Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück
Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück
Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück
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31. Oktober 2008<br />
zavita<br />
In Zusammenarbeit mit<br />
KOMPAKT<br />
VORSORGE<br />
<strong>Sichern</strong> <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> <strong>Kinderglück</strong><br />
w Geld: Kinder sind teuer – ein Familienbudget sorgt für den nötigen Überblick<br />
w Patchwork: Sicherheit für die zweite Familie w Unfall: Wann haften Eltern?
Mit weniger Emissionen unterwegs.<br />
Abgesehen vom Lärm Ihrer Kinder auf der Rückbank.<br />
Der neue Touran mit umweltschonender BlueMotion-Technologie.<br />
BlueMotion ist eine Nachhaltigkeitsinitiative von Volkswagen.<br />
Und der Touran BlueMotion ist ein Musterbeispiel für Effizienz<br />
und Raumausnutzung. Er besticht durch den tiefen Verbrauch<br />
von 5.4 l/100 km, die geringe CO 2-Emission von 144 g/km sowie<br />
durch den Preis: Fr. 34’890.–. * Dabei kommen Fahrspass und<br />
Komfort kein bisschen zu kurz. Noch mehr BlueMotion wartet<br />
bei Ihrem Händler: der Polo, die Passat Limousine, der Passat<br />
Variant, der Golf Plus, der Golf Variant, der Jetta und der Sharan.<br />
Viel Vergnügen bei den Probefahrten. BlueMotion ist nur eine<br />
von vielen umweltschonenden Technologien von Volkswagen.<br />
Drei weitere Beispiele: die TSI ® -Technologie, die aus kleinerem<br />
Hubraum maximale Kraft bei minimalem Verbrauch gewinnt.<br />
DSG ® , <strong>das</strong> hocheffiziente, intelligente Doppelkupplungsgetriebe.<br />
Und die fortschrittlichen, mit Erdgas betriebenen EcoFuel-<br />
Motoren als echte Alternative. Das Resultat: Rund 300 Volkswagen,<br />
die in der Schweiz angeboten werden, gehören in die besten<br />
Energieeffizienz-Kategorien A oder B.<br />
Erst wenn ein Auto Innovationen allen zugänglich macht,<br />
ist es: Das Auto.<br />
www.volkswagen.ch<br />
* Touran BlueMotion Conceptline, 1.9 TDI ® DPF, 105 PS (77 kW), 6-Gang. Energieeffizienz-Kategorie: A. CO 2-Mittelwert aller in der Schweiz angebotenen Fahrzeugmodelle:<br />
204 g/km. Abgebildetes Modell Touran BlueMotion Highline Fr. 40’270.–.
TITELBILD: RAHEL, 8<br />
VORSORGE<br />
Geld und Glück<br />
«Geld allein macht nicht glücklich» – eine<br />
Binsenwahrheit, mögen <strong>Sie</strong> nun vielleicht<br />
denken. Doch was der Volksmund gern<br />
verbreitet, ist inzwischen auch wissenschaftlich<br />
belegt. Um glücklich zu sein,<br />
braucht es zwar einen gewissen Wohlstand,<br />
sagt Richard Layard, einst Berater der<br />
britischen Regierung und heute einer der<br />
international führenden Glücksforscher. Ab<br />
einem bestimmten Monatseinkommen jedoch<br />
– hierzulande sind es laut dem Zürcher<br />
Ökonomen Bruno S. Frey rund 5000 Franken<br />
– wächst <strong>das</strong> Glück nicht mehr parallel zum<br />
Wachstum des Einkommens.<br />
Das gilt umso mehr, wenn der Mehrverdienst<br />
nicht länger die «Unglückskosten» wie etwa<br />
Stress und Angst vor Statusverlust deckt.<br />
Oder wenn vor lauter Arbeit keine Zeit für<br />
die Familie bleibt. Denn auch dies ist eine<br />
Erkenntnis der Glücksforschung: Wer in<br />
einer Familie lebt, lebt am glücklichsten.<br />
Auf den folgenden Seiten ist viel von Geld<br />
und Glück die Rede. Vom Glück, <strong>das</strong> uns die<br />
Familie beschert – und vom Geld, <strong>das</strong> wir<br />
brauchen, um ein glückliches Familienleben<br />
führen zu können. Viele Paare unterschätzen<br />
zum Beispiel die Kosten, die ein Kind mit<br />
sich bringt: über 1400 Franken pro Monat.<br />
Um nicht in Engpässe zu geraten, lohnt es<br />
sich deshalb, korrekt zu budgetieren.<br />
Wie <strong>das</strong> geht, lesen <strong>Sie</strong> in dieser <strong>Kompakt</strong>-<br />
Ausgabe. Oder wie man die Liebsten gegen<br />
die finanziellen Folgen von Schicksalsschlägen<br />
wie Invalidität oder Tod absichert.<br />
Besondere Aufmerksamkeit erfahren zudem<br />
die neuen familiären Konstellationen,<br />
in denen immer mehr Menschen leben: die<br />
Patchwork- und Alleinerziehendenfamilien.<br />
Hier sind spezielle <strong>Vorsorge</strong>massnahmen<br />
gefordert. Sonst kann sich <strong>das</strong> Glück rasch<br />
in Unglück verkehren. Remo Leupin<br />
Inhalt<br />
Bilder in dieser Ausgabe: 18 Drittklässler des Schulhauses Dorf in Rapperswil-<br />
Jona SG haben für den <strong>Beobachter</strong> ihre Familien gezeichnet – und präsentieren<br />
die kleinen Kunstwerke gleich selber. Die Kinder fotografiert hat<br />
Severin Nowacki. Weitere Beispiele unter www.beobachter.ch/schulkinder<br />
4 Familienbudget<br />
Wer <strong>das</strong> Finanzielle regelt, hat mehr Zeit fürs Wesentliche<br />
8 Kostenfaktor Kind<br />
Ein Kind kostet Zeit – und Geld: rund 340 000 Franken, bis es 20 ist<br />
12 Versicherungen<br />
Welche Policen Familien brauchen – und welche man sich sparen kann<br />
16 Sicherheit<br />
Krankheit oder Invalidität: So schützen <strong>Sie</strong> sich vor Finanzproblemen<br />
22 Dritte Säule<br />
Klug handelt, wer ein finanzielles Polster für die alten Tage anlegt<br />
24 Patchworkfamilien<br />
Weil <strong>das</strong> Gesetz hinterherhinkt, sollten sich Lebenspartner absichern<br />
26 Einelternfamilie<br />
Alleinerziehende sind stark armutsgefährdet – betroffen sind meist Frauen<br />
28 50 plus<br />
Teilzeitpensum oder Frühpensionierung? So stellen <strong>Sie</strong> die Weichen neu<br />
30 Service, Impressum<br />
Adressen, Links und Buchtipps<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
FamiliEnbudGEt<br />
Ersparen <strong>Sie</strong> sich den Geldstress<br />
Mit der Gründung einer Familie steigen die Kosten und die Verantwortung. Ein Budget<br />
hilft, die Ausgaben im Griff zu halten und Schuldenfallen aus dem Weg zu gehen – damit<br />
der Kopf frei bleibt für Wichtigeres im Familienleben. Text: Nicole Zurbuchen<br />
Keinem Elternpaar würde es einfallen,<br />
eine Bilanz über <strong>das</strong> Glück und die<br />
Mehrkosten zu führen, die ihnen ein<br />
Kind beschert. Auf der Ertragsseite stünden<br />
die Freude über <strong>das</strong> erste Lächeln, <strong>das</strong><br />
wohlige Gefühl, mit dem Neugeborenen<br />
im Arm auf dem Sofa einzuschlafen, <strong>das</strong><br />
Glück, es wachsen zu sehen – auf der Aufwandseite<br />
die Kosten für Wickeltisch,<br />
Windeln und Wundschutzcreme.<br />
Auch wenn diese Rechnung absurd ist: Es<br />
ist sinnvoll, <strong>das</strong>s sich Eltern schon vor der<br />
Geburt Gedanken über die Ausgaben machen,<br />
die auf sie zukommen. Wer im Voraus<br />
ein Budget erstellt, nach Sparmöglichkeiten<br />
sucht und Schuldenfallen aus dem<br />
Weg geht, kann oft finanzielle Engpässe<br />
vermeiden (siehe «Leben auf Pump: Das<br />
sind die grössten Schuldenfallen»).<br />
im Säuglingsalter kosten Kinder noch am<br />
wenigsten: Man rechnet mit 300 bis 400<br />
Franken pro Monat. Viel stärker fällt die<br />
Lohneinbusse ins Gewicht, die entsteht,<br />
wenn ein oder beide Elternteile ihr Arbeitspensum<br />
reduzieren. «Viele Frauen<br />
haben vor, gleich nach dem Schwangerschaftsurlaub<br />
wieder arbeiten zu gehen»,<br />
sagt Monika Göldi, Präsidentin der Budgetberatung<br />
Schweiz. Doch dann kommt<br />
es oft anders. Die Fachfrau erlebt immer<br />
wieder, <strong>das</strong>s Paare unterschätzen, wie stark<br />
ein Kind ihr Leben verändert.<br />
Möchte die Mutter dann länger zu Hause<br />
bleiben als geplant oder fühlt sie sich<br />
mit Kind und Job überfordert, gerät der<br />
Finanzhaushalt schneller als gedacht aus<br />
dem Lot. Um <strong>das</strong> zu vermeiden, sollten<br />
Paare, schon bevor der Nachwuchs da ist,<br />
ausrechnen, wie viel Geld sie pro Monat<br />
benötigen. Fragen <strong>Sie</strong> sich: Wo sind wir am<br />
ehesten bereit, Abstriche zu machen? Und<br />
worauf wollen wir auf keinen Fall verzichten?<br />
Eine Budgetberatung kann helfen,<br />
verschiedene Varianten durchzurechnen:<br />
Wie viel Geld bleibt übrig, wenn die Frau<br />
40 Prozent arbeitet und <strong>das</strong> Kind zwei<br />
Tage in die Krippe bringt? Wie sieht es aus,<br />
leben auf Pump: <strong>das</strong> sind die grössten Schuldenfallen<br />
w Konsumkredite: Davon ist abzuraten. Die Zinsen sind happig und<br />
können bis zu 15 Prozent betragen. Überlegen <strong>Sie</strong> sich genau, was es<br />
heisst, jeden Monat mit 300 oder 500 Franken weniger auskommen<br />
zu müssen, um die Kosten für eine teure Stereoanlage abzustottern.<br />
Steigen die Lebenskosten – zum Beispiel weil <strong>Sie</strong> eine Familie<br />
gründen –, kann schnell ein finanzieller Engpass entstehen. Es ist<br />
in jedem Fall sinnvoller, für Konsumgüter zu sparen. Vielleicht erfüllt<br />
ja auch ein günstigeres oder ein Occasionsmodell den Zweck.<br />
w Kreditkarten: Verzichten <strong>Sie</strong> auf Kreditkarten, wenn <strong>Sie</strong> dazu neigen,<br />
mehr auszugeben, als <strong>Sie</strong> auf dem Konto haben. Bei der Maestro-<br />
Karte (früher EC-Karte genannt) werden die Ausgaben direkt vom<br />
Konto abgebucht, was eine bessere Kontrolle ermöglicht. Wenn <strong>Sie</strong><br />
leicht in Versuchung geraten, Ihr Konto zu überziehen, richten <strong>Sie</strong><br />
freiwillig eine Null-Limite ein.<br />
w Kundenkarten: Warenhäuser, Möbelgeschäfte und Co. versuchen, die<br />
Konsumenten mit sogenannten Kunden- und Bonuskarten an sich zu<br />
binden. Mit Versprechungen wie «Bestimmen <strong>Sie</strong> Ihre Zahlungsrate<br />
selbst» verführen die verkappten Kreditkarten zum Kauf auf Pump.<br />
Und zum gedankenlosen Schuldenmachen.<br />
w Leasingverträge: Budgetberatungsstellen raten Privatpersonen davon<br />
ab, ein Auto zu leasen. Zum einen weil Leasen auf jeden Fall teurer<br />
ist als Kaufen. Unter anderem weil dem Leasingnehmer bei einem<br />
vorzeitigen Ausstieg happige Mehrkosten aufgebrummt werden.<br />
w Ferien auf Pump: Im Internet kann jeder in Minutenschnelle tolle Ferien<br />
buchen, die er sich nicht leisten kann. Nach der Rückkehr aus der<br />
Karibik müssen dann monatelang Kreditkartenschulden abgestottert<br />
werden. Das ist frustrierend. Die Budgetberaterin Monika Göldi<br />
empfiehlt, die Ferien dem Budget anzupassen und nicht umgekehrt.<br />
w Handys: Es lohnt sich, die eigenen Telefoniergewohnheiten genau<br />
unter die Lupe zu nehmen. Leute, die wenige, dafür lange Gespräche<br />
führen, fahren mit einem anderen Abo günstiger als Vieltelefonierer.<br />
<strong>Sie</strong>he www.comparis.ch.<br />
wenn beide 50 Prozent arbeiten und sich<br />
die Kinderbetreuung teilen?<br />
Monika Göldi stellt immer wieder fest,<br />
<strong>das</strong>s viele Menschen in der heutigen Zeit<br />
null Reserve haben. Die Angewohnheit,<br />
den Lohn bis auf den letzten Rappen auszugeben,<br />
ist offenbar auch bei den durchschnittlich<br />
bis gut Verdienenden weit<br />
verbreitet. Dabei könnte sich ein Paar mit<br />
einem Baby jede Menge Stress ersparen,<br />
wenn es zwei, drei Monatslöhne auf dem<br />
Sparkonto liegen hat. Was viele nicht<br />
bedenken: Kündigt die Frau ihre Stelle,<br />
schrumpft <strong>das</strong> Einkommen je nach Verdienst<br />
um die Hälfte. Trotzdem flattert<br />
eine saftige Steuerrechnung ins Haus – aus<br />
dem simplen Grund, weil die Steuern erst<br />
im Folgejahr erhoben werden. Unser Tipp:<br />
Schätzen <strong>Sie</strong>, wie hoch die Steuerrechnung<br />
ausfallen wird, und überweisen <strong>Sie</strong> dem<br />
Steueramt per Dauerauftrag jeden Monat<br />
einen Zwölftel dieses Betrags. w
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 5<br />
«Ich bin der mit der Brille.<br />
Mein Bruder macht hin und<br />
wieder etwas kaputt, aber<br />
ich teile gern mit ihm, auch<br />
den Computer. Mami und Papi<br />
tun viel für uns und arbeiten<br />
viel, damit wir nach Spanien<br />
in die Ferien können.»<br />
Ramon, 8
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
Ein genaues Budget aufzustellen, halten<br />
etliche Menschen für überflüssig. <strong>Sie</strong> sind<br />
überzeugt, <strong>das</strong>s sie ihre Finanzen auch so<br />
überblicken. Für die einen trifft <strong>das</strong> sicher<br />
zu. Andere stehen eines Tages vor einem<br />
Schuldenberg. Besonders wenn plötzlich<br />
ein Teil des Einkommens wegfällt, ist es<br />
hilfreich, alle Ausgaben genau aufzulisten<br />
(siehe «Was bleibt Ende Monat? So kriegen<br />
<strong>Sie</strong> Ihr Haushaltsbudget in den Griff»).<br />
Vielleicht zeigt <strong>das</strong> Haushaltsbudget auf,<br />
<strong>das</strong>s in den nächsten Jahren keine ThailandFerien<br />
mehr drinliegen. Ein Kind zu<br />
bekommen bedeutet für die Mehrheit der<br />
Paare mit einem Durchschnittseinkommen,<br />
etwas bescheidener leben zu müssen.<br />
Doch längst nicht alle empfinden dies als<br />
Einschränkung. So sagt etwa Katja Widmer<br />
aus Ebmatingen ZH: «Ich muss nicht<br />
wirklich sparen. Ich gehe einfach ökonomischer<br />
mit dem Geld um.» Die 38Jährige<br />
fügt an: «Geld für den Ausgang brauchen<br />
wir sowieso keines mehr, wir laden lieber<br />
Freunde zu uns nach Hause ein. Unser<br />
Kind steht jetzt im Mittelpunkt.» Wie<br />
Widmers denken viele: Für den Nachwuchs<br />
ist man gern bereit, auf ein Stück<br />
Luxus zu verzichten.<br />
Eltern haben oft eine klare Vorstellung<br />
davon, wie ihr Kind aufwachsen soll. <strong>Sie</strong><br />
malen sich aus, wie sie <strong>das</strong> Kinderzimmer<br />
einrichten. Möchten, <strong>das</strong>s der Sprössling<br />
einen Spielplatz vor dem Haus hat, die<br />
Umgebung kinderfreundlich und der<br />
Schulweg sicher ist. Deshalb begeben sich<br />
viele Paare, sobald sie wissen, <strong>das</strong>s sie<br />
Nachwuchs erwarten, gleich auf Wohnungssuche.<br />
Aus finanzieller Sicht kann es<br />
jedoch sinnvoll sein, damit noch ein, zwei<br />
Jahre zu warten. Bis dahin wissen die Eltern,<br />
welches Arbeitspensum sie neben der<br />
Kinderbetreuung bewältigen können −<br />
und haben einen besseren Überblick über<br />
die tatsächlichen Kosten. So können sie in<br />
Ruhe eine Miet oder Eigentumswohnung<br />
suchen, die ihren finanziellen Möglichkeiten<br />
entspricht. Ebenso hohe Erwartungen<br />
haben viele Eltern an die Babyausstattung.<br />
In Frage kommen nur Pullis aus der Kinderboutique<br />
und der trendigste Kinderbuggy.<br />
Doch wer nicht den Anspruch<br />
erhebt, <strong>das</strong>s die gesamte Ausstattung neu<br />
sein muss, kann eine Menge Geld sparen.<br />
Dem kleinen Liebling ist es nämlich egal,<br />
ob der Kinderwagen, der Schoppenwärmer<br />
und <strong>das</strong> Reisebettchen in einem teuren<br />
Laden oder an der Kinderbörse gekauft<br />
wurden.<br />
Vieles, was nur wenige Monate benötigt<br />
wird – wie eine Wiege und eine Waage –,<br />
In der Familie sollten<br />
Geldfragen nicht ständig<br />
im Mittelpunkt stehen.<br />
kann im Freundeskreis ausgeliehen werden.<br />
Dasselbe gilt für Kleider, die schon<br />
nach einem Monat nicht mehr passen und<br />
daher meist noch gut erhalten sind. Auch<br />
bei Windeln lässt sich mehr Geld sparen,<br />
als der Durchschnittsverbraucher vermutet.<br />
«Ich habe für meinen Sohn noch nie<br />
Windeln zum Normalpreis gekauft», sagt<br />
Katja Widmer. «Im Sonderangebot gibt es<br />
oft welche zum halben Preis. Davon kaufe<br />
ich dann gleich eine grössere Menge.»<br />
Katja Widmer hat ausgerechnet, <strong>das</strong>s sie<br />
so in einem Jahr 300 Franken spart.<br />
bei Spielsachen lohnt es sich, öfter zu fragen:<br />
