfallbedingten<br />

Beeinträchtigung noch möglich? Die Differenz<br />

bestimmt den Grad der Erwerbsunfähigkeit.<br />

Wer noch zu 60 Prozent<br />

erwerbsfähig ist, erhält als Rente 40<br />

von 80 Prozent des früheren Lohns.<br />

Hinterbliebenenrenten<br />

Stirbt die versicherte Person an den<br />

Folgen eines Unfalls, erhalten auch<br />

die Hinterbliebenen eine Rente: Witwe<br />

oder Witwer erhalten 40 Prozent des versicherten<br />

Verdienstes, Halbwaisen 15,<br />

Vollwaisen 25 Prozent. Zusammen dürfen<br />

die Hinterbliebenenrenten aber nicht<br />

mehr als 70 Prozent des versicherten<br />

Verdienstes ausmachen.<br />

erwerbsunfähig zu werden. Auch wer<br />

100 000 Franken oder mehr verdient, ist<br />

bei einer Erwerbsunfähigkeit schlecht abgesichert.<br />

Da <strong>das</strong> bei der PK versicherbare<br />

Einkommen nach oben begrenzt ist (auf<br />

56 355 Franken – den sogenannt maximal<br />

koordinierten Lohn), deckt <strong>das</strong> gesamte<br />

Renteneinkommen bei einer Erwerbsunfähigkeit<br />

den bisherigen Verdienst nur<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 19<br />

Hilflosen- und Integritätsentschädigung<br />

Wer wegen seiner Invalidität ständig auf<br />

die Hilfe Dritter angewiesen ist, hat eine<br />

Hilflosenentschädigung zugut.<br />

Die Höhe richtet sich nach dem Grad<br />

der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer).<br />

Erleidet der Versicherte durch den<br />

Unfall eine dauernde Schädigung der<br />

körperlichen oder geistigen Integrität,<br />

hat er Anspruch auf eine sogenannte<br />

Integritätsentschädigung in Form eines<br />

einmaligen Barbetrags.<br />

Die häufigsten Unfallursachen: Weitaus<br />

häufiger als Berufsunfälle sind Unfälle<br />

in der Freizeit: Im Jahr 2007 standen<br />

263 000 neu registrierten Berufsunfällen<br />

458 000 Nichtberufsunfälle gegenüber.<br />

Freizeitunfälle sind nicht nur häufiger,<br />

sondern für die Unfallversicherer auch<br />

wesentlich teurer.<br />

Das Unfallrisiko ist abhängig von Alter<br />

und Geschlecht. Am meisten gefährdet<br />

sind junge Männer; sie verunfallen deutlich<br />

häufiger als Frauen oder ältere Personen.<br />

Freizeitunfälle ereignen sich am<br />

weitaus häufigsten bei «Sport und Spiel»<br />

(2006: 153 500 Fälle), rund die Hälfte<br />

dieser Sportunfälle sind Wintersport­<br />

oder Fussballverletzungen.<br />

Verkehrsunfälle (69 927) machen nur gut<br />

15 Prozent aller Nichtberufsunfälle aus;<br />

Auto­ (25 117) und Velounfälle (21 970)<br />

schwingen hier obenauf.<br />

ungenügend ab. Auch solche Deckungslücken<br />

sollte man mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

absichern. Um<br />

Ihren Versicherungsbedarf zu ermitteln,<br />

sollten <strong>Sie</strong> dazu Ihren <strong>Vorsorge</strong>ausweis<br />

und Ihr PK-Reglement beachten. Einige<br />

Arbeitgeber sehen sogenannte überobligatorische<br />

Leistungen vor, die über <strong>das</strong> gesetzliche<br />

PK-Minimum hinausgehen. w


20 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

teilzeiter müssen selber vorsorgen<br />

Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Bei Invalidität<br />

und im Alter sind sie schlecht abgesichert. Deshalb müssen sie selbst<br />

vorkehren und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge schliessen.<br />

