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Die Organe der EU - lehrer

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VU Fachdidaktik SS 2003<br />

<strong>Die</strong> <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

© Astrid Umlauf, Tobias Füre<strong>der</strong>, Andrea Streitberger<br />

Fachdidaktische Übung<br />

bei MMag. Peter Atzmanstorfer<br />

2003<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

Schule: AHS, 7. Klasse<br />

Stundenumfang: 1 Stunden<br />

Voraussetzungen: <strong>Die</strong> SS sind bereits mit dem Gruppenpuzzle vertraut.<br />

Zeit Lehr-<br />

/Lernsitutation<br />

2 min Begrüßung<br />

5 min Informieren<strong>der</strong><br />

Unterrichtseinstieg<br />

Geplante<br />

Lehrerhandlung<br />

Lehrer gibt<br />

Überblick über den<br />

Stundenverlauf und<br />

die Ziele<br />

3 min Gruppenbildung Teilt Kärtchen aus,<br />

jede Gruppe<br />

bekommt einen Text<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger<br />

Stundenbild zum Thema „<strong>Die</strong> <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>“<br />

Geplante<br />

Schüleraktivität<br />

Hören zu<br />

Ziehen Karten und<br />

setzten sich in<br />

Gruppen zusammen<br />

15 min Gruppenpuzzle gibt Hilfestellung Lesen Texte und<br />

diskutieren in <strong>der</strong><br />

Expertengruppen,<br />

machen sich Notizen<br />

15 min gibt Hilfestellung die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Expertengruppen<br />

wechseln in die<br />

gemischten Gruppen<br />

und erläutern dort<br />

den Inhalt ihres<br />

Textes. <strong>Die</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Gruppenmitglie<strong>der</strong><br />

notieren sich das<br />

10 min Ergebnissicherung Wie<strong>der</strong>holt<br />

gemeinsam mit den<br />

SS die wichtigsten<br />

Punkte<br />

Ziele:<br />

- För<strong>der</strong>ung sozialer Kompetenzen;<br />

- Kommunikationstraining;<br />

wichtigste.<br />

Fassen ihre<br />

Ergebnisse<br />

zusammen<br />

Kommentar/Mediu<br />

m<br />

Gruppenfindung<br />

erfolgt mittels<br />

Kärtchen<br />

Lehrer legt Folie<br />

auf ( gibt<br />

allgemeinen<br />

Überblick über die<br />

<strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>)<br />

- <strong>Die</strong> SS sollen einen Überblick über die <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und <strong>der</strong>en Funktion bekommen;<br />

Quellen:<br />

http://europa.eu.int/inst-de.htm<br />

http://www.emory.edu/GERMAN/MKL/pols333d/Level1/<strong>EU</strong>-polity0.html<br />

http://www.eu.int/de/instit/presentationfr/index.htm


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

Folie:<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

Alles, was in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beschlossen wird, geschieht im Zusammenspiel von Parlament, Kommission und<br />

Rat. Parlament und Kommission sind die rein "europäischen" <strong>Organe</strong>. Der Rat <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union ist ihr Gegenpart: Hier sind die einzelnen Mitgliedstaaten durch Minister ihrer Regierungen<br />

vertreten und bringen auch ihre nationalen Interessen zur Sprache; hier im Rat muss <strong>der</strong> Kompromiss<br />

gefunden werden zwischen den gemeinschaftlichen "europäischen" Zielen und den unterschiedlichen<br />

(manchmal auch "egoistischen") Wünschen und Pflichten <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedstaaten.<br />

Wie arbeitet <strong>der</strong> Rat?<br />

Der Rat <strong>der</strong> Minister kann nur Entscheidungen treffen, wenn ihm ein Gesetzentwurf <strong>der</strong> Kommission<br />

vorliegt (offiziell heißt <strong>der</strong> Entwurf: "Vorschlag"). Der Rat kann solche Vorschläge von <strong>der</strong> Kommission<br />

auch anfor<strong>der</strong>n.<br />

Der Vorschlag gelangt zunächst in den Ausschuß <strong>der</strong> Ständigen Vertreter <strong>der</strong> Mitgliedstaaten.<br />

Hier wird versucht, Gegensätze in den Meinungen <strong>der</strong> Einzelstaaten so weit wie möglich<br />

auszuräumen.<br />

Gelingt dies völlig und in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament, so ist die<br />