Braucht mein Kind <strong>das</strong> wirklich? Etwa<br />
wenn einen im Warenhaus ein Plüsch<br />
Eisbär treuherzig anschaut, zu Hause aber<br />
schon sechs Stofftiere auf dem Bett sitzen.<br />
Will man wissen, ob der Sprössling ein<br />
Spielzeug auch in einem Monat noch interessant<br />
findet, leiht man es sich am besten<br />
zuerst in einer Ludothek aus.<br />
Nicht sparen sollte man hingegen bei der<br />
Ernährung des Kindes. Die Frage «Selber<br />
kochen oder Fertignahrung?» muss jedes<br />
Elternpaar für sich beantworten. Unbestritten<br />
ist, <strong>das</strong>s die erste Variante wesentlich<br />
kostengünstiger ist – vorausgesetzt,<br />
man rechnet den zusätzlichen Zeitaufwand<br />
nicht ein. Zeit sparen können Eltern,<br />
wenn sie von jedem Menü gleich sechs bis<br />
acht Portionen kochen und sie anschliessend<br />
einfrieren.<br />
Insgesamt sind die Nahrungsmittelkosten<br />
jedoch ein relativ kleiner Posten. Viel stärker<br />
ins Gewicht fallen die Kinderbetreuungskosten.<br />
Glück hat, wer auf Verwandte<br />
wie Grosseltern oder Bekannte zählen<br />
kann. Monika Göldi ermuntert ihre Klientinnen<br />
dazu, Freundinnen oder Nachbarinnen<br />
zu suchen, die am gegenseitigen<br />
Kinderhüten interessiert sind. «Ich würde<br />
es schön finden, wenn es noch mehr Mütter<br />
gäbe, die sich mit anderen zusammentun,<br />
um sich beim Kinderhüten abzuwechseln»,<br />
meint die Schaffhauserin, die selber<br />
gute Erfahrungen mit dieser Betreuungsform<br />
gemacht hat. Ein Vorteil ist, <strong>das</strong>s<br />
Eltern viel Geld sparen können, wenn sie<br />
ihren Sprössling nicht in die Krippe bringen<br />
müssen. Die Kosten für einen Krippenplatz<br />
variieren stark, insbesondere bei<br />
subventionierten Krippen bestehen lange<br />
Wartefristen. Etwas günstiger kommt in<br />
der Regel die Betreuung durch eine Tagesmutter:<br />
Bei dieser Lösung müssen Eltern<br />
mit ungefähr fünf bis fünfzehn Franken<br />
pro Stunde rechnen.<br />
Wird <strong>das</strong> Kind älter, steigen auch die Unterhaltskosten<br />
(siehe «Kinder sind uns lieb –<br />
und teuer», Seite 8). Kleider, Schuhe und<br />
Nahrung kosten mehr; möglicherweise<br />
braucht die Familie auch eine grössere<br />
Wohnung. Vielleicht muss ein neuer Computer<br />
her, oder <strong>das</strong> Kind will reiten lernen.<br />
Oder es braucht Nachhilfestunden. Budgetberater<br />
empfehlen, die Kinderzulagen<br />
nicht auszugeben, sondern von Geburt an<br />
auf ein Sparkonto zu überweisen. Vom Ersparten<br />
können die Eltern dem Kind dann<br />
später spezielle Wünsche wie Klavier oder<br />
Reitstunden erfüllen. «Im Familienleben<br />
sollte Geld nicht <strong>das</strong> Wichtigste sein»,<br />
meint Monika Göldi. «Die Eltern sollten<br />
<strong>das</strong> Finanzielle gut regeln, damit <strong>das</strong> Geld<br />
nicht ständig im Mittelpunkt steht.» n
qUELLE: BUDGETBERATUNG SCHWEIZ<br />
Was bleibt Ende monat? So kriegen <strong>Sie</strong> ihr Haushaltsbudget in den Griff<br />
Besorgen <strong>Sie</strong> sich bei der Budgetberatung<br />
Schweiz ein Musterbeispiel. Wenn <strong>Sie</strong><br />
beim Auflisten der Ausgaben ehrlich sind,<br />
sehen <strong>Sie</strong> schwarz auf weiss, wofür <strong>Sie</strong><br />
wie viel ausgeben. Das kann einen Aha-<br />
Effekt auslösen. Für manche ist es ein<br />
Anreiz, etwa weniger Geld für teure Kleider<br />
auszugeben, damit mehr für Ausflüge<br />
mit der Familie übrig bleibt.<br />
Bei den Ausgaben unterscheidet man<br />
zwischen Fixkosten und variablen Kosten.<br />
Zu Ersteren zählt man beispielsweise<br />
die Wohnungsmiete beziehungsweise die<br />
Hypothekarzinsen, die Steuern, Krankenkassen-<br />
und Versicherungsprämien.<br />
Auch bei den Fixkosten kann man sparen.<br />
Etwa indem man auf www.comparis.ch<br />
schaut, welche Krankenkassen günstige<br />
Grundversicherungsprämien anbieten,<br />
und dann mehrere Offerten einholt.<br />
Zu den variablen Kosten zählt man unter<br />
anderem Essen, Getränke, Kleider und<br />
Schuhe. Früher, als der Lohn noch bar<br />
ausbezahlt wurde, teilten viele Hausfrauen<br />
<strong>das</strong> Geld auf verschiedene Kuverts<br />
auf. In einem war <strong>das</strong> Geld für die Lebensmittel,<br />
in einem zweiten <strong>das</strong> Kleidergeld<br />
und in einem dritten <strong>das</strong> Geld, mit dem<br />
die laufenden Rechnungen bezahlt wurden.<br />
Eine so grosse Summe Bargeld zu<br />
Hause zu haben empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen<br />
nicht. Stattdessen kann<br />
man mehrere Konten einrichten.<br />
Ein Konto für Rückstellungen ist sinnvoll.<br />
Darauf zahlt man monatlich einen Betrag<br />
für Arztkosten, geplante Anschaffungen<br />
wie Möbel und Unvorhergesehenes ein.<br />
Eltern, die kein Budget aufstellen, vergessen<br />
oft, Geld für Unvorhersehbares wie<br />
eine Auto- oder Kühlschrankreparatur<br />
oder für Nachhilfestunden der Kinder<br />
zurückzulegen. Manche überweisen auf<br />
<strong>das</strong>selbe Konto auch regelmässig einen<br />
Sparbatzen für die Ferien.<br />
Was die Lebensmittelkosten anbelangt, gibt es<br />
einen Trick, um den Überblick zu behalten:<br />
Stehen Ihrer Familie dafür 300 Franken<br />
pro Woche zur Verfügung, legen <strong>Sie</strong><br />
den Betrag jeweils Anfang Woche in ein<br />
Portemonnaie. Das Geld muss dann bis<br />
zum Sonntag reichen.<br />
w Massgeschneiderte Budget-Musterbeispiele<br />
für Familien können <strong>Sie</strong> bei<br />
der Budgetberatung Schweiz unter<br />
www.budgetberatung.ch oder Telefon<br />
062 849 42 45 bestellen.<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
Musterbudget: Haushaltsbudget für eine Familie mit zwei Kindern<br />
bei einem durchschnittlichen Einkommen. Dieses Beispiel basiert<br />
auf Erfahrungswerten und schweizerischen Durchschnittszahlen<br />
und muss den persönlichen Verhältnissen angepasst werden.<br />
Nettoeinnahmen pro Monat (in Franken)<br />
Netto pro Monat ohne 13. Monatslohn/Gratifikation 00<br />
Fixkosten pro Monat<br />
Wohnen (1/4 des Einkommens) 1630<br />
Steuern (wohnsitzabhängig) 780<br />
Krankenkasse/Unfall (Grundversicherung) 1 760<br />
Hausrat-/Privathaftpflichtversicherung 40<br />
Telefon/Radio/TV/Internet 150<br />
Energie (Elektrizität/Gas) 70<br />
Fahrkosten (öffentlicher Verkehr) 120<br />
Zeitungen/Zeitschriften/Mitgliedschaften 40<br />
Total Fixkosten 3 90<br />
Variable Kosten pro Monat<br />
Haushalt<br />
Essen/Getränke 2 1050<br />
Nebenkosten 3 250<br />
Total Haushaltskosten 1300<br />
Persönliche Auslagen/Taschengeld<br />
Frau: Kleider/Schuhe 120<br />
Taschengeld (Coiffeur/Freizeit/Kultur/Rauchen) 150<br />
Mann: Kleider/Schuhe 120<br />
Taschengeld (Coiffeur/Freizeit/Kultur/Rauchen) 150<br />
Kinder: Kleider/Schuhe 140<br />
Taschengeld (altersabhängig) 20<br />
Total persönliche Auslagen 00<br />
Rückstellungen<br />
Franchise/Selbstbehalt/Arzt/Zahnarzt/Optiker 140<br />
Geschenke 70<br />
Gemeinsame Freizeit/Schule/Lager 100<br />
Unvorhergesehenes/Anschaffungen 150<br />
Total Rückstellungen 0<br />
Total Kosten 0 0<br />
Verbleibender Betrag für<br />
Auto/Ferien/Weiterbildung/Sparen 0<br />
1 Prämienverbilligung nicht berücksichtigt. Die Zuschüsse erhöhen den verfügbaren Betrag.<br />
2 Für Jugendliche ab 12 Jahren um 50 bis 100 Franken erhöhen. Kosten für auswärtige Verpflegung,<br />
Gäste, alkoholische Getränke und Haustiere nicht inbegriffen.<br />
3 Nebenkosten: Wasch- und Putzmittel, Drogerie, Körperpflege, chemische Reinigung, Entsorgung,<br />
Porti, tägliche Kleinigkeiten, Coiffeur Kinder
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
KostEnfAKtor KinD<br />
Kinder sind uns lieb – und teuer<br />
Kinder gehen ins Geld: Rund 17 000 Franken jährlich kostet ein Kind, bis es 20 ist. Es liegt<br />
aber auch im Ermessen der Eltern, wie viel sie für den Nachwuchs ausgeben. Die<br />
Kinderzulage beträgt ab 1. Januar 2009 mindestens 200 Franken. Text: Claude Chatelain<br />
Die Studie ist zwar nicht mehr taufrisch,<br />
hat aber an Aktualität kaum<br />
eingebüsst: Die Kosten für ein Kind<br />
summieren sich bis zum 20. Altersjahr auf<br />
340 000 Franken. Das sind 17 000 Franken<br />
pro Jahr; 1417 Franken pro Monat.<br />
Das zweite Kind kostet dann nicht mehr<br />
ganz so viel, aber immer noch zwischen<br />
150 000 und 180 000 Franken. All diese<br />
Angaben gelten für mittlere Einkommen.<br />
Bei hohem Haushaltseinkommen sind die<br />
Kinderzulagen im Vergleich<br />
Kanton Kinderzulage für <strong>das</strong> erste<br />
Kind in Franken pro Monat<br />
AG 170<br />
AI 200<br />
AR 200<br />
BE 160, 190*<br />
BL 200<br />
BS 200<br />
FR 230<br />
GE 200<br />
GL 200<br />
GR 195<br />
JU 160<br />
LU 200, 210*<br />
NE 180<br />
NW 220<br />
OW 200<br />
SG 200<br />
SH 200<br />
SO 200<br />
SZ 200<br />
TG 200<br />
TI 200<br />
UR 200<br />
VD 200<br />
VS 273<br />
ZG 250<br />
ZH 170, 195*<br />
*Der erste Ansatz gilt für Kinder bis 12,<br />
der zweite für Kinder über 12 Jahre. Ab dem<br />
1. Januar 2009 beträgt die Kinderzulage<br />
in allen Kantonen mindestens 200 Franken.<br />
direkten Kinderkosten proportional höher,<br />
bei tiefem Einkommen proportional niedriger.<br />
Diese Zahlen stammen aus der breitangelegten<br />
Studie «Kinder, Zeit und Geld»<br />
aus dem Jahr 1998. Verfasst wurde sie vom<br />
Büro für arbeits und sozialpolitische Studien<br />
(Bass) im Auftrag des Bundesamts für<br />
Sozialversicherungen.<br />
Die indirekten Kosten, also die Aufgabe oder<br />
zumindest die Reduktion der Erwerbstätigkeit,<br />
sind bei diesen Schätzungen<br />
noch nicht berücksichtigt. Diese sogenannten<br />
Zeitkosten sind noch höher als<br />
die direkten Kosten. Die Autoren der Bass<br />
Studie beziffern diese auf 480 000 Franken.<br />
Die meisten Mütter reduzieren ihr<br />
Pensum, wenn sie ein Kind zu betreuen<br />
haben. Einige sind bereits nach wenigen<br />
Jahren wieder 100prozentig erwerbstätig;<br />
andere erst wenn die Kinder aus der Schule<br />
sind. Im Schnitt beträgt der Erwerbsausfall<br />
der Mütter acht Jahre, so die Schätzung<br />
der Autoren. Die direkten Kosten von<br />
340 000 und die indirekten Kosten von<br />
480 000 Franken ergeben somit einen Betrag<br />
von 820 000 Franken: So viel kostet<br />
ein Kind über all die Jahre bis zum 20.<br />
Altersjahr. Bei zwei Kindern steigt dieser<br />
Gesamtbetrag auf 1,17 Millionen, bei drei<br />
Kindern auf 1,42 Millionen Franken.<br />
Eine andere Studie der Universität Freiburg<br />
ergab, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> erste Kind einer Familie<br />
zusätzliche Kosten von 24 Prozent<br />
verursacht, <strong>das</strong> zweite 19 und <strong>das</strong> dritte<br />
noch 17 Prozent. Damit müsste ein Ehepaar<br />
mit einem Kind <strong>das</strong> 1,24fache Einkommen<br />
eines kinderlosen Paars haben,<br />
um auf denselben Lebensstandard zu kommen,<br />
eines mit zwei Kindern <strong>das</strong> 1,43fache,<br />
eines mit drei Kindern <strong>das</strong> 1,6fache.<br />
Der Anstieg der Belastung verringert sich<br />
also nach dem ersten Kind. Dass <strong>das</strong> theoretisch<br />
nötige zusätzliche Einkommen von<br />
der Grösse des bestehenden Haushalts abhängt,<br />
leuchtet ein: Wenn in einer fünfköpfigen<br />
Familie noch ein weiteres Kind dazukommt,<br />
ist die Veränderung nicht gleich<br />
gross, wie wenn eine alleinstehende Frau<br />
ein Kind bekommt.<br />
Einen Anhaltspunkt für die Kosten eines<br />
Kindes liefert die Schweizerische Konferenz<br />
für Sozialhilfe (SKOS). Die SKOS<br />
Zahlen sagen nichts darüber aus, wie viel<br />
ein Kind braucht; die SKOS rechnet mit<br />
Pauschalbeträgen, die nach Haushaltsgrösse<br />
abgestuft sind: Ein Zweipersonenhaushalt<br />
erhält einen Grundbedarf von<br />
1469 Franken; ein Fünfpersonenhaushalt<br />
2323 Franken. Der ProKopfBedarf<br />
schwankt also zwischen 735 und 465<br />
Franken. Wohnungskosten, Krankenkassenprämien,<br />
Fremdbetreuung und Ferien<br />
sind darin nicht eingerechnet. Laut SKOS<br />
Geschäftsführer Ueli Tecklenburg muss<br />
man für ein Kind grob geschätzt mit 400<br />
bis 600 Franken an monatlichen Kosten<br />
rechnen.<br />
Einen weiteren Anhaltspunkt liefert die AHV.<br />
Stirbt ein Elternteil, hat <strong>das</strong> Kind Anspruch<br />
auf eine Waisenrente. Die maximale<br />
Waisenrente beträgt derzeit 884 Franken.<br />
Dies ist häufig auch der maximale<br />
Betrag, den eine Gemeinde an Alimenten<br />
vorschiesst, falls der säumige Ehegatte<br />
seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.<br />
Pro Jahr sind <strong>das</strong> maximal 10 608 Franken.<br />
Aufgerechnet auf 20 Jahre, ergibt <strong>das</strong><br />
einen Betrag von 212 160 Franken. Ein<br />
Klacks im Vergleich zu den 340 000 Franken,<br />
die die BassAutoren errechnet haben.<br />
Dieser markante Unterschied lässt<br />
sich damit erklären, <strong>das</strong>s es in einer Wohlstandsgemeinschaft<br />
im Ermessen der Erziehenden<br />
liegt, wie viel sie für <strong>das</strong> Kind<br />
ausgeben möchten. Den Eltern ist es freigestellt,<br />
ob sie auf jeden modischen Trend<br />
aufspringen, den Kindern Designerkleider<br />
anziehen und sie mit allen erdenklichen<br />
Spielsachen eindecken. Wer auch schon<br />
mal eine Kleider oder Spielzeugbörse besucht<br />
hat, wird bestätigen: Was nicht als<br />
einwandfreie Ware daherkommt, bleibt<br />
liegen. Die Kinderwagen, denen man auf<br />
den Trottoirs begegnet, sind meist neu und<br />
häufig topmodern, obschon in manchen
«Ich bin froh, <strong>das</strong>s ich Mutter<br />
und Vater habe. Und zwei<br />
Brüder, der kleinere ist noch<br />
ein Baby. Ich helfe Mami<br />
beim Hüten. Später will ich<br />
einmal zwei Kinder haben.<br />
Und Kinderärztin werden.»<br />
Chimi, 8<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 9
10 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
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Fällen <strong>das</strong> Grosi ein älteres Vehikel<br />
eigens für die Enkel im Estrich lagert.<br />
Bei den Kindern wird nicht gespart.<br />
nun sind die Kosten für ein Kind über die<br />
20 Jahre hinweg nicht immer gleich. Bei<br />
der Geburt des ersten Kindes erreichen<br />
sie eine erste Spitze, vor allem wegen<br />
der nötigen Erstanschaffungen wie Kinderbett<br />
und Wickeltisch sowie wegen<br />
der nicht gerade billigen Babynahrung<br />
und der Wegwerfwindeln. Danach sinken<br />
die Kosten, steigen aber mit zunehmendem<br />
Alter wieder an. Oder anders<br />
gesagt: Kleinkinder im Vorschulalter<br />
verursachen unterdurchschnittliche<br />
Kosten. Die Kosten der Jugendlichen<br />
im Alter zwischen 13 und 20 Jahren<br />
hingegen liegen um rund einen Drittel<br />
über dem Durchschnitt.<br />
Eine Volkswirtschaft hat alles Interesse<br />
daran, die Erziehung von Kindern zu<br />
unterstützen. Denn wer sonst soll in<br />
Zukunft die AHV finanzieren? Doch<br />
von den insgesamt 47 Milliarden Franken,<br />
die laut BassStudie die Kinder<br />
jährlich kosten, wird lediglich etwa ein<br />
Sechstel durch staatliche Leistungen<br />
ausgeglichen, im Wesentlichen durch<br />
Familienzulagen und Steuererleichterungen.<br />
Am 1. Januar des kommenden<br />
Jahres tritt <strong>das</strong> neue Gesetz über Familienzulagen<br />
in Kraft. Danach beträgt die<br />
Zulage für Kinder bis 16 Jahre mindestens<br />
200 Franken pro Monat. Ältere<br />
Kinder, die noch in der Ausbildung<br />
stehen, erhalten bis maximal zum 25.<br />
Altersjahr eine Ausbildungszulage von<br />
250 Franken.<br />
Das sind Minimalbeträge, denn den Kantonen<br />
