Stellungnahme Heilmittelrevision - Stiftung für Konsumentenschutz
Stellungnahme Heilmittelrevision - Stiftung für Konsumentenschutz
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1. Kinderarzneimittel<br />
Es ist unbestritten, dass im Bereich der Kinderarzneimittel grosse Anstrengungen<br />
unternommen werden müssen, um auch dieser besonders sensiblen Patientengruppe<br />
sichere, erprobte Arzneimittel zur Verfügung stellen zu können. Wir begrüssen die<br />
Massnahmen, welche in der vorliegenden Revision vorgesehen sind. Eine Angleichung an<br />
die EU-Gesetzgebung macht aus unserer Sicht Sinn, da nur eine durchlässige<br />
Gesetzgebung ermöglicht, dass ein ohnehin kleiner und kostenintensiver Bereich der<br />
Heilmittel durch internationale Entwicklungen gefördert wird.<br />
2. Vereinfachte Zulassungsverfahren<br />
Die <strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong> unterstützt in diesem Punkt die <strong>Stellungnahme</strong> des<br />
Schweizerischen Verbandes <strong>für</strong> komplementärmedizinische Heilmittel SVKH. Das heisst, wir<br />
begrüssen grundsätzlich die Einführung einer neuen Kategorie von Arzneimitteln ohne<br />
Indikation im Heilmittelgesetz. Wir lehnen jedoch den Vorschlag ab, dass die gesetzliche<br />
Anerkennung „im Rahmen von Ausführungsbestimmungen“ erfolgt, die der Bundesrat<br />
erlassen wird. Auch ist die vorgeschlagene Unterteilung in zwei Kategorien (Arzneimittel mit<br />
Indikation und Arzneimittel ohne Indikation) zu wenig konkret.<br />
3. Geldwerte Vorteile<br />
Wir begrüssen grundsätzlich, dass die Bestimmungen zum Verbot von geldwerten Vorteilen<br />
im Heilmittelgesetz belassen wurden und beispielsweise mit der Aufnahme von bestimmten,<br />
zu definierenden Medizinprodukten ergänzt werden. Wir sehen auch, dass die Beschränkung<br />
auf die verschreibungspflichtigen Medikamente hinsichtlich der vorhandenen Ressourcen<br />
und des Sicherheitsaspektes seine Berechtigung hat. Dennoch bedauern wir, dass die OTC-<br />
Produkte ausgenommen werden: Wenn die in der Revision vorgeschlagene Ausweitung der<br />
Verkaufsstellen, bzw. Produkte stattfindet, wird sich auch hier die Konkurrenzsituation<br />
verschärfen. Dies bedeutet mehr Druck auf die Preise, aber auch mehr Anreiz, Rabatte zu<br />
gewähren. Werden diese nicht weitergegeben, weil keine gesetzliche Pflicht dazu besteht,<br />
können die Konsumentinnen und Konsumenten davon nicht profitieren.<br />
In der Vorlage ist weiterhin die Rede von „geldwerten Vorteilen von bescheidenem Wert“.<br />
Dieser Begriff ist, wie wir aus Erfahrung wissen, interpretier- und dehnbar und bedarf einer<br />
Konkretisierung.<br />
Wir sind überzeugt, dass die Trennung von Verschreibung und Abgabe von Medikamenten,<br />
wie sie das Verbot der Selbstdispensation vorsieht, diese Problematik stark entschärft. Bei<br />
den Spitälern fehlt unserer Ansicht nach jedoch ein solches wirksames Instrument.<br />
Eine Verschärfung der Strafbestimmungen begrüssen wir ausdrücklich. Da sich die<br />
Swissmedic in erster Linie um Sicherheitsaspekte kümmert, erachten wir es als folgerichtig,<br />
dass das BAG die Kontrolle und den Vollzug dieses Bereiches des Heilmittelgesetzes<br />
übertragen erhält. Die Frage ist allerdings berechtigt, ob es Sinn macht, zwei Bundesämter<br />
mit dem Vollzug eines Gesetzes zu beauftragen.