Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück
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18 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
Ergänzungsleistungen: Der Zustupf, wenns nicht reicht<br />
Ergänzungsleistungen (EL) können beansprucht werden, wenn die IV<br />
Renten oder die während mindestens sechs Monaten ununterbrochen<br />
bezogenen Taggelder nicht ausreichen und daneben kein weiteres<br />
Einkommen vorhanden ist. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder;<br />
alle Rentenbezüger, die zu wenig haben, um ihren Existenzbedarf<br />
zu decken, haben einen Rechtsanspruch darauf. Die EL decken<br />
den Fehlbetrag zwischen dem Existenzbedarf und dem tatsächlichen<br />
Einkommen. Dafür werden die Einkünfte aus Renten (IV, PKZahlungen)<br />
und Vermögenserträgen mit den Ausgaben für die Miete, den allgemeinen<br />
Lebensbedarf und den Ausgaben für die Krankenkasse verglichen.<br />
Das Vermögen wird in der Rechnung mitberücksichtigt, aber nur zum<br />
Teil: Der Vermögensteil, der über dem Freibetrag (25 000 Franken<br />
für Alleinstehende, 40 000 Franken für Ehepaare) liegt, wird zu einem<br />
Fünfzehntel als Vermögensverzehr dem Einkommen dazugeschlagen.<br />
Beispielrechnung: alleinstehende Person, wohnhaft im Kanton Thurgau,<br />
mit 100 000 Franken Vermögen<br />
Ausgaben 1 Einkünfte<br />
IV-Rente<br />
(Durchschnittseinkommen 38 454) 19 812<br />
Pensionskassenrente 9149<br />
Vermögensertrag 2% 2000<br />
Vermögensverzehr ( 1/15 von 75 0002 ) 5000<br />
Total Einkünfte 35 961<br />
Anrechenbare Ausgaben 3<br />
Bruttomiete maximal 13 200<br />
Lebensbedarf Alleinstehende 18 140<br />
Kosten Krankenkasse 3480<br />
Total Lebensbedarf 34 820<br />
Ergänzungsleistungen 0<br />
1 alle Angaben in Franken<br />
2 Vermögen minus Freibetrag<br />
3 Für die anrechenbaren Ausgaben sind Höchstsätze vorgegeben.<br />
Im oben stehenden Beispiel besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen,<br />
selbst wenn die Miete deutlich höher ist und die 18 140 Franken<br />
für den Lebensbedarf nicht ausreichen sollten. Darüber hinausgehende<br />
Krankheits und Behinderungskosten hingegen werden je nach<br />
Kanton grundsätzlich übernommen, beispielsweise Spital und Arztkosten,<br />
Zahnbehandlungskosten, Kosten für die Betreuung zu Hause,<br />
Transportkosten sowie Erholungskuren.<br />
tenanspruch handelt es sich gemäss Gesetz<br />
nur dann, wenn eine versicherte Person<br />
durch Beeinträchtigung der körperlichen,<br />
geistigen oder psychischen Gesundheit<br />
ihre Erwerbsmöglichkeiten teilweise oder<br />
ganz verliert. Eine Erwerbsunfähigkeit<br />
liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver<br />
Sicht nicht überwindbar ist.<br />
Ungenügend abgesichert sind vor allem Personen,<br />
die über keine Pensionskasse verfügen:<br />
Dazu zählen Nichterwerbstätige<br />
wie Frauen in der Babypause, Selbständige<br />
ohne Pensionskasse oder junge Leute in<br />
Ausbildung. Da sie kein Einkommen bei<br />
einer PK versichert haben, erhalten sie bei<br />
Erwerbsunfähigkeit nur eine IV-Rente, die<br />
sich derzeit auf maximal 2210 Franken im<br />
Monat beläuft.<br />
Besonders junge Menschen werden deutlich<br />
weniger als die Maximalrente erhalten,<br />
weil sie wenig verdient und noch nicht<br />
lange in die IV einbezahlt haben. Wer in<br />
jungen Jahren dauernd erwerbsunfähig<br />
wird, läuft also Gefahr, ein ganzes Erwerbsleben<br />
lang nur eine «Mikrorente» zu<br />
erhalten – viel zu wenig zum Leben. In<br />
dieser Situation bleibt nichts anderes übrig,<br />
als Ergänzungsleistungen zu beantragen,<br />
um die Lücke zum minimalen Existenzbedarf<br />
zu decken (siehe «Ergänzungsleistungen:<br />
Der Zustupf, wenns nicht<br />
reicht»). Gegen dieses Risiko können <strong>Sie</strong><br />
sich bei einer Versicherung absichern, indem<br />
<strong>Sie</strong> privat einen Vertrag über eine sogenannte<br />
freiwillige Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
abschliessen.<br />
Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen<br />
sind und weniger als 80 000<br />
Franken verdienen, sind in der Regel nicht<br />
schlecht gegen <strong>das</strong> Risiko Erwerbsunfähigkeit<br />
abgesichert. Die Angabe, wie viel<br />
an Rente zur Verfügung steht, findet sich<br />
auf dem Anfang Jahr verschickten PK-<br />
Ausweis unter dem Stichwort «Leistungen<br />
bei Invalidität». Aufgepasst: Wenn 100<br />
Prozent des Verdienstes bereits durch<br />
Renteneinkommen abgedeckt sind, ist es<br />
wenig sinnvoll, sich zusätzlich noch mit