Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück
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20 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
teilzeiter müssen selber vorsorgen<br />
Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Bei Invalidität<br />
und im Alter sind sie schlecht abgesichert. Deshalb müssen sie selbst<br />
vorkehren und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge schliessen.<br />
Erste Säule: AhV/iV<br />
Angestellte mit kleinen Pensen und entsprechend<br />
tiefem Lohn erhalten eine<br />
deutlich tiefere Rente bei Erwerbsunfähigkeit<br />
infolge Krankheit wie auch im<br />
Alter. Denn für eine volle Monatsrente<br />
von derzeit 2210 Franken ist ein durchschnittlicher<br />
Jahresverdienst von 79 560<br />
Franken nötig. Die wenigsten Teilzeiter<br />
erreichen diese Summe. Wer 40 000<br />
Franken verdient, erhält nur noch 1680<br />
Franken pro Monat bei voller Invalidität.<br />
Unter 13 260 Franken Jahresverdienst<br />
beträgt die monatliche Minimalrente gar<br />
nur die Hälfte des Maximalbetrags: 1105<br />
Franken. Besonders Teilzeitarbeitende,<br />
die keine Pensionskasse haben, müssen<br />
sich also selbst um die Absicherung ihres<br />
Erwerbseinkommens kümmern.<br />
Risiko tod: Auch bei einem Todesfall muss<br />
die Familie mit deutlich weniger Geld auskommen,<br />
wenn keine private Absicherung<br />
vorhanden ist. Aus der ersten Säule zahlt<br />
die AHV eine Witwen- oder Witwerrente.<br />
<strong>Sie</strong> beträgt 80 Prozent der maximalen<br />
AHV-Altersrente – derzeit 21 216 Franken<br />
pro Jahr. Für die Kinder ist eine Halbwaisenrente<br />
vorgesehen: <strong>Sie</strong> beträgt 10 608<br />
Franken pro Kind. Hinzu kommen die<br />
Witwen- und Waisenrenten der PK; ihre<br />
Höhe lässt sich aus dem <strong>Vorsorge</strong>ausweis<br />
der PK oder dem PK-Reglement ablesen.<br />
Addiert, ergeben AHV- und PK-Renten<br />
<strong>das</strong>, was im Todesfall dem überlebenden<br />
Ehegatten zur Verfügung steht.<br />
Reichen die vorgesehenen Renten nicht<br />
aus, können <strong>Sie</strong> zugunsten Ihres Ehegatten<br />
Zweite Säule: Pensionskasse (PK)<br />
Auch bezüglich Pensionskasse sieht die<br />
Lage für die meisten Teilzeiter alles<br />
andere als rosig aus: Wenn sie weniger<br />
als 19 890 Franken verdienen, stehen sie<br />
meist ohne Pensionskasse da. Denn nur<br />
bei höheren Jahreseinkommen ist der<br />
Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeiter in die<br />
Pensionskasse aufzunehmen. Auch Teilzeiter<br />
mit höheren Löhnen, die obligatorisch<br />
einer Pensionskasse angeschlossen<br />
sind, sind meist schlecht versichert.<br />
Schuld ist der Koordinationsabzug.<br />
Dieser Betrag, zurzeit 23 205 Franken,<br />
wird vom Jahreseinkommen abgezogen,<br />
um den versicherten Verdienst zu ermitteln.<br />
Wer 45 000 Franken verdient,<br />
hat nur ein Einkommen von 21 795<br />
Franken bei der PK versichert. Bei sehr<br />
oder Ihrer Konkubinatspartnerin eine<br />
Todesfallversicherung abschliessen. Hier<br />
gibt es zwei Möglichkeiten: eine traditionelle<br />
beziehungsweise fondsgebundene<br />
Rentenversicherung für eine monatliche<br />
Rentenauszahlung oder eine Risikoversicherung<br />
für die Ausschüttung eines Todesfallkapitals.<br />
Bei der zweiten Variante erhält<br />
die im Versicherungsvertrag begünstigte<br />
Person während der Versicherungsdauer<br />
im Todesfall eine im Voraus festgelegte<br />
Kapitalzahlung.<br />
Für beide Fälle gilt: Der Absicherungsbedarf<br />
ist <strong>das</strong> eine, die Kehrseite der<br />
Medaille aber sind die für diesen Versicherungsschutz<br />
zu zahlenden Prämien. Gehen<br />
<strong>Sie</strong> deshalb nur Versicherungsverträge<br />
ein, für die <strong>Sie</strong> sich die entsprechenden<br />
tiefen Jahreseinkommen beträgt der<br />
minimal versicherte Verdienst sogar<br />
nur 3315 Franken im Jahr.<br />
Die Arbeitgeber können in ihren PK-<br />
Reglementen bessere Lösungen für Teilzeiter<br />
vorsehen. Etwa indem sie den<br />
Koordinationsabzug im Verhältnis zum<br />
Pensum reduzieren oder ganz auf einen<br />
Abzug verzichten. Wer Teilzeit arbeitet,<br />
sollte einen kritischen Blick in <strong>das</strong> PK-<br />
Reglement des Arbeitgebers werfen.<br />
Dritte Säule: freiwillige Selbstvorsorge<br />
Selbst wenn die Pensionskasse vorteilhafte<br />
Regelungen bei Teilzeit vorsieht,<br />
reichen die Renten aus den ersten beiden<br />
Säulen kaum zum Leben. Es empfiehlt<br />
sich daher, die <strong>Vorsorge</strong>situation von<br />
einem Berater überprüfen zu lassen. Und<br />
die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge<br />
im Rahmen der dritten Säule<br />
zu schliessen: mittels Einzahlungen fürs<br />
Alter und einer Versicherungslösung<br />
fürs Risiko Invalidität. Wer Familie hat,<br />
sollte zudem Partner und Kinder für den<br />
eigenen Todesfall absichern.<br />
Prämienzahlungen voraussichtlich auch<br />
dauerhaft werden leisten können. n<br />
Weitere infos<br />
Buchtipps<br />
w Irmtraud Bräunlich Keller: «Arbeitsrecht.<br />
Vom Vertrag bis zur Kündigung»;<br />
<strong>Beobachter</strong>Buchverlag,<br />
9., aktualisierte Auflage, 2006,<br />
272 Seiten, 34 Franken<br />
w Irmtraud Bräunlich Keller: «Flexibel<br />
arbeiten: Temporär, Teilzeit, Freelance.<br />
Was <strong>Sie</strong> über Ihre Rechte<br />
wissen müssen»; <strong>Beobachter</strong>Buchverlag,<br />
2007, 144 Seiten, 24 Franken<br />
(für <strong>Beobachter</strong>Mitglieder<br />
20 Franken)