Erste Säule: AhV/iV<br />

Angestellte mit kleinen Pensen und entsprechend<br />

tiefem Lohn erhalten eine<br />

deutlich tiefere Rente bei Erwerbsunfähigkeit<br />

infolge Krankheit wie auch im<br />

Alter. Denn für eine volle Monatsrente<br />

von derzeit 2210 Franken ist ein durchschnittlicher<br />

Jahresverdienst von 79 560<br />

Franken nötig. Die wenigsten Teilzeiter<br />

erreichen diese Summe. Wer 40 000<br />

Franken verdient, erhält nur noch 1680<br />

Franken pro Monat bei voller Invalidität.<br />

Unter 13 260 Franken Jahresverdienst<br />

beträgt die monatliche Minimalrente gar<br />

nur die Hälfte des Maximalbetrags: 1105<br />

Franken. Besonders Teilzeitarbeitende,<br />

die keine Pensionskasse haben, müssen<br />

sich also selbst um die Absicherung ihres<br />

Erwerbseinkommens kümmern.<br />

Risiko tod: Auch bei einem Todesfall muss<br />

die Familie mit deutlich weniger Geld auskommen,<br />

wenn keine private Absicherung<br />

vorhanden ist. Aus der ersten Säule zahlt<br />

die AHV eine Witwen- oder Witwerrente.<br />

<strong>Sie</strong> beträgt 80 Prozent der maximalen<br />

AHV-Altersrente – derzeit 21 216 Franken<br />

pro Jahr. Für die Kinder ist eine Halbwaisenrente<br />

vorgesehen: <strong>Sie</strong> beträgt 10 608<br />

Franken pro Kind. Hinzu kommen die<br />

Witwen- und Waisenrenten der PK; ihre<br />

Höhe lässt sich aus dem <strong>Vorsorge</strong>ausweis<br />

der PK oder dem PK-Reglement ablesen.<br />

Addiert, ergeben AHV- und PK-Renten<br />

<strong>das</strong>, was im Todesfall dem überlebenden<br />

Ehegatten zur Verfügung steht.<br />

Reichen die vorgesehenen Renten nicht<br />

aus, können <strong>Sie</strong> zugunsten Ihres Ehegatten<br />

Zweite Säule: Pensionskasse (PK)<br />

Auch bezüglich Pensionskasse sieht die<br />

Lage für die meisten Teilzeiter alles<br />

andere als rosig aus: Wenn sie weniger<br />

als 19 890 Franken verdienen, stehen sie<br />

meist ohne Pensionskasse da. Denn nur<br />

bei höheren Jahreseinkommen ist der<br />

Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeiter in die<br />

Pensionskasse aufzunehmen. Auch Teilzeiter<br />

mit höheren Löhnen, die obligatorisch<br />

einer Pensionskasse angeschlossen<br />

sind, sind meist schlecht versichert.<br />

Schuld ist der Koordinationsabzug.<br />

Dieser Betrag, zurzeit 23 205 Franken,<br />

wird vom Jahreseinkommen abgezogen,<br />

um den versicherten Verdienst zu ermitteln.<br />

Wer 45 000 Franken verdient,<br />

hat nur ein Einkommen von 21 795<br />

Franken bei der PK versichert. Bei sehr<br />

oder Ihrer Konkubinatspartnerin eine<br />

Todesfallversicherung abschliessen. Hier<br />

gibt es zwei Möglichkeiten: eine traditionelle<br />

beziehungsweise fondsgebundene<br />

Rentenversicherung für eine monatliche<br />

Rentenauszahlung oder eine Risikoversicherung<br />

für die Ausschüttung eines Todesfallkapitals.<br />

Bei der zweiten Variante erhält<br />

die im Versicherungsvertrag begünstigte<br />

Person während der Versicherungsdauer<br />

im Todesfall eine im Voraus festgelegte<br />

Kapitalzahlung.<br />

Für beide Fälle gilt: Der Absicherungsbedarf<br />

ist <strong>das</strong> eine, die Kehrseite der<br />

Medaille aber sind die für diesen Versicherungsschutz<br />

zu zahlenden Prämien. Gehen<br />

<strong>Sie</strong> deshalb nur Versicherungsverträge<br />

ein, für die <strong>Sie</strong> sich die entsprechenden<br />

tiefen Jahreseinkommen beträgt der<br />

minimal versicherte Verdienst sogar<br />

nur 3315 Franken im Jahr.<br />

Die Arbeitgeber können in ihren PK-<br />

Reglementen bessere Lösungen für Teilzeiter<br />

vorsehen. Etwa indem sie den<br />

Koordinationsabzug im Verhältnis zum<br />

Pensum reduzieren oder ganz auf einen<br />

Abzug verzichten. Wer Teilzeit arbeitet,<br />

sollte einen kritischen Blick in <strong>das</strong> PK-<br />

Reglement des Arbeitgebers werfen.<br />

Dritte Säule: freiwillige Selbstvorsorge<br />

Selbst wenn die Pensionskasse vorteilhafte<br />

Regelungen bei Teilzeit vorsieht,<br />

reichen die Renten aus den ersten beiden<br />

Säulen kaum zum Leben. Es empfiehlt<br />

sich daher, die <strong>Vorsorge</strong>situation von<br />

einem Berater überprüfen zu lassen. Und<br />

die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge<br />

im Rahmen der dritten Säule<br />

zu schliessen: mittels Einzahlungen fürs<br />

Alter und einer Versicherungslösung<br />

fürs Risiko Invalidität. Wer Familie hat,<br />

sollte zudem Partner und Kinder für den<br />

eigenen Todesfall absichern.<br />

Prämienzahlungen voraussichtlich auch<br />

dauerhaft werden leisten können. n<br />

Weitere infos<br />

Buchtipps<br />

w Irmtraud Bräunlich Keller: «Arbeitsrecht.<br />

Vom Vertrag bis zur Kündigung»;<br />

<strong>Beobachter</strong>­Buchverlag,<br />

9., aktualisierte Auflage, 2006,<br />

272 Seiten, 34 Franken<br />

w Irmtraud Bräunlich Keller: «Flexibel<br />

arbeiten: Temporär, Teilzeit, Freelance.<br />

Was <strong>Sie</strong> über Ihre Rechte<br />

wissen müssen»; <strong>Beobachter</strong>­Buchverlag,<br />

2007, 144 Seiten, 24 Franken<br />

(für <strong>Beobachter</strong>­Mitglieder<br />

20 Franken)


VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 21<br />

«Ich bin die mit dem<br />

Drachen. Mit meiner Familie<br />

hab ich es meistens lustig.<br />

Und wenn ich einmal traurig<br />

bin, kuschle ich mich an<br />

Zera, unseren Malteser. <strong>Sie</strong><br />

tröstet mich und bringt mich<br />

schnell wieder zum Lachen.»<br />

Laura, 10


22 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

Dritte Säule<br />

Frühes Sparen lohnt sich<br />

Clever handelt, wer rechtzeitig für die alten Tage zu sparen beginnt. Dank regelmässigen<br />

Zahlungen in die dritte Säule lässt sich ein Finanzpolster für die Zukunft anlegen – und<br />

die Beträge sind erst noch vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Text: Christian Kaiser<br />

Bei Normalverdienern decken AHVund<br />

PK-Renten nach der Pensionierung<br />

im Schnitt nur rund 60 Prozent<br />

des letzten Lohns ab. Wer zuletzt 80 000<br />

Franken im Jahr verdient hat, erhält noch<br />

48 000 Franken Rente – ��r ��r viele zu �enig �enig<br />

��r ein angenehmes, aktives Rentnerleben.<br />

Wer mehr verdient, muss im Alter gar<br />

noch höhere Einkommenseinbussen in<br />

Kau� nehmen, �eil die Renten aus den<br />

ersten beiden Säulen im Sch�eizer <strong>Vorsorge</strong>system<br />

nach oben begrenzt sind. Wer<br />

mehr als 80 000 Franken verdient, be-<br />

Säule 3a: So viel dürfen <strong>Sie</strong> einzahlen<br />

kommt also �eniger als 60 Prozent. Ab<br />

100 000 Franken Jahresverdienst decken<br />

die Renten nicht einmal mehr 40 Prozent<br />

des letzten Verdienstes ab.<br />

Wer seinen Lebensstandard einigermassen<br />

au�rechterhalten �ill, muss deshalb selber<br />

da��r sorgen – sprich: �r�hzeitig mit dem<br />

Sparen ��rs Alter beginnen. Dazu dient die<br />

�rei�illige Selbstvorsorge, die sogenannte<br />

dritte Säule. Besonders gut da��r eignet<br />

sich die Säule 3a, �eil sie den Versicherten<br />

�olgende Steuervorteile bringt:<br />

w Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende, die einer Pensionskasse<br />

angehören, dürfen jährlich 6365 Franken (ab 2009: 6566 Franken) auf<br />

ein Säule-3a-Konto oder in eine Säule-3a-Police einzahlen und in der<br />

Steuererklärung vom Einkommen abziehen.<br />

w Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende, die keiner <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />

angehören, können 20 Prozent ihres AHV-pflichtigen<br />

Erwerbseinkommens einzahlen und abziehen, höchstens aber<br />

31 824 Franken (ab 2009: 32 832 Franken).<br />

Alterssparen: Mit diesen Zinsen können <strong>Sie</strong> rechnen<br />

Je früher man mit dem<br />

3a-Sparen beginnt, desto<br />

besser. Beim Kontosparen<br />

bei einer Bank<br />

macht zehn Jahre längeres<br />

Einzahlen in der Endabrechnung<br />

schnell einmal<br />

über 100 000 Franken<br />

aus. Bei einem Durchschnittszins<br />

von rund<br />

2,5 Prozent hat zum<br />

Beispiel ein heute 25-<br />

Jähriger mit 65 Jahren<br />

446 000 Franken auf der<br />

hohen Kante, beginnt er<br />

erst mit 35 zu sparen,<br />

sind es dagegen nur<br />

knapp 300 000 Franken.<br />

Bank Zins<br />

Lienhardt & Partner 3%<br />

Bank Brienz Oberhasli 3%<br />

Postfinance 2,75%<br />

WIR-Bank 2,75%<br />

Raiffeisen 2,5%<br />

Bank Linth 2,5%<br />

Bank Coop 2,375%<br />

Valiant-Bank 2,375%<br />

UBS 2,25%<br />

Migros-Bank 2,25%<br />

ZKB 2,25%*<br />

Credit Suisse 2,125%<br />

Basler Kantonalbank 2%*<br />

*Die Zinssätze bei den Kantonalbanken bewegen sich<br />

zwischen 2% (Basler Kantonalbank) und 2,5% (Appenzeller,<br />

Freiburger, Obwaldner, Nidwaldner und Thurgauer<br />

Kantonalbank).<br />

w Einzahlungen in die Säule 3a sind vollständig<br />

vom steuerbaren Einkommen abziehbar.<br />

w Zinsen oder Kapitalge�inne au� dem<br />

3a-Vermögen unterliegen nicht der Einkommenssteuer<br />

(im Gegensatz et�a zum<br />

Zins au� dem normalen Sparkonto oder<br />

Erträgen aus herkömmlichen Aktien-<br />

�onds).<br />

w Das gebildete <strong>Vorsorge</strong>vermögen unterliegt<br />

bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer.<br />

Diese steuerlichen Beg�nstigungen hat der<br />

Gesetzgeber bereits 1985 einge��hrt, um<br />

<strong>das</strong> private Alterssparen zu �ördern. Der<br />

�inanzielle Anreiz dabei ist nicht zu unterschätzen:<br />

Die jährliche Ersparnis bei der<br />

Steuerrechnung beträgt schnell einmal<br />

mehr als 1000 Franken.<br />

Dazu ein Beispiel: Ein in der Stadt Z�rich<br />

lebendes verheiratetes Paar mit einem<br />

Kind ver��gt �ber ein steuerbares Einkommen<br />

von 90 000 Franken. Ohne Einzahlung<br />

in die dritte Säule erhält <strong>das</strong> Paar eine<br />

Einkommenssteuerrechnung �ber 11 607<br />

Franken (inklusive re�ormierter Kirchensteuer).<br />

Wenn die Eheleute den Maximalbetrag<br />

von 6365 Franken einzahlen, reduziert<br />

sich ihr steuerbares Einkommen au�<br />

83 635 Franken, der ge�orderte Steuerbetrag<br />

sinkt entsprechend au� 10 158<br />

Franken: Die Steuerersparnis beträgt also<br />

1449 Franken.<br />

In diesem Beispiel beträgt die Steuerersparnis<br />

rund 23 Prozent des einbezahlten<br />

Betrags. Bei höheren Einkommen kann<br />

die Reduktion �egen der Progression bei<br />

der Einkommenssteuer auch einen Drittel<br />

oder mehr ausmachen.<br />

Das Steuersparargument zieht: Au� 3a-Konti<br />

bei Banken liegen bereits 30 Milliarden<br />

Franken. Trotzdem nutzen längst nicht alle<br />

Beru�stätigen <strong>das</strong> steuerprivilegierte Alterssparen<br />

– knapp die Häl�te verzichtet<br />

au� Einzahlungen in die Säule 3a.<br />

Das Gesetz sieht ��r <strong>das</strong> <strong>Vorsorge</strong>sparen in<br />

der Säule 3a z�ei Möglichkeiten vor: <strong>das</strong><br />

3a-<strong>Vorsorge</strong>konto und die 3a-<strong>Vorsorge</strong>-


Säulen-Abc: Gebundene oder freie <strong>Vorsorge</strong> – <strong>das</strong> gilt bei den Säulen 3a und 3b<br />

