14 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 nichtet oder gar von Einbrechern abtransportiert, hinterlässt dies schwer heilende Wunden. Auf keinen Fall sollte dazu noch ein existenzbedrohender finanzieller Schaden kommen. Die Hausratversicherung ermöglicht Ihnen, nach einem versicherten Schadenereignis Ersatzkäufe zu tätigen. Versichert ist jeweils der Neuwert – mit Ausnahme von speziell bezeichneten Gegenständen (bei einzelnen Gesellschaften zum Beispiel gestohlene Fahrräder). Eine Hausratversicherung besteht aus mehreren Modulen: Feuer: Versichert sind die Folgen von Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen. Doch Vorsicht: Es gibt Einschränkungen. Dringt zum Beispiel über einen längeren Zeitraum Rauch vom Grill durchs Terrassenfenster ins Schlafzimmer und schwärzt die Wände, müssen <strong>Sie</strong> den Schaden selbst bezahlen. Nicht immer versichert sind auch Sengschäden (Glut aus dem Cheminée) oder implodierende TVGeräte. elementarereignisse: Hier geht es um Schäden, die von Naturgewalten verursacht worden sind: sintflutartige Niederschläge, Flüsse, die über die Ufer treten und ganze Wohnquartiere überschwemmen, sowie Lawinen, Stürme und Hagel. Wasser: Läuft Abwasser aus einer verstopften Waschmaschine ins Gästezimmer statt in die Kanalisation, ist der Fahrhabeschaden gedeckt. Ebenso wenn <strong>Sie</strong> aus Versehen die Badewanne überlaufen lassen oder <strong>das</strong> Wasserbett platzt. einbruchdiebstahl: Wenn jemand mit Gewalt in Ihr Heim eindringt und dabei Spuren hinterlässt, werden nicht nur die beschädigten oder entwendeten Gegenstände ersetzt. Die Versicherung bezahlt auch die Kosten von Notmassnahmen wie die Sicherung eingeschlagener Fenster und den Ersatz von Schlössern. Auch in einem Hotelzimmer oder einer gemieteten Ferienwohnung sind <strong>Sie</strong> gegen Einbruchdiebstahl versichert – allerdings mit einer limitierten Deckung für «Hausrat auswärts». Versicherungen: So können <strong>Sie</strong> Prämien sparen Privathaftpflicht w Sind <strong>Sie</strong> nicht Mieter, sondern Eigentümer der Wohnung, entfällt <strong>das</strong> Risiko für die Mieterschäden. Verlangen <strong>Sie</strong> in diesem Fall einen Rabatt auf die Privathaftpflichtprämie. w Personen über 60 Jahre verursachen kleinere Schadensrisiken. Einige Versicherungsgesellschaften honorieren dies mit Rabatt. Hausratversicherung w <strong>Sie</strong> können Prämien sparen, wenn <strong>Sie</strong> kleinere Risiken, die <strong>Sie</strong> selber tragen können, nicht versichern (zum Beispiel Diebstahl auswärts). <strong>Sie</strong> kaufen dann ein gutes Schloss für Ihr Rennvelo und geben am Badestrand gut acht auf die Kamera. Für den Notfall haben <strong>Sie</strong> ein finanzielles Polster auf einem Sparkonto. w Wenn <strong>Sie</strong> in Schadensfällen einen Selbstbehalt tragen, sinkt die Prämie ebenfalls. w Sparen <strong>Sie</strong> auf keinen Fall Prämien, indem <strong>Sie</strong> den Wert des Hausrats zu tief angeben: Im Schadensfall stellt die Versicherungsgesellschaft eine «Unterversicherung» fest und kürzt die Schadenszahlung entsprechend. Wer überversichert ist, zahlt zwar zu viel Prämien, erhält im Schadensfall aber nicht mehr Entschädigung. Besitzen <strong>Sie</strong> zum Beispiel zwei Hausratversicherungen, weil <strong>Sie</strong> nach einer Haushaltszusammenlegung von zwei Personen beide Policen weitergeführt oder nach einem Wohnungswechsel neben der bestehenden Versicherung eine neue abgeschlossen haben? Dann sollten <strong>Sie</strong> bei der Versicherung nachfragen, ob sie <strong>Sie</strong> vorzeitig aus dem einen Vertrag entlässt. raub: Entreisst Ihnen jemand die Tasche oder zwingt ein Ganove <strong>Sie</strong> mit Gewalt zur Herausgabe des Portemonnaies, ist der Schaden gedeckt. Werden <strong>Sie</strong> allerdings Opfer eines Trickdiebstahls, ist dies versicherungsmässig ein «einfacher Diebstahl auswärts», den man zusätzlich versichern muss. Diebstahl: Velo vermisst, Portemonnaie geklaut… Dass ein Fahrrad ohne seine Besitzerin davonflitzt, gehört heute leider zum Alltag. Häufig verschwinden auch Kameras, Reisetaschen, Handys und Portemonnaies. In diesen Fällen zahlt die Versicherung nur, wenn <strong>Sie</strong> einen Zusatz für «einfachen Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben. Die maximale Schadenssumme ist immer begrenzt (oft auf 2000 Franken). Abgezogen wird ein Selbstbehalt (oft 200 Franken). Bargeld ist nicht versichert. Tipp: Ermitteln <strong>Sie</strong> den Wert Ihres Hausrats detailliert – möglichst mit einer Inventarliste. Wertvolle Gegenstände dokumentieren <strong>Sie</strong> mit Kaufbelegen und Fotos. Diese Unterlagen deponieren <strong>Sie</strong> an einem sicheren Ort (zum Beispiel in einem Banksafe oder im Schreibtisch am Arbeitsplatz). Und noch etwas Wichtiges zum Schluss: Jede Versicherungsgesellschaft bietet ein eigenes Produkt an. Beachten <strong>Sie</strong> besonders die Einschränkungen der Versicherungsdeckung und den Selbstbehalt – sonst drohen im Fall der Fälle weitere böse Überraschungen. n
VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 15 «Die Zeichnung schenke ich Mami. <strong>Sie</strong> schaut, <strong>das</strong>s ich nicht zu kurz komme. Aber manchmal möchte ich Mami ganz für mich alleine haben. Meine Zwillingsbrüder könnten dann ja mit Papi und mit ihren Autos spielen.» Selina, 8