Entscheidung <strong>der</strong> Minister später oft nur noch Formsache. Häufig aber bleiben Fragen offen. Dann<br />

müssen die Minister sich persönlich um einen Kompromiß bemühen (in <strong>der</strong> Regel in nichtöffentlicher<br />

Sitzung).<br />

Einstimmig o<strong>der</strong> mit Mehrheit?<br />

In einigen, in den <strong>EU</strong>-Verträgen genau bestimmten Fällen kann <strong>der</strong> Rat sofort beschließen, also ein<br />

Gesetz verabschieden, in an<strong>der</strong>en, ebenfalls genau benannten Bereichen einigen sich die 15 Minister<br />

zunächst auf einen "gemeinsamen Standpunkt", <strong>der</strong> dem Europäischen Parlament zur zweiten<br />

Lesung zugeleitet wird.<br />

Beschlüsse kann <strong>der</strong> Rat auf dreierlei Weise fassen:<br />

• mit einfacher Mehrheit<br />

• mit qualifizierter Mehrheit o<strong>der</strong><br />

• einstimmig.<br />

<strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-Verträge schreiben genau vor, wann in welchen Bereichen <strong>der</strong> Politik Beschlüsse einstimmig<br />

gefasst werden müssen und wann in welchen Bereichen qualifizierte o<strong>der</strong> einfache<br />

Mehrheitsbeschlüsse möglich sind.<br />

Bei einstimmigen Beschlüssen o<strong>der</strong> einfachen Mehrheitsbeschlüssen hat jedes Land eine Stimme,<br />

einerlei, ob es ein großes wie Frankreich o<strong>der</strong> ein kleines wie Luxemburg ist.<br />

Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit haben die Län<strong>der</strong> ein unterschiedliches, ihrer Größe<br />

entsprechendes Gewicht:<br />

• <strong>Die</strong> vier großen Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben je 10<br />

Stimmen,.<br />

• Spanien 8,<br />

• Belgien, Griechenland, die Nie<strong>der</strong>lande und Portugal je 5,<br />

• Österreich und Schweden je 4,<br />

• Dänemark, Irland und Finnland je 3,<br />

• Luxemburg 2 Stimmen.<br />

Von diesen insgesamt 87 Stimmen werden 62 Stimmen zur qualifizierten Mehrheit benötigt.<br />

Rechnerisch gehören dazu mindestens acht <strong>der</strong> fünfzehn Mitgliedstaaten. 25 Stimmen können einen<br />

Beschluss verhin<strong>der</strong>n. Wenn Staaten, die zusammen über 23 bis 25 Stimmen verfügen, erklären,<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

einem anstehenden Beschluss nicht zustimmen zu können, muss <strong>der</strong> Rat versuchen, eine Lösung zu<br />

finden, <strong>der</strong> Staaten mit zusammen mindestens 65 Stimmen zustimmen können.<br />

Einstimmigkeit bedeutet: Kein Staat kann überstimmt werden, aber je<strong>der</strong> Staat kann Entschlüsse<br />

blockieren, die alle an<strong>der</strong>en Staaten für notwendig halten. <strong>Die</strong> Frage, wann mit Mehrheit und wann<br />

einstimmig beschlossen werden muss, ist also von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

Welche Minister bilden den Rat?<br />

Wenn in den Medien <strong>der</strong> "Rat" erwähnt wird, ist damit gewöhnlich die Zusammenkunft aller<br />

Außenminister gemeint, auch "Rat für allgemeine Angelegenheiten" o<strong>der</strong> "Allgemeiner Rat" genannt.<br />

Wo tagt <strong>der</strong> Rat?<br />

Der Rat tagt gewöhnlich in Brüssel, in drei Monaten pro Jahr (April, Juni, Oktober)<br />

auch in Luxemburg. 1995 traf er sich 95mal und verabschiedete dabei 319<br />

Verordnungen, 63 Richtlinien, 164 Beschlüsse und Entscheidungen.<br />

Wer hat den Vorsitz im Rat? Den Vorsitz hat <strong>der</strong> jeweilige Ratspräsident. <strong>Die</strong><br />

