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Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück

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12 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />

VerSicheruNGeN<br />

Gehen <strong>Sie</strong> auf Nummer sicher<br />

Spielende Kinder können Millionenschäden anrichten, ein Zündholz kann Existenzen<br />

vernichten – Risiken, gegen die man sich absichern sollte. Ein kritischer Blick in den<br />

Versicherungsordner zeigt Lücken, aber auch Sparmöglichkeiten auf. Text: Urs Haldimann<br />

Der Ernst des Lebens fängt für die<br />

meisten jungen Menschen mit dem<br />

Auszug aus dem Elternhaus an. Da<br />

ist einerseits die neue Freiheit in den eigenen<br />

vier Wänden – anderseits flattern am<br />

Monatsende plötzlich mehr Rechnungen<br />

in den Briefkasten. Und eines Abends sitzt<br />

ein Kundenberater einer Versicherungsgesellschaft<br />

am Küchentisch und warnt:<br />

Die unachtsam entsorgte Zigarette oder<br />

die im Schlafzimmer vergessene Kerze<br />

könnten einen Brand entfachen. Im<br />

schlimmsten Fall sei nicht nur die eigene<br />

Wohnungseinrichtung zerstört, sondern<br />

ein ganzes Mehrfamilienhaus. Was tun� tun�<br />

Keine Frage: Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung<br />

ist dringend zu<br />

empfehlen. Hausbrände sind zwar eher<br />

seltene Ereignisse – aber <strong>das</strong> finanzielle<br />

Risiko ist für den Einzelnen nicht tragbar.<br />

Die Versicherung sorgt für den Risiko­<br />

ausgleich. Es ist wie beim grossen Los,<br />

bloss mit negativen Vorzeichen: Alle zahlen<br />

ein paar Franken ein – und wer vom<br />

Schicksal getroffen wird, erhält Geld für<br />

den Schaden aus dem grossen Topf.<br />

Oft steht am Anfang eines Schadens eine<br />

Unachtsamkeit oder ein Missgeschick: <strong>Sie</strong><br />

springen ans Telefon und vergessen während<br />

der angeregten Unterhaltung den<br />

Kartoffelstock auf der Herdplatte – bis<br />

schwarzer Rauch aus der Küche qualmt.<br />

Das ist zwar ungeschickt, kann aber dem<br />

ordentlichsten Menschen passieren. Rechtlich<br />

gesehen, haben <strong>Sie</strong> durch eine fahrlässige<br />

Handlung oder Unterlassung einen<br />

Dritten geschädigt. <strong>Sie</strong> haften gegenüber<br />

dem Vermieter für den Schaden – Ihre Versicherung<br />

zahlt.<br />

Brenzlig wird es dagegen, wenn <strong>Sie</strong> zum<br />

Beispiel in schwer alkoholisiertem Zustand<br />

einen Brand entfachen. In diesem<br />

Fall kann dies als «grobfahrlässig» gelten:<br />

haustiere: So sind hunde, Katzen und Pferde versichert<br />

Hunde<br />

Rund 4300-mal haben im letzten Jahr Pitbull, Dobermann und Co.<br />

zugebissen. Zwei Drittel der Attacken galten Menschen, ein Drittel<br />

verfeindeten Artgenossen. Überdurchschnittlich oft sind Kleinkinder<br />

die Opfer, nicht selten auch kleine Hunde die Übeltäter. In der Regel<br />

übernimmt die Privathaftpflicht der Hundehalter den Schaden. <strong>Sie</strong> kürzt<br />

jedoch ihre Zahlungen bei grobfahrlässigem Verhalten – etwa wenn ein<br />

aggressiver Hund frei über die Wiese oder den Spielplatz laufen darf.<br />

Katzen<br />

Katzen gelten rechtlich als halbwilde Vagabunden. Schleicht sich Maudi<br />

in eine fremde Wohnung ein und richtet auf der Jagd nach dem Kanarienvogel<br />

Schaden an, trägt niemand die Schuld – auch die Haftpflichtversicherung<br />

muss nichts zahlen. Für den nachbarschaftlichen Frieden<br />

ist es allerdings günstig, wenn der Katzenhalter in die Tasche greift.<br />

Pferde<br />

Brennt Ihr Pferd durch und kollidiert mit einem Offroader, zahlt Ihre<br />

Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens am Auto. Reiten <strong>Sie</strong><br />

hingegen ein fremdes Pferd, <strong>das</strong> sich im Gelände verletzt, sind <strong>Sie</strong> meist<br />

selber haftbar. <strong>Sie</strong> können dieses Risiko mit einem Zusatz abdecken.<br />

Die Versicherungsgesellschaft darf dann<br />

ihre Leistungen um 10 bis 50 Prozent<br />

kürzen.<br />

Nicht selten müssen Gerichte entscheiden,<br />

ob eine Grobfahrlässigkeit vorliegt. Das ist<br />

oft bei Sport­ und Freizeitunfällen der Fall,<br />

wenn zum Beispiel ein Pistenrowdy ohne<br />

Rücksicht auf Verluste ins Tal hinunterbolzt<br />

oder ein Biker beim Downhill­Fahren<br />

mit einem Wanderer kollidiert.<br />

w Wer ist versichert? Die Privathaftpflichtversicherung<br />

gilt für Einzelpersonen oder<br />

Familien. Bei einer Familienversicherung<br />

sind die Versicherungsnehmerin, der Ehegatte<br />

sowie die unmündigen Kinder und<br />

Hausgenossen (zum Beispiel Pflegekinder)<br />

versichert. Oft schliesst die Versicherung<br />

auch mündige, aber nicht erwerbstätige<br />

Kinder, die noch zu Hause wohnen, mit ein<br />

– zumindest bis zu einem bestimmten<br />

Alter. Wohnt die Tochter oder der Sohn<br />

während des Studiums teils in einer WG,<br />

teils im Elternhaus, ist eine genaue Abklärung<br />

nötig.<br />

Tipp: Überprüfen <strong>Sie</strong> die Höhe der Privathaftpflicht.<br />

Früher lag die Grenze in der<br />

Regel bei drei Millionen Franken, heute<br />

sind fünf Millionen Franken üblich. Der<br />

Prämienunterschied für die bessere Absicherung<br />

ist bescheiden.<br />

w Konkubinatspaare werden von den Versicherungsgesellschaften<br />

unterschiedlich<br />

behandelt. Manche bieten eine Einzelversicherung<br />

an, in der der Partner oder die<br />

Partnerin namentlich erwähnt wird. Manche<br />

haben dafür eine Familienversicherung,<br />

die auf <strong>das</strong> Konkubinat hinweist.<br />

Tipp: Wenn <strong>Sie</strong> im Konkubinat leben, müssen<br />

<strong>Sie</strong> <strong>das</strong> der Versicherung unbedingt<br />

melden, damit die Police korrekt ausgestellt<br />

wird und <strong>Sie</strong> über einen genügenden<br />

Versicherungsschutz verfügen.<br />

w Wer haftet? Wenn Kinder Unfälle verursachen,<br />

haften nicht automatisch die<br />

Eltern. Je nach Schadensfall und Situation

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