ist es freigestellt, höhere Kinderzulagen<br />
zu verordnen. So gibt es Kantone,<br />
die schon heute höhere Zulagen<br />
gewähren, zum Beispiel der Kanton<br />
Zug, der ganze 250 Franken zuschiesst.<br />
Andere wie Bern, Zürich, Graubünden,<br />
Aargau, Neuenburg und Jura hingegen<br />
müssen ihre Kinderzulagen auf Anfang<br />
2009 anheben.<br />
Doch auch die höchsten Kinderzulagen<br />
vermögen die Kosten nicht zu decken – sie<br />
sind nur ein Deckungsbeitrag. Das zeigt<br />
der Vergleich der Kinderzulage mit den<br />
Richtlinien der SKOS. Immerhin erhalten<br />
ab 1. Januar 2009 alle Teilzeitarbeitenden<br />
die volle Zulage von mindestens 200 Franken,<br />
sofern sie mindestens 6840 Franken<br />
im Jahr verdienen, und Erwerbslose erhalten<br />
unter gewissen Umständen neu auch<br />
Zulagen für ihren Nachwuchs.<br />
Weniger transparent sind da im Vergleich<br />
die steuerlichen Erleichterungen. Für jedes<br />
Kind wird in der Steuererklärung ein bestimmter<br />
Abzug gewährt. Die Schweiz<br />
wäre nicht die Schweiz, wenn auch hier<br />
dieser Betrag nicht von Kanton zu Kanton<br />
unterschiedlich ausfallen würde. Für die<br />
direkte Bundessteuer können also pro minderjähriges<br />
oder in Ausbildung stehendes<br />
Kind 6100 Franken vom steuerbaren Einkommen<br />
in Abzug gebracht werden. Bei<br />
den Kantonssteuern beträgt der Abzug<br />
zwischen 750 Franken im Kanton Basel<br />
Landschaft und 10 900 Franken im Tessin.<br />
Je nach Kanton können dann zusätzlich bis<br />
zu einem bestimmten Höchstbetrag noch<br />
Ausbildungskosten geltend gemacht werden.<br />
Im Kanton Bern beispielsweise beträgt<br />
der normale Kinderabzug 4400 Franken.<br />
Bei einer auswärtigen Ausbildung<br />
oder für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten<br />
können zusätzliche 4400<br />
Franken geltend gemacht werden.<br />
«Vor allem die umfangreichen indirekten<br />
Kosten, also die Einkommenseinbussen<br />
der Mütter, bleiben weitestgehend ungedeckt»,<br />
schreiben die Autoren der Bass<br />
Studie. Ein besserer Ausgleich dieser Zeitkosten<br />
liesse sich erzielen, wenn Frauen<br />
die Möglichkeit geboten würde, Beruf und<br />
Familie besser unter einen Hut zu bringen.<br />
Dies geschieht etwa durch die Förderung<br />
von Teilzeitarbeit, durch die Flexibilisierung<br />
der Arbeitszeit sowie durch die Subventionierung<br />
von Tagesschulen und anderen<br />
Einrichtungen, die die Betreuung der<br />
Kinder übernehmen. n
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 11<br />
«Ich bin der in der Mitte,<br />
mit dem roten Pulli. Ich habe<br />
zwei kleinere Schwestern,<br />
aber ich hätte mir eigentlich<br />
zwei Brüder gewünscht. Als<br />
grosser Bruder muss ich vernünftig<br />
sein und teilen, <strong>das</strong><br />
ist nicht immer so lässig.»<br />
Mauro, 8
12 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
VerSicheruNGeN<br />
Gehen <strong>Sie</strong> auf Nummer sicher<br />
Spielende Kinder können Millionenschäden anrichten, ein Zündholz kann Existenzen<br />
vernichten – Risiken, gegen die man sich absichern sollte. Ein kritischer Blick in den<br />
Versicherungsordner zeigt Lücken, aber auch Sparmöglichkeiten auf. Text: Urs Haldimann<br />
Der Ernst des Lebens fängt für die<br />
meisten jungen Menschen mit dem<br />
Auszug aus dem Elternhaus an. Da<br />
ist einerseits die neue Freiheit in den eigenen<br />
vier Wänden – anderseits flattern am<br />
Monatsende plötzlich mehr Rechnungen<br />
in den Briefkasten. Und eines Abends sitzt<br />
ein Kundenberater einer Versicherungsgesellschaft<br />
am Küchentisch und warnt:<br />
Die unachtsam entsorgte Zigarette oder<br />
die im Schlafzimmer vergessene Kerze<br />
könnten einen Brand entfachen. Im<br />
schlimmsten Fall sei nicht nur die eigene<br />
Wohnungseinrichtung zerstört, sondern<br />
ein ganzes Mehrfamilienhaus. Was tun� tun�<br />
Keine Frage: Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung<br />
ist dringend zu<br />
empfehlen. Hausbrände sind zwar eher<br />
seltene Ereignisse – aber <strong>das</strong> finanzielle<br />
Risiko ist für den Einzelnen nicht tragbar.<br />
Die Versicherung sorgt für den Risiko<br />
ausgleich. Es ist wie beim grossen Los,<br />
bloss mit negativen Vorzeichen: Alle zahlen<br />
ein paar Franken ein – und wer vom<br />
Schicksal getroffen wird, erhält Geld für<br />
den Schaden aus dem grossen Topf.<br />
Oft steht am Anfang eines Schadens eine<br />
Unachtsamkeit oder ein Missgeschick: <strong>Sie</strong><br />
springen ans Telefon und vergessen während<br />
der angeregten Unterhaltung den<br />
Kartoffelstock auf der Herdplatte – bis<br />
schwarzer Rauch aus der Küche qualmt.<br />
Das ist zwar ungeschickt, kann aber dem<br />
ordentlichsten Menschen passieren. Rechtlich<br />
gesehen, haben <strong>Sie</strong> durch eine fahrlässige<br />
Handlung oder Unterlassung einen<br />
Dritten geschädigt. <strong>Sie</strong> haften gegenüber<br />
dem Vermieter für den Schaden – Ihre Versicherung<br />
zahlt.<br />
Brenzlig wird es dagegen, wenn <strong>Sie</strong> zum<br />
Beispiel in schwer alkoholisiertem Zustand<br />
einen Brand entfachen. In diesem<br />
Fall kann dies als «grobfahrlässig» gelten:<br />
haustiere: So sind hunde, Katzen und Pferde versichert<br />
Hunde<br />
Rund 4300-mal haben im letzten Jahr Pitbull, Dobermann und Co.<br />
zugebissen. Zwei Drittel der Attacken galten Menschen, ein Drittel<br />
verfeindeten Artgenossen. Überdurchschnittlich oft sind Kleinkinder<br />
die Opfer, nicht selten auch kleine Hunde die Übeltäter. In der Regel<br />
übernimmt die Privathaftpflicht der Hundehalter den Schaden. <strong>Sie</strong> kürzt<br />
jedoch ihre Zahlungen bei grobfahrlässigem Verhalten – etwa wenn ein<br />
aggressiver Hund frei über die Wiese oder den Spielplatz laufen darf.<br />
Katzen<br />
Katzen gelten rechtlich als halbwilde Vagabunden. Schleicht sich Maudi<br />
in eine fremde Wohnung ein und richtet auf der Jagd nach dem Kanarienvogel<br />
Schaden an, trägt niemand die Schuld – auch die Haftpflichtversicherung<br />
muss nichts zahlen. Für den nachbarschaftlichen Frieden<br />
ist es allerdings günstig, wenn der Katzenhalter in die Tasche greift.<br />
Pferde<br />
Brennt Ihr Pferd durch und kollidiert mit einem Offroader, zahlt Ihre<br />
Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens am Auto. Reiten <strong>Sie</strong><br />
hingegen ein fremdes Pferd, <strong>das</strong> sich im Gelände verletzt, sind <strong>Sie</strong> meist<br />
selber haftbar. <strong>Sie</strong> können dieses Risiko mit einem Zusatz abdecken.<br />
Die Versicherungsgesellschaft darf dann<br />
ihre Leistungen um 10 bis 50 Prozent<br />
kürzen.<br />
Nicht selten müssen Gerichte entscheiden,<br />
ob eine Grobfahrlässigkeit vorliegt. Das ist<br />
oft bei Sport und Freizeitunfällen der Fall,<br />
wenn zum Beispiel ein Pistenrowdy ohne<br />
Rücksicht auf Verluste ins Tal hinunterbolzt<br />
oder ein Biker beim DownhillFahren<br />
mit einem Wanderer kollidiert.<br />
w Wer ist versichert? Die Privathaftpflichtversicherung<br />
gilt für Einzelpersonen oder<br />
Familien. Bei einer Familienversicherung<br />
sind die Versicherungsnehmerin, der Ehegatte<br />
sowie die unmündigen Kinder und<br />
Hausgenossen (zum Beispiel Pflegekinder)<br />
versichert. Oft schliesst die Versicherung<br />
auch mündige, aber nicht erwerbstätige<br />
Kinder, die noch zu Hause wohnen, mit ein<br />
– zumindest bis zu einem bestimmten<br />
Alter. Wohnt die Tochter oder der Sohn<br />
während des Studiums teils in einer WG,<br />
teils im Elternhaus, ist eine genaue Abklärung<br />
nötig.<br />
Tipp: Überprüfen <strong>Sie</strong> die Höhe der Privathaftpflicht.<br />
Früher lag die Grenze in der<br />
Regel bei drei Millionen Franken, heute<br />
sind fünf Millionen Franken üblich. Der<br />
Prämienunterschied für die bessere Absicherung<br />
ist bescheiden.<br />
w Konkubinatspaare werden von den Versicherungsgesellschaften<br />
unterschiedlich<br />
behandelt. Manche bieten eine Einzelversicherung<br />
an, in der der Partner oder die<br />
Partnerin namentlich erwähnt wird. Manche<br />
haben dafür eine Familienversicherung,<br />
die auf <strong>das</strong> Konkubinat hinweist.<br />
Tipp: Wenn <strong>Sie</strong> im Konkubinat leben, müssen<br />
<strong>Sie</strong> <strong>das</strong> der Versicherung unbedingt<br />
melden, damit die Police korrekt ausgestellt<br />
wird und <strong>Sie</strong> über einen genügenden<br />
Versicherungsschutz verfügen.<br />
w Wer haftet? Wenn Kinder Unfälle verursachen,<br />
haften nicht automatisch die<br />
Eltern. Je nach Schadensfall und Situation
haften die Kinder selber. Ein Beispiel: Der<br />
elfjährige Jonas fährt mit seinem Trottinett<br />
auf dem Strässchen den Hang hinab. Beim<br />
Abzweigen nach links sieht er zwar den<br />
entgegenkommenden Velofahrer, unterschätzt<br />
aber die Distanz. Er nimmt die<br />
Kurve zu scharf, kommt ins Schleudern –<br />
und prallt gegen <strong>das</strong> Velo. Der Fahrer<br />
stürzt und bricht sich <strong>das</strong> Handgelenk.<br />
Jonas’ Eltern besorgen einen Blumenstrauss,<br />
nehmen ihren Draufgänger bei der<br />
Hand und besuchen <strong>das</strong> Opfer. Während<br />
des Gesprächs lauert im Hintergrund die<br />
bange Frage, wer denn für den finanziellen<br />
Schaden aufkommen wird. Es gilt: Die Eltern<br />
sind von der Haftpflicht befreit, wenn<br />
<strong>das</strong> Kind die Tragweite seines Handelns<br />
beurteilen konnte und deshalb selber haftbar<br />
ist. Dies ist hier der Fall. Die Privathaftpflichtversicherung<br />
deckt den Schaden<br />
trotzdem, da Jonas über seine Eltern in<br />
derselben Police versichert ist.<br />
Es gibt auch Schadensfälle, für die die Privathaftpflichtversicherung<br />
nicht zuständig<br />
ist. Hätte Jonas den Unfall mit seinem Velo<br />
verursacht, müsste die Versicherungsgesellschaft,<br />
die auf der Velovignette vermerkt<br />
ist, den Schaden übernehmen. Die<br />
Privathaftpflicht käme ergänzend zum<br />
Zug, wenn der Schaden die Limite von<br />
zwei Millionen Franken überschreiten<br />
würde. Solche Summen entstehen in seltenen<br />
Fällen, wenn etwa ein Familienvater<br />
durch einen Unfall erwerbsunfähig wird<br />
oder mehrere Opfer zu beklagen sind.<br />
Tipp: Fahren <strong>Sie</strong> nie mit einem Fahrrad<br />
ohne gültige Vignette. Ihre Privathaftpflichtversicherung<br />
springt im Schadensfall<br />
nicht in die Lücke.<br />
w Mieterschäden: Kratzer im Parkett, Rotwein<br />
auf dem Teppich, Kinderzeichnungen<br />
auf der Tapete – wer soll <strong>das</strong> bezahlen�<br />
Wenn <strong>das</strong> Mietverhältnis beendet und die<br />
Wohnung geräumt ist, gehen Vermieter<br />
und Mieterin gemeinsam durch die Räume.<br />
Minutiös trägt der Vermieter alle Schäden<br />
in eine Liste ein. Zum Glück ist <strong>das</strong> alte<br />
Protokoll der Wohnungsübernahme noch<br />
zur Hand, denn in den sieben Jahren sind<br />
einige Schäden entstanden. Das kann teuer<br />
werden. «Kein Problem», beruhigt der<br />
Vermieter, «Ihre Haftpflichtversicherung<br />
zahlt doch alles.»<br />
Dies ist allerdings ein Irrtum: Für die<br />
normale Abnutzung haften <strong>Sie</strong> als Mieter<br />
nicht – diese geht zulasten des Vermieters.<br />
Die Versicherung kommt lediglich für den<br />
sogenannten Zeitwert von beschädigten<br />
Gegenständen auf. Das bedeutet: Der fleckige<br />
Teppich hat eine Lebensdauer von<br />
zehn Jahren. Während sieben Jahren wurde<br />
er abgenutzt. Der Vermieter zahlt deshalb<br />
70 Prozent des Ersatzteppichs, die Versicherungsgesellschaft<br />
30 Prozent für den<br />
Restwert. Das Gleiche gilt für eine von<br />
Kinderhand verzierte Tapete.<br />
Die Lebensdauer des Lavabos beträgt hingegen<br />
35 Jahre. Während Ihrer Mietdauer<br />
von sieben Jahren kam es zu einem Sprung<br />
in der Schüssel. Müssen <strong>Sie</strong> – beziehungsweise<br />
Ihre Haftpflichtversicherung – deshalb<br />
80 Prozent übernehmen�<br />
Ja, wenn <strong>das</strong> Lavabo bei Ihrem Einzug neu<br />
gewesen wäre. Anhand des Einzugsprotokolls<br />
sehen <strong>Sie</strong> aber, <strong>das</strong>s es damals schon<br />
einen Sprung hatte. Tatsächlich ist es – wie<br />
<strong>das</strong> ganze Haus – 40 Jahre alt und somit<br />
längst abgeschrieben.<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 13<br />
risiken: Überprüfen <strong>Sie</strong> die Dossiers regelmässig<br />
Das Leben ändert sich, und damit wechseln auch die möglichen Risiken.<br />
Überprüfen <strong>Sie</strong> Ihren Versicherungsschutz mindestens alle fünf Jahre<br />
oder bei markanten Veränderungen:<br />
w Zusammenlegen von zwei Haushalten<br />
w Heirat<br />
w Geburt von Kindern<br />
w Erwerbstätigkeit des Nachwuchses<br />
w Wohnungswechsel und -vergrösserung<br />
w Kauf von wertvollen Gegenständen<br />
w Freizeitbeschäftigungen mit besonderen Risiken<br />
w Wohneigentum<br />
w Auszug von Kindern, Todesfall<br />
Tipp: Wenn <strong>Sie</strong> nicht mit allen Details<br />
des Wohnungsabgabeprotokolls einverstanden<br />
sind, unterschreiben <strong>Sie</strong> nur mit<br />
Vorbehalt.<br />
w raucherschäden und Selbstbehalt: Die<br />
Haftpflichtversicherung übernimmt keine<br />
Schäden, die allmählich entstanden sind,<br />
zum Beispiel die vom Zigarettenrauch vergilbten<br />
Tapeten. Für Mieterschäden besteht<br />
bei vielen Versicherungen ein Selbstbehalt<br />
von 100 oder 200 Franken. Üblich<br />
ist ein Abzug pro Umzug. Es gibt aber auch<br />
Versicherungen, die den Selbstbehalt für<br />
jeden einzelnen Raum verlangen (<strong>das</strong> steht<br />
in den allgemeinen Versicherungsbedingungen).<br />
hinweis: Verursachen <strong>Sie</strong> in einem Hotelzimmer<br />
oder einer Ferienwohnung durch<br />
ein Missgeschick einen Schaden, ist dieser<br />
ebenfalls durch Ihre Privathaftpflichtversicherung<br />
gedeckt.<br />
w hausratversicherung: Ihre Haus oder<br />
Wohnungseinrichtung hat nicht nur einen<br />
nominalen, sondern auch einen emotionalen<br />
Wert. Dabei sind vielleicht einige<br />
Möbel Ihrer Eltern oder Grosseltern, unersetzbare<br />
Bilder und Erinnerungsstücke.<br />
Wird persönliches Mobiliar durch einen<br />
Brand oder eine Überschwemmung ver
14 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
nichtet oder gar von Einbrechern abtransportiert,<br />
hinterlässt dies schwer heilende<br />
Wunden. Auf keinen Fall sollte dazu noch<br />
ein existenzbedrohender finanzieller Schaden<br />
kommen. Die Hausratversicherung<br />
ermöglicht Ihnen, nach einem versicherten<br />
Schadenereignis Ersatzkäufe zu tätigen.<br />
Versichert ist jeweils der Neuwert –<br />
mit Ausnahme von speziell bezeichneten<br />
Gegenständen (bei einzelnen Gesellschaften<br />
zum Beispiel gestohlene Fahrräder).<br />
Eine Hausratversicherung besteht aus<br />
mehreren Modulen:<br />
Feuer: Versichert sind die Folgen von<br />
Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen.<br />
Doch Vorsicht: Es gibt Einschränkungen.<br />
Dringt zum Beispiel über einen<br />
längeren Zeitraum Rauch vom Grill<br />
durchs Terrassenfenster ins Schlafzimmer<br />
und schwärzt die Wände, müssen <strong>Sie</strong> den<br />
Schaden selbst bezahlen. Nicht immer<br />
versichert sind auch Sengschäden (Glut<br />
aus dem Cheminée) oder implodierende<br />
TVGeräte.<br />
elementarereignisse: Hier geht es um Schäden,<br />
die von Naturgewalten verursacht<br />
worden sind: sintflutartige Niederschläge,<br />
Flüsse, die über die Ufer treten und ganze<br />
Wohnquartiere überschwemmen, sowie<br />
Lawinen, Stürme und Hagel.<br />