Mit der dritten Säule – der freiwilligen<br />

<strong>Vorsorge</strong> – lässt sich die Bedarfslücke<br />

im Alter schliessen. Dafür stehen zwei<br />

Möglichkeiten zur Wahl: die gebundene<br />

<strong>Vorsorge</strong> 3a sowie die freie <strong>Vorsorge</strong><br />

3b. Das sind die Unterschiede.<br />

Säule 3a<br />

Vermögensanlagen in der gebundenen<br />

Säule 3a sind grundsätzlich für die<br />

Altersvorsorge reserviert und können,<br />

abgesehen von wenigen Ausnahmen,<br />

frühestens fünf Jahre vor Erreichen<br />

des AHV-Alters bezogen werden. Als<br />

Gegenleistung für diese langfristige<br />

Bindung werden den <strong>Vorsorge</strong>sparern<br />

beim Aufbau wie auch beim Bezug der<br />

<strong>Vorsorge</strong>gelder Rendite- und steuerliche<br />

Vorteile geboten. Ausnahmsweise<br />

kann <strong>das</strong> Geld in folgenden Fällen<br />

früher bezogen werden:<br />

w beim Wechsel vom Angestelltenverhältnis<br />

in die Selbständigkeit<br />

w beim definitiven Verlassen der<br />

Schweiz (mit Einschränkungen für<br />

EU-Länder und <strong>das</strong> Fürstentum<br />

Liechtenstein)<br />

w zur Finanzierung von selbstgenutztem<br />

Wohneigentum und<br />

zur Abzahlung von Hypotheken<br />

police. Banken und Versicherungsgesellscha�ten<br />

halten dazu verschiedene Produkte<br />

bereit:<br />

Bankenlösungen<br />

w Konventionelle 3a-<strong>Vorsorge</strong>konten mit<br />

einem Zinssatz, der et�as �ber den Ansätzen<br />

der Sparkonten liegt.<br />

w Fondsver�altete 3a-<strong>Vorsorge</strong>konten mit<br />

unterschiedlichem Aktienanteil, laut Gesetz<br />

maximal 50 Prozent. Die Rendite<br />

hängt von der Rendite der Fonds ab.<br />

Versicherungslösungen<br />

w Konventionelle 3a-<strong>Vorsorge</strong>policen mit<br />

Risikoschutz bei Invalidität und Tod mit<br />

�estem Zinssatz und nicht garantierten<br />

Überschussanteilen. Der Versicherte �ird<br />

bei Er�erbsun�ähigkeit von der Prämienzahlung<br />

be�reit (�alls vereinbart).<br />

w Fondsver�altete 3a-<strong>Vorsorge</strong>policen<br />

mit variablem Aktienanteil bis 50 Prozent.<br />

Zum Teil mit garantierter Minimalverzinsung<br />

(am Erlebens�allkapital) und vom<br />

Anlageer�olg abhängiger Zusatzrendite.<br />

w beim Einkauf in eine Pensionskasse<br />

w bei Bezug einer ganzen IV-Rente<br />

Tipps für 3a-Bankkonti<br />

w Führen <strong>Sie</strong> verschiedene 3a-Konti.<br />

So streuen <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> Risiko und<br />

vor allem brechen <strong>Sie</strong> die Steuerprogression<br />

bei der Auszahlung.<br />

w Wenn <strong>Sie</strong> zu Beginn des Jahres<br />

einzahlen, profitieren <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> ganze<br />

Jahr vom steuerfreien Vorzugszins.<br />

w Verteilen <strong>Sie</strong> die Einzahlungen<br />

über <strong>das</strong> Jahr, wenn <strong>Sie</strong> sich für<br />

eine Anlage mit Wertschriftenfonds<br />

entscheiden. So reduzieren <strong>Sie</strong><br />

<strong>das</strong> Risiko, den falschen Einstiegszeitpunkt<br />

erwischt zu haben.<br />

Tipps für 3a-Versicherungspolicen<br />

w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s es sich um<br />

eine Police mit flexiblem Sparteil<br />

handelt. <strong>Sie</strong> verpflichten sich so nur<br />

für die Risikoprämie oder allenfalls<br />

für die Risikoprämie und einen<br />

Anteil an der Sparprämie.<br />

w Vergleichen <strong>Sie</strong> mehrere Offerten.<br />

w Wählen <strong>Sie</strong> Produkte mit fixen<br />

Prämien, dann kann der Versicherer<br />

die Prämie während der<br />

Vertragsdauer nicht erhöhen.<br />

Bei der Bankenlösung gibt es keine �esten<br />

Verp�lichtungen punkto Einzahlung, <strong>das</strong><br />

macht sie �lexibler, et�a bei Geldengpässen.<br />

Die Rendite ist bei gleichen Einzahlungen<br />

höher als bei Versicherungslösungen,<br />

da keine Risiko- und Ver�altungskosten<br />

abgezogen �erden. Da��r besteht<br />

im Invaliditäts- und Todes�all kein Versicherungsschutz.<br />

Wer sich dagegen ��r eine<br />

3a-Police entscheidet, muss die Prämien<br />

�ährend der Vertragsdauer in der vereinbarten<br />

Höhe zahlen – zumindest �as den<br />

Risikoanteil angeht. Die Sparprämie lässt<br />

sich bei einigen Produkten an die �inanzielle<br />

Situation anpassen.<br />

Die zentralen Fragen, die man sich vor<br />

dem Entscheid ��r ein 3a-Versicherungsprodukt<br />

stellen sollte, lauten: Brauche ich<br />

einen Versicherungsschutz? Und �enn ja,<br />

�elchen? Erhalte ich bei dieser Police auch<br />

den richtigen Schutz? Beachten <strong>Sie</strong>: Eine<br />

vorzeitige Au�lösung oder Prämien�reistellung,<br />

�eil die Prämie nicht mehr bezahlt<br />

�erden kann, ist mit Verlusten verbunden.<br />

Versicherungen �erben zudem damit, <strong>das</strong>s<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 23<br />

w Konventionelle 3a-<strong>Vorsorge</strong>policen<br />

mit festem Zinssatz bergen weniger<br />

Risiken als fondsverwaltete.<br />

Säule 3b<br />

Die freie <strong>Vorsorge</strong> 3b umfasst alle Vermögenswerte,<br />

die nicht der Säule 3a<br />

zugeordnet werden. Dazu gehören<br />

unter anderem Lebensversicherungen,<br />

Anlagefonds, Konten, Wertschriften,<br />

Wohneigentum und Wertsammlungen.<br />

Bei Lebensversicherungen der Säule<br />

3b werden wie bei Säule-3a-Policen<br />

Sparen und Risikoschutz kombiniert.<br />

Die geleisteten Prämienzahlungen in<br />

die Säule 3b können nur im Rahmen<br />

der kantonalen Steuerpauschale für<br />

Versicherungsprämien und Zinsen<br />

von Sparkapitalien vom steuerbaren<br />

Einkommen abgezogen werden.<br />

Diese Abzugsmöglichkeit ist jedoch<br />

in vielen Kantonen durch den Abzug<br />

der Krankenkassenprämien bereits<br />

ausgeschöpft. Klassische und fondsgebundene<br />

Lebensversicherungen<br />

der Säule 3b sind während der Laufzeit<br />

als Vermögen zu versteuern, und zwar<br />

zum Rückkaufswert. Im Erlebensfall<br />

ist die Auszahlung unter gewissen<br />

Voraussetzungen steuerfrei.<br />

sie �ber den vereinbarten Zins hinaus<br />

Überschussanteile auszahlen – ��r diese<br />

gibt es jedoch keine Garantie.<br />

Wer ein <strong>Vorsorge</strong>sparkonto bei einer Bank<br />

erö��net, erhält einen Vorzugszins (der sich<br />

jedoch ändern kann). Dieser ist ein �ichtiges<br />

Kriterium, denn er hat einen �esentlichen<br />

Ein�luss darau�, �ie viel Geld bei<br />

der Pensionierung zur Ver��gung steht.<br />

Derzeit betragen die Zinsen au� 3a-Konti<br />

z�ischen z�ei und drei Prozent (siehe<br />

«Alterssparen»). Die Zinsen sind nach<br />

einer langen Durststrecke �ieder am<br />

Steigen; Post�inance et�a hat den Satz<br />

au� An�ang Oktober von 2,25 au� 2,75<br />

Prozent erhöht.<br />

Wie viel schon ein halbes Prozent mehr<br />

bringen kann, zeigt die Beispielrechnung<br />

��r eine 30-jährige Frau, die jetzt mit 3a-<br />

<strong>Vorsorge</strong>sparen beginnt: Zahlt sie �ährend<br />

30 Jahren den derzeitigen Maximalbetrag<br />

ein, hat sie bei einem Zinssatz von<br />

2,75 Prozent 305 309 Franken au� dem<br />

Konto, �enn sie 60 ist. Bei 2,25 Prozent<br />

sind es 20 184 Franken �eniger. n


24 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

patchworkfamilien<br />

Das Gesetz hinkt hinterher<br />

Verheiratet, geschieden, neue Familie gegründet: Patchworkfamilien werden immer<br />

häufiger. Nur: Das Gesetz ist noch nicht auf die neuen Familienformen ausgerichtet.<br />

