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Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück

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18 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

Ergänzungsleistungen: Der Zustupf, wenns nicht reicht<br />

Ergänzungsleistungen (EL) können beansprucht werden, wenn die IV­<br />

Renten oder die während mindestens sechs Monaten ununterbrochen<br />

bezogenen Taggelder nicht ausreichen und daneben kein weiteres<br />

Einkommen vorhanden ist. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder;<br />

alle Rentenbezüger, die zu wenig haben, um ihren Existenzbedarf<br />

zu decken, haben einen Rechtsanspruch darauf. Die EL decken<br />

den Fehlbetrag zwischen dem Existenzbedarf und dem tatsächlichen<br />

Einkommen. Dafür werden die Einkünfte aus Renten (IV­, PK­Zahlungen)<br />

und Vermögenserträgen mit den Ausgaben für die Miete, den allgemeinen<br />

Lebensbedarf und den Ausgaben für die Krankenkasse verglichen.<br />

Das Vermögen wird in der Rechnung mitberücksichtigt, aber nur zum<br />

Teil: Der Vermögensteil, der über dem Freibetrag (25 000 Franken<br />

für Alleinstehende, 40 000 Franken für Ehepaare) liegt, wird zu einem<br />

Fünfzehntel als Vermögensverzehr dem Einkommen dazugeschlagen.<br />

Beispielrechnung: alleinstehende Person, wohnhaft im Kanton Thurgau,<br />

mit 100 000 Franken Vermögen<br />

Ausgaben 1 Einkünfte<br />

IV-Rente<br />

(Durchschnittseinkommen 38 454) 19 812<br />

Pensionskassenrente 9149<br />

Vermögensertrag 2% 2000<br />

Vermögensverzehr ( 1/15 von 75 0002 ) 5000<br />

Total Einkünfte 35 961<br />

Anrechenbare Ausgaben 3<br />

Bruttomiete maximal 13 200<br />

Lebensbedarf Alleinstehende 18 140<br />

Kosten Krankenkasse 3480<br />

Total Lebensbedarf 34 820<br />

Ergänzungsleistungen 0<br />

1 alle Angaben in Franken<br />

2 Vermögen minus Freibetrag<br />

3 Für die anrechenbaren Ausgaben sind Höchstsätze vorgegeben.<br />

Im oben stehenden Beispiel besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen,<br />

selbst wenn die Miete deutlich höher ist und die 18 140 Franken<br />

für den Lebensbedarf nicht ausreichen sollten. Darüber hinausgehende<br />

Krankheits­ und Behinderungskosten hingegen werden je nach<br />

Kanton grundsätzlich übernommen, beispielsweise Spital­ und Arztkosten,<br />

Zahnbehandlungskosten, Kosten für die Betreuung zu Hause,<br />

Transportkosten sowie Erholungskuren.<br />

tenanspruch handelt es sich gemäss Gesetz<br />

nur dann, wenn eine versicherte Person<br />

durch Beeinträchtigung der körperlichen,<br />

geistigen oder psychischen Gesundheit<br />

ihre Erwerbsmöglichkeiten teilweise oder<br />

ganz verliert. Eine Erwerbsunfähigkeit<br />

liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver<br />

Sicht nicht überwindbar ist.<br />

Ungenügend abgesichert sind vor allem Personen,<br />

die über keine Pensionskasse verfügen:<br />

Dazu zählen Nichterwerbstätige<br />

wie Frauen in der Babypause, Selbständige<br />

ohne Pensionskasse oder junge Leute in<br />

Ausbildung. Da sie kein Einkommen bei<br />

einer PK versichert haben, erhalten sie bei<br />

Erwerbsunfähigkeit nur eine IV-Rente, die<br />

sich derzeit auf maximal 2210 Franken im<br />

Monat beläuft.<br />

Besonders junge Menschen werden deutlich<br />

weniger als die Maximalrente erhalten,<br />

weil sie wenig verdient und noch nicht<br />

lange in die IV einbezahlt haben. Wer in<br />

jungen Jahren dauernd erwerbsunfähig<br />

wird, läuft also Gefahr, ein ganzes Erwerbsleben<br />

lang nur eine «Mikrorente» zu<br />

erhalten – viel zu wenig zum Leben. In<br />

dieser Situation bleibt nichts anderes übrig,<br />

als Ergänzungsleistungen zu beantragen,<br />

um die Lücke zum minimalen Existenzbedarf<br />

zu decken (siehe «Ergänzungsleistungen:<br />

Der Zustupf, wenns nicht<br />

reicht»). Gegen dieses Risiko können <strong>Sie</strong><br />

sich bei einer Versicherung absichern, indem<br />

<strong>Sie</strong> privat einen Vertrag über eine sogenannte<br />

freiwillige Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

abschliessen.<br />

Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen<br />

sind und weniger als 80 000<br />

Franken verdienen, sind in der Regel nicht<br />

schlecht gegen <strong>das</strong> Risiko Erwerbsunfähigkeit<br />

abgesichert. Die Angabe, wie viel<br />

an Rente zur Verfügung steht, findet sich<br />

auf dem Anfang Jahr verschickten PK-<br />

Ausweis unter dem Stichwort «Leistungen<br />

bei Invalidität». Aufgepasst: Wenn 100<br />

Prozent des Verdienstes bereits durch<br />

Renteneinkommen abgedeckt sind, ist es<br />

wenig sinnvoll, sich zusätzlich noch mit

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