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Stellungnahme Heilmittelrevision - Stiftung für Konsumentenschutz

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4. Abgabe von Arzneimitteln<br />

Grundsätzlich begrüssen wir die Absicht, in der vorliegenden Heilmittelverordnung eine<br />

vereinfachte Regelung <strong>für</strong> die Selbstmedikation einzuführen. Wir erachten es auch als<br />

konsequent, dass die Apotheken, welche durch die Aufhebung der Selbstdispensation zu<br />

mehr Umsatz gelangen, bei den Arzneimitteln der Kategorie D eine verstärkte Konkurrenz<br />

durch die Drogerien erhalten. Auch im Bereich der OTC-Produkte sind die Konsumentinnen<br />

und Konsumenten einer starren Preispolitik der Anbieter ausgesetzt. Diese gilt es zu<br />

durchbrechen und in Bewegung zu bringen: Ohne die Sicherheitsaspekte ausser Acht zu<br />

lassen, muss bezüglich der Listeneinteilung eine gewisse Durchlässigkeit stattfinden. Aus<br />

dieser Warte aus begrüssen wir zudem, dass im Gesetz vorgesehen wird, dass sich neben<br />

Drogerien auch andere Vertriebskanäle (wie zum Beispiel der Detailhandel) um eine<br />

Vertriebsbewilligung <strong>für</strong> Arzneimittel bemühen können.<br />

In umliegenden europäischen Ländern, etwa in Deutschland, wird die Abgabe von OTC-<br />

Medikamenten weniger strikte gehandhabt als dies bisher in der Schweiz der Fall war. Wir<br />

sind auch überzeugt, dass etliche Arzneimittel der Liste D in der Regel ohne Fachberatung<br />

bezogen werden, weil sie bereits lange bekannt sind.<br />

Bestimmte, rezeptpflichtige Medikamente, welche von den Apotheken gemäss<br />

Gesetzesvorschlag direkt abgegeben werden dürften, sind gut bekannt. Eine direkte Abgabe<br />

durch die Apotheken würde unnötige Arztkonsultationen ersparen.<br />

Wir betonen jedoch, dass die Ausführungsbestimmungen und die Neueinteilung in die<br />

verschiedenen Listen von grosser Bedeutung sind bezüglich der angestrebten Sicherheit <strong>für</strong><br />

die Patientinnen und Patienten. Eine Neueinteilung der Listen muss auch unter dem Aspekt<br />

des allfälligen Beratungsbedarfes erfolgen.<br />

5. Verbot der Selbstdispensation<br />

Die <strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong> begrüsst die Regelung, wie sie im vorliegenden Entwurf<br />

vorgeschlagen wird: Ein generelles, schweizweites Verbot der Selbstdispensation mit der<br />

Möglichkeit <strong>für</strong> die Kantone, bestimmten kantonalen Gegebenheiten Rechnung in Bezug auf<br />

die Distanz Praxis - Apotheke zu tragen. Sie verlangt jedoch, dass dieses Verbot der<br />

Selbstdispensation unter dem Aspekt der Kostenkontrolle betrachtet wird und deshalb nur <strong>für</strong><br />

jene Praxen gilt, welche keinem Ärztenetzwerk angeschlossen sind und über kein Instrument<br />

zur Budgetkontrolle verfügen.<br />

Aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten hat die Selbstdispensation den Vorteil,<br />

dass nach dem Besuch der Ärztin, des Arztes der Gang zur Apotheke entfällt. Dieser<br />

Komfort wird jedoch nicht wettgemacht durch die Unsicherheit, nun tatsächlich das am<br />

besten geeignete Medikament erhalten zu haben oder lediglich jenes, welches der Arzt<br />

verfügbar hat. Dank Versandapotheken und Spitex haben insbesondere Chronischkranke die<br />

Möglichkeit, bequem zu ihren Medikamenten zu gelangen.<br />

Wir begrüssen insbesondere die Entkoppelung von Verschreibung und Abgabe - dies wird<br />

auf die Kostenentwicklung im Medikamentenbereich positive Auswirkungen haben. Ärztinnen<br />

und Ärzte erzielen durch die Abgabe von Medikamenten einen zusätzlichen und<br />

wesentlichen Beitrag zu ihrem Einkommen. Dies stellt einen nicht zu unterschätzenden<br />

Anreiz dar, Medikamente zu verschreiben und abzugeben.

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