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<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />

Kinderbetreuungsgeld (KBG)<br />

VORAUSSETZUNGEN:<br />

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, wenn<br />

• man Anspruch auf Familienbeihilfe hat<br />

• das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt<br />

• die Zuverdienstgrenze von 16.200 ! (ab 2009) jährlich nicht<br />

überschritten wird; bezieht man nicht das ganze Jahr KBG so wird<br />

aliquotiert, monatlich darf ca. 1.265 ! (ab 2009) monatlich zum KBG<br />

verdient werden<br />

• der Lebensmittelpunkt in Österreich ist, d.h. das Kind muss in<br />

Österreich leben und nicht den offiziellen Wohnsitz in Ö haben<br />

• die Mutter-Kind Pass Untersuchungen erfüllt werden<br />

ANTRAG<br />

Das Kinderbertreuungsgeld muss bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden<br />

(Wochengeldbezieherinnen bekommen das Formular automatisch zugeschickt).<br />

Während des Bezuges von KBG ist man versichert.<br />

HÖHE UND DAUER<br />

Kinderbetreuungsgeld kann man ab der Geburt des Kindes beziehen, der KBG-<br />

Anspruch ruht, während man Wochenhilfe bezieht.<br />

Ab 1.1.2008 gibt es 3 Varianten für die Dauer und Höhe des<br />

Kinderbetreuungsgeldes:<br />

Variante 1<br />

bis zum 30. Lebensmonat 436 ! monatlich, täglich 14,35 !; bezieht auch der<br />

andere Elternteil KBG dann bis zum 36. Lebensmonat<br />

Variante 2<br />

bis zum 20. Lebensmonat 624 ! monatlich, täglich 20,80 !, bezieht auch der<br />

andere Elternteil KBG für weitere 4 Monate bis zum 24. Lebensmonat<br />

Variante 3<br />

bis zum 15. Lebensmonat 800 ! monatlich, täglich 26,60 !, wenn der andere<br />

Elternteil auch KBG bezieht, maximal bis zum 18. Lebensmonat<br />

Hat man sich für eine Variante des Kinderbetreuungsgeldes entschieden, kann<br />

man nicht mehr auf eine andere umsteigen!<br />

Achtung! der Bezug von KBG hat nichts mit einer Karenz beim Arbeitgeber zu<br />

tun!! Für nähere Infos fordern Sie bitte unseren Babyfolder an!<br />

VERZICHT<br />

Man kann auf das Kinderbetreuungsgeld auch in einzelnen Monaten im Vorhinein<br />

verzichten, wenn man schon vorab weiß, dass die Zuverdientsgrenze sonst<br />

überschritten wird! Diese Monate werden dann nicht miteinberechnet.<br />

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<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />

Krankengeld<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Anspruch auf Krankengeld haben alle Pflichtversicherten und Selbstversicherten.<br />

Erst muss der Arbeitgeber das/den Gehalt/Lohn normal weiterbezahlen. Nach<br />

einer bestimmten Zeit ist der Arbeitgeber nur noch verpflichtet, die Hälfte des<br />

Einkommens zu bezahlen. Die andere Hälfte wird von der Krankenkasse<br />

übernommen. Dann bekommt der/die ArbeitnehmerIn noch von der Krankenkasse<br />

das Krankengeld.<br />

(siehe Kapitel 3 Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit).<br />

ANTRAG<br />

Für die Auszahlung des Krankengeldes brauchen Sie eine Arbeits- und<br />

Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber und die Bescheinigung über den<br />

Krankenstand.<br />

HÖHE<br />

Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten Kalendermonat,<br />

vor dem Ende des vollen Entgeltanspruches, ab. Das volle Krankengeld beträgt<br />

ca. 60 Prozent des Nettoeinkommens.<br />

DAUER<br />

Krankengeld kann man grundsätzlich für 26 Wochen beziehen, dieser Anspruch<br />

kann auf 52 Wochen erhöht werden, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate<br />

vor Krankenstandsbeginn mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung<br />

versichert waren. Ein neuerlicher Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn man<br />

wieder mindstens 13 Wochen gearbeitet hat.<br />

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