Wasser: Läuft Abwasser aus einer verstopften<br />
Waschmaschine ins Gästezimmer<br />
statt in die Kanalisation, ist der Fahrhabeschaden<br />
gedeckt. Ebenso wenn <strong>Sie</strong> aus<br />
Versehen die Badewanne überlaufen lassen<br />
oder <strong>das</strong> Wasserbett platzt.<br />
einbruchdiebstahl: Wenn jemand mit Gewalt<br />
in Ihr Heim eindringt und dabei Spuren<br />
hinterlässt, werden nicht nur die beschädigten<br />
oder entwendeten Gegenstände<br />
ersetzt. Die Versicherung bezahlt auch die<br />
Kosten von Notmassnahmen wie die Sicherung<br />
eingeschlagener Fenster und den<br />
Ersatz von Schlössern. Auch in einem Hotelzimmer<br />
oder einer gemieteten Ferienwohnung<br />
sind <strong>Sie</strong> gegen Einbruchdiebstahl<br />
versichert – allerdings mit einer limitierten<br />
Deckung für «Hausrat auswärts».<br />
Versicherungen: So können <strong>Sie</strong> Prämien sparen<br />
Privathaftpflicht<br />
w Sind <strong>Sie</strong> nicht Mieter, sondern Eigentümer der Wohnung, entfällt<br />
<strong>das</strong> Risiko für die Mieterschäden. Verlangen <strong>Sie</strong> in diesem Fall einen<br />
Rabatt auf die Privathaftpflichtprämie.<br />
w Personen über 60 Jahre verursachen kleinere Schadensrisiken.<br />
Einige Versicherungsgesellschaften honorieren dies mit Rabatt.<br />
Hausratversicherung<br />
w <strong>Sie</strong> können Prämien sparen, wenn <strong>Sie</strong> kleinere Risiken, die <strong>Sie</strong> selber<br />
tragen können, nicht versichern (zum Beispiel Diebstahl auswärts).<br />
<strong>Sie</strong> kaufen dann ein gutes Schloss für Ihr Rennvelo und geben am<br />
Badestrand gut acht auf die Kamera. Für den Notfall haben <strong>Sie</strong> ein<br />
finanzielles Polster auf einem Sparkonto.<br />
w Wenn <strong>Sie</strong> in Schadensfällen einen Selbstbehalt tragen, sinkt die<br />
Prämie ebenfalls.<br />
w Sparen <strong>Sie</strong> auf keinen Fall Prämien, indem <strong>Sie</strong> den Wert des Hausrats<br />
zu tief angeben: Im Schadensfall stellt die Versicherungsgesellschaft<br />
eine «Unterversicherung» fest und kürzt die Schadenszahlung<br />
entsprechend.<br />
Wer überversichert ist, zahlt zwar zu viel Prämien, erhält im Schadensfall<br />
aber nicht mehr Entschädigung. Besitzen <strong>Sie</strong> zum Beispiel zwei<br />
Hausratversicherungen, weil <strong>Sie</strong> nach einer Haushaltszusammenlegung<br />
von zwei Personen beide Policen weitergeführt oder nach einem<br />
Wohnungswechsel neben der bestehenden Versicherung eine neue<br />
abgeschlossen haben? Dann sollten <strong>Sie</strong> bei der Versicherung<br />
nachfragen, ob sie <strong>Sie</strong> vorzeitig aus dem einen Vertrag entlässt.<br />
raub: Entreisst Ihnen jemand die Tasche<br />
oder zwingt ein Ganove <strong>Sie</strong> mit Gewalt<br />
zur Herausgabe des Portemonnaies, ist<br />
der Schaden gedeckt. Werden <strong>Sie</strong> allerdings<br />
Opfer eines Trickdiebstahls, ist dies<br />
versicherungsmässig ein «einfacher Diebstahl<br />
auswärts», den man zusätzlich versichern<br />
muss.<br />
Diebstahl: Velo vermisst, Portemonnaie geklaut…<br />
Dass ein Fahrrad ohne seine Besitzerin<br />
davonflitzt, gehört heute leider zum<br />
Alltag. Häufig verschwinden auch Kameras,<br />
Reisetaschen, Handys und Portemonnaies.<br />
In diesen Fällen zahlt die Versicherung<br />
nur, wenn <strong>Sie</strong> einen Zusatz für «einfachen<br />
Diebstahl auswärts» abgeschlossen<br />
haben. Die maximale Schadenssumme ist<br />
immer begrenzt (oft auf 2000 Franken).<br />
Abgezogen wird ein Selbstbehalt (oft 200<br />
Franken). Bargeld ist nicht versichert.<br />
Tipp: Ermitteln <strong>Sie</strong> den Wert Ihres Hausrats<br />
detailliert – möglichst mit einer Inventarliste.<br />
Wertvolle Gegenstände dokumentieren<br />
<strong>Sie</strong> mit Kaufbelegen und Fotos.<br />
Diese Unterlagen deponieren <strong>Sie</strong> an einem<br />
sicheren Ort (zum Beispiel in einem Banksafe<br />
oder im Schreibtisch am Arbeitsplatz).<br />
Und noch etwas Wichtiges zum<br />
Schluss: Jede Versicherungsgesellschaft<br />
bietet ein eigenes Produkt an. Beachten<br />
<strong>Sie</strong> besonders die Einschränkungen der<br />
Versicherungsdeckung und den Selbstbehalt<br />
– sonst drohen im Fall der Fälle<br />
weitere böse Überraschungen. n
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 15<br />
«Die Zeichnung schenke ich<br />
Mami. <strong>Sie</strong> schaut, <strong>das</strong>s ich<br />
nicht zu kurz komme. Aber<br />
manchmal möchte ich Mami<br />
ganz für mich alleine haben.<br />
Meine Zwillingsbrüder<br />
könnten dann ja mit Papi und<br />
mit ihren Autos spielen.»<br />
Selina, 8
16 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
SichERhEit<br />
Aufs Schlimmste gefasst<br />
Schicksalsschläge wie Invalidität oder Tod treffen eine Familie schon hart genug. Noch<br />
schlimmer wirds, wenn Geldsorgen dazukommen. Deshalb ist es wichtig, sich gegen die<br />
finanziellen Folgen solcher Krisensituationen abzusichern. Text: Christian Kaiser<br />
Ständig mit dem Schlimmsten zu rechnen<br />
ist unsinnig. Aber die Augen vor<br />
möglichen Schicksalsschlägen wie<br />
Tod und Invalidität zu verschliessen ist<br />
ebenso wenig klug. Für eine Familie bedeuten<br />
Schicksalsschläge neben der psychischen<br />
Belastung auch ein grosses finanzielles<br />
Risiko. Wenn beispielsweise die<br />
Mutter plötzlich schwer krank wird oder<br />
der Vater bei einem Unfall stirbt, gerät <strong>das</strong><br />
Haushaltsbudget schnell aus dem Lot.<br />
Deshalb ist es ratsam, <strong>das</strong> Familieneinkommen<br />
rechtzeitig auch für solch schwerwiegende<br />
Fälle abzusichern.<br />
Denn sobald der erste Schock verflogen<br />
ist, beginnt man sich bange Fragen zu stellen<br />
wie: Können wir es uns noch leisten,<br />
in der teuren Wohnung zu bleiben? Wie<br />
finanziere ich die Fremdbetreuung der<br />
Kinder? Wie lassen sich die Löcher im<br />
Haushaltsbudget stopfen? Woher soll <strong>das</strong><br />
Lebensversicherung: Auf diese Punkte müssen <strong>Sie</strong> achten<br />
Beim Abschluss einer Todesfallversicherung oder einer Versicherung<br />
gegen Erwerbsunfähigkeit sollten <strong>Sie</strong> insbesondere folgende Grundsätze<br />
berücksichtigen:<br />
w Holen <strong>Sie</strong> mehrere Offerten für dieselbe Leistung ein und vergleichen<br />
<strong>Sie</strong> genau. Achten <strong>Sie</strong> dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch<br />
auf <strong>das</strong> Kleingedruckte: Studieren <strong>Sie</strong> die allgemeinen Versicherungsbedingungen.<br />
Lassen <strong>Sie</strong> sich, falls nötig, von einem neutralen<br />
Versicherungsberater helfen.<br />
w Überlegen <strong>Sie</strong> sich genau, was <strong>Sie</strong> brauchen. Lassen <strong>Sie</strong> sich<br />
keine Versicherung mit Sparteil verkaufen, wenn <strong>Sie</strong> nur <strong>das</strong> Risiko<br />
Tod oder Erwerbsunfähigkeit absichern möchten, auch wenn Ihr<br />
Versicherungsagent Ihnen einen Sparteil schmackhaft machen will.<br />
w Verlassen <strong>Sie</strong> sich beim Offertvergleich nicht auf Prämienrabatte, die<br />
mit «Überschussbeteiligung» betitelt sind. Solche Rabatte sind nicht<br />
garantiert – und für <strong>Sie</strong> deshalb in der Regel nur Versprechungen<br />
ohne Wert.<br />
w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s im Vertrag <strong>das</strong> Risiko «infolge Krankheit» als<br />
Versicherungsdeckung aufgeführt ist. Für <strong>das</strong> Risiko Unfall sind <strong>Sie</strong><br />
via Unfallversicherung bereits abgesichert, wenn <strong>Sie</strong> angestellt sind.<br />
w Achten <strong>Sie</strong> auf die Laufzeit. Grundsätzlich gilt: Je länger, desto<br />
teurer. Gehen Ihre Kinder bereits zur Schule, benötigen <strong>Sie</strong> wahrscheinlich<br />
keine Laufzeit von 30 Jahren; 15 Jahre sind in einer<br />
solchen Situation allenfalls ausreichend.<br />
w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s unter dem Punkt «Leistungen» auch<br />
«Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit» aufgeführt ist. Die<br />
Wartefrist dafür sollte möglichst kurz sein (30 bis maximal 90 Tage).<br />
w Für den Abschluss verlangen die Versicherungsgesellschaften<br />
einen Gesundheitscheck: Beantworten <strong>Sie</strong> die Gesundheitsfragen<br />
wahrheitsgetreu, lückenlos und sehr genau. Sonst kann die<br />
Gesellschaft später die Leistung ablehnen, wenn die Angaben<br />
falsch oder nicht vollständig waren.<br />
Geld für die Behandlung und Pflege des<br />
kranken Partners kommen? Nur wer seine<br />
<strong>Vorsorge</strong>situation kennt, kann die richtigen<br />
Schritte einleiten, damit die Familie<br />
auch auf Schicksalsschläge wie Invalidität<br />
und Tod vorbereitet ist.<br />
Dazu sollte man sich über die zu erwartenden<br />
Leistungen aus den ersten beiden Säulen<br />
informieren: Bei Erwerbsunfähigkeit<br />
kommen Leistungen der IV oder der Unfallversicherung<br />
in Betracht; die Pensionskasse<br />
zahlt eine Invalidenrente. Stirbt ein<br />
Elternteil, kommen die AHV, die Pensionskasse<br />
und allenfalls die Unfallversicherung<br />
für Witwen- und Waisenrenten auf.<br />
Risiko Erwerbsunfähigkeit: Die Berechnung<br />
der Erwerbsunfähigkeitsrenten erfolgt rein<br />
aufgrund der Versicherungssituation zum<br />
Zeitpunkt der Invalidität. Es werden weder<br />
allfällige künftige Lohnerhöhungen<br />
berücksichtigt, die bei einer Berufskarriere<br />
ohne Invalidität möglich wären, noch werden<br />
künftige Altersgutschriften verzinst.<br />
Eine plötzliche Invalidität hat deshalb besonders<br />
bei jungen Erwerbstätigen einschneidende<br />
Folgen für die Zukunft.<br />
Generell deutlich besser ist die Absicherung,<br />
wenn keine Krankheit, sondern ein<br />
Unfall die Erwerbsunfähigkeit ausgelöst<br />
hat (siehe «Unfall und Krankheit», Seite<br />
19). Die IV-Rente wird in diesem Fall<br />
durch die Unfallversicherung «aufgestockt».<br />
Weil <strong>das</strong> in aller Regel ausreicht,<br />
müssen die Pensionskassen in diesem Fall<br />
keine Rente mehr zahlen. Das Problem ist<br />
jedoch: Invalidität ist weit häufiger durch<br />
eine Krankheit bedingt als durch einen<br />
Unfall; in den allermeisten Fällen ist eine<br />
physische oder psychische Krankheit die<br />
Ursache der Erwerbsunfähigkeit, unfallbedingt<br />
sind nur einige wenige Prozent der<br />
Invaliditätsfälle. Der häufigste Grund für<br />
eine Erwerbsunfähigkeit sind heutzutage<br />
psychische Erkrankungen.<br />
Deshalb sollte jedermann seine Versicherungssituation<br />
für den Fall einer «Erwerbsunfähigkeit<br />
infolge Krankheit» überprüfen.<br />
Um eine Erwerbsunfähigkeit mit Ren-
«Ich bin der Jüngste.<br />
Meine beiden älteren Brüder<br />
haben keine blauen Augen<br />
wie ich. Aber sie sind nett<br />
und lassen mich mit ihren<br />
Games spielen. Mami kauft<br />
mir Sachen, und Papi macht<br />
die beste Pizza der Welt.»<br />
Danilo, 8<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 17
18 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
Ergänzungsleistungen: Der Zustupf, wenns nicht reicht<br />
Ergänzungsleistungen (EL) können beansprucht werden, wenn die IV<br />
Renten oder die während mindestens sechs Monaten ununterbrochen<br />
bezogenen Taggelder nicht ausreichen und daneben kein weiteres<br />
Einkommen vorhanden ist. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder;<br />
alle Rentenbezüger, die zu wenig haben, um ihren Existenzbedarf<br />
zu decken, haben einen Rechtsanspruch darauf. Die EL decken<br />
den Fehlbetrag zwischen dem Existenzbedarf und dem tatsächlichen<br />
Einkommen. Dafür werden die Einkünfte aus Renten (IV, PKZahlungen)<br />
und Vermögenserträgen mit den Ausgaben für die Miete, den allgemeinen<br />
Lebensbedarf und den Ausgaben für die Krankenkasse verglichen.<br />
Das Vermögen wird in der Rechnung mitberücksichtigt, aber nur zum<br />
Teil: Der Vermögensteil, der über dem Freibetrag (25 000 Franken<br />
für Alleinstehende, 40 000 Franken für Ehepaare) liegt, wird zu einem<br />
Fünfzehntel als Vermögensverzehr dem Einkommen dazugeschlagen.<br />
Beispielrechnung: alleinstehende Person, wohnhaft im Kanton Thurgau,<br />
mit 100 000 Franken Vermögen<br />
Ausgaben 1 Einkünfte<br />
IV-Rente<br />
(Durchschnittseinkommen 38 454) 19 812<br />
Pensionskassenrente 9149<br />
Vermögensertrag 2% 2000<br />
Vermögensverzehr ( 1/15 von 75 0002 ) 5000<br />
Total Einkünfte 35 961<br />
Anrechenbare Ausgaben 3<br />
Bruttomiete maximal 13 200<br />
Lebensbedarf Alleinstehende 18 140<br />
Kosten Krankenkasse 3480<br />
Total Lebensbedarf 34 820<br />
Ergänzungsleistungen 0<br />
1 alle Angaben in Franken<br />
2 Vermögen minus Freibetrag<br />
3 Für die anrechenbaren Ausgaben sind Höchstsätze vorgegeben.<br />
Im oben stehenden Beispiel besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen,<br />
selbst wenn die Miete deutlich höher ist und die 18 140 Franken<br />
für den Lebensbedarf nicht ausreichen sollten. Darüber hinausgehende<br />
Krankheits und Behinderungskosten hingegen werden je nach<br />
Kanton grundsätzlich übernommen, beispielsweise Spital und Arztkosten,<br />
Zahnbehandlungskosten, Kosten für die Betreuung zu Hause,<br />
Transportkosten sowie Erholungskuren.<br />
tenanspruch handelt es sich gemäss Gesetz<br />
nur dann, wenn eine versicherte Person<br />
durch Beeinträchtigung der körperlichen,<br />
geistigen oder psychischen Gesundheit<br />
ihre Erwerbsmöglichkeiten teilweise oder<br />
ganz verliert. Eine Erwerbsunfähigkeit<br />
liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver<br />
Sicht nicht überwindbar ist.<br />
Ungenügend abgesichert sind vor allem Personen,<br />
die über keine Pensionskasse verfügen:<br />
Dazu zählen Nichterwerbstätige<br />
wie Frauen in der Babypause, Selbständige<br />
ohne Pensionskasse oder junge Leute in<br />
Ausbildung. Da sie kein Einkommen bei<br />
einer PK versichert haben, erhalten sie bei<br />
Erwerbsunfähigkeit nur eine IV-Rente, die<br />
sich derzeit auf maximal 2210 Franken im<br />
Monat beläuft.<br />
Besonders junge Menschen werden deutlich<br />
weniger als die Maximalrente erhalten,<br />
weil sie wenig verdient und noch nicht<br />
lange in die IV einbezahlt haben. Wer in<br />
jungen Jahren dauernd erwerbsunfähig<br />
wird, läuft also Gefahr, ein ganzes Erwerbsleben<br />
lang nur eine «Mikrorente» zu<br />
erhalten – viel zu wenig zum Leben. In<br />
dieser Situation bleibt nichts anderes übrig,<br />
als Ergänzungsleistungen zu beantragen,<br />
um die Lücke zum minimalen Existenzbedarf<br />
zu decken (siehe «Ergänzungsleistungen:<br />
Der Zustupf, wenns nicht<br />
reicht»). Gegen dieses Risiko können <strong>Sie</strong><br />
sich bei einer Versicherung absichern, indem<br />
<strong>Sie</strong> privat einen Vertrag über eine sogenannte<br />
freiwillige Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
abschliessen.<br />
Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen<br />
sind und weniger als 80 000<br />
Franken verdienen, sind in der Regel nicht<br />
schlecht gegen <strong>das</strong> Risiko Erwerbsunfähigkeit<br />
abgesichert. Die Angabe, wie viel<br />
an Rente zur Verfügung steht, findet sich<br />
auf dem Anfang Jahr verschickten PK-<br />
Ausweis unter dem Stichwort «Leistungen<br />
bei Invalidität». Aufgepasst: Wenn 100<br />
Prozent des Verdienstes bereits durch<br />
Renteneinkommen abgedeckt sind, ist es<br />
wenig sinnvoll, sich zusätzlich noch mit
QUELLE: WWW.UNFALLSTATISTIK.cH<br />
Unfall und Krankheit: Auf diesen obligatorischen Schutz können Angestellte zählen<br />
