20 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 teilzeiter müssen selber vorsorgen Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Bei Invalidität und im Alter sind sie schlecht abgesichert. Deshalb müssen sie selbst vorkehren und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge schliessen. Erste Säule: AhV/iV Angestellte mit kleinen Pensen und entsprechend tiefem Lohn erhalten eine deutlich tiefere Rente bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit wie auch im Alter. Denn für eine volle Monatsrente von derzeit 2210 Franken ist ein durchschnittlicher Jahresverdienst von 79 560 Franken nötig. Die wenigsten Teilzeiter erreichen diese Summe. Wer 40 000 Franken verdient, erhält nur noch 1680 Franken pro Monat bei voller Invalidität. Unter 13 260 Franken Jahresverdienst beträgt die monatliche Minimalrente gar nur die Hälfte des Maximalbetrags: 1105 Franken. Besonders Teilzeitarbeitende, die keine Pensionskasse haben, müssen sich also selbst um die Absicherung ihres Erwerbseinkommens kümmern. Risiko tod: Auch bei einem Todesfall muss die Familie mit deutlich weniger Geld auskommen, wenn keine private Absicherung vorhanden ist. Aus der ersten Säule zahlt die AHV eine Witwen- oder Witwerrente. <strong>Sie</strong> beträgt 80 Prozent der maximalen AHV-Altersrente – derzeit 21 216 Franken pro Jahr. Für die Kinder ist eine Halbwaisenrente vorgesehen: <strong>Sie</strong> beträgt 10 608 Franken pro Kind. Hinzu kommen die Witwen- und Waisenrenten der PK; ihre Höhe lässt sich aus dem <strong>Vorsorge</strong>ausweis der PK oder dem PK-Reglement ablesen. Addiert, ergeben AHV- und PK-Renten <strong>das</strong>, was im Todesfall dem überlebenden Ehegatten zur Verfügung steht. Reichen die vorgesehenen Renten nicht aus, können <strong>Sie</strong> zugunsten Ihres Ehegatten Zweite Säule: Pensionskasse (PK) Auch bezüglich Pensionskasse sieht die Lage für die meisten Teilzeiter alles andere als rosig aus: Wenn sie weniger als 19 890 Franken verdienen, stehen sie meist ohne Pensionskasse da. Denn nur bei höheren Jahreseinkommen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeiter in die Pensionskasse aufzunehmen. Auch Teilzeiter mit höheren Löhnen, die obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen sind, sind meist schlecht versichert. Schuld ist der Koordinationsabzug. Dieser Betrag, zurzeit 23 205 Franken, wird vom Jahreseinkommen abgezogen, um den versicherten Verdienst zu ermitteln. Wer 45 000 Franken verdient, hat nur ein Einkommen von 21 795 Franken bei der PK versichert. Bei sehr oder Ihrer Konkubinatspartnerin eine Todesfallversicherung abschliessen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: eine traditionelle beziehungsweise fondsgebundene Rentenversicherung für eine monatliche Rentenauszahlung oder eine Risikoversicherung für die Ausschüttung eines Todesfallkapitals. Bei der zweiten Variante erhält die im Versicherungsvertrag begünstigte Person während der Versicherungsdauer im Todesfall eine im Voraus festgelegte Kapitalzahlung. Für beide Fälle gilt: Der Absicherungsbedarf ist <strong>das</strong> eine, die Kehrseite der Medaille aber sind die für diesen Versicherungsschutz zu zahlenden Prämien. Gehen <strong>Sie</strong> deshalb nur Versicherungsverträge ein, für die <strong>Sie</strong> sich die entsprechenden tiefen Jahreseinkommen beträgt der minimal versicherte Verdienst sogar nur 3315 Franken im Jahr. Die Arbeitgeber können in ihren PK- Reglementen bessere Lösungen für Teilzeiter vorsehen. Etwa indem sie den Koordinationsabzug im Verhältnis zum Pensum reduzieren oder ganz auf einen Abzug verzichten. Wer Teilzeit arbeitet, sollte einen kritischen Blick in <strong>das</strong> PK- Reglement des Arbeitgebers werfen. Dritte Säule: freiwillige Selbstvorsorge Selbst wenn die Pensionskasse vorteilhafte Regelungen bei Teilzeit vorsieht, reichen die Renten aus den ersten beiden Säulen kaum zum Leben. Es empfiehlt sich daher, die <strong>Vorsorge</strong>situation von einem Berater überprüfen zu lassen. Und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge im Rahmen der dritten Säule zu schliessen: mittels Einzahlungen fürs Alter und einer Versicherungslösung fürs Risiko Invalidität. Wer Familie hat, sollte zudem Partner und Kinder für den eigenen Todesfall absichern. Prämienzahlungen voraussichtlich auch dauerhaft werden leisten können. n Weitere infos Buchtipps w Irmtraud Bräunlich Keller: «Arbeitsrecht. Vom Vertrag bis zur Kündigung»; <strong>Beobachter</strong>Buchverlag, 9., aktualisierte Auflage, 2006, 272 Seiten, 34 Franken w Irmtraud Bräunlich Keller: «Flexibel arbeiten: Temporär, Teilzeit, Freelance. Was <strong>Sie</strong> über Ihre Rechte wissen müssen»; <strong>Beobachter</strong>Buchverlag, 2007, 144 Seiten, 24 Franken (für <strong>Beobachter</strong>Mitglieder 20 Franken)
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 21 «Ich bin die mit dem Drachen. Mit meiner Familie hab ich es meistens lustig. Und wenn ich einmal traurig bin, kuschle ich mich an Zera, unseren Malteser. <strong>Sie</strong> tröstet mich und bringt mich schnell wieder zum Lachen.» Laura, 10