Aus diesem Grund sollten sich Lebenspartner gegenseitig absichern. Text: Urs Haldimann<br />

monika ist 35 Jahre alt und geschieden.<br />

Seit drei Jahren lebt sie mit ihren<br />

beiden Buben wieder mit einem<br />

Mann zusammen. Eine zweite Heirat hat<br />

sie bisher ausgeschlossen. Doch nun wägt<br />

sie alle Vor- und Nachteile nüchtern ab,<br />

denn sie ist im fünften Monat schwanger.<br />

Monikas jetziger Lebenspartner Carlo<br />

freut sich auf die Vaterschaft. Auch er hat<br />

eine Ehe hinter sich. Seine Exfrau lebt mit<br />

der gemeinsamen Tochter schon lange im<br />

Ausland. Die Beziehungen sind weitgehend<br />

eingeschlafen – abgesehen von seinen monatlichen<br />

Alimentenzahlungen.<br />

Carlo wünscht sich nun eine langfristige<br />

und vertrauensvolle Beziehung mit Monika.<br />

Zur rechtlichen Form des Zusammenlebens<br />

meint er: «Heirat oder Konkubinat<br />

– <strong>das</strong> hat keinen Einfluss auf <strong>das</strong> Gelingen<br />

unserer Beziehung. Auf die finanziellen<br />

Rahmenbedingungen hingegen schon.»<br />

Denn eine Heirat wirkt sich finanziell vorerst<br />

einmal negativ aus: Monika erhält<br />

nebst den Unterhaltsbeiträgen von ihrem<br />

ersten Ehemann noch während vier Jahren<br />

Ehegattenalimente von 700 Franken im<br />

Monat. Diese entfallen, wenn sie sich wieder<br />

verheiratet. Dazu kommen steuerliche<br />

Nachteile: Nach der Heirat werden die<br />

beiden bisherigen Einkommen zusammengezählt<br />

und mit einem höheren Steuersatz<br />

belastet. Allerdings kann der Exmann auch<br />

auf Aufhebung der Ehegattenalimente klagen,<br />

da Monikas neue Partnerschaft stabil<br />

und ein Kind unterwegs ist. In diesem Fall<br />

muss sich die finanzielle Situation für Monika<br />

und Carlo mit der Heirat also nicht<br />

unbedingt verschlechtern.<br />

Bessergestellt ist Monika nach einer Heirat,<br />

wenn ihr Mann vor ihr stirbt: Dann<br />

erhält sie sowohl von der AHV als auch<br />

konkubinat: So geht der lebenspartner nicht leer aus<br />

Konkubinatspartner sind im schweizerischen Erbrecht nicht vorgesehen.<br />

Dies gilt auch, wenn sie jahrelang in einer eheähnlichen Gemeinschaft<br />

zusammengelebt und sogar gemeinsame Kinder grossgezogen haben.<br />

Ohne spezielle Vorkehrungen gehen sie beim Tod des Partners oder der<br />

Partnerin leer aus. Es gibt aber diverse Möglichkeiten, dies zu ändern:<br />

w <strong>Sie</strong> können Ihren Partner oder Ihre Partnerin bei der Pensionskasse,<br />

bei Guthaben in der dritten Säule und bei Lebensversicherungen als<br />

Begünstigten oder Begünstigte einsetzen.<br />

w Mit einem Testament können <strong>Sie</strong> die Ansprüche von gesetzlichen<br />

Erben – zum Beispiel Kindern aus einer früheren Ehe – auf den<br />

Pflichtteil reduzieren und den frei verfügbaren Teil Ihrer Partnerin<br />

oder Ihrem Partner zueignen. Die begünstigten Konkubinatspartner<br />

zahlen in den meisten Kantonen beträchtliche Erbschaftssteuern.<br />

w Ohne grosse Einschränkungen können <strong>Sie</strong> in einem Erbvertrag festlegen,<br />

wer nach Ihrem Tod was bekommen soll. <strong>Sie</strong> können zum Beispiel<br />

die Lebenspartnerin als Vorerbin der gesamten Hinterlassenschaft<br />

einsetzen und die Kinder aus der früheren Ehe als Nacherben.<br />

Voraussetzung: Ihre Kinder müssen volljährig und einverstanden sein<br />

und den Vertrag unterschreiben.<br />

Erbverträge werden in den meisten Kantonen von Notaren verfasst<br />

und öffentlich beurkundet. Bei späteren Abänderungen müssen alle<br />

Vertragsparteien einverstanden sein.<br />

von Carlos Pensionskasse eine Witwenrente.<br />

Viele Pensionskassen haben ihre Reglemente<br />

in den letzten Jahren immerhin<br />

so geändert, <strong>das</strong>s sie auch nicht verheirateten<br />

Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern<br />

eine Rente zahlen. Das Konkubinatsverhältnis<br />

muss bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllen und der <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />

oft noch zu Lebzeiten des Versicherten angemeldet<br />

worden sein. Details dazu stehen<br />

in den Pensionskassenreglementen. Die<br />

leiblichen Kinder von Carlo aus beiden<br />

Ehen haben – falls ihr Vater stirbt – Anspruch<br />

auf Waisenrenten von AHV und<br />

Pensionskasse. Dies gilt nicht für die beiden<br />

Stiefsöhne aus Monikas erster Ehe.<br />

Unabhängig vom Zivilstand würde der Tod<br />

von Carlo oder von Monika den überlebenden<br />

Partner finanziell in Bedrängnis bringen.<br />

Die beiden erwägen deshalb, eine<br />

Todesfallrisikoversicherung auf beide Leben<br />

abzuschliessen und sich gegenseitig als<br />

Begünstigte einzusetzen. Diese Lösung ist<br />

auch für Personen sinnvoll, die nicht in<br />

einer Pensionskasse sind – zum Beispiel für<br />

freischaffende Erwerbstätige. Häufig wird<br />

zusätzlich <strong>das</strong> Erwerbsausfallrisiko im Fall<br />

einer Invalidität abgedeckt. Die Begünstigten<br />

im Todesfall sind – unabhängig vom<br />

Erbrecht – frei wählbar, aber auch genau<br />

zu bezeichnen.<br />

Carlo möchte sich stärker als in seiner<br />

ersten Ehe am Haushalt und an der Kinderbetreuung<br />

beteiligen: «Ich will miterleben,<br />

wie die Kinder heranwachsen», sagt er.<br />

«Beruflich habe ich jetzt über 20 Jahre<br />

gekrampft. Nun kann ich auf 80 Prozent<br />

reduzieren und immer am Mittwoch zu<br />

Hause bleiben.» In einigen Jahren möchte<br />

Monika dafür wieder ins Erwerbsleben<br />

einsteigen. Natürlich verdient Carlo mit<br />

einem reduzierten Pensum weniger, und<br />

auch sein in der Pensionskasse versicherter<br />

Verdienst sinkt. Das bereits angehäufte,<br />

nun zum Teil überflüssige Deckungskapital<br />

wird ihm überwiesen. Carlo kann <strong>das</strong><br />

Kapital bei einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft<br />

zwischenlagern (Frei


zügigkeitskonto oder -police). Es ist zwar<br />

für die Altersvorsorge gesperrt, kann aber<br />

im Fall seines früheren Todes der Konkubinatspartnerin<br />

zugeeignet werden. In<br />

einer schriftlichen Erklärung teilt man der<br />

Bank oder Versicherungsgesellschaft mit,<br />

<strong>das</strong>s im Todesfall die Lebenspartnerin oder<br />

der Lebenspartner <strong>das</strong> Guthaben erhält.<br />

Dies ist möglich, selbst wenn der Verstorbene<br />

einen Ehegatten und Kinder<br />

hinterlässt. Dabei muss eine der folgenden<br />

Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

w Der Lebenspartner wurde vom Verstorbenen<br />

zu Lebzeiten in erheblichem Mass<br />

unterstützt. Das ist zum Beispiel der Fall,<br />

wenn die eine Partei für den Haushalt<br />

zuständig ist und die andere den gemeinsamen<br />

Unterhalt bestreitet.<br />

w Der überlebende Partner muss für den<br />

Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer<br />

Kinder aufkommen.<br />

w Im Todeszeitpunkt bestand die Lebensgemeinschaft<br />

seit mindestens fünf Jahren.<br />

für Guthaben der Säule 3a, der steuerprivilegierten<br />

gebundenen <strong>Vorsorge</strong>, ist die<br />

Verfügungsfreiheit eingeschränkter. Für<br />

Angehörige von Patchworkfamilien gilt es,<br />

hier genau zu unterscheiden:<br />

w Falls <strong>Sie</strong> (noch) verheiratet sind, geht<br />

<strong>das</strong> Geld im Todesfall an den Ehepartner<br />

sowie an die Kinder − selbst wenn <strong>Sie</strong><br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 25<br />

Gleichgeschlechtliche paare: Gleiche rechte wie ehepaare<br />

Seit Anfang 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft beim<br />

Zivilstandsamt anmelden. <strong>Sie</strong> haben im Todesfall des Lebensgefährten oder der<br />

Partnerin gleiche Ansprüche wie Witwer oder Witwen.<br />

w Von der AHV erhalten sie eine Witwer- beziehungsweise Witwenrente, sofern<br />

sie Kinder oder Pflegekinder unter 18 Jahren haben.<br />

w Die Pensionskasse der verstorbenen Person zahlt eine Rente, wenn der<br />

überlebende Partner für den Unterhalt eines Kindes aufkommt oder älter<br />

als 45 Jahre ist. Die eingetragene Partnerschaft muss mindestens fünf Jahre<br />

gedauert haben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, hat die überlebende<br />