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden,<br />
die einer unselbständigen<br />
Erwerbstätigkeit nachgehen, sind<br />
obligatorisch gegen Berufsunfälle und<br />
krankheiten versichert – auch Teilzeitarbeitende<br />
mit Kleinstpensen.<br />
Neben Pflegeleistungen und Kostenvergütungen<br />
für Arzt und Spitalrechnungen<br />
entrichtet die Unfallversicherung<br />
auch Taggelder und Renten.<br />
Massgebend für die Berechnung der<br />
Höhe dieser Geldleistungen ist der versicherte<br />
Verdienst: Dieser entspricht<br />
dem AHVLohn inklusive Zulagen wie<br />
Kinderzulagen, Gratifikationen oder<br />
13. Monatslohn.<br />
Der versicherte Verdienst ist nach oben<br />
begrenzt; seit dem 1. Januar 2008 auf<br />
126 000 Franken. Während die Sachleistungen<br />
(Heilbehandlung, Kostenvergütungen)<br />
für alle gleich sind, hängen<br />
die Geldleistungen vom versicherten<br />
Lohn ab. Versicherte und ihre Angehörigen<br />
haben nach einem Unfall Anspruch<br />
auf folgende Geldleistungen:<br />
Taggelder<br />
Verunfallte erhalten ab dem dritten Tag<br />
nach einem Unfall ein Taggeld. Bei einer<br />
vollen Arbeitsunfähigkeit beträgt <strong>das</strong><br />
Taggeld 80 Prozent des versicherten<br />
Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit<br />
entsprechend weniger. Das<br />
Taggeld wird für jeden Kalendertag aus<br />
privaten Lebensversicherungen abzusichern.<br />
Anders ist die Situation allerdings<br />
für jene, die während einer bestimmten<br />
Phase wenig verdienen, beispielsweise weil<br />
sie eine Ausbildung machen oder familiäre<br />
Betreuungsaufgaben übernehmen. Weil<br />
Ihre <strong>Vorsorge</strong>situation in diesem Fall ungenügend<br />
ist, sollten <strong>Sie</strong> sich privat gegen <strong>das</strong><br />
Risiko absichern, in dieser Lebensspanne<br />
gerichtet. Der Taggeldanspruch erlischt<br />
mit Eintritt der vollen Arbeitsfähigkeit,<br />
mit Beginn einer Invalidenrente oder mit<br />
dem Tod des Verunfallten.<br />
Invalidenrenten<br />
Sind die Folgen eines Unfalls so gravierend,<br />
<strong>das</strong>s aus der vorübergehenden<br />
Arbeitsunfähigkeit eine bleibende<br />
Erwerbsunfähigkeit wird, richtet die<br />
Unfallversicherung eine Invalidenrente<br />
aus. Eine Vollrente beträgt 80 Prozent<br />
des versicherten Verdienstes.<br />
Für die Ermittlung des Invaliditätsgrads<br />
wird ein Vergleich angestellt: Wie viel<br />
Einkommen könnte die versicherte Person<br />
ohne Invalidität erzielen? Wie viel<br />
Einkommen ist nach der unfallbedingten<br />
Beeinträchtigung noch möglich? Die Differenz<br />
bestimmt den Grad der Erwerbsunfähigkeit.<br />
Wer noch zu 60 Prozent<br />
erwerbsfähig ist, erhält als Rente 40<br />
von 80 Prozent des früheren Lohns.<br />
Hinterbliebenenrenten<br />
Stirbt die versicherte Person an den<br />
Folgen eines Unfalls, erhalten auch<br />
die Hinterbliebenen eine Rente: Witwe<br />
oder Witwer erhalten 40 Prozent des versicherten<br />
Verdienstes, Halbwaisen 15,<br />
Vollwaisen 25 Prozent. Zusammen dürfen<br />
die Hinterbliebenenrenten aber nicht<br />
mehr als 70 Prozent des versicherten<br />
Verdienstes ausmachen.<br />
erwerbsunfähig zu werden. Auch wer<br />
100 000 Franken oder mehr verdient, ist<br />
bei einer Erwerbsunfähigkeit schlecht abgesichert.<br />
Da <strong>das</strong> bei der PK versicherbare<br />
Einkommen nach oben begrenzt ist (auf<br />
56 355 Franken – den sogenannt maximal<br />
koordinierten Lohn), deckt <strong>das</strong> gesamte<br />
Renteneinkommen bei einer Erwerbsunfähigkeit<br />
den bisherigen Verdienst nur<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 19<br />
Hilflosen- und Integritätsentschädigung<br />
Wer wegen seiner Invalidität ständig auf<br />
die Hilfe Dritter angewiesen ist, hat eine<br />
Hilflosenentschädigung zugut.<br />
Die Höhe richtet sich nach dem Grad<br />
der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer).<br />
Erleidet der Versicherte durch den<br />
Unfall eine dauernde Schädigung der<br />
körperlichen oder geistigen Integrität,<br />
hat er Anspruch auf eine sogenannte<br />
Integritätsentschädigung in Form eines<br />
einmaligen Barbetrags.<br />
Die häufigsten Unfallursachen: Weitaus<br />
häufiger als Berufsunfälle sind Unfälle<br />
in der Freizeit: Im Jahr 2007 standen<br />
263 000 neu registrierten Berufsunfällen<br />
458 000 Nichtberufsunfälle gegenüber.<br />
Freizeitunfälle sind nicht nur häufiger,<br />
sondern für die Unfallversicherer auch<br />
wesentlich teurer.<br />
Das Unfallrisiko ist abhängig von Alter<br />
und Geschlecht. Am meisten gefährdet<br />
sind junge Männer; sie verunfallen deutlich<br />
häufiger als Frauen oder ältere Personen.<br />
Freizeitunfälle ereignen sich am<br />
weitaus häufigsten bei «Sport und Spiel»<br />
(2006: 153 500 Fälle), rund die Hälfte<br />
dieser Sportunfälle sind Wintersport<br />
oder Fussballverletzungen.<br />
Verkehrsunfälle (69 927) machen nur gut<br />
15 Prozent aller Nichtberufsunfälle aus;<br />
Auto (25 117) und Velounfälle (21 970)<br />
schwingen hier obenauf.<br />
ungenügend ab. Auch solche Deckungslücken<br />
sollte man mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
absichern. Um<br />
Ihren Versicherungsbedarf zu ermitteln,<br />
sollten <strong>Sie</strong> dazu Ihren <strong>Vorsorge</strong>ausweis<br />
und Ihr PK-Reglement beachten. Einige<br />
Arbeitgeber sehen sogenannte überobligatorische<br />
Leistungen vor, die über <strong>das</strong> gesetzliche<br />
PK-Minimum hinausgehen. w
20 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
teilzeiter müssen selber vorsorgen<br />
Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Bei Invalidität<br />
und im Alter sind sie schlecht abgesichert. Deshalb müssen sie selbst<br />
vorkehren und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge schliessen.<br />
Erste Säule: AhV/iV<br />
Angestellte mit kleinen Pensen und entsprechend<br />
tiefem Lohn erhalten eine<br />
deutlich tiefere Rente bei Erwerbsunfähigkeit<br />
infolge Krankheit wie auch im<br />
Alter. Denn für eine volle Monatsrente<br />
von derzeit 2210 Franken ist ein durchschnittlicher<br />
Jahresverdienst von 79 560<br />
Franken nötig. Die wenigsten Teilzeiter<br />
erreichen diese Summe. Wer 40 000<br />
Franken verdient, erhält nur noch 1680<br />
Franken pro Monat bei voller Invalidität.<br />
Unter 13 260 Franken Jahresverdienst<br />
beträgt die monatliche Minimalrente gar<br />
nur die Hälfte des Maximalbetrags: 1105<br />
Franken. Besonders Teilzeitarbeitende,<br />
die keine Pensionskasse haben, müssen<br />
sich also selbst um die Absicherung ihres<br />
Erwerbseinkommens kümmern.<br />
Risiko tod: Auch bei einem Todesfall muss<br />
die Familie mit deutlich weniger Geld auskommen,<br />
wenn keine private Absicherung<br />
vorhanden ist. Aus der ersten Säule zahlt<br />
die AHV eine Witwen- oder Witwerrente.<br />
<strong>Sie</strong> beträgt 80 Prozent der maximalen<br />
AHV-Altersrente – derzeit 21 216 Franken<br />
pro Jahr. Für die Kinder ist eine Halbwaisenrente<br />
vorgesehen: <strong>Sie</strong> beträgt 10 608<br />
Franken pro Kind. Hinzu kommen die<br />
Witwen- und Waisenrenten der PK; ihre<br />
Höhe lässt sich aus dem <strong>Vorsorge</strong>ausweis<br />
der PK oder dem PK-Reglement ablesen.<br />
Addiert, ergeben AHV- und PK-Renten<br />
<strong>das</strong>, was im Todesfall dem überlebenden<br />
Ehegatten zur Verfügung steht.<br />
Reichen die vorgesehenen Renten nicht<br />
aus, können <strong>Sie</strong> zugunsten Ihres Ehegatten<br />
Zweite Säule: Pensionskasse (PK)<br />
Auch bezüglich Pensionskasse sieht die<br />
Lage für die meisten Teilzeiter alles<br />
andere als rosig aus: Wenn sie weniger<br />
als 19 890 Franken verdienen, stehen sie<br />
meist ohne Pensionskasse da. Denn nur<br />
bei höheren Jahreseinkommen ist der<br />
Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeiter in die<br />
Pensionskasse aufzunehmen. Auch Teilzeiter<br />
mit höheren Löhnen, die obligatorisch<br />
einer Pensionskasse angeschlossen<br />
sind, sind meist schlecht versichert.<br />
Schuld ist der Koordinationsabzug.<br />
Dieser Betrag, zurzeit 23 205 Franken,<br />
wird vom Jahreseinkommen abgezogen,<br />
um den versicherten Verdienst zu ermitteln.<br />
Wer 45 000 Franken verdient,<br />
hat nur ein Einkommen von 21 795<br />
Franken bei der PK versichert. Bei sehr<br />
oder Ihrer Konkubinatspartnerin eine<br />
Todesfallversicherung abschliessen. Hier<br />
gibt es zwei Möglichkeiten: eine traditionelle<br />
beziehungsweise fondsgebundene<br />
Rentenversicherung für eine monatliche<br />
Rentenauszahlung oder eine Risikoversicherung<br />
für die Ausschüttung eines Todesfallkapitals.<br />
Bei der zweiten Variante erhält<br />
die im Versicherungsvertrag begünstigte<br />
Person während der Versicherungsdauer<br />
im Todesfall eine im Voraus festgelegte<br />
Kapitalzahlung.<br />
Für beide Fälle gilt: Der Absicherungsbedarf<br />
ist <strong>das</strong> eine, die Kehrseite der<br />
Medaille aber sind die für diesen Versicherungsschutz<br />
zu zahlenden Prämien. Gehen<br />
<strong>Sie</strong> deshalb nur Versicherungsverträge<br />
ein, für die <strong>Sie</strong> sich die entsprechenden<br />
tiefen Jahreseinkommen beträgt der<br />
minimal versicherte Verdienst sogar<br />
nur 3315 Franken im Jahr.<br />
Die Arbeitgeber können in ihren PK-<br />
Reglementen bessere Lösungen für Teilzeiter<br />
vorsehen. Etwa indem sie den<br />
Koordinationsabzug im Verhältnis zum<br />
Pensum reduzieren oder ganz auf einen<br />
Abzug verzichten. Wer Teilzeit arbeitet,<br />
sollte einen kritischen Blick in <strong>das</strong> PK-<br />
Reglement des Arbeitgebers werfen.<br />
Dritte Säule: freiwillige Selbstvorsorge<br />
Selbst wenn die Pensionskasse vorteilhafte<br />
Regelungen bei Teilzeit vorsieht,<br />
reichen die Renten aus den ersten beiden<br />
Säulen kaum zum Leben. Es empfiehlt<br />
sich daher, die <strong>Vorsorge</strong>situation von<br />
einem Berater überprüfen zu lassen. Und<br />
die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge<br />
im Rahmen der dritten Säule<br />
zu schliessen: mittels Einzahlungen fürs<br />
Alter und einer Versicherungslösung<br />
fürs Risiko Invalidität. Wer Familie hat,<br />
sollte zudem Partner und Kinder für den<br />
eigenen Todesfall absichern.<br />
Prämienzahlungen voraussichtlich auch<br />
dauerhaft werden leisten können. n<br />
Weitere infos<br />
Buchtipps<br />
w Irmtraud Bräunlich Keller: «Arbeitsrecht.<br />
Vom Vertrag bis zur Kündigung»;<br />
<strong>Beobachter</strong>Buchverlag,<br />
9., aktualisierte Auflage, 2006,<br />
272 Seiten, 34 Franken<br />
w Irmtraud Bräunlich Keller: «Flexibel<br />
arbeiten: Temporär, Teilzeit, Freelance.<br />
Was <strong>Sie</strong> über Ihre Rechte<br />
wissen müssen»; <strong>Beobachter</strong>Buchverlag,<br />
2007, 144 Seiten, 24 Franken<br />
(für <strong>Beobachter</strong>Mitglieder<br />
20 Franken)
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 21<br />
«Ich bin die mit dem<br />
Drachen. Mit meiner Familie<br />
hab ich es meistens lustig.<br />
Und wenn ich einmal traurig<br />
bin, kuschle ich mich an<br />
Zera, unseren Malteser. <strong>Sie</strong><br />
tröstet mich und bringt mich<br />
schnell wieder zum Lachen.»<br />
Laura, 10
22 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
Dritte Säule<br />
Frühes Sparen lohnt sich<br />
Clever handelt, wer rechtzeitig für die alten Tage zu sparen beginnt. Dank regelmässigen<br />
Zahlungen in die dritte Säule lässt sich ein Finanzpolster für die Zukunft anlegen – und<br />
die Beträge sind erst noch vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Text: Christian Kaiser<br />
Bei Normalverdienern decken AHVund<br />
PK-Renten nach der Pensionierung<br />
im Schnitt nur rund 60 Prozent<br />
des letzten Lohns ab. Wer zuletzt 80 000<br />
Franken im Jahr verdient hat, erhält noch<br />
48 000 Franken Rente – ��r ��r viele zu �enig �enig<br />
��r ein angenehmes, aktives Rentnerleben.<br />
Wer mehr verdient, muss im Alter gar<br />
noch höhere Einkommenseinbussen in<br />
Kau� nehmen, �eil die Renten aus den<br />
ersten beiden Säulen im Sch�eizer <strong>Vorsorge</strong>system<br />
nach oben begrenzt sind. Wer<br />
mehr als 80 000 Franken verdient, be-<br />
Säule 3a: So viel dürfen <strong>Sie</strong> einzahlen<br />
kommt also �eniger als 60 Prozent. Ab<br />
100 000 Franken Jahresverdienst decken<br />
die Renten nicht einmal mehr 40 Prozent<br />
des letzten Verdienstes ab.<br />
Wer seinen Lebensstandard einigermassen<br />
au�rechterhalten �ill, muss deshalb selber<br />
da��r sorgen – sprich: �r�hzeitig mit dem<br />
Sparen ��rs Alter beginnen. Dazu dient die<br />
�rei�illige Selbstvorsorge, die sogenannte<br />
dritte Säule. Besonders gut da��r eignet<br />
sich die Säule 3a, �eil sie den Versicherten<br />
�olgende Steuervorteile bringt:<br />
w Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende, die einer Pensionskasse<br />
angehören, dürfen jährlich 6365 Franken (ab 2009: 6566 Franken) auf<br />
ein Säule-3a-Konto oder in eine Säule-3a-Police einzahlen und in der<br />
Steuererklärung vom Einkommen abziehen.<br />
w Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende, die keiner <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />
angehören, können 20 Prozent ihres AHV-pflichtigen<br />
Erwerbseinkommens einzahlen und abziehen, höchstens aber<br />
31 824 Franken (ab 2009: 32 832 Franken).<br />
Alterssparen: Mit diesen Zinsen können <strong>Sie</strong> rechnen<br />
Je früher man mit dem<br />
3a-Sparen beginnt, desto<br />
besser. Beim Kontosparen<br />
bei einer Bank<br />
macht zehn Jahre längeres<br />
Einzahlen in der Endabrechnung<br />
schnell einmal<br />
über 100 000 Franken<br />
aus. Bei einem Durchschnittszins<br />
von rund<br />
2,5 Prozent hat zum<br />
Beispiel ein heute 25-<br />
Jähriger mit 65 Jahren<br />
446 000 Franken auf der<br />
hohen Kante, beginnt er<br />
erst mit 35 zu sparen,<br />
sind es dagegen nur<br />
knapp 300 000 Franken.<br />
Bank Zins<br />
Lienhardt & Partner 3%<br />
Bank Brienz Oberhasli 3%<br />
Postfinance 2,75%<br />
WIR-Bank 2,75%<br />
Raiffeisen 2,5%<br />
Bank Linth 2,5%<br />
Bank Coop 2,375%<br />
Valiant-Bank 2,375%<br />
UBS 2,25%<br />
Migros-Bank 2,25%<br />
ZKB 2,25%*<br />
Credit Suisse 2,125%<br />
Basler Kantonalbank 2%*<br />
*Die Zinssätze bei den Kantonalbanken bewegen sich<br />
zwischen 2% (Basler Kantonalbank) und 2,5% (Appenzeller,<br />
Freiburger, Obwaldner, Nidwaldner und Thurgauer<br />
Kantonalbank).<br />
w Einzahlungen in die Säule 3a sind vollständig<br />
vom steuerbaren Einkommen abziehbar.<br />
w Zinsen oder Kapitalge�inne au� dem<br />
3a-Vermögen unterliegen nicht der Einkommenssteuer<br />
(im Gegensatz et�a zum<br />
Zins au� dem normalen Sparkonto oder<br />
Erträgen aus herkömmlichen Aktien-<br />
�onds).<br />
w Das gebildete <strong>Vorsorge</strong>vermögen unterliegt<br />
bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer.<br />
Diese steuerlichen Beg�nstigungen hat der<br />
Gesetzgeber bereits 1985 einge��hrt, um<br />
<strong>das</strong> private Alterssparen zu �ördern. Der<br />
�inanzielle Anreiz dabei ist nicht zu unterschätzen:<br />
Die jährliche Ersparnis bei der<br />
Steuerrechnung beträgt schnell einmal<br />
mehr als 1000 Franken.<br />
Dazu ein Beispiel: Ein in der Stadt Z�rich<br />
lebendes verheiratetes Paar mit einem<br />
Kind ver��gt �ber ein steuerbares Einkommen<br />
von 90 000 Franken. Ohne Einzahlung<br />
in die dritte Säule erhält <strong>das</strong> Paar eine<br />
Einkommenssteuerrechnung �ber 11 607<br />
