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Bundeseinheitliches Apothekenspezifisches ...

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<strong>Bundeseinheitliches</strong> apothekenspezifisches Qualitätsmanagementsystem<br />

o Prüfung der Prozesse des Apothekenbetriebes<br />

o Evtl. Sonderdienstleistungen überprüfen<br />

o Abschlussgespräch mit dem Antragsteller<br />

- Prüfung auf Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung des<br />

QMS<br />

- Prüfung auf:<br />

o Individualität<br />

o gesamtheitlicher Ansatz<br />

o Plausibilität und Konsistenz<br />

o Aktualität<br />

o Mitarbeiterbeteiligung<br />

o Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Verordnungen, Normen<br />

V Auditbericht<br />

- Auditbericht vom Auditor zu erstellen<br />

- Abweichungen vermerken<br />

- Empfehlungen über die Zertifizierung an die Zertifizierungskommission<br />

- Kritische Abweichungen:<br />

o fehlende Auditdokumentation<br />

o Dokumentenstruktur nicht wie beschrieben<br />

o Lenkung und Dokumentation von Fehlern nicht geregelt<br />

o Verstoß gegen Gesetze<br />

o Mitarbeiter kennen das Handbuch nicht oder nur schlecht<br />

VI Entscheidung über die Zertifizierung<br />

- Zertifizierungskommission<br />

- Entscheidung aufgrund des Auditberichtes und der Handbuchprüfung<br />

- Auditbeteiligte entscheiden nicht mit<br />

- Bekanntgabe mit rechtsmittelfähigem Bescheid<br />

VII Überwachung<br />

- interne Audits und QMS-Bewertung sind von der Apotheke jährlich durchzuführen<br />

- jährliche Überwachung<br />

- fortlaufende Meldung der Änderungen der Betriebsorganisation<br />

Seite 29

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