Person Anspruch auf eine Abfindung im Umfang von drei Jahresrenten.<br />

w Bezüglich Erbrecht und Erbschaftssteuern werden eingetragene Partnerschaften<br />

wie Ehepaare behandelt.<br />

längst getrennt leben. Der jetzige Konkubinatspartner<br />

geht leer aus.<br />

w Sind <strong>Sie</strong> nicht (mehr) verheiratet,<br />

haben aber Kinder, ist die überlebende<br />

Konkubinatspartnerin zusammen mit<br />

Ihren erbberechtigten Kindern an der<br />

<strong>Vorsorge</strong>summe beteiligt. Wie beim<br />

Freizügigkeitskonto muss wiederum<br />

eine von drei Voraussetzungen erfüllt<br />

sein (Unterstützung beim Lebensunterhalt,<br />

gemeinsames Kind oder fünf Jahre<br />

Lebensgemeinschaft). Die Aufteilung<br />

zwischen Kindern und Partnerin können<br />

<strong>Sie</strong> festlegen.<br />

w Falls <strong>Sie</strong> keine Kinder hinterlassen,<br />

können <strong>Sie</strong> der Konkubinatspartnerin<br />

die Guthaben der dritten Säule vererben,<br />

selbst wenn obige Voraussetzungen<br />

(noch) nicht erfüllt sind. Dafür<br />

braucht es aber eine testamentarische<br />

Verfügung. Teilen <strong>Sie</strong> der Bank oder<br />

Versicherungsgesellschaft schriftlich<br />

mit, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Geld an die Lebenspartnerin<br />

ausbezahlt werden soll.<br />

Carlo und Monika werden nun alle<br />

rechtlichen Fragen genauestens klären,<br />

finanziell wichtige Entscheide treffen<br />

und in eine verbindliche Form bringen.<br />

Denn für beide ist klar: Eine Ehe ohne<br />

Trauschein darf nicht nur aus Luft und<br />

Liebe bestehen. n<br />

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806


26 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

EINELTERNFAMILIE<br />

Alleinerziehende in der Armutsfalle<br />

Gegen <strong>das</strong> Scheitern einer Partnerschaft gibt es keine Versicherung. Damit auch<br />

Alleinerziehende über die Runden kommen, gilt es, in guten Zeiten vorzusorgen. Denn ihr<br />

Armutsrisiko ist doppelt so gross wie für den Rest der Bevölkerung. Text: Urs Haldimann<br />

Als Sonja und Peter vor dem Zivilstandsbeamten<br />

ihre Ehe schlossen,<br />

wussten sie: Die Chance, die silberne<br />

Hochzeit zu erleben, stehen etwa eins zu<br />

eins. Die ersten zwei Jahre in einem gemeinsamen<br />

Haushalt, mit vielen neuen<br />

Erlebnissen und einem erweiterten Familien-<br />

und Freundeskreis, waren die glücklichsten.<br />

Beide waren berufstätig, und sie<br />

hatten – dank zwei Löhnen – genug Geld<br />

für die moderne Wohnung, <strong>das</strong> Auto,<br />

Ferien und Freizeit.<br />

Mit der Geburt der Tochter änderte sich<br />

viel: Sonja gab ihren Job vorerst einmal<br />

auf. Peter übernahm eine Kaderfunktion.<br />

Er verdiente nun etwas mehr, musste dafür<br />

aber eine aufwendige Weiterbildung mitfinanzieren<br />

und erst noch zahlreiche Überstunden<br />

leisten. «Wenn schon Familie»,<br />

fand <strong>das</strong> junge Paar, «dann richtig.» Zwei<br />

Jahre später krabbelte ein kleiner Junge<br />

durchs Zimmer.<br />

Während sich Sonja durch Wäscheberge<br />

kämpfte, Brei kochte und sich um kindliche<br />

Trotzphasen und die Behandlung von<br />

Hautausschlägen kümmerte, nahm Peters<br />

Stress im Büro ständig zu. <strong>Sie</strong>ben Jahre<br />

später war <strong>das</strong> Paar geschieden, die schicke<br />

Wohnung gekündigt und <strong>das</strong> Auto<br />

verkauft.<br />

Peters Monatslohn von 8000 Franken und<br />

die Kinderzulagen reichen knapp, um zwei<br />

Haushalte mit dem Notwendigen zu versorgen.<br />

Sonja wird deshalb bald wieder<br />

mit einem Teilpensum ins Erwerbsleben<br />

einsteigen. Dank den Grosseltern, die in<br />

der Nähe wohnen und feste Termine für<br />

<strong>das</strong> Kinderhüten übernehmen, entstehen<br />

keine Kosten für die Fremdbetreuung.<br />

Viele getrennte und geschiedene Paare<br />

sind schlechter dran: Zu den persönlichen<br />

Scheidung: So werden Scheidungs- und Kinderalimente berechnet<br />

Wer nach einer Scheidung Kinder<br />

betreut, erhält in der Regel vom andern<br />

Elternteil Unterhaltsbeiträge. Das<br />

Gesetz nennt keine Zahlen über deren<br />

Höhe. <strong>Sie</strong> sollen den Bedürfnissen<br />

des Kindes sowie der Lebensstellung<br />

und finanziellen Leistungsfähigkeit der<br />

Eltern entsprechen. Meistens werden in<br />

einer Tabelle die Lebenskosten für beide<br />

Elternteile erfasst und dem Gesamteinkommen<br />

gegenübergestellt.<br />

Einzelne Gerichte berechnen die Kinderalimente<br />

anteilmässig am Nettoeinkom­<br />

www.<br />

men des unterhaltspflichtigen Elternteils.<br />

Dieser muss zum Beispiel für ein<br />

einzelnes Kind 17 Prozent, für zwei<br />

Kinder 27 Prozent und für drei Kinder<br />

insgesamt 37 Prozent zahlen.<br />

Zu den Kinderalimenten kommen die<br />

Scheidungsalimente, falls es einem<br />

Ehegatten nicht zuzumuten ist, «für den<br />

ihm gebührenden Unterhalt unter<br />

Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge»<br />

selber aufzukommen. Das ist<br />

vor allem der Fall, wenn Kinder zu erziehen<br />

sind. Die Betreuung von Kindern<br />

Web-Portal für aktive Menschen<br />

mit Expertenforen zu Gesundheit, Geld/Steuern,<br />

Computer-Technik, . . .<br />

Verletzungen, Enttäuschungen und<br />

Schuldgefühlen kommen vielfach handfeste<br />

finanzielle Probleme: Bereits ein<br />

durchschnittlicher Monatslohn von 5600<br />

Franken reicht kaum für zwei Wohnungsmieten<br />

und teilweise verdoppelte Haushaltsauslagen.<br />

Teilzeitstellen für Alleinerziehende<br />

sind zudem rar, und die Fremdbetreuung<br />

der Kinder ist oft problematisch<br />

und teuer.<br />

Reicht <strong>das</strong> Einkommen nicht für beide Haushalte,<br />

dann stellt <strong>das</strong> Gericht beim Bemessen<br />

der Alimente eine sogenannte Mangellage<br />

fest. In solchen Fällen haben sich<br />

beide Seiten gleiche Abzüge an ihrem Bedarf<br />

gefallen zu lassen. Der zur Zahlung<br />

verpflichteten Seite belässt man mindestens<br />

ihr Existenzminimum. Die unterhaltsberechtigte<br />

Partei erhält demgegenüber<br />

ungenügend hohe Unterhaltszahlungen –<br />

oder schlimmstenfalls gar nichts. Denn<br />

gilt bis etwa zum zehnten Altersjahr als<br />

100­prozentiger Beitrag an den Unterhalt<br />

der Familie. Eine Erwerbsarbeit ist<br />

deshalb unzumutbar. Danach gilt eine<br />

Erwerbsaufnahme zu 50 Prozent als<br />

zumutbar, und wenn <strong>das</strong> jüngste Kind 16<br />

Jahre alt ist, gilt eine Ausweitung auf<br />

100 Prozent als zumutbar.<br />

w Detaillierte Informationen und Merkblätter<br />

zu Alimenten und deren Berechnung<br />

auf der Internet­Beratungsplattform<br />

www.beobachter.ch/helponline<br />

(Rubriken «Familie», «Scheidung»)