Franken (inklusive re�ormierter Kirchensteuer).<br />
Wenn die Eheleute den Maximalbetrag<br />
von 6365 Franken einzahlen, reduziert<br />
sich ihr steuerbares Einkommen au�<br />
83 635 Franken, der ge�orderte Steuerbetrag<br />
sinkt entsprechend au� 10 158<br />
Franken: Die Steuerersparnis beträgt also<br />
1449 Franken.<br />
In diesem Beispiel beträgt die Steuerersparnis<br />
rund 23 Prozent des einbezahlten<br />
Betrags. Bei höheren Einkommen kann<br />
die Reduktion �egen der Progression bei<br />
der Einkommenssteuer auch einen Drittel<br />
oder mehr ausmachen.<br />
Das Steuersparargument zieht: Au� 3a-Konti<br />
bei Banken liegen bereits 30 Milliarden<br />
Franken. Trotzdem nutzen längst nicht alle<br />
Beru�stätigen <strong>das</strong> steuerprivilegierte Alterssparen<br />
– knapp die Häl�te verzichtet<br />
au� Einzahlungen in die Säule 3a.<br />
Das Gesetz sieht ��r <strong>das</strong> <strong>Vorsorge</strong>sparen in<br />
der Säule 3a z�ei Möglichkeiten vor: <strong>das</strong><br />
3a-<strong>Vorsorge</strong>konto und die 3a-<strong>Vorsorge</strong>-
Säulen-Abc: Gebundene oder freie <strong>Vorsorge</strong> – <strong>das</strong> gilt bei den Säulen 3a und 3b<br />
Mit der dritten Säule – der freiwilligen<br />
<strong>Vorsorge</strong> – lässt sich die Bedarfslücke<br />
im Alter schliessen. Dafür stehen zwei<br />
Möglichkeiten zur Wahl: die gebundene<br />
<strong>Vorsorge</strong> 3a sowie die freie <strong>Vorsorge</strong><br />
3b. Das sind die Unterschiede.<br />
Säule 3a<br />
Vermögensanlagen in der gebundenen<br />
Säule 3a sind grundsätzlich für die<br />
Altersvorsorge reserviert und können,<br />
abgesehen von wenigen Ausnahmen,<br />
frühestens fünf Jahre vor Erreichen<br />
des AHV-Alters bezogen werden. Als<br />
Gegenleistung für diese langfristige<br />
Bindung werden den <strong>Vorsorge</strong>sparern<br />
beim Aufbau wie auch beim Bezug der<br />
<strong>Vorsorge</strong>gelder Rendite- und steuerliche<br />
Vorteile geboten. Ausnahmsweise<br />
kann <strong>das</strong> Geld in folgenden Fällen<br />
früher bezogen werden:<br />
w beim Wechsel vom Angestelltenverhältnis<br />
in die Selbständigkeit<br />
w beim definitiven Verlassen der<br />
Schweiz (mit Einschränkungen für<br />
EU-Länder und <strong>das</strong> Fürstentum<br />
Liechtenstein)<br />
w zur Finanzierung von selbstgenutztem<br />
Wohneigentum und<br />
zur Abzahlung von Hypotheken<br />
police. Banken und Versicherungsgesellscha�ten<br />
halten dazu verschiedene Produkte<br />
bereit:<br />
Bankenlösungen<br />
w Konventionelle 3a-<strong>Vorsorge</strong>konten mit<br />
einem Zinssatz, der et�as �ber den Ansätzen<br />
der Sparkonten liegt.<br />
w Fondsver�altete 3a-<strong>Vorsorge</strong>konten mit<br />
unterschiedlichem Aktienanteil, laut Gesetz<br />
maximal 50 Prozent. Die Rendite<br />
hängt von der Rendite der Fonds ab.<br />
Versicherungslösungen<br />
w Konventionelle 3a-<strong>Vorsorge</strong>policen mit<br />
Risikoschutz bei Invalidität und Tod mit<br />
�estem Zinssatz und nicht garantierten<br />
Überschussanteilen. Der Versicherte �ird<br />
bei Er�erbsun�ähigkeit von der Prämienzahlung<br />
be�reit (�alls vereinbart).<br />
w Fondsver�altete 3a-<strong>Vorsorge</strong>policen<br />
mit variablem Aktienanteil bis 50 Prozent.<br />
Zum Teil mit garantierter Minimalverzinsung<br />
(am Erlebens�allkapital) und vom<br />
Anlageer�olg abhängiger Zusatzrendite.<br />
w beim Einkauf in eine Pensionskasse<br />
w bei Bezug einer ganzen IV-Rente<br />
Tipps für 3a-Bankkonti<br />
w Führen <strong>Sie</strong> verschiedene 3a-Konti.<br />
So streuen <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> Risiko und<br />
vor allem brechen <strong>Sie</strong> die Steuerprogression<br />
bei der Auszahlung.<br />
w Wenn <strong>Sie</strong> zu Beginn des Jahres<br />
einzahlen, profitieren <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> ganze<br />
Jahr vom steuerfreien Vorzugszins.<br />
w Verteilen <strong>Sie</strong> die Einzahlungen<br />
über <strong>das</strong> Jahr, wenn <strong>Sie</strong> sich für<br />
eine Anlage mit Wertschriftenfonds<br />
entscheiden. So reduzieren <strong>Sie</strong><br />
<strong>das</strong> Risiko, den falschen Einstiegszeitpunkt<br />
erwischt zu haben.<br />
Tipps für 3a-Versicherungspolicen<br />
w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s es sich um<br />
eine Police mit flexiblem Sparteil<br />
handelt. <strong>Sie</strong> verpflichten sich so nur<br />
für die Risikoprämie oder allenfalls<br />
für die Risikoprämie und einen<br />
Anteil an der Sparprämie.<br />
w Vergleichen <strong>Sie</strong> mehrere Offerten.<br />
w Wählen <strong>Sie</strong> Produkte mit fixen<br />
Prämien, dann kann der Versicherer<br />
die Prämie während der<br />
Vertragsdauer nicht erhöhen.<br />
Bei der Bankenlösung gibt es keine �esten<br />
Verp�lichtungen punkto Einzahlung, <strong>das</strong><br />
macht sie �lexibler, et�a bei Geldengpässen.<br />
Die Rendite ist bei gleichen Einzahlungen<br />
höher als bei Versicherungslösungen,<br />
da keine Risiko- und Ver�altungskosten<br />
abgezogen �erden. Da��r besteht<br />
im Invaliditäts- und Todes�all kein Versicherungsschutz.<br />
Wer sich dagegen ��r eine<br />
3a-Police entscheidet, muss die Prämien<br />
�ährend der Vertragsdauer in der vereinbarten<br />
Höhe zahlen – zumindest �as den<br />
Risikoanteil angeht. Die Sparprämie lässt<br />
sich bei einigen Produkten an die �inanzielle<br />
Situation anpassen.<br />
Die zentralen Fragen, die man sich vor<br />
dem Entscheid ��r ein 3a-Versicherungsprodukt<br />
stellen sollte, lauten: Brauche ich<br />
einen Versicherungsschutz? Und �enn ja,<br />
�elchen? Erhalte ich bei dieser Police auch<br />
den richtigen Schutz? Beachten <strong>Sie</strong>: Eine<br />
vorzeitige Au�lösung oder Prämien�reistellung,<br />
�eil die Prämie nicht mehr bezahlt<br />
�erden kann, ist mit Verlusten verbunden.<br />
Versicherungen �erben zudem damit, <strong>das</strong>s<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 23<br />
w Konventionelle 3a-<strong>Vorsorge</strong>policen<br />
mit festem Zinssatz bergen weniger<br />
Risiken als fondsverwaltete.<br />
Säule 3b<br />
Die freie <strong>Vorsorge</strong> 3b umfasst alle Vermögenswerte,<br />
die nicht der Säule 3a<br />
zugeordnet werden. Dazu gehören<br />
unter anderem Lebensversicherungen,<br />
Anlagefonds, Konten, Wertschriften,<br />
Wohneigentum und Wertsammlungen.<br />
Bei Lebensversicherungen der Säule<br />
3b werden wie bei Säule-3a-Policen<br />
Sparen und Risikoschutz kombiniert.<br />
Die geleisteten Prämienzahlungen in<br />
die Säule 3b können nur im Rahmen<br />
der kantonalen Steuerpauschale für<br />
Versicherungsprämien und Zinsen<br />
von Sparkapitalien vom steuerbaren<br />
Einkommen abgezogen werden.<br />
Diese Abzugsmöglichkeit ist jedoch<br />
in vielen Kantonen durch den Abzug<br />
der Krankenkassenprämien bereits<br />
ausgeschöpft. Klassische und fondsgebundene<br />
Lebensversicherungen<br />
der Säule 3b sind während der Laufzeit<br />
als Vermögen zu versteuern, und zwar<br />
zum Rückkaufswert. Im Erlebensfall<br />
ist die Auszahlung unter gewissen<br />
Voraussetzungen steuerfrei.<br />
sie �ber den vereinbarten Zins hinaus<br />
Überschussanteile auszahlen – ��r diese<br />
gibt es jedoch keine Garantie.<br />
Wer ein <strong>Vorsorge</strong>sparkonto bei einer Bank<br />
erö��net, erhält einen Vorzugszins (der sich<br />
jedoch ändern kann). Dieser ist ein �ichtiges<br />
Kriterium, denn er hat einen �esentlichen<br />
Ein�luss darau�, �ie viel Geld bei<br />
der Pensionierung zur Ver��gung steht.<br />
Derzeit betragen die Zinsen au� 3a-Konti<br />
z�ischen z�ei und drei Prozent (siehe<br />
«Alterssparen»). Die Zinsen sind nach<br />
einer langen Durststrecke �ieder am<br />
Steigen; Post�inance et�a hat den Satz<br />
au� An�ang Oktober von 2,25 au� 2,75<br />
Prozent erhöht.<br />
Wie viel schon ein halbes Prozent mehr<br />
bringen kann, zeigt die Beispielrechnung<br />
��r eine 30-jährige Frau, die jetzt mit 3a-<br />
<strong>Vorsorge</strong>sparen beginnt: Zahlt sie �ährend<br />
30 Jahren den derzeitigen Maximalbetrag<br />
ein, hat sie bei einem Zinssatz von<br />
2,75 Prozent 305 309 Franken au� dem<br />
Konto, �enn sie 60 ist. Bei 2,25 Prozent<br />
sind es 20 184 Franken �eniger. n
24 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
patchworkfamilien<br />
Das Gesetz hinkt hinterher<br />
Verheiratet, geschieden, neue Familie gegründet: Patchworkfamilien werden immer<br />
häufiger. Nur: Das Gesetz ist noch nicht auf die neuen Familienformen ausgerichtet.<br />
Aus diesem Grund sollten sich Lebenspartner gegenseitig absichern. Text: Urs Haldimann<br />
monika ist 35 Jahre alt und geschieden.<br />
Seit drei Jahren lebt sie mit ihren<br />
beiden Buben wieder mit einem<br />
Mann zusammen. Eine zweite Heirat hat<br />
sie bisher ausgeschlossen. Doch nun wägt<br />
sie alle Vor- und Nachteile nüchtern ab,<br />
denn sie ist im fünften Monat schwanger.<br />
Monikas jetziger Lebenspartner Carlo<br />
freut sich auf die Vaterschaft. Auch er hat<br />
eine Ehe hinter sich. Seine Exfrau lebt mit<br />
der gemeinsamen Tochter schon lange im<br />
Ausland. Die Beziehungen sind weitgehend<br />
eingeschlafen – abgesehen von seinen monatlichen<br />
Alimentenzahlungen.<br />
Carlo wünscht sich nun eine langfristige<br />
und vertrauensvolle Beziehung mit Monika.<br />
Zur rechtlichen Form des Zusammenlebens<br />
meint er: «Heirat oder Konkubinat<br />
– <strong>das</strong> hat keinen Einfluss auf <strong>das</strong> Gelingen<br />
unserer Beziehung. Auf die finanziellen<br />
Rahmenbedingungen hingegen schon.»<br />
Denn eine Heirat wirkt sich finanziell vorerst<br />
einmal negativ aus: Monika erhält<br />
nebst den Unterhaltsbeiträgen von ihrem<br />
ersten Ehemann noch während vier Jahren<br />
Ehegattenalimente von 700 Franken im<br />
Monat. Diese entfallen, wenn sie sich wieder<br />
verheiratet. Dazu kommen steuerliche<br />
Nachteile: Nach der Heirat werden die<br />
beiden bisherigen Einkommen zusammengezählt<br />
und mit einem höheren Steuersatz<br />
belastet. Allerdings kann der Exmann auch<br />
auf Aufhebung der Ehegattenalimente klagen,<br />
da Monikas neue Partnerschaft stabil<br />
und ein Kind unterwegs ist. In diesem Fall<br />
muss sich die finanzielle Situation für Monika<br />
und Carlo mit der Heirat also nicht<br />
unbedingt verschlechtern.<br />
Bessergestellt ist Monika nach einer Heirat,<br />
wenn ihr Mann vor ihr stirbt: Dann<br />
erhält sie sowohl von der AHV als auch<br />
konkubinat: So geht der lebenspartner nicht leer aus<br />
Konkubinatspartner sind im schweizerischen Erbrecht nicht vorgesehen.<br />
Dies gilt auch, wenn sie jahrelang in einer eheähnlichen Gemeinschaft<br />
zusammengelebt und sogar gemeinsame Kinder grossgezogen haben.<br />
Ohne spezielle Vorkehrungen gehen sie beim Tod des Partners oder der<br />
Partnerin leer aus. Es gibt aber diverse Möglichkeiten, dies zu ändern:<br />
w <strong>Sie</strong> können Ihren Partner oder Ihre Partnerin bei der Pensionskasse,<br />
bei Guthaben in der dritten Säule und bei Lebensversicherungen als<br />
Begünstigten oder Begünstigte einsetzen.<br />
w Mit einem Testament können <strong>Sie</strong> die Ansprüche von gesetzlichen<br />
Erben – zum Beispiel Kindern aus einer früheren Ehe – auf den<br />
Pflichtteil reduzieren und den frei verfügbaren Teil Ihrer Partnerin<br />
oder Ihrem Partner zueignen. Die begünstigten Konkubinatspartner<br />
zahlen in den meisten Kantonen beträchtliche Erbschaftssteuern.<br />
w Ohne grosse Einschränkungen können <strong>Sie</strong> in einem Erbvertrag festlegen,<br />
wer nach Ihrem Tod was bekommen soll. <strong>Sie</strong> können zum Beispiel<br />
die Lebenspartnerin als Vorerbin der gesamten Hinterlassenschaft<br />
einsetzen und die Kinder aus der früheren Ehe als Nacherben.<br />
Voraussetzung: Ihre Kinder müssen volljährig und einverstanden sein<br />
und den Vertrag unterschreiben.<br />
Erbverträge werden in den meisten Kantonen von Notaren verfasst<br />
und öffentlich beurkundet. Bei späteren Abänderungen müssen alle<br />
Vertragsparteien einverstanden sein.<br />
von Carlos Pensionskasse eine Witwenrente.<br />
Viele Pensionskassen haben ihre Reglemente<br />
in den letzten Jahren immerhin<br />
so geändert, <strong>das</strong>s sie auch nicht verheirateten<br />
Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern<br />
eine Rente zahlen. Das Konkubinatsverhältnis<br />
muss bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllen und der <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />
oft noch zu Lebzeiten des Versicherten angemeldet<br />
worden sein. Details dazu stehen<br />
in den Pensionskassenreglementen. Die<br />
leiblichen Kinder von Carlo aus beiden<br />
Ehen haben – falls ihr Vater stirbt – Anspruch<br />
auf Waisenrenten von AHV und<br />
Pensionskasse. Dies gilt nicht für die beiden<br />
Stiefsöhne aus Monikas erster Ehe.<br />
Unabhängig vom Zivilstand würde der Tod<br />
von Carlo oder von Monika den überlebenden<br />
Partner finanziell in Bedrängnis bringen.<br />
Die beiden erwägen deshalb, eine<br />
Todesfallrisikoversicherung auf beide Leben<br />
abzuschliessen und sich gegenseitig als<br />
Begünstigte einzusetzen. Diese Lösung ist<br />
auch für Personen sinnvoll, die nicht in<br />
einer Pensionskasse sind – zum Beispiel für<br />
freischaffende Erwerbstätige. Häufig wird<br />
zusätzlich <strong>das</strong> Erwerbsausfallrisiko im Fall<br />
einer Invalidität abgedeckt. Die Begünstigten<br />
im Todesfall sind – unabhängig vom<br />
Erbrecht – frei wählbar, aber auch genau<br />
zu bezeichnen.<br />
Carlo möchte sich stärker als in seiner<br />
ersten Ehe am Haushalt und an der Kinderbetreuung<br />
beteiligen: «Ich will miterleben,<br />
wie die Kinder heranwachsen», sagt er.<br />
«Beruflich habe ich jetzt über 20 Jahre<br />
gekrampft. Nun kann ich auf 80 Prozent<br />
reduzieren und immer am Mittwoch zu<br />
Hause bleiben.» In einigen Jahren möchte<br />
Monika dafür wieder ins Erwerbsleben<br />
einsteigen. Natürlich verdient Carlo mit<br />
einem reduzierten Pensum weniger, und<br />
auch sein in der Pensionskasse versicherter<br />
Verdienst sinkt. Das bereits angehäufte,<br />
nun zum Teil überflüssige Deckungskapital<br />
wird ihm überwiesen. Carlo kann <strong>das</strong><br />
Kapital bei einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft<br />
zwischenlagern (Frei
zügigkeitskonto oder -police). Es ist zwar<br />
für die Altersvorsorge gesperrt, kann aber<br />
im Fall seines früheren Todes der Konkubinatspartnerin<br />
zugeeignet werden. In<br />
einer schriftlichen Erklärung teilt man der<br />
Bank oder Versicherungsgesellschaft mit,<br />
<strong>das</strong>s im Todesfall die Lebenspartnerin oder<br />
der Lebenspartner <strong>das</strong> Guthaben erhält.<br />
Dies ist möglich, selbst wenn der Verstorbene<br />
einen Ehegatten und Kinder<br />
hinterlässt. Dabei muss eine der folgenden<br />
Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
w Der Lebenspartner wurde vom Verstorbenen<br />
zu Lebzeiten in erheblichem Mass<br />
unterstützt. Das ist zum Beispiel der Fall,<br />
wenn die eine Partei für den Haushalt<br />
zuständig ist und die andere den gemeinsamen<br />
Unterhalt bestreitet.<br />
w Der überlebende Partner muss für den<br />
Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer<br />
Kinder aufkommen.<br />
w Im Todeszeitpunkt bestand die Lebensgemeinschaft<br />
seit mindestens fünf Jahren.<br />
für Guthaben der Säule 3a, der steuerprivilegierten<br />
gebundenen <strong>Vorsorge</strong>, ist die<br />
