Stellungnahme Heilmittelrevision - Stiftung für Konsumentenschutz
Stellungnahme Heilmittelrevision - Stiftung für Konsumentenschutz
Stellungnahme Heilmittelrevision - Stiftung für Konsumentenschutz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4. Abgabe von Arzneimitteln<br />
Grundsätzlich begrüssen wir die Absicht, in der vorliegenden Heilmittelverordnung eine<br />
vereinfachte Regelung <strong>für</strong> die Selbstmedikation einzuführen. Wir erachten es auch als<br />
konsequent, dass die Apotheken, welche durch die Aufhebung der Selbstdispensation zu<br />
mehr Umsatz gelangen, bei den Arzneimitteln der Kategorie D eine verstärkte Konkurrenz<br />
durch die Drogerien erhalten. Auch im Bereich der OTC-Produkte sind die Konsumentinnen<br />
und Konsumenten einer starren Preispolitik der Anbieter ausgesetzt. Diese gilt es zu<br />
durchbrechen und in Bewegung zu bringen: Ohne die Sicherheitsaspekte ausser Acht zu<br />
lassen, muss bezüglich der Listeneinteilung eine gewisse Durchlässigkeit stattfinden. Aus<br />
dieser Warte aus begrüssen wir zudem, dass im Gesetz vorgesehen wird, dass sich neben<br />
Drogerien auch andere Vertriebskanäle (wie zum Beispiel der Detailhandel) um eine<br />
Vertriebsbewilligung <strong>für</strong> Arzneimittel bemühen können.<br />
In umliegenden europäischen Ländern, etwa in Deutschland, wird die Abgabe von OTC-<br />
Medikamenten weniger strikte gehandhabt als dies bisher in der Schweiz der Fall war. Wir<br />
sind auch überzeugt, dass etliche Arzneimittel der Liste D in der Regel ohne Fachberatung<br />
bezogen werden, weil sie bereits lange bekannt sind.<br />
Bestimmte, rezeptpflichtige Medikamente, welche von den Apotheken gemäss<br />
Gesetzesvorschlag direkt abgegeben werden dürften, sind gut bekannt. Eine direkte Abgabe<br />
durch die Apotheken würde unnötige Arztkonsultationen ersparen.<br />
Wir betonen jedoch, dass die Ausführungsbestimmungen und die Neueinteilung in die<br />
verschiedenen Listen von grosser Bedeutung sind bezüglich der angestrebten Sicherheit <strong>für</strong><br />
die Patientinnen und Patienten. Eine Neueinteilung der Listen muss auch unter dem Aspekt<br />
des allfälligen Beratungsbedarfes erfolgen.<br />
5. Verbot der Selbstdispensation<br />
Die <strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong> begrüsst die Regelung, wie sie im vorliegenden Entwurf<br />
vorgeschlagen wird: Ein generelles, schweizweites Verbot der Selbstdispensation mit der<br />
Möglichkeit <strong>für</strong> die Kantone, bestimmten kantonalen Gegebenheiten Rechnung in Bezug auf<br />
die Distanz Praxis - Apotheke zu tragen. Sie verlangt jedoch, dass dieses Verbot der<br />
Selbstdispensation unter dem Aspekt der Kostenkontrolle betrachtet wird und deshalb nur <strong>für</strong><br />
jene Praxen gilt, welche keinem Ärztenetzwerk angeschlossen sind und über kein Instrument<br />
zur Budgetkontrolle verfügen.<br />
Aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten hat die Selbstdispensation den Vorteil,<br />
dass nach dem Besuch der Ärztin, des Arztes der Gang zur Apotheke entfällt. Dieser<br />
Komfort wird jedoch nicht wettgemacht durch die Unsicherheit, nun tatsächlich das am<br />
besten geeignete Medikament erhalten zu haben oder lediglich jenes, welches der Arzt<br />
verfügbar hat. Dank Versandapotheken und Spitex haben insbesondere Chronischkranke die<br />
Möglichkeit, bequem zu ihren Medikamenten zu gelangen.<br />
Wir begrüssen insbesondere die Entkoppelung von Verschreibung und Abgabe - dies wird<br />
auf die Kostenentwicklung im Medikamentenbereich positive Auswirkungen haben. Ärztinnen<br />
und Ärzte erzielen durch die Abgabe von Medikamenten einen zusätzlichen und<br />
wesentlichen Beitrag zu ihrem Einkommen. Dies stellt einen nicht zu unterschätzenden<br />
Anreiz dar, Medikamente zu verschreiben und abzugeben.