mehr als ein Fünftel der Unterhaltspflichtigen<br />

zahlt die vom Gericht festgelegten<br />

Kinderalimente nicht regelmässig, nicht<br />

rechtzeitig oder gar nicht.<br />

Auf Antrag der Alleinerziehenden springen<br />

in diesem Fall die vom Kanton bestimmten<br />

Amtsstellen in die Lücke. <strong>Sie</strong><br />

geben einen Vorschuss auf die Kinderalimente<br />

und besorgen <strong>das</strong> Inkasso bei<br />

den säumigen Unterhaltspflichtigen. Das<br />

Prozedere ist kantonal geregelt.<br />

Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist<br />

im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt<br />

mehr als doppelt so gross. Fachleute<br />

schätzen, <strong>das</strong>s in der Schweiz über<br />

100 000 Menschen in Einelternfamilien<br />

von Armut betroffen sind. Hoch ist der<br />

Anteil von Müttern, die trotz Erwerbstätigkeit<br />

nicht genügend verdienen, um<br />

ihre Kleinstfamilie zu unterhalten: Rund<br />

ein Drittel der erwerbstätigen Alleinerziehenden<br />

zählt zu den Working Poor<br />

(siehe auch «Einelternfamilien: Frauen<br />

sind meist die Leidtragenden»).<br />

Wenn Alimente und Erwerbseinkommen<br />

für den Lebensunterhalt nicht reichen,<br />

bleibt vielen Betroffenen nur noch der<br />

Gang zum Sozialamt. Obwohl der Anspruch<br />

auf Sozialhilfe gesetzlich geregelt<br />

ist, scheuen sich viele Bezugsberechtigte<br />

vor diesem Schritt – nicht zuletzt wegen<br />

der politischen Kampagnen gegen «Sozialschmarotzer».<br />

Dabei soll Sozialhilfe eine bescheidene,<br />

staatlich gesicherte Existenz ermöglichen.<br />

<strong>Sie</strong> umfasst die Wohnkosten, die medizinische<br />

Grundversorgung und den Grundbedarf<br />

für den Lebensunterhalt. Dazu<br />

kommen situationsbedingte Leistungen,<br />

zum Beispiel für den Musikunterricht<br />

eines Kindes oder die berufliche Weiterbildung.<br />

Leistungen der Sozialhilfe sind rückzahlbar,<br />

wenn die unterstützte Person in «wirtschaftlich<br />

günstige Verhältnisse» gelangt.<br />

In der Praxis ist dies zum Beispiel der Fall,<br />

wenn jemand ein grösseres Vermögen<br />

erbt. Hat eine Sozialhilfeempfängerin<br />

QUELLE: «ALLEINERZIEHENDE ZWIScHEN KINDERKRIPPE, ARBEITSPLATZ<br />

UND SoZIALAMT»; cARITAS, 2007<br />

wohlhabende Eltern, wird abgeklärt, ob<br />

diese ihrer Tochter im Rahmen der gesetzlichen<br />

Verwandtenunterstützungspflicht<br />

finanziell beistehen können.<br />

Die finanziell prekären Verhältnisse vieler<br />

Alleinerziehender wirken sich auch negativ<br />

auf die Altersvorsorge aus. Wer jahrelang<br />

am Existenzminimum lebt, zahlt wenig<br />

AHV-Prämien und ist vielleicht über<br />

längere Zeit gar nicht in einer Pensionskasse.<br />

Auch fehlen die Mittel, um Sparbeiträge<br />

in die steuerprivilegierte dritte Säule<br />

einzuzahlen. Selbst bei einer vollen Be-<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 27<br />

Eltern: Wie Familie und Beruf unter einen Hut bringen?<br />

w Reden <strong>Sie</strong> – schon bevor <strong>Sie</strong> heiraten und Kinder haben – über die<br />

erwünschte Rollenaufteilung und über Ihre individuellen Ziele in<br />

Beruf und Lebensgestaltung.<br />

w Wählen <strong>Sie</strong> eine Lebensweise, die Mann und Frau (wenn möglich)<br />

gleichwertige Entwicklungschancen bietet – im Beruf und in der<br />

Familie.<br />

w Übernehmen <strong>Sie</strong> als Vater Ihren Anteil an der Verantwortung für die<br />

Erziehung der Kinder und für die Haushaltsarbeiten.<br />

w Steigen <strong>Sie</strong> auch bei einer konventionellen Rollenteilung als Mutter<br />

nie ganz und nicht für längere Zeit aus dem Erwerbsleben aus.<br />

Einelternfamilien: Frauen sind meist die Leidtragenden<br />

w Jede sechste Familie in der Schweiz ist eine Einelternfamilie.<br />

In städtischen Gebieten sind es bereits über 20 Prozent.<br />

w Drei Viertel der Einelternfamilien sind durch Trennung oder Scheidung<br />

entstanden. Ein Sechstel der Alleinerziehenden ist verwitwet.<br />

w Jedes achte Kind wächst bei einem alleinerziehenden Elternteil auf.<br />

w 59 Prozent der Alleinerziehenden haben ein Kind, 32 Prozent zwei<br />

und neun Prozent drei oder mehr Kinder.<br />

w 85 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen, 15 Prozent Männer.<br />

w 86 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind berufstätig; fast<br />

70 Prozent von ihnen mit einem Pensum von über 50 Prozent.<br />

w Nur knapp ein Fünftel der alleinerziehenden Väter arbeitet Teilzeit<br />

oder ist nicht erwerbstätig.<br />

w Einelternfamilien erhalten durchschnittlich 1250 Franken Alimente<br />

im Monat.<br />

w Die Armutsquote von Alleinerziehenden liegt bei 24 Prozent; für die<br />

Gesamtbevölkerung beträgt sie neun Prozent.<br />

rufstätigkeit nach Abschluss der Erziehungsaufgaben<br />

lassen sich die einmal entstandenen<br />

Lücken oft nicht mehr schliessen<br />

– eine Armutsfalle, aus der die Betroffenen<br />

meist nie mehr herauskommen. n<br />

Weitere Infos<br />

w Buchtipp<br />

Ruth Eigenmann: «Allein erziehen –<br />

so schaff ichs!»; <strong>Beobachter</strong>­Buchverlag,<br />

2005, 152 Seiten, 26 Franken (für<br />

<strong>Beobachter</strong>­Mitglieder 22 Franken)


28 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

50 PLUS<br />

Höchste Zeit, die Weichen zu stellen<br />

Beruflich nehmen <strong>Sie</strong> vielleicht gerade die letzte Kurve. Soll alles so weitergehen<br />

wie bisher? Möchten <strong>Sie</strong> sich neu orientieren? Oder wollen <strong>Sie</strong> ganz aussteigen – dann<br />

sollten <strong>Sie</strong> rechtzeitig prüfen, ob Ihre Träume finanzierbar sind. Text: Urs Haldimann<br />

Am Anfang steht eine Vision. <strong>Sie</strong><br />

schliessen die Augen und stellen sich<br />

vor: «So wird es in fünf, zehn oder<br />

20 Jahren sein.» Dann werden <strong>Sie</strong> konkreter:<br />

<strong>Sie</strong> denken die wichtigsten Lebensbereiche<br />

durch und schreiben auf, was <strong>Sie</strong><br />

beibehalten und was <strong>Sie</strong> verändern möchten.<br />

Wie erleben <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> Älterwerden im<br />

Erwerbsleben? Was erwarten <strong>Sie</strong> von der<br />

beruflichen Zukunft? Wollen <strong>Sie</strong> sich<br />

nochmals verändern? Oder wollen <strong>Sie</strong> einfach<br />

nur noch <strong>das</strong> Leben geniessen?<br />

Machen <strong>Sie</strong> eine ehrliche Auslegeordnung.<br />

Um die 50 stellen sich viele Berufstätige<br />

die Frage, ob es die kommenden 15 Jahre<br />

in den gewohnten Bahnen weitergehen soll<br />

– oder ob es Zeit für eine neue Herausforderung<br />

ist. Möglicherweise verlagert sich<br />

<strong>das</strong> Gewicht in der Work-Life-Balance<br />

auch eher zugunsten von Familie, Freizeit<br />

und ausserberuflichen Tätigkeiten.<br />

Auf dem Arbeitsmarkt erhalten Menschen<br />

über 50 widersprüchliche Signale. Hochglanzinserate<br />

zeigen attraktive Frühpensionäre<br />

beim Golfen, Tanzen und Wandern.<br />

Gleichzeitig möchten Politiker <strong>das</strong> Rentenalter<br />

auf 67 Jahre erhöhen. Da nun von<br />

Jahr zu Jahr mehr Arbeitnehmer pensioniert<br />

werden und weniger Junge nachkommen,<br />

entwickelt die Wirtschaft Programme,<br />

um dem Trend der Frühpensionierungen<br />

entgegenzuwirken. Bei Beförderungen<br />

müssen die über 50-Jährigen allerdings oft<br />

zusehen, wie jüngere Kollegen, deren Studium<br />

oder Berufsausbildung auf dem neusten<br />

Stand ist, an ihnen vorbeiziehen.<br />

Die Vorurteile gegen die «unflexiblen und<br />

langsamen Alten» sind ebenso verbreitet<br />

wie falsch. Viele Studien belegen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />

Alter an sich kein Grund für Leistungseinbussen<br />

ist. Abnehmende Körperkraft<br />

ist in der heutigen Arbeitswelt kaum noch<br />

ein Problem, und eine langsamere Arbeitsweise<br />

wird durch Erfahrung und Überblick<br />

wettgemacht.<br />

Ein Problem für Ältere können dagegen<br />

Hektik, Lärm und häufige Störungen sein.<br />

Auch brauchen sie bei anstrengenden Arbeiten<br />

regelmässig kurze Erholungspausen.<br />

Aber Senioren verfügen auch über ausgeprägte<br />

Stärken: <strong>Sie</strong> sind oft loyal, lebens-<br />

und berufserfahren, was sich positiv auf<br />

die Teamfähigkeit auswirkt – Grund genug,<br />

nochmals eine berufliche Herausforderung<br />

anzunehmen und sich neu zu<br />

orientieren.<br />

Thema Frühpensionierung. Vielleicht liebäugeln<br />

<strong>Sie</strong> aber trotzdem mit einem vorzeitigen<br />

Wechsel in den Ruhestand. Dann ist<br />

Rechnen angesagt, denn <strong>das</strong> Pensionierungsalter<br />

ist entscheidend für die <strong>Vorsorge</strong>planung.<br />

Wer vom normalen Rentenalter<br />

64/65 ausgeht, weiss schon lange im<br />

Voraus, wie viel Geld aus Pensionskasse<br />

und AHV zur Verfügung steht. Wenn <strong>Sie</strong><br />

sich frühpensionieren lassen wollen, kostet<br />

<strong>das</strong> in der Regel einen sechsstelligen<br />

Betrag und bedarf einer langfristigen<br />

Planung. Wer im Rentenalter – vielleicht<br />

mit einem Teilzeitpensum – erwerbstätig<br />

bleibt, erhöht den finanziellen Spielraum.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> einige Jahre im Voraus wissen,<br />

wann für <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> richtige Pensionierungsalter<br />

beginnt, haben <strong>Sie</strong> verschiedene<br />

Möglichkeiten, den Übergang nach Ihren<br />

Bedürfnissen zu gestalten (siehe «Altersvorsorge:<br />

So schliessen <strong>Sie</strong> finanzielle<br />

Lücken»).<br />

Thema Wohnsituation. Sind die Kinder einmal<br />

ausgeflogen, bietet <strong>das</strong> Einfamilienhaus<br />

mehr als genug Platz. Das kann zum<br />

Problem werden: Macht die Gartenarbeit<br />

keine Freude mehr oder wird <strong>das</strong> Rasenmähen<br />

zur lästigen Pflicht, dann lohnt sich<br />

ein Blick auf den Wohnungsmarkt. In einer<br />

kleineren Wohnung – zum Beispiel in der<br />

Stadt – lebt es sich auf die älteren Tage hin<br />

vielleicht bequemer. Und mit den durch<br />

den Hausverkauf frei gewordenen Geldmitteln<br />

lassen sich vielleicht auch ein paar<br />

langgehegte Wünsche erfüllen.<br />

Thema Geld. Sind <strong>Sie</strong> sich im Klaren über<br />

Ihre Berufs- und Wohnsituation sowie<br />

über allfällige private Veränderungen, ist<br />

es an der Zeit, die finanziellen Verhältnisse<br />

abzuklären. Verschaffen <strong>Sie</strong> sich einen<br />

Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse<br />

heute und zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung.<br />

Dazu gehören:<br />

w Bereits vorhandenes Vermögen in Form<br />

von Wertpapieren, Bankguthaben, Liegenschaften<br />

und Wertgegenständen, die sich<br />

bei Bedarf tatsächlich verkaufen lassen.<br />

w Guthaben aus Pensionskassen, falls <strong>Sie</strong><br />

sich diese als Kapital auszahlen lassen.<br />

w Guthaben von Konten der Säule 3a.<br />

w Lebensversicherungen, die ausbezahlt<br />

werden.<br />

w Erbschaften, mit denen <strong>Sie</strong> rechnen<br />

können.<br />

w Machen <strong>Sie</strong> eine Liste Ihrer Schulden<br />

(Hypotheken, Privatschulden, überfällige<br />

Steuern oder Kleinkredite).<br />

Wichtig dabei ist: Erstellen <strong>Sie</strong> ein realistisches<br />

Budget. Die jährlich oder monatlich<br />

wiederkehrenden Auslagen wie Versicherungsprämien,<br />

Miet- oder Hypothekarzinsen,<br />

Verkehrsabos und Fernsehgebühren<br />

sind rasch erfasst. Doch ist Ihnen bekannt,<br />

wie viel Geld <strong>Sie</strong> für Lebensmittel, Ausflüge<br />

oder Hobbys ausgeben? <strong>Sie</strong> werden<br />

sehen: Einige Ausgabenposten zeigen<br />

grosse Schwankungen. Eine Zahnsanierung<br />

ist nicht jedes Jahr fällig, und auch<br />

Brillenanschaffungen oder Autoreparaturen<br />

belasten Ihr Portemonnaie nur in grösseren<br />

Abständen. Für diese Posten setzen<br />

<strong>Sie</strong> am besten einen langfristigen Durchschnitt<br />

ein.<br />

Über die zu erwartende Rente gibt der<br />

Versicherungsausweis Ihrer Pensionskasse<br />

Auskunft. Wenn <strong>Sie</strong> unsicher sind, ob <strong>Sie</strong><br />

eine volle AHV-Rente erhalten, können <strong>Sie</strong><br />

bei der kantonalen Ausgleichskasse oder<br />

über www.ahv.ch einen Antrag auf eine<br />

Rentenvorausberechnung einreichen. Einmal<br />

innert fünf Jahren erhalten <strong>Sie</strong> diese<br />

aufwendige Berechnung gratis.<br />

Ein Budget für <strong>das</strong> Jahr 2020 ist natürlich<br />

mit einigen Unsicherheiten verbunden.<br />

Niemand weiss, wie sich die langfristigen<br />

Renditen entwickeln, wie hoch die Inflation<br />

sein wird und in welche Richtung sich


Altersvorsorge: So schliessen <strong>Sie</strong> finanzielle Lücken<br />

Wenn Ihnen ein wohlhabender Götti bei<br />

der Geburt ein kleines Aktienpaket im<br />

Wert von 12 300 Franken in die Wiege<br />

gelegt hätte, wäre dieses – mit einer<br />

langfristigen Rendite von sieben Prozent<br />

im Jahr – bis zur Pensionierung<br />

auf ein Vermögen von einer Million<br />

angewachsen. Wer früh anfängt, regelmässig<br />

einen Sparbatzen auf die Seite<br />

zu legen, verfügt dank des Zinseszinseffekts<br />

im Alter über eine gute <strong>Vorsorge</strong>.<br />

Die meisten Berufstätigen können<br />

dies mit Genugtuung feststellen,<br />

wenn sie auf dem jährlich ausgestellten<br />

Versicherungsausweis der Pensionskasse<br />

feststellen, wie <strong>das</strong> Altersguthaben<br />

stetig wächst.<br />

Je früher <strong>Sie</strong> erkennen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />

voraussichtliche Einkommen und Vermögen<br />

anlässlich der Pensionierung<br />

nicht ausreicht, um den erwünschten<br />

Lebensstandard zu finanzieren, desto<br />

leichter können <strong>Sie</strong> Abhilfe schaffen.<br />

<strong>Sie</strong> haben dazu verschiedene<br />

Möglichkeiten:<br />

w Pensionskasse: Können <strong>Sie</strong> sich weiter<br />

in die Pensionskasse einkaufen?<br />

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn<br />

Ihr versichertes Einkommen steigt.<br />

Damit erwerben <strong>Sie</strong> den Anspruch<br />

auf eine höhere Rente. Und die<br />

Mieten und Immobilienpreise bewegen.<br />

Für all diese Fälle sollten <strong>Sie</strong> beim Budgetieren<br />

ein grosszügiges Sicherheitspolster<br />

einplanen.<br />

Nun können <strong>Sie</strong> genauer abschätzen,<br />

welche Träume sich verwirklichen lassen,<br />

ob <strong>Sie</strong> den Gürtel enger schnallen müssen<br />

oder ob <strong>Sie</strong> den kommenden Lebensabschnitt<br />

mit etwas lockererem Geldbeutel<br />

angehen können. Noch haben <strong>Sie</strong> genug<br />

Einkaufssumme können <strong>Sie</strong> erst<br />

noch vom steuerbaren Einkommen<br />

abziehen.<br />

w AHV: Wer längere Zeit im Ausland<br />

gelebt hat oder nicht erwerbstätig<br />

war, dem fehlen möglicherweise<br />

AHV­Beitragsjahre. Das wirkt sich<br />

empfindlich aus, nämlich mit einer<br />

Rentenkürzung von rund 2,3 Prozent<br />

pro fehlendes Jahr. Sorgen <strong>Sie</strong><br />

deshalb rechtzeitig vor: Lücken<br />

können nur während fünf Jahren<br />

nach deren Entstehen gestopft<br />

werden. Verheiratete Hausfrauen<br />

sind in der Regel durch ihre<br />

erwerbstätigen Männer versichert.<br />

Arbeitslose zahlen AHV­Beiträge –<br />

Ausgesteuerte und Sozialhilfeempfänger<br />

jedoch nicht.<br />

w Säule 3a: Das individuelle Sparen<br />

wird in der Schweiz mit der gebundenen<br />

Altersvorsorge gefördert<br />

(siehe auch «Frühes Sparen lohnt<br />

sich», Seite 22). Arbeitnehmer und<br />

Selbständige, die einer Pensionskasse<br />

angehören, können zurzeit<br />

6365 Franken jährlich auf ein<br />

Säule­3a­Konto oder in eine Säule­<br />

3a­Police einzahlen. Arbeitnehmer<br />

und Selbständigerwerbende, die<br />

keiner <strong>Vorsorge</strong>einrichtung an­<br />

Zeit, um die entsprechenden Schritte zu<br />

tun. Statt einer Frühpensionierung verhilft<br />

Ihnen zwischen 62 und 67 vielleicht auch<br />

ein Teilzeitpensum zu neuen Freiheiten<br />

und finanzieller Sicherheit. Und wenn <strong>Sie</strong><br />

in Zukunft auf Kreuzfahrten mit dem<br />

Traumschiff verzichten müssen, drehen<br />

<strong>Sie</strong> es ins Positive: Kaufen <strong>Sie</strong> ein Generalabonnement<br />

