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Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück

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20 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

teilzeiter müssen selber vorsorgen<br />

Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Bei Invalidität<br />

und im Alter sind sie schlecht abgesichert. Deshalb müssen sie selbst<br />

vorkehren und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge schliessen.<br />

Erste Säule: AhV/iV<br />

Angestellte mit kleinen Pensen und entsprechend<br />

tiefem Lohn erhalten eine<br />

deutlich tiefere Rente bei Erwerbsunfähigkeit<br />

infolge Krankheit wie auch im<br />

Alter. Denn für eine volle Monatsrente<br />

von derzeit 2210 Franken ist ein durchschnittlicher<br />

Jahresverdienst von 79 560<br />

Franken nötig. Die wenigsten Teilzeiter<br />

erreichen diese Summe. Wer 40 000<br />

Franken verdient, erhält nur noch 1680<br />

Franken pro Monat bei voller Invalidität.<br />

Unter 13 260 Franken Jahresverdienst<br />

beträgt die monatliche Minimalrente gar<br />

nur die Hälfte des Maximalbetrags: 1105<br />

Franken. Besonders Teilzeitarbeitende,<br />

die keine Pensionskasse haben, müssen<br />

sich also selbst um die Absicherung ihres<br />

Erwerbseinkommens kümmern.<br />

Risiko tod: Auch bei einem Todesfall muss<br />

die Familie mit deutlich weniger Geld auskommen,<br />

wenn keine private Absicherung<br />

vorhanden ist. Aus der ersten Säule zahlt<br />

die AHV eine Witwen- oder Witwerrente.<br />

<strong>Sie</strong> beträgt 80 Prozent der maximalen<br />

AHV-Altersrente – derzeit 21 216 Franken<br />

pro Jahr. Für die Kinder ist eine Halbwaisenrente<br />

vorgesehen: <strong>Sie</strong> beträgt 10 608<br />

Franken pro Kind. Hinzu kommen die<br />

Witwen- und Waisenrenten der PK; ihre<br />

Höhe lässt sich aus dem <strong>Vorsorge</strong>ausweis<br />

der PK oder dem PK-Reglement ablesen.<br />

Addiert, ergeben AHV- und PK-Renten<br />

<strong>das</strong>, was im Todesfall dem überlebenden<br />

Ehegatten zur Verfügung steht.<br />

Reichen die vorgesehenen Renten nicht<br />

aus, können <strong>Sie</strong> zugunsten Ihres Ehegatten<br />

Zweite Säule: Pensionskasse (PK)<br />

Auch bezüglich Pensionskasse sieht die<br />

Lage für die meisten Teilzeiter alles<br />

andere als rosig aus: Wenn sie weniger<br />

als 19 890 Franken verdienen, stehen sie<br />

meist ohne Pensionskasse da. Denn nur<br />

bei höheren Jahreseinkommen ist der<br />

Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeiter in die<br />

Pensionskasse aufzunehmen. Auch Teilzeiter<br />

mit höheren Löhnen, die obligatorisch<br />

einer Pensionskasse angeschlossen<br />

sind, sind meist schlecht versichert.<br />

Schuld ist der Koordinationsabzug.<br />

Dieser Betrag, zurzeit 23 205 Franken,<br />

wird vom Jahreseinkommen abgezogen,<br />

um den versicherten Verdienst zu ermitteln.<br />

Wer 45 000 Franken verdient,<br />

hat nur ein Einkommen von 21 795<br />

Franken bei der PK versichert. Bei sehr<br />

oder Ihrer Konkubinatspartnerin eine<br />

Todesfallversicherung abschliessen. Hier<br />

gibt es zwei Möglichkeiten: eine traditionelle<br />

beziehungsweise fondsgebundene<br />

Rentenversicherung für eine monatliche<br />

Rentenauszahlung oder eine Risikoversicherung<br />

für die Ausschüttung eines Todesfallkapitals.<br />

Bei der zweiten Variante erhält<br />

die im Versicherungsvertrag begünstigte<br />

Person während der Versicherungsdauer<br />

im Todesfall eine im Voraus festgelegte<br />

Kapitalzahlung.<br />

Für beide Fälle gilt: Der Absicherungsbedarf<br />

ist <strong>das</strong> eine, die Kehrseite der<br />

Medaille aber sind die für diesen Versicherungsschutz<br />

zu zahlenden Prämien. Gehen<br />

<strong>Sie</strong> deshalb nur Versicherungsverträge<br />

ein, für die <strong>Sie</strong> sich die entsprechenden<br />

tiefen Jahreseinkommen beträgt der<br />

minimal versicherte Verdienst sogar<br />

nur 3315 Franken im Jahr.<br />

Die Arbeitgeber können in ihren PK-<br />

Reglementen bessere Lösungen für Teilzeiter<br />

vorsehen. Etwa indem sie den<br />

Koordinationsabzug im Verhältnis zum<br />

Pensum reduzieren oder ganz auf einen<br />

Abzug verzichten. Wer Teilzeit arbeitet,<br />

sollte einen kritischen Blick in <strong>das</strong> PK-<br />

Reglement des Arbeitgebers werfen.<br />

Dritte Säule: freiwillige Selbstvorsorge<br />

Selbst wenn die Pensionskasse vorteilhafte<br />

Regelungen bei Teilzeit vorsieht,<br />

reichen die Renten aus den ersten beiden<br />

Säulen kaum zum Leben. Es empfiehlt<br />

sich daher, die <strong>Vorsorge</strong>situation von<br />

einem Berater überprüfen zu lassen. Und<br />

die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge<br />

im Rahmen der dritten Säule<br />

zu schliessen: mittels Einzahlungen fürs<br />

Alter und einer Versicherungslösung<br />

fürs Risiko Invalidität. Wer Familie hat,<br />

sollte zudem Partner und Kinder für den<br />

eigenen Todesfall absichern.<br />

Prämienzahlungen voraussichtlich auch<br />

dauerhaft werden leisten können. n<br />

Weitere infos<br />

Buchtipps<br />

w Irmtraud Bräunlich Keller: «Arbeitsrecht.<br />

Vom Vertrag bis zur Kündigung»;<br />

<strong>Beobachter</strong>­Buchverlag,<br />

9., aktualisierte Auflage, 2006,<br />

272 Seiten, 34 Franken<br />

w Irmtraud Bräunlich Keller: «Flexibel<br />

arbeiten: Temporär, Teilzeit, Freelance.<br />

Was <strong>Sie</strong> über Ihre Rechte<br />

wissen müssen»; <strong>Beobachter</strong>­Buchverlag,<br />

2007, 144 Seiten, 24 Franken<br />

(für <strong>Beobachter</strong>­Mitglieder<br />

20 Franken)

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