Merkblatt zur rheinland-pfälzischen ... - Lak-rlp.de
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<strong>Merkblatt</strong><br />
Hinweise <strong>zur</strong> Überprüfung <strong>de</strong>r fachbezogenen Deutschkenntnis<br />
Die Prüfungstermine fin<strong>de</strong>n statt<br />
September 2013 o<strong>de</strong>r 04. März 2014<br />
Anträge auf Teilnahme an <strong>de</strong>r Überprüfung sind bei <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sapothekerkammer Rheinland-Pfalz<br />
Am Gautor 15<br />
55131 Mainz<br />
ein<strong>zur</strong>eichen. Dort fin<strong>de</strong>t auch die Prüfung statt. Der Antrag ist schriftlich mit <strong>de</strong>r als Anlage<br />
beigefügten Anmeldung, unter Angabe <strong>de</strong>s Prüfungstermins, für <strong>de</strong>n die Anmeldung<br />
erfolgt, zu stellen. Des weiteren sollte <strong>de</strong>r/die Bewerber/in eine Telefonnummer<br />
bzw. E-Mail-Adresse, unter <strong>de</strong>r er/sie ggf. auch kurzfristig erreichbar ist, mitteilen.<br />
Über das Prüfungsverfahren informieren die nachfolgen<strong>de</strong>n Hinweise. Bei Fragen wen<strong>de</strong>n<br />
Sie sich bitte an die Geschäftsstelle <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sapothekerkammer Rheinland-Pfalz,<br />
gerne auch telefonisch unter <strong>de</strong>r Rufnummer 06131/27012-14 o<strong>de</strong>r per E-Mail unter<br />
joachim.thoss@lak-<strong>rlp</strong>.<strong>de</strong>.<br />
Anmeldung <strong>zur</strong> Prüfung<br />
Es wird jeweils Anfang Februar über die Zulassung zum Prüfungstermin im Frühjahr<br />
(März) und Anfang August über die Zulassung zum Prüfungstermin im Herbst (September)<br />
entschie<strong>de</strong>n. Die zugelassenen Bewerber/innen wer<strong>de</strong>n 4 Wochen vor <strong>de</strong>m Prüfungstermin<br />
gela<strong>de</strong>n.<br />
Zahlung <strong>de</strong>r Prüfungsgebühr<br />
Die Prüfungsgebühr beträgt 160,00 €. Mit <strong>de</strong>r Ladung <strong>zur</strong> Prüfung ist die Prüfungsgebühr<br />
zu überweisen. Barzahlung ist lei<strong>de</strong>r nicht möglich. Wird die Prüfungsgebühr nicht<br />
o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vor Prüfungstermin überwiesen, ist eine Teilnahme an <strong>de</strong>r Überprüfung<br />
lei<strong>de</strong>r nicht möglich. Die Prüfungsgebühr wird auch dann einbehalten, wenn<br />
ein/e Bewerber/in nicht erscheint, es sei <strong>de</strong>nn, es wird ein triftiger Grund für die Nichtteilnahme<br />
an <strong>de</strong>r Prüfung nachgewiesen.
<strong>Merkblatt</strong><br />
Ablauf <strong>de</strong>r Prüfung<br />
Dem/Der Bewerber/in wird ein ca. 1-seitiger <strong>de</strong>utschsprachiger Artikel aus einer pharmazeutischen<br />
Fachzeitschrift (Pharmazeutische Zeitung, Deutsche Apothekerzeitung)<br />
vorgelegt, für <strong>de</strong>n 10 Minuten Vorbereitungszeit <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Die ausschließlich<br />
mündliche Prüfung besteht dann aus drei Abschnitten:<br />
Zusammenfassung <strong>de</strong>s Artikels<br />
Patientenaufklärung: Erläuterung <strong>de</strong>s Artikels für einen Patienten (Laien)<br />
Kollegengespräch: Beantwortung von Fragen zum Thema<br />
Als Hilfsmittel wird je<strong>de</strong>m/je<strong>de</strong>r Bewerber/in während <strong>de</strong>r Prüfung die Rote Liste und<br />
das medizinische Fachwörterbuch Pschyrembel <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
Die gesamte Prüfung soll die Dauer von 60 Minuten (inkl. Vorbereitungszeit) pro Bewerber/in<br />
nicht überschreiten.<br />
Die Prüfung kann wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Für je<strong>de</strong> Wie<strong>de</strong>rholung ist eine erneute Anmeldung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die Benutzung von Mobiltelefonen und an<strong>de</strong>ren elektronischen Hilfsmitteln während <strong>de</strong>r<br />
Prüfungszeit ist nicht gestattet.<br />
Bitte bringen Sie <strong>zur</strong> Überprüfung Ihren Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass mit!<br />
Prüfungsentscheid<br />
Die Prüfungsentscheidung und das Prüfungsergebnis wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Bewerber/in im<br />
Anschluss an die mündliche Prüfung von <strong>de</strong>r Prüfungskommission bekannt gegeben.<br />
Bei bestan<strong>de</strong>ner Prüfung erhält <strong>de</strong>r/die Bewerber/in hierüber eine Bescheinigung. Im<br />
Falle <strong>de</strong>s Nichtbestehens wird keine Bescheinigung ausgestellt.<br />
Die Prüfung ist bestan<strong>de</strong>n, wenn eine reibungslose Kommunikation bestätig wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Fachsprache geht über <strong>de</strong>n Nachweis von Alltagssprachkenntnissen hinaus.<br />
Der Apothekerberuf ist ein sog. sprechen<strong>de</strong>r Beruf. Die Apothekenbetriebsordnung stellt<br />
die Beratung in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund. Die Prüfung ist nicht bestan<strong>de</strong>n, wenn aufgrund un<strong>zur</strong>eichen<strong>de</strong>r<br />
Deutschkenntnisse keine reibungslose Kommunikation bescheinigt wer<strong>de</strong>n
<strong>Merkblatt</strong><br />
kann und folglich diese Sprach<strong>de</strong>fizite im Berufsalltag zu Missverständnissen,<br />
Falschanwendungen und Fehlbehandlungen führen könnten.