der Bahn und erkunden <strong>Sie</strong><br />

die Schweiz im Zug. Mit einem bescheide-<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 29<br />

gehören, können 20 Prozent ihres<br />

AHV­pflichtigen Erwerbseinkommens<br />

einzahlen, höchstens aber<br />

31 824 Franken. Die Beiträge sind<br />

vom steuerbaren Einkommen<br />

abziehbar, Erträge müssen nicht<br />

versteuert werden. Frühestens fünf<br />

Jahre vor Erreichen des Rentenalters<br />

können <strong>Sie</strong> die Konten auflösen<br />

und – mit einem besonders<br />

günstigen Steuersatz – gestaffelt<br />

in Ihr frei verfügbares Vermögen<br />

überführen. Dank zwei Konten<br />

können <strong>Sie</strong> die Steuerprogression<br />

brechen. Neben den Banken bieten<br />

auch Versicherungsgesellschaften<br />

Produkte der dritten Säule an. <strong>Sie</strong><br />

kombinieren dabei einen Sparanteil<br />

mit einer Abdeckung der Risiken<br />

Todesfall und Invalidität. Vergleichen<br />

<strong>Sie</strong> mehrere Angebote und<br />

prüfen <strong>Sie</strong> genau, welche Offerte<br />

Ihren langfristigen Bedürfnissen<br />

entspricht.<br />

w Lebensversicherung: Auch mit der<br />

Säule 3b können <strong>Sie</strong> mit einer<br />

Lebensversicherung von Steuerprivilegien<br />

profitieren. Die Erträge<br />

am Ende der Laufzeit sind – falls<br />

die Prämien periodisch bezahlt<br />

wurden – steuerfrei.<br />

neren Lebensstil schonen <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> Portemonnaie<br />

– und nicht zuletzt die Umwelt. n<br />

Weitere Infos<br />

w Internet<br />

www.budgetberatung.ch: Budgetformular<br />

unter «Online­Budget»;<br />

mit Adressen von schweizerischen<br />

Budgetberatungsstellen


30 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

<strong>Beobachter</strong>-Ratgeber<br />

Guntram Rehsche,<br />

Thomas Richle: «Richtig<br />

vorsorgen. Finanziell<br />

gesichert in die Pensionierung»;<br />

<strong>das</strong> Standardwerk<br />

zur soliden Finanz-<br />

und <strong>Vorsorge</strong>planung,<br />

inklusive Gratis-Online-Update mit<br />

allen wichtigen Neuerungen. 2006,<br />

240 Seiten, 36 Franken<br />

Weitere Infos<br />

Budget<br />

w www.budgetberatung.ch:<br />

Infos und Hilfsmittel zum Budgetieren;<br />

massgeschneiderte Budget-<br />

Musterbeispiele für Familien<br />

Berufliche <strong>Vorsorge</strong>/Pensionskasse<br />

w KV-Info-Schrift Nr. 5 «Teilzeitarbeit».<br />

Infos zu Sozialversicherungen,<br />

Lohn, Ferien. Erhältlich<br />

für 18 Franken beim Kaufmännischen<br />

Verband Schweiz,<br />

Telefon 044 283 45 45 oder<br />

www.kv-schweiz.ch<br />

w www.aeis.ch:<br />

Infos für Selbständige, die sich<br />

freiwillig versichern wollen<br />

w www.bvg.ch:<br />

Portal zur beruflichen <strong>Vorsorge</strong><br />

Dossier Familienmonitor<br />

HelpOnline<br />

Doris Huber u.a.:<br />

«Abenteuer Familie.<br />

Rechtsfragen, Finanzen,<br />

Organisation: So gelingt<br />

der Familienstart»; der<br />

Ratgeber zum Thema<br />

Familiengründung; mit<br />

Informationen zur Budgetplanung.<br />

2007, 336 Seiten, 48 Franken (für<br />

<strong>Beobachter</strong>-Mitglieder 42 Franken)<br />

Versicherungen<br />

w www.comparis.ch:<br />

Prämienvergleiche<br />

w www.vzonline.ch:<br />

Prämienvergleiche (Hypotheken,<br />

Krankenkassen, Versicherungen)<br />

w www.ombudsman-kv.ch:<br />

Ombudsstelle der sozialen<br />

Krankenversicherung<br />

w www.versicherungsombudsman.ch:<br />

Ombudsstelle für Privatversicherung<br />

und der Suva<br />

Sparen und anlegen<br />

w www.cash.ch: Fondsguide<br />

w www.swissquote.ch: Wirtschaftsnews,<br />

Ratings, Fondsvergleiche<br />

w www.bankingombudsman.ch:<br />

Mediationsstelle<br />

Wie ist es um die Familien in der Schweiz<br />

bestellt? Was bewegt Familien heute? Der<br />

<strong>Beobachter</strong>-Familienmonitor ist die erste<br />

repräsentative Untersuchung in der Schweiz, die über die Befindlichkeit von<br />

Familien und über die Einstellung der Bevölkerung zu Familien und zu Kindern<br />

informiert.<br />

Seit diesem Frühjahr liegen die ersten Ergebnisse vor, alle zwei Jahre werden<br />

weitere Erhebungen zum Thema Familie in der Schweiz folgen. Die gesamte<br />

Studie können <strong>Sie</strong> herunterladen unter: www.beobachter.ch/familienmonitor<br />

Was heisst es, Eltern zu werden? Was kostet ein Kind? Wie viel Taschengeld<br />

erhält ein Schulkind? Wie kann ich mein Kind gegen Übergriffe schützen?<br />

Antworten auf all diese Fragen rund ums Thema Familie erhalten <strong>Sie</strong> auf<br />

unserer Beratungsplattform www.beobachter.ch/helponline. Ausserdem: Checklisten,<br />

Merkblätter sowie weiterführende Infos und Links.<br />

Gabriela Baumgartner:<br />

«Mit Geld richtig umgehen.<br />

Budget, Sparen, Wege aus<br />

der Schuldenfalle»; 2008,<br />

144 Seiten, 24 Franken<br />

(für <strong>Beobachter</strong>-<br />

Mitglieder 20 Franken)<br />

Erhältlich beim <strong>Beobachter</strong>­Buchverlag:<br />

Telefon 043 444 53 07, Fax 043 444 53 09<br />

E­Mail: buchverlag@beobachter.ch<br />

Internet: www.beobachter.ch/buchshop<br />

Familien/Kinder<br />

w www.kids.ch: Familienausflüge,<br />

Spielplätze, Familienorganisation<br />

w www.kidscorner.ch/einkaufen/<br />

secondhand.html: günstige<br />

Secondhand-Kinderkleider<br />

w Kinderbörsen: Zweimal jährlich<br />

stattfindende Börsen von Frauenvereinen<br />

sind meist billiger als<br />

Ganzjahresbörsen.<br />

w www.musiker-tauschboerse.ch:<br />

Musikinstrumente<br />

w www.familienplattform.ch:<br />

Plattform von Pro Juventute und<br />

Pro Familia; Infos zu Familie und<br />

Beruf, Erziehung, Kinderbetreuung<br />

w www.familienhandbuch.de:<br />

Infoseite des deutschen Staatsinstituts<br />

für Frühpädagogik<br />

Impressum<br />

DER SCHWEIZERISCHE BEOBACHTER<br />

82. Jahrgang; Axel Springer Schweiz AG,<br />

Förrlibuckstrasse 70, Postfach, 8021 Zürich<br />

Telefon Redaktion 043 444 52 52<br />

Leserbriefe: redaktion@beobachter.ch<br />

Telefon Anzeigen 043 444 54 46<br />

Chefredaktion<br />

Balz Hosang (publizistischer Leiter)<br />

Andres Büchi (Chefredaktor), Matthias Pflume<br />

(Stellvertreter), Remo Leupin (Leiter Projekte)<br />

Toni Wirz (Leiter Beratung)<br />

Redaktion, Produktion und Grafik<br />

Leitung: Remo Leupin<br />

Redaktion/Produktion: Tatjana Stocker<br />

Korrektorat: Rolf Prévôt (Leitung), Klaus Beger<br />

Art Director: Andrea Schamaun<br />

Layout: Rudi-Renoir Appoldt, rrenoir.com<br />

Bildredaktion: Marina Roth<br />

Verlag Verlagsleiter: Roland Wahrenberger<br />

Internet Fred Frohofer, Markus Röösli<br />

Auflage 310 173 Exemplare (WEMF-beglaubigt 2008);<br />

940 000 Leserinnen und Leser (MACH Basic 2008-2)


«Ich bin ein Einzelkind, aber<br />

<strong>das</strong> ist nicht schlimm. Ich<br />

habe ja meine Freunde Danilo<br />

und Ramon. Mami und Papi<br />

sind für mich da, wenn ich<br />

krank bin. Familie ist, wenn<br />

man sich um den anderen<br />

sorgt und zusammenhält.»<br />

Samuel, 9<br />

VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 31


Auf der sicheren Seite.<br />

Helvetia Erwerbsunfähigkeitsrente.<br />

Finanzielle Hilfe bei einem Einschnitt im Leben.<br />

Ganz einfach. Fragen <strong>Sie</strong> uns.<br />

T 058 280 1000 (24h), www.helvetia.ch

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