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<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />
Kinderbetreuungsgeld (KBG)<br />
VORAUSSETZUNGEN:<br />
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, wenn<br />
• man Anspruch auf Familienbeihilfe hat<br />
• das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt<br />
• die Zuverdienstgrenze von 16.200 ! (ab 2009) jährlich nicht<br />
überschritten wird; bezieht man nicht das ganze Jahr KBG so wird<br />
aliquotiert, monatlich darf ca. 1.265 ! (ab 2009) monatlich zum KBG<br />
verdient werden<br />
• der Lebensmittelpunkt in Österreich ist, d.h. das Kind muss in<br />
Österreich leben und nicht den offiziellen Wohnsitz in Ö haben<br />
• die Mutter-Kind Pass Untersuchungen erfüllt werden<br />
ANTRAG<br />
Das Kinderbertreuungsgeld muss bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden<br />
(Wochengeldbezieherinnen bekommen das Formular automatisch zugeschickt).<br />
Während des Bezuges von KBG ist man versichert.<br />
HÖHE UND DAUER<br />
Kinderbetreuungsgeld kann man ab der Geburt des Kindes beziehen, der KBG-<br />
Anspruch ruht, während man Wochenhilfe bezieht.<br />
Ab 1.1.2008 gibt es 3 Varianten für die Dauer und Höhe des<br />
Kinderbetreuungsgeldes:<br />
Variante 1<br />
bis zum 30. Lebensmonat 436 ! monatlich, täglich 14,35 !; bezieht auch der<br />
andere Elternteil KBG dann bis zum 36. Lebensmonat<br />
Variante 2<br />
bis zum 20. Lebensmonat 624 ! monatlich, täglich 20,80 !, bezieht auch der<br />
andere Elternteil KBG für weitere 4 Monate bis zum 24. Lebensmonat<br />
Variante 3<br />
bis zum 15. Lebensmonat 800 ! monatlich, täglich 26,60 !, wenn der andere<br />
Elternteil auch KBG bezieht, maximal bis zum 18. Lebensmonat<br />
Hat man sich für eine Variante des Kinderbetreuungsgeldes entschieden, kann<br />
man nicht mehr auf eine andere umsteigen!<br />
Achtung! der Bezug von KBG hat nichts mit einer Karenz beim Arbeitgeber zu<br />
tun!! Für nähere Infos fordern Sie bitte unseren Babyfolder an!<br />
VERZICHT<br />
Man kann auf das Kinderbetreuungsgeld auch in einzelnen Monaten im Vorhinein<br />
verzichten, wenn man schon vorab weiß, dass die Zuverdientsgrenze sonst<br />
überschritten wird! Diese Monate werden dann nicht miteinberechnet.<br />
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<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />
Krankengeld<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Anspruch auf Krankengeld haben alle Pflichtversicherten und Selbstversicherten.<br />
Erst muss der Arbeitgeber das/den Gehalt/Lohn normal weiterbezahlen. Nach<br />
einer bestimmten Zeit ist der Arbeitgeber nur noch verpflichtet, die Hälfte des<br />
Einkommens zu bezahlen. Die andere Hälfte wird von der Krankenkasse<br />
übernommen. Dann bekommt der/die ArbeitnehmerIn noch von der Krankenkasse<br />
das Krankengeld.<br />
(siehe Kapitel 3 Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit).<br />
ANTRAG<br />
Für die Auszahlung des Krankengeldes brauchen Sie eine Arbeits- und<br />
Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber und die Bescheinigung über den<br />
Krankenstand.<br />
HÖHE<br />
Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten Kalendermonat,<br />
vor dem Ende des vollen Entgeltanspruches, ab. Das volle Krankengeld beträgt<br />
ca. 60 Prozent des Nettoeinkommens.<br />
DAUER<br />
Krankengeld kann man grundsätzlich für 26 Wochen beziehen, dieser Anspruch<br />
kann auf 52 Wochen erhöht werden, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate<br />
vor Krankenstandsbeginn mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung<br />
versichert waren. Ein neuerlicher Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn man<br />
wieder mindstens 13 Wochen gearbeitet hat.<br />
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