Verfügungsfreiheit eingeschränkter. Für<br />
Angehörige von Patchworkfamilien gilt es,<br />
hier genau zu unterscheiden:<br />
w Falls <strong>Sie</strong> (noch) verheiratet sind, geht<br />
<strong>das</strong> Geld im Todesfall an den Ehepartner<br />
sowie an die Kinder − selbst wenn <strong>Sie</strong><br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 25<br />
Gleichgeschlechtliche paare: Gleiche rechte wie ehepaare<br />
Seit Anfang 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft beim<br />
Zivilstandsamt anmelden. <strong>Sie</strong> haben im Todesfall des Lebensgefährten oder der<br />
Partnerin gleiche Ansprüche wie Witwer oder Witwen.<br />
w Von der AHV erhalten sie eine Witwer- beziehungsweise Witwenrente, sofern<br />
sie Kinder oder Pflegekinder unter 18 Jahren haben.<br />
w Die Pensionskasse der verstorbenen Person zahlt eine Rente, wenn der<br />
überlebende Partner für den Unterhalt eines Kindes aufkommt oder älter<br />
als 45 Jahre ist. Die eingetragene Partnerschaft muss mindestens fünf Jahre<br />
gedauert haben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, hat die überlebende<br />
Person Anspruch auf eine Abfindung im Umfang von drei Jahresrenten.<br />
w Bezüglich Erbrecht und Erbschaftssteuern werden eingetragene Partnerschaften<br />
wie Ehepaare behandelt.<br />
längst getrennt leben. Der jetzige Konkubinatspartner<br />
geht leer aus.<br />
w Sind <strong>Sie</strong> nicht (mehr) verheiratet,<br />
haben aber Kinder, ist die überlebende<br />
Konkubinatspartnerin zusammen mit<br />
Ihren erbberechtigten Kindern an der<br />
<strong>Vorsorge</strong>summe beteiligt. Wie beim<br />
Freizügigkeitskonto muss wiederum<br />
eine von drei Voraussetzungen erfüllt<br />
sein (Unterstützung beim Lebensunterhalt,<br />
gemeinsames Kind oder fünf Jahre<br />
Lebensgemeinschaft). Die Aufteilung<br />
zwischen Kindern und Partnerin können<br />
<strong>Sie</strong> festlegen.<br />
w Falls <strong>Sie</strong> keine Kinder hinterlassen,<br />
können <strong>Sie</strong> der Konkubinatspartnerin<br />
die Guthaben der dritten Säule vererben,<br />
selbst wenn obige Voraussetzungen<br />
(noch) nicht erfüllt sind. Dafür<br />
braucht es aber eine testamentarische<br />
Verfügung. Teilen <strong>Sie</strong> der Bank oder<br />
Versicherungsgesellschaft schriftlich<br />
mit, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Geld an die Lebenspartnerin<br />
ausbezahlt werden soll.<br />
Carlo und Monika werden nun alle<br />
rechtlichen Fragen genauestens klären,<br />
finanziell wichtige Entscheide treffen<br />
und in eine verbindliche Form bringen.<br />
Denn für beide ist klar: Eine Ehe ohne<br />
Trauschein darf nicht nur aus Luft und<br />
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806
26 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
EINELTERNFAMILIE<br />
Alleinerziehende in der Armutsfalle<br />
Gegen <strong>das</strong> Scheitern einer Partnerschaft gibt es keine Versicherung. Damit auch<br />
Alleinerziehende über die Runden kommen, gilt es, in guten Zeiten vorzusorgen. Denn ihr<br />
Armutsrisiko ist doppelt so gross wie für den Rest der Bevölkerung. Text: Urs Haldimann<br />
Als Sonja und Peter vor dem Zivilstandsbeamten<br />
ihre Ehe schlossen,<br />
wussten sie: Die Chance, die silberne<br />
Hochzeit zu erleben, stehen etwa eins zu<br />
eins. Die ersten zwei Jahre in einem gemeinsamen<br />
Haushalt, mit vielen neuen<br />
Erlebnissen und einem erweiterten Familien-<br />
und Freundeskreis, waren die glücklichsten.<br />
Beide waren berufstätig, und sie<br />
hatten – dank zwei Löhnen – genug Geld<br />
für die moderne Wohnung, <strong>das</strong> Auto,<br />
Ferien und Freizeit.<br />
Mit der Geburt der Tochter änderte sich<br />
viel: Sonja gab ihren Job vorerst einmal<br />
auf. Peter übernahm eine Kaderfunktion.<br />
Er verdiente nun etwas mehr, musste dafür<br />
aber eine aufwendige Weiterbildung mitfinanzieren<br />
und erst noch zahlreiche Überstunden<br />
leisten. «Wenn schon Familie»,<br />
fand <strong>das</strong> junge Paar, «dann richtig.» Zwei<br />
Jahre später krabbelte ein kleiner Junge<br />
durchs Zimmer.<br />
Während sich Sonja durch Wäscheberge<br />
kämpfte, Brei kochte und sich um kindliche<br />
Trotzphasen und die Behandlung von<br />
Hautausschlägen kümmerte, nahm Peters<br />
Stress im Büro ständig zu. <strong>Sie</strong>ben Jahre<br />
später war <strong>das</strong> Paar geschieden, die schicke<br />
Wohnung gekündigt und <strong>das</strong> Auto<br />
verkauft.<br />
Peters Monatslohn von 8000 Franken und<br />
die Kinderzulagen reichen knapp, um zwei<br />
Haushalte mit dem Notwendigen zu versorgen.<br />
Sonja wird deshalb bald wieder<br />
mit einem Teilpensum ins Erwerbsleben<br />
einsteigen. Dank den Grosseltern, die in<br />
der Nähe wohnen und feste Termine für<br />
<strong>das</strong> Kinderhüten übernehmen, entstehen<br />
keine Kosten für die Fremdbetreuung.<br />
Viele getrennte und geschiedene Paare<br />
sind schlechter dran: Zu den persönlichen<br />
Scheidung: So werden Scheidungs- und Kinderalimente berechnet<br />
Wer nach einer Scheidung Kinder<br />
betreut, erhält in der Regel vom andern<br />
Elternteil Unterhaltsbeiträge. Das<br />
Gesetz nennt keine Zahlen über deren<br />
Höhe. <strong>Sie</strong> sollen den Bedürfnissen<br />
des Kindes sowie der Lebensstellung<br />
und finanziellen Leistungsfähigkeit der<br />
Eltern entsprechen. Meistens werden in<br />
einer Tabelle die Lebenskosten für beide<br />
Elternteile erfasst und dem Gesamteinkommen<br />
gegenübergestellt.<br />
Einzelne Gerichte berechnen die Kinderalimente<br />
anteilmässig am Nettoeinkom<br />
www.<br />
men des unterhaltspflichtigen Elternteils.<br />
Dieser muss zum Beispiel für ein<br />
einzelnes Kind 17 Prozent, für zwei<br />
Kinder 27 Prozent und für drei Kinder<br />
insgesamt 37 Prozent zahlen.<br />
Zu den Kinderalimenten kommen die<br />
Scheidungsalimente, falls es einem<br />
Ehegatten nicht zuzumuten ist, «für den<br />
ihm gebührenden Unterhalt unter<br />
Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge»<br />
selber aufzukommen. Das ist<br />
vor allem der Fall, wenn Kinder zu erziehen<br />
sind. Die Betreuung von Kindern<br />
Web-Portal für aktive Menschen<br />
mit Expertenforen zu Gesundheit, Geld/Steuern,<br />
Computer-Technik, . . .<br />
Verletzungen, Enttäuschungen und<br />
Schuldgefühlen kommen vielfach handfeste<br />
finanzielle Probleme: Bereits ein<br />
durchschnittlicher Monatslohn von 5600<br />
Franken reicht kaum für zwei Wohnungsmieten<br />
und teilweise verdoppelte Haushaltsauslagen.<br />
Teilzeitstellen für Alleinerziehende<br />
sind zudem rar, und die Fremdbetreuung<br />
der Kinder ist oft problematisch<br />
und teuer.<br />
Reicht <strong>das</strong> Einkommen nicht für beide Haushalte,<br />
dann stellt <strong>das</strong> Gericht beim Bemessen<br />
der Alimente eine sogenannte Mangellage<br />
fest. In solchen Fällen haben sich<br />
beide Seiten gleiche Abzüge an ihrem Bedarf<br />
gefallen zu lassen. Der zur Zahlung<br />
verpflichteten Seite belässt man mindestens<br />
ihr Existenzminimum. Die unterhaltsberechtigte<br />
Partei erhält demgegenüber<br />
ungenügend hohe Unterhaltszahlungen –<br />
oder schlimmstenfalls gar nichts. Denn<br />
gilt bis etwa zum zehnten Altersjahr als<br />
100prozentiger Beitrag an den Unterhalt<br />
der Familie. Eine Erwerbsarbeit ist<br />
deshalb unzumutbar. Danach gilt eine<br />
Erwerbsaufnahme zu 50 Prozent als<br />
zumutbar, und wenn <strong>das</strong> jüngste Kind 16<br />
Jahre alt ist, gilt eine Ausweitung auf<br />
100 Prozent als zumutbar.<br />
w Detaillierte Informationen und Merkblätter<br />
zu Alimenten und deren Berechnung<br />
auf der InternetBeratungsplattform<br />
www.beobachter.ch/helponline<br />
(Rubriken «Familie», «Scheidung»)
mehr als ein Fünftel der Unterhaltspflichtigen<br />
zahlt die vom Gericht festgelegten<br />
Kinderalimente nicht regelmässig, nicht<br />
rechtzeitig oder gar nicht.<br />
Auf Antrag der Alleinerziehenden springen<br />
in diesem Fall die vom Kanton bestimmten<br />
Amtsstellen in die Lücke. <strong>Sie</strong><br />
geben einen Vorschuss auf die Kinderalimente<br />
und besorgen <strong>das</strong> Inkasso bei<br />
den säumigen Unterhaltspflichtigen. Das<br />
Prozedere ist kantonal geregelt.<br />
Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist<br />
im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt<br />
mehr als doppelt so gross. Fachleute<br />
schätzen, <strong>das</strong>s in der Schweiz über<br />
100 000 Menschen in Einelternfamilien<br />
von Armut betroffen sind. Hoch ist der<br />
Anteil von Müttern, die trotz Erwerbstätigkeit<br />
nicht genügend verdienen, um<br />
ihre Kleinstfamilie zu unterhalten: Rund<br />
ein Drittel der erwerbstätigen Alleinerziehenden<br />
zählt zu den Working Poor<br />
(siehe auch «Einelternfamilien: Frauen<br />
sind meist die Leidtragenden»).<br />
Wenn Alimente und Erwerbseinkommen<br />
für den Lebensunterhalt nicht reichen,<br />
bleibt vielen Betroffenen nur noch der<br />
Gang zum Sozialamt. Obwohl der Anspruch<br />
auf Sozialhilfe gesetzlich geregelt<br />
ist, scheuen sich viele Bezugsberechtigte<br />
vor diesem Schritt – nicht zuletzt wegen<br />
der politischen Kampagnen gegen «Sozialschmarotzer».<br />
Dabei soll Sozialhilfe eine bescheidene,<br />
staatlich gesicherte Existenz ermöglichen.<br />
<strong>Sie</strong> umfasst die Wohnkosten, die medizinische<br />
Grundversorgung und den Grundbedarf<br />
für den Lebensunterhalt. Dazu<br />
kommen situationsbedingte Leistungen,<br />
zum Beispiel für den Musikunterricht<br />
eines Kindes oder die berufliche Weiterbildung.<br />
Leistungen der Sozialhilfe sind rückzahlbar,<br />
wenn die unterstützte Person in «wirtschaftlich<br />
günstige Verhältnisse» gelangt.<br />
In der Praxis ist dies zum Beispiel der Fall,<br />
wenn jemand ein grösseres Vermögen<br />
erbt. Hat eine Sozialhilfeempfängerin<br />
QUELLE: «ALLEINERZIEHENDE ZWIScHEN KINDERKRIPPE, ARBEITSPLATZ<br />
UND SoZIALAMT»; cARITAS, 2007<br />
wohlhabende Eltern, wird abgeklärt, ob<br />
diese ihrer Tochter im Rahmen der gesetzlichen<br />
Verwandtenunterstützungspflicht<br />
finanziell beistehen können.<br />
Die finanziell prekären Verhältnisse vieler<br />
Alleinerziehender wirken sich auch negativ<br />
auf die Altersvorsorge aus. Wer jahrelang<br />
am Existenzminimum lebt, zahlt wenig<br />
AHV-Prämien und ist vielleicht über<br />
längere Zeit gar nicht in einer Pensionskasse.<br />
Auch fehlen die Mittel, um Sparbeiträge<br />
in die steuerprivilegierte dritte Säule<br />
einzuzahlen. Selbst bei einer vollen Be-<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 27<br />
Eltern: Wie Familie und Beruf unter einen Hut bringen?<br />
w Reden <strong>Sie</strong> – schon bevor <strong>Sie</strong> heiraten und Kinder haben – über die<br />
erwünschte Rollenaufteilung und über Ihre individuellen Ziele in<br />
Beruf und Lebensgestaltung.<br />
w Wählen <strong>Sie</strong> eine Lebensweise, die Mann und Frau (wenn möglich)<br />
gleichwertige Entwicklungschancen bietet – im Beruf und in der<br />
Familie.<br />
w Übernehmen <strong>Sie</strong> als Vater Ihren Anteil an der Verantwortung für die<br />
Erziehung der Kinder und für die Haushaltsarbeiten.<br />
w Steigen <strong>Sie</strong> auch bei einer konventionellen Rollenteilung als Mutter<br />
nie ganz und nicht für längere Zeit aus dem Erwerbsleben aus.<br />
Einelternfamilien: Frauen sind meist die Leidtragenden<br />
w Jede sechste Familie in der Schweiz ist eine Einelternfamilie.<br />
In städtischen Gebieten sind es bereits über 20 Prozent.<br />
w Drei Viertel der Einelternfamilien sind durch Trennung oder Scheidung<br />
entstanden. Ein Sechstel der Alleinerziehenden ist verwitwet.<br />
w Jedes achte Kind wächst bei einem alleinerziehenden Elternteil auf.<br />
w 59 Prozent der Alleinerziehenden haben ein Kind, 32 Prozent zwei<br />
und neun Prozent drei oder mehr Kinder.<br />
w 85 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen, 15 Prozent Männer.<br />
w 86 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind berufstätig; fast<br />
70 Prozent von ihnen mit einem Pensum von über 50 Prozent.<br />
w Nur knapp ein Fünftel der alleinerziehenden Väter arbeitet Teilzeit<br />
oder ist nicht erwerbstätig.<br />
w Einelternfamilien erhalten durchschnittlich 1250 Franken Alimente<br />
im Monat.<br />
w Die Armutsquote von Alleinerziehenden liegt bei 24 Prozent; für die<br />
Gesamtbevölkerung beträgt sie neun Prozent.<br />
rufstätigkeit nach Abschluss der Erziehungsaufgaben<br />
lassen sich die einmal entstandenen<br />
Lücken oft nicht mehr schliessen<br />
– eine Armutsfalle, aus der die Betroffenen<br />
meist nie mehr herauskommen. n<br />
Weitere Infos<br />
w Buchtipp<br />
Ruth Eigenmann: «Allein erziehen –<br />
so schaff ichs!»; <strong>Beobachter</strong>Buchverlag,<br />
2005, 152 Seiten, 26 Franken (für<br />
<strong>Beobachter</strong>Mitglieder 22 Franken)
28 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
50 PLUS<br />
Höchste Zeit, die Weichen zu stellen<br />
Beruflich nehmen <strong>Sie</strong> vielleicht gerade die letzte Kurve. Soll alles so weitergehen<br />
wie bisher? Möchten <strong>Sie</strong> sich neu orientieren? Oder wollen <strong>Sie</strong> ganz aussteigen – dann<br />
sollten <strong>Sie</strong> rechtzeitig prüfen, ob Ihre Träume finanzierbar sind. Text: Urs Haldimann<br />
Am Anfang steht eine Vision. <strong>Sie</strong><br />
schliessen die Augen und stellen sich<br />
vor: «So wird es in fünf, zehn oder<br />
20 Jahren sein.» Dann werden <strong>Sie</strong> konkreter:<br />
<strong>Sie</strong> denken die wichtigsten Lebensbereiche<br />
durch und schreiben auf, was <strong>Sie</strong><br />
beibehalten und was <strong>Sie</strong> verändern möchten.<br />
Wie erleben <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> Älterwerden im<br />
Erwerbsleben? Was erwarten <strong>Sie</strong> von der<br />
beruflichen Zukunft? Wollen <strong>Sie</strong> sich<br />
nochmals verändern? Oder wollen <strong>Sie</strong> einfach<br />
nur noch <strong>das</strong> Leben geniessen?<br />
Machen <strong>Sie</strong> eine ehrliche Auslegeordnung.<br />
Um die 50 stellen sich viele Berufstätige<br />
die Frage, ob es die kommenden 15 Jahre<br />
in den gewohnten Bahnen weitergehen soll<br />
– oder ob es Zeit für eine neue Herausforderung<br />
ist. Möglicherweise verlagert sich<br />
<strong>das</strong> Gewicht in der Work-Life-Balance<br />
auch eher zugunsten von Familie, Freizeit<br />
und ausserberuflichen Tätigkeiten.<br />
Auf dem Arbeitsmarkt erhalten Menschen<br />
über 50 widersprüchliche Signale. Hochglanzinserate<br />
zeigen attraktive Frühpensionäre<br />
beim Golfen, Tanzen und Wandern.<br />
Gleichzeitig möchten Politiker <strong>das</strong> Rentenalter<br />
auf 67 Jahre erhöhen. Da nun von<br />
Jahr zu Jahr mehr Arbeitnehmer pensioniert<br />
werden und weniger Junge nachkommen,<br />
entwickelt die Wirtschaft Programme,<br />
um dem Trend der Frühpensionierungen<br />
entgegenzuwirken. Bei Beförderungen<br />
müssen die über 50-Jährigen allerdings oft<br />
zusehen, wie jüngere Kollegen, deren Studium<br />
oder Berufsausbildung auf dem neusten<br />
Stand ist, an ihnen vorbeiziehen.<br />
Die Vorurteile gegen die «unflexiblen und<br />
langsamen Alten» sind ebenso verbreitet<br />
wie falsch. Viele Studien belegen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />
Alter an sich kein Grund für Leistungseinbussen<br />
ist. Abnehmende Körperkraft<br />
ist in der heutigen Arbeitswelt kaum noch<br />
ein Problem, und eine langsamere Arbeitsweise<br />
