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<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />
Abfertigung neu – Mitarbeitervorsorge<br />
•<br />
Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen wurden, sind in der<br />
Abfertigung neu. Vom Gehalt/Lohn, jeder ausbezahlten Stunde, Sonderzahlungen<br />
usw. werden 1,53% als Abfertigung neu an die Mitarbeitervorsorgekasse<br />
überwiesen. Der Betrag wird vom Arbeitgeber bezahlt und wird am Lohnzettel<br />
nur zur Information ausgewiesen, er wird nicht vom Bruttogehalt/lohn abgezogen!<br />
Jährlich erhält man von der Mitarbeitervorsorgekasse einen Kontoauszug über das<br />
„angesparte“ Guthaben. Die Abfertigung neu geht nicht mehr verloren, auch bei<br />
Arbeitnehmerkündigung, fristloser Entlassung oder unberechtigtem Austritt, bleibt<br />
das Guthaben auf dem Mitarbeitervorsorgekonto liegen, es kann allerdings nicht<br />
ausbezahlt werden. (Siehe Kapitel Abfertigung)<br />
Am Lohnzettel wird angeführt<br />
LA 670 MV BEMESSUNG LFD, das ist die Bemessungsgrundlage, also jener<br />
Betrag von welchem die 1,53% der Abfertigung neu berechnet werden.<br />
LA 680 MV BEITRAG LFD ist dann der errechnete Betrag (1,53%), der tatsächlich<br />
über die Gebietskrankenkasse auf das Mitarbeitervorsorgekassen-Konto, auf<br />
welchem die Abfertigung angespart wird, eingezahlt wird.<br />
LFD heißt laufender Bezug, gemeint ist damit das/der regelmäßige monatliche<br />
Gehalt/Lohn.<br />
SZ heißt Sonderzahlungen, also z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld von denen<br />
ebenfalls die 1,53% errechnet und einbezahlt werden.<br />
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<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />
Gehalt, Überstundenpauschale, Funktions/SEGK Zulage<br />
Die LA (Lohnart) 100 LOHN/GEHALT wird mit einer Mindesthöhe durch den<br />
Kollektivertrag geregelt. Überzahlungen über dem Kollektivvertragsgehalt müssen<br />
individuell verhandelt werden.<br />
LA 121 FUNKTIONSZULAGE werden für die Ausübung einer bestimmten<br />
Funktion bezahlt, z.B.: Marktmanager (LA 129), aber auch Obst & Gemüse.<br />
Eine LA 320/LA 322 ÜBERSTUNDENPAUSCHALE ist eine pauschale Abgeltung<br />
für Überstunden bis zu einem bestimmten errechneten Wert, alle Überstunden<br />
darüber hinaus müssen gesondert bezahlt werden! Wieviele Stunden<br />
abgedeckt sind, steht in erster Linie im PEP. Aber auch diese Stundenanzahl<br />
muss, genauso wie die Überstundenpauschale jährlich kontrolliert werden, da<br />
durch KV-Erhöhungen und Berufsjahressprünge der Stundenlohn mit den Jahren<br />
steigt.<br />
10 mal 50% Zuschläge sind lohnsteuerfrei und werden daher gesondert mit der<br />
LA 322 ausgewiesen. Deshalb findet man am Lohnzettel<br />
320 ÜBERSTUNDENPAUSCHAL und 322 UE-PAUSCH FREI – beide Werte<br />
müssen zusammengezählt werden und ergeben dann den gesamten Wert der<br />
Pauschale.<br />
Die LA 170 SEGK ZULAGE erhalten nur Arbeiter, dies ist eine besondere Zulage<br />
für Schmutz, Erschwernis, Kälte und Gefahr.<br />
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