Präsidentschaft wechselt alle sechs Monate und folgte dabei früher <strong>der</strong><br />

alphabetischen Reihenfolge <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>namen.<br />

<strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />

Sie entwirft die Gesetze und führt aus, was die Gesetze bestimmen<br />

Das am meisten beschäftigte, aber auch am meisten gescholtene Organ <strong>der</strong> Europäischen Union ist<br />

die Kommission in Brüssel.<br />

Sie entwirft die Gesetze<br />

In <strong>der</strong> Verfassung jedes demokratischen Staates steht, wer das Initiativrecht hat, wer also<br />

Gesetzentwürfe einbringen kann.<br />

In den Gründungsverträgen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> ist vereinbart, dass allein die Kommission Entwürfe für europaweit<br />

geltende Gesetze formulieren und vorlegen darf, da nur sie frei von nationalen Interessen dem<br />

europäischen Interesse verpflichtet ist. Rat und Europäisches Parlament können die Kommission<br />

allerdings auffor<strong>der</strong>n, Gesetzentwürfe zu bestimmten Aufgaben vorzulegen. Aber ihre Vorschläge als<br />

Gesetz verabschieden kann die Kommission wie<strong>der</strong>um nicht; das können nur Rat und das<br />

Europäische Parlament gemeinsam.<br />

Rat und Parlament ihrerseits können nur Gesetze verabschieden, wenn ein Entwurf (ein Vorschlag)<br />

<strong>der</strong> Kommission vorliegt. <strong>Die</strong> Kommission hat also erheblichen Einfluss darauf, wie und wie schnell<br />

die <strong>EU</strong> sich entwickelt. Sie wird deshalb auch "Motor" <strong>der</strong> Gemeinschaft genannt.<br />

Sie führt aus, was die Gesetze bestimmen<br />

In <strong>der</strong> Europäischen Union soll in <strong>der</strong> Regel die Kommission in die Praxis umsetzen, was die von Rat<br />

und Parlament erlassenen Rechtsakte für die Bereiche gemeinsamer Politik verlangen. Sie kann die<br />

dafür notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen (sofern <strong>der</strong> Rat sich dies nicht selbst<br />

vorbehält).<br />

In vielen Fällen aber muss das, was <strong>der</strong> Rat und das Europäische Parlament beschlossen haben, von<br />

den nationalen Parlamenten <strong>der</strong> 15 Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden; dann<br />

führen natürlich die Behörden <strong>der</strong> einzelnen Staaten aus, was diese Gesetze verlangen.<br />

Sie stellt den Haushaltsentwurf auf:<br />

<strong>Die</strong> Kommission stellt den Vorentwurf des Haushalts <strong>der</strong> Europäischen Union auf und wirkt mit bei<br />

den weiteren Beratungen bis zur Verabschiedung.<br />

Danach aber beginnt erst die eigentliche Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplans, also das<br />

korrekte Ausgeben des Geldes. Fast alle Finanzmittel <strong>der</strong> Gemeinschaft werden von <strong>der</strong> Kommission<br />

verwaltet. Sie dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die in den Verträgen o<strong>der</strong> durch<br />

Ratsbeschlüsse vorgeschrieben sind.<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

Sie verwaltet die Fonds<br />

Der größte Teil des Haushalts fließt in verschiedene Fonds. Ein Fonds enthält Gel<strong>der</strong>, die für einen<br />

bestimmten Zweck vorgesehen sind und nur für diesen Zweck ausgegeben werden dürfen.<br />

Sie ist "Hüterin <strong>der</strong> Verträge"<br />

<strong>Die</strong> Europäische Kommission hat darüber zu wachen, dass die Verträge und das Recht <strong>der</strong><br />

Europäischen Union eingehalten werden; sie wird deshalb "Hüterin <strong>der</strong> Verträge" genannt. Verstößt<br />

ein Mitgliedstaat gegen Gemeinschaftsrecht, muss die Kommission einschreiten und notfalls vor dem<br />

Europäischen Gerichtshof gegen den Mitgliedstaat Klage erheben.<br />

Von Verletzungen des <strong>EU</strong>-Rechts erfährt die Kommission durch eigene Beobachtung, auf Antrag<br />

einer Regierung, durch Beschwerde eines Unternehmens o<strong>der</strong> einer Bürgerin, eines Bürgers.<br />