wird durch Erfahrung und Überblick<br />
wettgemacht.<br />
Ein Problem für Ältere können dagegen<br />
Hektik, Lärm und häufige Störungen sein.<br />
Auch brauchen sie bei anstrengenden Arbeiten<br />
regelmässig kurze Erholungspausen.<br />
Aber Senioren verfügen auch über ausgeprägte<br />
Stärken: <strong>Sie</strong> sind oft loyal, lebens-<br />
und berufserfahren, was sich positiv auf<br />
die Teamfähigkeit auswirkt – Grund genug,<br />
nochmals eine berufliche Herausforderung<br />
anzunehmen und sich neu zu<br />
orientieren.<br />
Thema Frühpensionierung. Vielleicht liebäugeln<br />
<strong>Sie</strong> aber trotzdem mit einem vorzeitigen<br />
Wechsel in den Ruhestand. Dann ist<br />
Rechnen angesagt, denn <strong>das</strong> Pensionierungsalter<br />
ist entscheidend für die <strong>Vorsorge</strong>planung.<br />
Wer vom normalen Rentenalter<br />
64/65 ausgeht, weiss schon lange im<br />
Voraus, wie viel Geld aus Pensionskasse<br />
und AHV zur Verfügung steht. Wenn <strong>Sie</strong><br />
sich frühpensionieren lassen wollen, kostet<br />
<strong>das</strong> in der Regel einen sechsstelligen<br />
Betrag und bedarf einer langfristigen<br />
Planung. Wer im Rentenalter – vielleicht<br />
mit einem Teilzeitpensum – erwerbstätig<br />
bleibt, erhöht den finanziellen Spielraum.<br />
Wenn <strong>Sie</strong> einige Jahre im Voraus wissen,<br />
wann für <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> richtige Pensionierungsalter<br />
beginnt, haben <strong>Sie</strong> verschiedene<br />
Möglichkeiten, den Übergang nach Ihren<br />
Bedürfnissen zu gestalten (siehe «Altersvorsorge:<br />
So schliessen <strong>Sie</strong> finanzielle<br />
Lücken»).<br />
Thema Wohnsituation. Sind die Kinder einmal<br />
ausgeflogen, bietet <strong>das</strong> Einfamilienhaus<br />
mehr als genug Platz. Das kann zum<br />
Problem werden: Macht die Gartenarbeit<br />
keine Freude mehr oder wird <strong>das</strong> Rasenmähen<br />
zur lästigen Pflicht, dann lohnt sich<br />
ein Blick auf den Wohnungsmarkt. In einer<br />
kleineren Wohnung – zum Beispiel in der<br />
Stadt – lebt es sich auf die älteren Tage hin<br />
vielleicht bequemer. Und mit den durch<br />
den Hausverkauf frei gewordenen Geldmitteln<br />
lassen sich vielleicht auch ein paar<br />
langgehegte Wünsche erfüllen.<br />
Thema Geld. Sind <strong>Sie</strong> sich im Klaren über<br />
Ihre Berufs- und Wohnsituation sowie<br />
über allfällige private Veränderungen, ist<br />
es an der Zeit, die finanziellen Verhältnisse<br />
abzuklären. Verschaffen <strong>Sie</strong> sich einen<br />
Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse<br />
heute und zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung.<br />
Dazu gehören:<br />
w Bereits vorhandenes Vermögen in Form<br />
von Wertpapieren, Bankguthaben, Liegenschaften<br />
und Wertgegenständen, die sich<br />
bei Bedarf tatsächlich verkaufen lassen.<br />
w Guthaben aus Pensionskassen, falls <strong>Sie</strong><br />
sich diese als Kapital auszahlen lassen.<br />
w Guthaben von Konten der Säule 3a.<br />
w Lebensversicherungen, die ausbezahlt<br />
werden.<br />
w Erbschaften, mit denen <strong>Sie</strong> rechnen<br />
können.<br />
w Machen <strong>Sie</strong> eine Liste Ihrer Schulden<br />
(Hypotheken, Privatschulden, überfällige<br />
Steuern oder Kleinkredite).<br />
Wichtig dabei ist: Erstellen <strong>Sie</strong> ein realistisches<br />
Budget. Die jährlich oder monatlich<br />
wiederkehrenden Auslagen wie Versicherungsprämien,<br />
Miet- oder Hypothekarzinsen,<br />
Verkehrsabos und Fernsehgebühren<br />
sind rasch erfasst. Doch ist Ihnen bekannt,<br />
wie viel Geld <strong>Sie</strong> für Lebensmittel, Ausflüge<br />
oder Hobbys ausgeben? <strong>Sie</strong> werden<br />
sehen: Einige Ausgabenposten zeigen<br />
grosse Schwankungen. Eine Zahnsanierung<br />
ist nicht jedes Jahr fällig, und auch<br />
Brillenanschaffungen oder Autoreparaturen<br />
belasten Ihr Portemonnaie nur in grösseren<br />
Abständen. Für diese Posten setzen<br />
<strong>Sie</strong> am besten einen langfristigen Durchschnitt<br />
ein.<br />
Über die zu erwartende Rente gibt der<br />
Versicherungsausweis Ihrer Pensionskasse<br />
Auskunft. Wenn <strong>Sie</strong> unsicher sind, ob <strong>Sie</strong><br />
eine volle AHV-Rente erhalten, können <strong>Sie</strong><br />
bei der kantonalen Ausgleichskasse oder<br />
über www.ahv.ch einen Antrag auf eine<br />
Rentenvorausberechnung einreichen. Einmal<br />
innert fünf Jahren erhalten <strong>Sie</strong> diese<br />
aufwendige Berechnung gratis.<br />
Ein Budget für <strong>das</strong> Jahr 2020 ist natürlich<br />
mit einigen Unsicherheiten verbunden.<br />
Niemand weiss, wie sich die langfristigen<br />
Renditen entwickeln, wie hoch die Inflation<br />
sein wird und in welche Richtung sich
Altersvorsorge: So schliessen <strong>Sie</strong> finanzielle Lücken<br />
Wenn Ihnen ein wohlhabender Götti bei<br />
der Geburt ein kleines Aktienpaket im<br />
Wert von 12 300 Franken in die Wiege<br />
gelegt hätte, wäre dieses – mit einer<br />
langfristigen Rendite von sieben Prozent<br />
im Jahr – bis zur Pensionierung<br />
auf ein Vermögen von einer Million<br />
angewachsen. Wer früh anfängt, regelmässig<br />
einen Sparbatzen auf die Seite<br />
zu legen, verfügt dank des Zinseszinseffekts<br />
im Alter über eine gute <strong>Vorsorge</strong>.<br />
Die meisten Berufstätigen können<br />
dies mit Genugtuung feststellen,<br />
wenn sie auf dem jährlich ausgestellten<br />
Versicherungsausweis der Pensionskasse<br />
feststellen, wie <strong>das</strong> Altersguthaben<br />
stetig wächst.<br />
Je früher <strong>Sie</strong> erkennen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />
voraussichtliche Einkommen und Vermögen<br />
anlässlich der Pensionierung<br />
nicht ausreicht, um den erwünschten<br />
Lebensstandard zu finanzieren, desto<br />
leichter können <strong>Sie</strong> Abhilfe schaffen.<br />
<strong>Sie</strong> haben dazu verschiedene<br />
Möglichkeiten:<br />
w Pensionskasse: Können <strong>Sie</strong> sich weiter<br />
in die Pensionskasse einkaufen?<br />
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn<br />
Ihr versichertes Einkommen steigt.<br />
Damit erwerben <strong>Sie</strong> den Anspruch<br />
auf eine höhere Rente. Und die<br />
Mieten und Immobilienpreise bewegen.<br />
Für all diese Fälle sollten <strong>Sie</strong> beim Budgetieren<br />
ein grosszügiges Sicherheitspolster<br />
einplanen.<br />
Nun können <strong>Sie</strong> genauer abschätzen,<br />
welche Träume sich verwirklichen lassen,<br />
ob <strong>Sie</strong> den Gürtel enger schnallen müssen<br />
oder ob <strong>Sie</strong> den kommenden Lebensabschnitt<br />
mit etwas lockererem Geldbeutel<br />
angehen können. Noch haben <strong>Sie</strong> genug<br />
Einkaufssumme können <strong>Sie</strong> erst<br />
noch vom steuerbaren Einkommen<br />
abziehen.<br />
w AHV: Wer längere Zeit im Ausland<br />
gelebt hat oder nicht erwerbstätig<br />
war, dem fehlen möglicherweise<br />
AHVBeitragsjahre. Das wirkt sich<br />
empfindlich aus, nämlich mit einer<br />
Rentenkürzung von rund 2,3 Prozent<br />
pro fehlendes Jahr. Sorgen <strong>Sie</strong><br />
deshalb rechtzeitig vor: Lücken<br />
können nur während fünf Jahren<br />
nach deren Entstehen gestopft<br />
werden. Verheiratete Hausfrauen<br />
sind in der Regel durch ihre<br />
erwerbstätigen Männer versichert.<br />
Arbeitslose zahlen AHVBeiträge –<br />
Ausgesteuerte und Sozialhilfeempfänger<br />
jedoch nicht.<br />
w Säule 3a: Das individuelle Sparen<br />
wird in der Schweiz mit der gebundenen<br />
Altersvorsorge gefördert<br />
(siehe auch «Frühes Sparen lohnt<br />
sich», Seite 22). Arbeitnehmer und<br />
Selbständige, die einer Pensionskasse<br />
angehören, können zurzeit<br />
6365 Franken jährlich auf ein<br />
Säule3aKonto oder in eine Säule<br />
3aPolice einzahlen. Arbeitnehmer<br />
und Selbständigerwerbende, die<br />
keiner <strong>Vorsorge</strong>einrichtung an<br />
Zeit, um die entsprechenden Schritte zu<br />
tun. Statt einer Frühpensionierung verhilft<br />
Ihnen zwischen 62 und 67 vielleicht auch<br />
ein Teilzeitpensum zu neuen Freiheiten<br />
und finanzieller Sicherheit. Und wenn <strong>Sie</strong><br />
in Zukunft auf Kreuzfahrten mit dem<br />
Traumschiff verzichten müssen, drehen<br />
<strong>Sie</strong> es ins Positive: Kaufen <strong>Sie</strong> ein Generalabonnement<br />
der Bahn und erkunden <strong>Sie</strong><br />
die Schweiz im Zug. Mit einem bescheide-<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 29<br />
gehören, können 20 Prozent ihres<br />
AHVpflichtigen Erwerbseinkommens<br />
einzahlen, höchstens aber<br />
31 824 Franken. Die Beiträge sind<br />
vom steuerbaren Einkommen<br />
abziehbar, Erträge müssen nicht<br />
versteuert werden. Frühestens fünf<br />
Jahre vor Erreichen des Rentenalters<br />
können <strong>Sie</strong> die Konten auflösen<br />
und – mit einem besonders<br />
günstigen Steuersatz – gestaffelt<br />
in Ihr frei verfügbares Vermögen<br />
überführen. Dank zwei Konten<br />
können <strong>Sie</strong> die Steuerprogression<br />
brechen. Neben den Banken bieten<br />
auch Versicherungsgesellschaften<br />
Produkte der dritten Säule an. <strong>Sie</strong><br />
kombinieren dabei einen Sparanteil<br />
mit einer Abdeckung der Risiken<br />
Todesfall und Invalidität. Vergleichen<br />
<strong>Sie</strong> mehrere Angebote und<br />
prüfen <strong>Sie</strong> genau, welche Offerte<br />
Ihren langfristigen Bedürfnissen<br />
entspricht.<br />
w Lebensversicherung: Auch mit der<br />
Säule 3b können <strong>Sie</strong> mit einer<br />
Lebensversicherung von Steuerprivilegien<br />
profitieren. Die Erträge<br />
am Ende der Laufzeit sind – falls<br />
die Prämien periodisch bezahlt<br />
wurden – steuerfrei.<br />
neren Lebensstil schonen <strong>Sie</strong> <strong>das</strong> Portemonnaie<br />
– und nicht zuletzt die Umwelt. n<br />
Weitere Infos<br />
w Internet<br />
www.budgetberatung.ch: Budgetformular<br />
unter «OnlineBudget»;<br />
mit Adressen von schweizerischen<br />
Budgetberatungsstellen
30 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
<strong>Beobachter</strong>-Ratgeber<br />
Guntram Rehsche,<br />
Thomas Richle: «Richtig<br />
vorsorgen. Finanziell<br />
gesichert in die Pensionierung»;<br />
<strong>das</strong> Standardwerk<br />
zur soliden Finanz-<br />
und <strong>Vorsorge</strong>planung,<br />
inklusive Gratis-Online-Update mit<br />
allen wichtigen Neuerungen. 2006,<br />
240 Seiten, 36 Franken<br />
Weitere Infos<br />
Budget<br />
w www.budgetberatung.ch:<br />
Infos und Hilfsmittel zum Budgetieren;<br />
massgeschneiderte Budget-<br />
Musterbeispiele für Familien<br />
Berufliche <strong>Vorsorge</strong>/Pensionskasse<br />
w KV-Info-Schrift Nr. 5 «Teilzeitarbeit».<br />
Infos zu Sozialversicherungen,<br />
Lohn, Ferien. Erhältlich<br />
für 18 Franken beim Kaufmännischen<br />
Verband Schweiz,<br />
Telefon 044 283 45 45 oder<br />
www.kv-schweiz.ch<br />
w www.aeis.ch:<br />
Infos für Selbständige, die sich<br />
freiwillig versichern wollen<br />
w www.bvg.ch:<br />
Portal zur beruflichen <strong>Vorsorge</strong><br />
Dossier Familienmonitor<br />
HelpOnline<br />
Doris Huber u.a.:<br />
«Abenteuer Familie.<br />
Rechtsfragen, Finanzen,<br />
Organisation: So gelingt<br />
der Familienstart»; der<br />
Ratgeber zum Thema<br />
Familiengründung; mit<br />
Informationen zur Budgetplanung.<br />
2007, 336 Seiten, 48 Franken (für<br />
<strong>Beobachter</strong>-Mitglieder 42 Franken)<br />
Versicherungen<br />
w www.comparis.ch:<br />
Prämienvergleiche<br />
w www.vzonline.ch:<br />
Prämienvergleiche (Hypotheken,<br />
Krankenkassen, Versicherungen)<br />
w www.ombudsman-kv.ch:<br />
Ombudsstelle der sozialen<br />
Krankenversicherung<br />
w www.versicherungsombudsman.ch:<br />
Ombudsstelle für Privatversicherung<br />
und der Suva<br />
Sparen und anlegen<br />
w www.cash.ch: Fondsguide<br />
w www.swissquote.ch: Wirtschaftsnews,<br />
Ratings, Fondsvergleiche<br />
w www.bankingombudsman.ch:<br />
Mediationsstelle<br />
Wie ist es um die Familien in der Schweiz<br />
bestellt? Was bewegt Familien heute? Der<br />
<strong>Beobachter</strong>-Familienmonitor ist die erste<br />
repräsentative Untersuchung in der Schweiz, die über die Befindlichkeit von<br />
Familien und über die Einstellung der Bevölkerung zu Familien und zu Kindern<br />
informiert.<br />
Seit diesem Frühjahr liegen die ersten Ergebnisse vor, alle zwei Jahre werden<br />
weitere Erhebungen zum Thema Familie in der Schweiz folgen. Die gesamte<br />
Studie können <strong>Sie</strong> herunterladen unter: www.beobachter.ch/familienmonitor<br />
Was heisst es, Eltern zu werden? Was kostet ein Kind? Wie viel Taschengeld<br />
erhält ein Schulkind? Wie kann ich mein Kind gegen Übergriffe schützen?<br />
Antworten auf all diese Fragen rund ums Thema Familie erhalten <strong>Sie</strong> auf<br />
unserer Beratungsplattform www.beobachter.ch/helponline. Ausserdem: Checklisten,<br />
Merkblätter sowie weiterführende Infos und Links.<br />
Gabriela Baumgartner:<br />
«Mit Geld richtig umgehen.<br />
Budget, Sparen, Wege aus<br />
der Schuldenfalle»; 2008,<br />
144 Seiten, 24 Franken<br />
(für <strong>Beobachter</strong>-<br />
Mitglieder 20 Franken)<br />
Erhältlich beim <strong>Beobachter</strong>Buchverlag:<br />
Telefon 043 444 53 07, Fax 043 444 53 09<br />
EMail: buchverlag@beobachter.ch<br />
Internet: www.beobachter.ch/buchshop<br />
Familien/Kinder<br />
w www.kids.ch: Familienausflüge,<br />
Spielplätze, Familienorganisation<br />
w www.kidscorner.ch/einkaufen/<br />
secondhand.html: günstige<br />
Secondhand-Kinderkleider<br />
w Kinderbörsen: Zweimal jährlich<br />
stattfindende Börsen von Frauenvereinen<br />
sind meist billiger als<br />
Ganzjahresbörsen.<br />
w www.musiker-tauschboerse.ch:<br />
Musikinstrumente<br />
w www.familienplattform.ch:<br />
Plattform von Pro Juventute und<br />
Pro Familia; Infos zu Familie und<br />
Beruf, Erziehung, Kinderbetreuung<br />
w www.familienhandbuch.de:<br />
Infoseite des deutschen Staatsinstituts<br />
für Frühpädagogik<br />
Impressum<br />
DER SCHWEIZERISCHE BEOBACHTER<br />
82. Jahrgang; Axel Springer Schweiz AG,<br />
Förrlibuckstrasse 70, Postfach, 8021 Zürich<br />
Telefon Redaktion 043 444 52 52<br />
Leserbriefe: redaktion@beobachter.ch<br />
Telefon Anzeigen 043 444 54 46<br />
Chefredaktion<br />
Balz Hosang (publizistischer Leiter)<br />
Andres Büchi (Chefredaktor), Matthias Pflume<br />
(Stellvertreter), Remo Leupin (Leiter Projekte)<br />
Toni Wirz (Leiter Beratung)<br />
Redaktion, Produktion und Grafik<br />
Leitung: Remo Leupin<br />
Redaktion/Produktion: Tatjana Stocker<br />
Korrektorat: Rolf Prévôt (Leitung), Klaus Beger<br />
Art Director: Andrea Schamaun<br />
Layout: Rudi-Renoir Appoldt, rrenoir.com<br />
Bildredaktion: Marina Roth<br />
Verlag Verlagsleiter: Roland Wahrenberger<br />
Internet Fred Frohofer, Markus Röösli<br />
Auflage 310 173 Exemplare (WEMF-beglaubigt 2008);<br />
940 000 Leserinnen und Leser (MACH Basic 2008-2)
«Ich bin ein Einzelkind, aber<br />
<strong>das</strong> ist nicht schlimm. Ich<br />
habe ja meine Freunde Danilo<br />
und Ramon. Mami und Papi<br />
sind für mich da, wenn ich<br />
krank bin. Familie ist, wenn<br />
man sich um den anderen<br />
sorgt und zusammenhält.»<br />
Samuel, 9<br />
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 31
Auf der sicheren Seite.<br />
Helvetia Erwerbsunfähigkeitsrente.<br />
Finanzielle Hilfe bei einem Einschnitt im Leben.<br />
Ganz einfach. Fragen <strong>Sie</strong> uns.<br />
T 058 280 1000 (24h), www.helvetia.ch