Beobachter Kompakt Vorsorge: Sichern Sie das Kinderglück
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12 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008<br />
VerSicheruNGeN<br />
Gehen <strong>Sie</strong> auf Nummer sicher<br />
Spielende Kinder können Millionenschäden anrichten, ein Zündholz kann Existenzen<br />
vernichten – Risiken, gegen die man sich absichern sollte. Ein kritischer Blick in den<br />
Versicherungsordner zeigt Lücken, aber auch Sparmöglichkeiten auf. Text: Urs Haldimann<br />
Der Ernst des Lebens fängt für die<br />
meisten jungen Menschen mit dem<br />
Auszug aus dem Elternhaus an. Da<br />
ist einerseits die neue Freiheit in den eigenen<br />
vier Wänden – anderseits flattern am<br />
Monatsende plötzlich mehr Rechnungen<br />
in den Briefkasten. Und eines Abends sitzt<br />
ein Kundenberater einer Versicherungsgesellschaft<br />
am Küchentisch und warnt:<br />
Die unachtsam entsorgte Zigarette oder<br />
die im Schlafzimmer vergessene Kerze<br />
könnten einen Brand entfachen. Im<br />
schlimmsten Fall sei nicht nur die eigene<br />
Wohnungseinrichtung zerstört, sondern<br />
ein ganzes Mehrfamilienhaus. Was tun� tun�<br />
Keine Frage: Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung<br />
ist dringend zu<br />
empfehlen. Hausbrände sind zwar eher<br />
seltene Ereignisse – aber <strong>das</strong> finanzielle<br />
Risiko ist für den Einzelnen nicht tragbar.<br />
Die Versicherung sorgt für den Risiko<br />
ausgleich. Es ist wie beim grossen Los,<br />
bloss mit negativen Vorzeichen: Alle zahlen<br />
ein paar Franken ein – und wer vom<br />
Schicksal getroffen wird, erhält Geld für<br />
den Schaden aus dem grossen Topf.<br />
Oft steht am Anfang eines Schadens eine<br />
Unachtsamkeit oder ein Missgeschick: <strong>Sie</strong><br />
springen ans Telefon und vergessen während<br />
der angeregten Unterhaltung den<br />
Kartoffelstock auf der Herdplatte – bis<br />
schwarzer Rauch aus der Küche qualmt.<br />
Das ist zwar ungeschickt, kann aber dem<br />
ordentlichsten Menschen passieren. Rechtlich<br />
gesehen, haben <strong>Sie</strong> durch eine fahrlässige<br />
Handlung oder Unterlassung einen<br />
Dritten geschädigt. <strong>Sie</strong> haften gegenüber<br />
dem Vermieter für den Schaden – Ihre Versicherung<br />
zahlt.<br />
Brenzlig wird es dagegen, wenn <strong>Sie</strong> zum<br />
Beispiel in schwer alkoholisiertem Zustand<br />
einen Brand entfachen. In diesem<br />
Fall kann dies als «grobfahrlässig» gelten:<br />
haustiere: So sind hunde, Katzen und Pferde versichert<br />
Hunde<br />
Rund 4300-mal haben im letzten Jahr Pitbull, Dobermann und Co.<br />
zugebissen. Zwei Drittel der Attacken galten Menschen, ein Drittel<br />
verfeindeten Artgenossen. Überdurchschnittlich oft sind Kleinkinder<br />
die Opfer, nicht selten auch kleine Hunde die Übeltäter. In der Regel<br />
übernimmt die Privathaftpflicht der Hundehalter den Schaden. <strong>Sie</strong> kürzt<br />
jedoch ihre Zahlungen bei grobfahrlässigem Verhalten – etwa wenn ein<br />
aggressiver Hund frei über die Wiese oder den Spielplatz laufen darf.<br />
Katzen<br />
Katzen gelten rechtlich als halbwilde Vagabunden. Schleicht sich Maudi<br />
in eine fremde Wohnung ein und richtet auf der Jagd nach dem Kanarienvogel<br />
Schaden an, trägt niemand die Schuld – auch die Haftpflichtversicherung<br />
muss nichts zahlen. Für den nachbarschaftlichen Frieden<br />
ist es allerdings günstig, wenn der Katzenhalter in die Tasche greift.<br />
Pferde<br />
Brennt Ihr Pferd durch und kollidiert mit einem Offroader, zahlt Ihre<br />
Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens am Auto. Reiten <strong>Sie</strong><br />
hingegen ein fremdes Pferd, <strong>das</strong> sich im Gelände verletzt, sind <strong>Sie</strong> meist<br />
selber haftbar. <strong>Sie</strong> können dieses Risiko mit einem Zusatz abdecken.<br />
Die Versicherungsgesellschaft darf dann<br />
ihre Leistungen um 10 bis 50 Prozent<br />
kürzen.<br />
Nicht selten müssen Gerichte entscheiden,<br />
ob eine Grobfahrlässigkeit vorliegt. Das ist<br />
oft bei Sport und Freizeitunfällen der Fall,<br />
wenn zum Beispiel ein Pistenrowdy ohne<br />
Rücksicht auf Verluste ins Tal hinunterbolzt<br />
oder ein Biker beim DownhillFahren<br />
mit einem Wanderer kollidiert.<br />
w Wer ist versichert? Die Privathaftpflichtversicherung<br />
gilt für Einzelpersonen oder<br />
Familien. Bei einer Familienversicherung<br />
sind die Versicherungsnehmerin, der Ehegatte<br />
sowie die unmündigen Kinder und<br />
Hausgenossen (zum Beispiel Pflegekinder)<br />
versichert. Oft schliesst die Versicherung<br />
auch mündige, aber nicht erwerbstätige<br />
Kinder, die noch zu Hause wohnen, mit ein<br />
– zumindest bis zu einem bestimmten<br />
Alter. Wohnt die Tochter oder der Sohn<br />
während des Studiums teils in einer WG,<br />
teils im Elternhaus, ist eine genaue Abklärung<br />
nötig.<br />
Tipp: Überprüfen <strong>Sie</strong> die Höhe der Privathaftpflicht.<br />
Früher lag die Grenze in der<br />
Regel bei drei Millionen Franken, heute<br />
sind fünf Millionen Franken üblich. Der<br />
Prämienunterschied für die bessere Absicherung<br />
ist bescheiden.<br />
w Konkubinatspaare werden von den Versicherungsgesellschaften<br />
unterschiedlich<br />
behandelt. Manche bieten eine Einzelversicherung<br />
an, in der der Partner oder die<br />
Partnerin namentlich erwähnt wird. Manche<br />
haben dafür eine Familienversicherung,<br />
die auf <strong>das</strong> Konkubinat hinweist.<br />
Tipp: Wenn <strong>Sie</strong> im Konkubinat leben, müssen<br />
<strong>Sie</strong> <strong>das</strong> der Versicherung unbedingt<br />
melden, damit die Police korrekt ausgestellt<br />
wird und <strong>Sie</strong> über einen genügenden<br />
Versicherungsschutz verfügen.<br />
w Wer haftet? Wenn Kinder Unfälle verursachen,<br />
haften nicht automatisch die<br />
Eltern. Je nach Schadensfall und Situation