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<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />

Abfertigung neu – Mitarbeitervorsorge<br />

•<br />

Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen wurden, sind in der<br />

Abfertigung neu. Vom Gehalt/Lohn, jeder ausbezahlten Stunde, Sonderzahlungen<br />

usw. werden 1,53% als Abfertigung neu an die Mitarbeitervorsorgekasse<br />

überwiesen. Der Betrag wird vom Arbeitgeber bezahlt und wird am Lohnzettel<br />

nur zur Information ausgewiesen, er wird nicht vom Bruttogehalt/lohn abgezogen!<br />

Jährlich erhält man von der Mitarbeitervorsorgekasse einen Kontoauszug über das<br />

„angesparte“ Guthaben. Die Abfertigung neu geht nicht mehr verloren, auch bei<br />

Arbeitnehmerkündigung, fristloser Entlassung oder unberechtigtem Austritt, bleibt<br />

das Guthaben auf dem Mitarbeitervorsorgekonto liegen, es kann allerdings nicht<br />

ausbezahlt werden. (Siehe Kapitel Abfertigung)<br />

Am Lohnzettel wird angeführt<br />

LA 670 MV BEMESSUNG LFD, das ist die Bemessungsgrundlage, also jener<br />

Betrag von welchem die 1,53% der Abfertigung neu berechnet werden.<br />

LA 680 MV BEITRAG LFD ist dann der errechnete Betrag (1,53%), der tatsächlich<br />

über die Gebietskrankenkasse auf das Mitarbeitervorsorgekassen-Konto, auf<br />

welchem die Abfertigung angespart wird, eingezahlt wird.<br />

LFD heißt laufender Bezug, gemeint ist damit das/der regelmäßige monatliche<br />

Gehalt/Lohn.<br />

SZ heißt Sonderzahlungen, also z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld von denen<br />

ebenfalls die 1,53% errechnet und einbezahlt werden.<br />

26<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />

Gehalt, Überstundenpauschale, Funktions/SEGK Zulage<br />

Die LA (Lohnart) 100 LOHN/GEHALT wird mit einer Mindesthöhe durch den<br />

Kollektivertrag geregelt. Überzahlungen über dem Kollektivvertragsgehalt müssen<br />

individuell verhandelt werden.<br />

LA 121 FUNKTIONSZULAGE werden für die Ausübung einer bestimmten<br />

Funktion bezahlt, z.B.: Marktmanager (LA 129), aber auch Obst & Gemüse.<br />

Eine LA 320/LA 322 ÜBERSTUNDENPAUSCHALE ist eine pauschale Abgeltung<br />

für Überstunden bis zu einem bestimmten errechneten Wert, alle Überstunden<br />

darüber hinaus müssen gesondert bezahlt werden! Wieviele Stunden<br />

abgedeckt sind, steht in erster Linie im PEP. Aber auch diese Stundenanzahl<br />

muss, genauso wie die Überstundenpauschale jährlich kontrolliert werden, da<br />

durch KV-Erhöhungen und Berufsjahressprünge der Stundenlohn mit den Jahren<br />

steigt.<br />

10 mal 50% Zuschläge sind lohnsteuerfrei und werden daher gesondert mit der<br />

LA 322 ausgewiesen. Deshalb findet man am Lohnzettel<br />

320 ÜBERSTUNDENPAUSCHAL und 322 UE-PAUSCH FREI – beide Werte<br />

müssen zusammengezählt werden und ergeben dann den gesamten Wert der<br />

Pauschale.<br />

Die LA 170 SEGK ZULAGE erhalten nur Arbeiter, dies ist eine besondere Zulage<br />

für Schmutz, Erschwernis, Kälte und Gefahr.<br />

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