<strong>Die</strong>se Pflicht <strong>der</strong> Kommission, gegen Vertragsverstöße einzuschreiten, gibt allen Regierungen <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten die Sicherheit, dass sich keine von ihnen unerlaubt Vorteile verschaffen kann.<br />

Sie wirkt an <strong>der</strong> Außenpolitik mit<br />

<strong>Die</strong> Kommission ist voll an <strong>der</strong> gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union beteiligt.<br />

Wie die Kommission ernannt wird<br />

<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission werden Kommissare genannt. Jedes Mitgliedsland entsendet<br />

mindestens einen Kommissar, höchstens zwei.<br />

<strong>Die</strong> Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist damit <strong>der</strong> Wahlperiode des Europäischen Parlaments<br />

angepaßt. <strong>Die</strong> Regierungen <strong>der</strong> Mitgliedslän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union können den Präsidenten und<br />

in Abstimmung mit ihm die übrigen Kommissare zunächst nur vorschlagen. Zur Ernennung bedarf es<br />

<strong>der</strong> Zustimmung des Europäischen Parlaments.<br />

Das Europäische Parlament kann <strong>der</strong> Kommission das Misstrauen aussprechen und sie insgesamt<br />

(nicht einzelne Mitglie<strong>der</strong>) zum Rücktritt zwingen.<br />

<strong>Die</strong> Kommission ist unabhängig<br />

Während ihrer Amtszeit sind die Kommissare völlig unabhängig; sie dürfen Anweisungen einer<br />

Regierung o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Stelle we<strong>der</strong> anfor<strong>der</strong>n noch entgegennehmen. <strong>Die</strong> Kommission ist<br />

allein "Europa" verpflichtet. Es gibt also nicht deutsche, österreichische o<strong>der</strong> britische, son<strong>der</strong>n nur<br />

europäische Kommissare.<br />

Um ihre Bedeutung zu beschreiben: Man würde sie Minister nennen, wenn denn die Europäische<br />

Union ein Staat wäre und eine Regierung hätte.<br />

Das ausführende Organ<br />

<strong>Die</strong> Kommission als das wichtigste ausführende Organ <strong>der</strong> Gemeinschaft verabschiedet im Jahr<br />

einige tausend Rechtsakte, vor allem Durchführungsbestimmungen für Gesetze, die <strong>der</strong> Rat erlassen<br />

hat und die nicht in nationales Recht umgewandelt werden müssen, son<strong>der</strong>n unmittelbar in allen<br />

Staaten <strong>der</strong> Union gelten.<br />

<strong>Die</strong> Kommission legt dem Rat jährlich mehrere hun<strong>der</strong>t Entwürfe (offizielle Bezeichnung:<br />

"Vorschläge") für Gesetze vor, die meisten davon auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten o<strong>der</strong> des<br />

Europäischen Parlaments.<br />

Europäisches Parlament<br />

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist<br />

die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. <strong>Die</strong> in den Mitgliedstaaten<br />

bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene<br />

des Europäischen Parlaments wi<strong>der</strong>.<br />

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:<br />

1. Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze<br />

(Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />

wird die demokratische Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> angenommenen Texte gewährleistet.<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

2. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die<br />

Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.<br />

3. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt <strong>der</strong> Benennung <strong>der</strong><br />

Kommissionsmitglie<strong>der</strong> zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen.<br />

Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.<br />

Sitz und Zusammensetzung<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsorte des Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. <strong>Die</strong> Plenartagungen, zu<br />

denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg statt, das somit Sitz des<br />

Parlaments ist. <strong>Die</strong> parlamentarischen Ausschüsse sowie die zusätzlichen Plenartagungen finden in<br />

Brüssel statt, während das Generalsekretariat in Luxemburg angesiedelt ist.<br />

<strong>Die</strong> Kontrollfunktion des Parlaments<br />

Das Parlament übt durch sein Zustimmungsvotum eine demokratische Kontrolle über die Kommission,<br />

die Ernennung des Präsidenten und <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong> aus. Auch danach ist die Kommission<br />

dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich, das ihr das Misstrauen aussprechen und sie so<br />

zum Rücktritt zwingen kann.<br />

Im Allgemeinen übt das Parlament seine Kontrolle durch die regelmäßige Prüfung <strong>der</strong> Berichte aus,<br />

die ihm von <strong>der</strong> Kommission vorgelegt werden (Gesamtbericht, Berichte über die Ausführung des<br />

