17.07.2013 Aufrufe

Ihr Betriebsrat informiert Betriebsrat - linea7.com

Ihr Betriebsrat informiert Betriebsrat - linea7.com

Ihr Betriebsrat informiert Betriebsrat - linea7.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />

Ein Beispiel: Für eine zwischen 18.30 und 19.30 absolvierte Mehrstunde bekommt<br />

man einen 70%-igen Zuschlag, jener über 25% wird dadurch kompensiert.<br />

Dies ist die momentan im Konzern gelebte Rechtsmeinung. Arbeiterkammer und<br />

Gewerkschaft vertreten jedoch die gegenteilige Auffassung, nämlich dass es<br />

keine Kompensation der 25% Zuschläge mit anderen Zuschlägen gibt – bis zu<br />

einer gerichtlichen Entscheidung bleibt dies also ein Streitthema!<br />

Zeitausgleich:<br />

Fallen Mehrstunden an – ausgenommen der 1,5 zuschlagsfreien Stunden im<br />

Handel und ausgenommen Mehrstunden mit höheren Zuschlag – und werden<br />

diese nicht innerhalb von drei Monaten in Zeitausgleich abgebaut, dann fällt<br />

auch tatsächlich ein 25%-Zuschlag an.<br />

Berechnungsweg für den Handel<br />

1. Die Mitarbeiterin ist für wie viele Sollstunden beschäftigt ?? Stunden<br />

plus der Freigrenze von + 1,5 Stunden<br />

--------------------------<br />

ist gleich die fiktive Arbeitszeit von = ?? Stunde<br />

2. Wann ist diese fiktive Arbeitszeit in der Woche von der Mitarbeiterin erreicht worden?<br />

Tag und Uhrzeit?<br />

3. Wieviele Mehrstunden hat sie nach dieser fiktiven Arbeitszeit gemacht?<br />

?? Stunden<br />

4. Wieviele von diesen (Punkt 3) Mehrstunden haben einen höheren Zuschlag??<br />

Diese Stunden müssen abgezogen werden<br />

70 % Zuschlag - ?? Stunden<br />

50% Zuschlag - ?? Stunden<br />

------------------------------<br />

= ?? Stunden<br />

Als Ergebnis erhält man jene Stunden, die einen 25% Zuschlag erhalten und in die<br />

Spalte MSt25 eingetragen werden.<br />

Werden diese Mehrstunden innerhalb von 3 Monaten nicht in Zeitausgleich<br />

abgebaut, so erhält der/die MitarbeiterIn tatsächlich den 25% Zuschlag, der<br />

ausbezahlt oder in Zeitausgleich (15 Minuten) konsumiert werden kann.<br />

25% Zuschlag bei Fleischern und Gastronomie<br />

Da es weder „Freistunden“ noch anderweitige Zuschläge gibt, ist die Handhabung<br />

hier relativ einfach!<br />

Ein Beispiel verdeutlicht das: Macht eine Ladnerin, die für 15 Stunden angestellt<br />

ist, 20 Stunden, bekommt sie für die 5 Mehrstunden einen 25%-Zuschlag.<br />

Achtung: der Zuschlag entfällt, wenn sie diese fünf Stunden innerhalb von drei<br />

Monaten in Zeitausgleich abbaut, also etwa in einer darauf folgenden Woche statt<br />

15 nur zehn Stunden arbeitet.<br />

36<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Betriebsrat</strong> <strong>informiert</strong><br />

2. MEHRSTUNDENZUSCHLÄGE INNERHALB DER ERWEITERTEN ÖFFNUNGSZEITEN<br />

(NUR FÜR DEN HANDEL)<br />

Während der verlängerten Öffnungzeiten erhalten alle ArbeitnehmerInnen im<br />

Handel egal ob in Vollzeit oder Teilzeit einen Zuschlag. Auch geringfügig<br />

Beschäftigte erhalten Zuschläge, ausser sie arbeiten nur am Samstag!<br />

Die Öffnungszeitenzuschläge sind nur für Mehrstunden bis zur 40. Stunde, danach<br />

gibt es Überstundenzuschläge.<br />

Mo – Fr ab 18.30 – 20 Uhr 70% Zuschlag<br />

Nach 20.00 Uhr 100% Zuschlag<br />

Sa ab 13.00 Uhr 50% Zuschlag<br />

3. BLOCKFREIZEIT (NUR HANDEL)<br />

Die Blockfreizeit ist eine Freizeit in Verbindung mit einem Wochenende oder<br />

Feiertag mit der die Zuschläge der erweiterten Öffnungzeiten - NUR 50% und<br />

70% - in Freizeit abgebaut werden können.<br />

Dabei werden die erworbenen Zuschläge auf 30% reduziert, als Ausgleich hat<br />

der/die ArbeitnehmerIn zusätzliche Freizeit.<br />

1. Blockfreizeit muss zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.<br />

2. Blockfreizeit in Verbindung mit dem Wochenende ist nur möglich am Freitag<br />

oder Montag.<br />

3. Der Samstag muss in Verbindung mit der Schwarz-Weiß Regelung frei<br />

sein. (Kein Urlaubstag und kein Krankenstandstag)<br />

4. Am Freitag oder Montag müssen Blockfreizeitstunden im Ausmaß eines<br />

Wochensechstels eingegeben werden (siehe Fehlzeitenschlüssel).<br />

5. und zur tatsächlich geleisteten Wochenarbeitszeit bei den IST-Stunden<br />

auch dazugezählt werden.<br />

6. Die Wochenarbeitszeit darf die SOLL-Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht<br />

überschreiten!!<br />

Blockfreizeit in Verbindung mit einem Feiertag muss ebenfalls 3 freie Tage<br />

beinhalten – 1. den Feiertag – 2. einen freien Tag und 3. einen Blockfreizeittag, für<br />

den das Wochensechstel erfasst wird.<br />

4. GANZTAGESFREIZEIT (NUR HANDEL)<br />

Die Ganztagesfreizeit funktioniert ähnlich wie die Blockfreizeit. Für Freizeit unter<br />

der Woche werden die Zuschläge auf 50% reduziert. Für den Tag an dem<br />

Ganztagesfreizeit vereinbart wird, muss ein Wochensechstel zur Arbeitszeit<br />

dazugerechnet werden, d.h. man hat frei, aber trotzdem werden für diesen Tag<br />

Stunden in Höhe des Wochensechstels eingetragen. Die Wochenarbeitszeit darf<br />

die SOLL-Zeit nicht überschreiten.<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!