16 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 SichERhEit Aufs Schlimmste gefasst Schicksalsschläge wie Invalidität oder Tod treffen eine Familie schon hart genug. Noch schlimmer wirds, wenn Geldsorgen dazukommen. Deshalb ist es wichtig, sich gegen die finanziellen Folgen solcher Krisensituationen abzusichern. Text: Christian Kaiser Ständig mit dem Schlimmsten zu rechnen ist unsinnig. Aber die Augen vor möglichen Schicksalsschlägen wie Tod und Invalidität zu verschliessen ist ebenso wenig klug. Für eine Familie bedeuten Schicksalsschläge neben der psychischen Belastung auch ein grosses finanzielles Risiko. Wenn beispielsweise die Mutter plötzlich schwer krank wird oder der Vater bei einem Unfall stirbt, gerät <strong>das</strong> Haushaltsbudget schnell aus dem Lot. Deshalb ist es ratsam, <strong>das</strong> Familieneinkommen rechtzeitig auch für solch schwerwiegende Fälle abzusichern. Denn sobald der erste Schock verflogen ist, beginnt man sich bange Fragen zu stellen wie: Können wir es uns noch leisten, in der teuren Wohnung zu bleiben? Wie finanziere ich die Fremdbetreuung der Kinder? Wie lassen sich die Löcher im Haushaltsbudget stopfen? Woher soll <strong>das</strong> Lebensversicherung: Auf diese Punkte müssen <strong>Sie</strong> achten Beim Abschluss einer Todesfallversicherung oder einer Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit sollten <strong>Sie</strong> insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen: w Holen <strong>Sie</strong> mehrere Offerten für dieselbe Leistung ein und vergleichen <strong>Sie</strong> genau. Achten <strong>Sie</strong> dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf <strong>das</strong> Kleingedruckte: Studieren <strong>Sie</strong> die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Lassen <strong>Sie</strong> sich, falls nötig, von einem neutralen Versicherungsberater helfen. w Überlegen <strong>Sie</strong> sich genau, was <strong>Sie</strong> brauchen. Lassen <strong>Sie</strong> sich keine Versicherung mit Sparteil verkaufen, wenn <strong>Sie</strong> nur <strong>das</strong> Risiko Tod oder Erwerbsunfähigkeit absichern möchten, auch wenn Ihr Versicherungsagent Ihnen einen Sparteil schmackhaft machen will. w Verlassen <strong>Sie</strong> sich beim Offertvergleich nicht auf Prämienrabatte, die mit «Überschussbeteiligung» betitelt sind. Solche Rabatte sind nicht garantiert – und für <strong>Sie</strong> deshalb in der Regel nur Versprechungen ohne Wert. w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s im Vertrag <strong>das</strong> Risiko «infolge Krankheit» als Versicherungsdeckung aufgeführt ist. Für <strong>das</strong> Risiko Unfall sind <strong>Sie</strong> via Unfallversicherung bereits abgesichert, wenn <strong>Sie</strong> angestellt sind. w Achten <strong>Sie</strong> auf die Laufzeit. Grundsätzlich gilt: Je länger, desto teurer. Gehen Ihre Kinder bereits zur Schule, benötigen <strong>Sie</strong> wahrscheinlich keine Laufzeit von 30 Jahren; 15 Jahre sind in einer solchen Situation allenfalls ausreichend. w Achten <strong>Sie</strong> darauf, <strong>das</strong>s unter dem Punkt «Leistungen» auch «Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit» aufgeführt ist. Die Wartefrist dafür sollte möglichst kurz sein (30 bis maximal 90 Tage). w Für den Abschluss verlangen die Versicherungsgesellschaften einen Gesundheitscheck: Beantworten <strong>Sie</strong> die Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu, lückenlos und sehr genau. Sonst kann die Gesellschaft später die Leistung ablehnen, wenn die Angaben falsch oder nicht vollständig waren. Geld für die Behandlung und Pflege des kranken Partners kommen? Nur wer seine <strong>Vorsorge</strong>situation kennt, kann die richtigen Schritte einleiten, damit die Familie auch auf Schicksalsschläge wie Invalidität und Tod vorbereitet ist. Dazu sollte man sich über die zu erwartenden Leistungen aus den ersten beiden Säulen informieren: Bei Erwerbsunfähigkeit kommen Leistungen der IV oder der Unfallversicherung in Betracht; die Pensionskasse zahlt eine Invalidenrente. Stirbt ein Elternteil, kommen die AHV, die Pensionskasse und allenfalls die Unfallversicherung für Witwen- und Waisenrenten auf. Risiko Erwerbsunfähigkeit: Die Berechnung der Erwerbsunfähigkeitsrenten erfolgt rein aufgrund der Versicherungssituation zum Zeitpunkt der Invalidität. Es werden weder allfällige künftige Lohnerhöhungen berücksichtigt, die bei einer Berufskarriere ohne Invalidität möglich wären, noch werden künftige Altersgutschriften verzinst. Eine plötzliche Invalidität hat deshalb besonders bei jungen Erwerbstätigen einschneidende Folgen für die Zukunft. Generell deutlich besser ist die Absicherung, wenn keine Krankheit, sondern ein Unfall die Erwerbsunfähigkeit ausgelöst hat (siehe «Unfall und Krankheit», Seite 19). Die IV-Rente wird in diesem Fall durch die Unfallversicherung «aufgestockt». Weil <strong>das</strong> in aller Regel ausreicht, müssen die Pensionskassen in diesem Fall keine Rente mehr zahlen. Das Problem ist jedoch: Invalidität ist weit häufiger durch eine Krankheit bedingt als durch einen Unfall; in den allermeisten Fällen ist eine physische oder psychische Krankheit die Ursache der Erwerbsunfähigkeit, unfallbedingt sind nur einige wenige Prozent der Invaliditätsfälle. Der häufigste Grund für eine Erwerbsunfähigkeit sind heutzutage psychische Erkrankungen. Deshalb sollte jedermann seine Versicherungssituation für den Fall einer «Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit» überprüfen. Um eine Erwerbsunfähigkeit mit Ren-
«Ich bin der Jüngste. Meine beiden älteren Brüder haben keine blauen Augen wie ich. Aber sie sind nett und lassen mich mit ihren Games spielen. Mami kauft mir Sachen, und Papi macht die beste Pizza der Welt.» Danilo, 8 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 17