Haushaltsplans, Bericht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts usw.). Darüber hinaus richten<br />

die Abgeordneten regelmäßig schriftliche o<strong>der</strong> mündliche Anfragen an die Kommission.<br />

<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission nehmen an den Plenartagungen des Parlaments und an den<br />

Sitzungen <strong>der</strong> parlamentarischen Ausschüsse teil, was einen ständigen Dialog bei<strong>der</strong> <strong>Organe</strong><br />

ermöglicht.<br />

<strong>Die</strong> parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat: <strong>Die</strong> Abgeordneten richten regelmäßig<br />

schriftliche o<strong>der</strong> mündliche Anfragen an den Präsidenten des Rates, <strong>der</strong> an den Plenartagungen und<br />

an wichtigen Debatten teilnimmt.<br />

Auf einigen Gebieten wie z. B. <strong>der</strong> gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und <strong>der</strong> justiziellen<br />

Zusammenarbeit sowie in Fragen von gemeinsamem Interesse - Asylpolitik, Einwan<strong>der</strong>ung,<br />

Bekämpfung von Drogensucht, internationale Betrugs- und Verbrechensbekämpfung - hat sich eine<br />

enge Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat entwickelt. Zu diesen Fragen wird das Parlament<br />

regelmäßig vom Präsidenten des <strong>EU</strong>-Rates informiert.<br />

Schließlich wird <strong>der</strong> Präsident des Parlaments zur Eröffnung je<strong>der</strong> Tagung des Europäischen Rates<br />

eingeladen, wo er die Standpunkte und Anliegen des Parlaments in Bezug auf aktuelle Probleme und<br />

Themen, die auf <strong>der</strong> Tagesordnung des Europäischen Rates stehen, zur Sprache bringen kann.<br />

<strong>Die</strong> Prüfung <strong>der</strong> von Bürgern eingereichten Petitionen und die Einsetzung nichtständiger<br />

Untersuchungsausschüsse bilden weitere Kontrollmöglichkeiten des Parlaments.<br />

Gesetzgebende Gewalt<br />

Das Parlament ist mit dem Rat an <strong>der</strong> Ausarbeitung und Annahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften beteiligt,<br />

die von <strong>der</strong> Kommission vorgeschlagen werden.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten zur Anwendung gelangt, ist das<br />

Mitentscheidungsverfahren. In diesem Verfahren sind das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat<br />

einan<strong>der</strong> gleichgestellt. Sie erlassen gemeinsame Rechtsakte des Rates und des Parlaments.<br />

Können sich beide <strong>Organe</strong> nicht einigen, so wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, <strong>der</strong> einen<br />

Kompromissvorschlag ausarbeitet.<br />

Das Mitentscheidungsverfahren kommt insbeson<strong>der</strong>e in folgenden Bereichen zur Anwendung:<br />

Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer, Vollendung des Binnenmarkts, Forschung und technologische<br />

Entwicklung, Umwelt, Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit.<br />

Außerdem ist die Zustimmung des Parlaments unerlässlich, wenn es um beson<strong>der</strong>s wichtige<br />

politische o<strong>der</strong> institutionelle Fragen geht, z. B. um den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, um den<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

Abschluss von Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten o<strong>der</strong> von internationalen Übereinkommen,<br />

um das Verfahren <strong>der</strong> Wahlen zum Europäischen Parlament, um das Aufenthaltsrecht <strong>der</strong><br />

Unionsbürger sowie um die Aufgaben und Befugnisse <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank.<br />

Zwar gehen die meisten Gesetzgebungsinitiativen auf die Kommission zurück, doch ist auch die Rolle<br />

des Parlaments als politische Triebkraft nicht zu unterschätzen. Das Parlament prüft nämlich zum<br />

einen das jährliche Arbeitsprogramm <strong>der</strong> Kommission und kann zum an<strong>der</strong>en von <strong>der</strong> Kommission die<br />

Vorlage geeigneter Vorschläge verlangen.<br />

Rechnungshof<br />

Der Europäische Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einnahmen und<br />

Ausgaben <strong>der</strong> Union und sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene<br />

Sitz und Zusammensetzung<br />

Sitz des Rechnungshofs ist Luxemburg.<br />

Der Rechnungshof besteht aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n, die vom Rat nach Anhörung des Europäischen<br />

Parlaments einstimmig auf sechs Jahre ernannt werden; eine<br />

Wie<strong>der</strong>ernennung ist möglich.<br />

Zu Mitglie<strong>der</strong>n des Rechnungshofes sind Persönlichkeiten auszuwählen, die in ihren Län<strong>der</strong>n<br />

Rechnungsprüfungsorganen angehört haben o<strong>der</strong> die für dieses Amt beson<strong>der</strong>s geeignet sind. Jedes<br />

Mitglied muss beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an seine Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen und dürfen<br />

nur dieses Amt ausüben.<br />

<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofs für drei Jahre.Aufgaben<br />

<strong>Die</strong> Hauptaufgabe des Rechnungshofes besteht darin, die wirtschaftliche Ausführung des<br />

Haushaltsplans <strong>der</strong> Europäischen Union zu kontrollieren, also die Rechtmäßigkeit und<br />

Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben zu prüfen. Er gewährleistet ferner die<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Haushaltsführung und trägt damit zur Wirksamkeit und Transparenz des<br />

Gemeinschaftssystems bei.<br />

Eine seiner Hauptaufgaben innerhalb des institutionellen Systems besteht darin, die<br />

Haushaltsbehörde (Parlament und Rat) zu unterstützen. <strong>Die</strong>s geschieht durch Vorlage eines<br />

jährlichen Berichts, in dem er zum abgeschlossenen Haushaltsjahr Stellung nimmt. <strong>Die</strong> Bemerkungen<br />

in diesem Bericht stellen eine entscheidende Grundlage für den Beschluss des Parlaments über die<br />

<strong>der</strong> Kommission zu erteilende Entlastung für ihre Haushaltsführung dar.<br />

Des weiteren legt er dem Rat und dem Parlament eine Erklärung über die Zuverlässigkeit <strong>der</strong><br />

Rechnungsführung vor, mit <strong>der</strong> eine allgemeine Gewähr für die zweckentsprechende Verwendung<br />

des Geldes <strong>der</strong> europäischen Steuerzahler gegeben werden soll.<br />

In seinen Berichten weist <strong>der</strong> Rechnungshof die Kommission und die Mitgliedstaaten auf Probleme<br />

hin, die gelöst werden müssen. Seine Berichte beruhen auf Prüfungen von Rechnungsunterlagen<br />

o<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenfalls an Ort und Stelle bei allen Einrichtungen, die Einnahmen o<strong>der</strong> Ausgaben für<br />

Rechnung <strong>der</strong> Gemeinschaft verwalten.<br />

Schließlich nimmt <strong>der</strong> Rechnungshof Stellung, wenn finanzielle Regelungen erlassen werden sollen.<br />

Er kann auch je<strong>der</strong>zeit Bemerkungen zu beson<strong>der</strong>en Fragen vorlegen o<strong>der</strong> auf Antrag eines <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> Gemeinschaft Stellungnahmen abgeben.<br />

Arbeitsorganisation<br />

Der Rechnungshof handelt bei <strong>der</strong> Vornahme seiner Kontrollen und bei <strong>der</strong> Erstellung seiner Berichte<br />

und Stellungnahmen selbständig, er entscheidet frei über die Organisation seiner Arbeit und<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Planung <strong>der</strong> Kontrollen, über den Zeitpunkt und die Gestaltung seiner Bemerkungen<br />

sowie über Veröffentlichung seiner Berichte und Stellungnahmen.<br />

Der Rechnungshof führt zahlreiche Prüfbesuche bei den an<strong>der</strong>en <strong>Organe</strong>n, in den Mitgliedstaaten <strong>der</strong><br />

Union und in allen Drittstaaten durch, die Gemeinschaftszuschüsse erhalten.<br />

<strong>Die</strong> Prüfer des Hofes kontrollieren die Belege <strong>der</strong> Rechnungsvorgänge und können auch Prüfbesuche<br />

vor Ort bei den verwaltenden Stellen und den Begünstigten <strong>der</strong> Gemeinschaftshilfen durchführen. Im<br />

Allgemeinen dauern diese Prüfbesuche in den Mitgliedstaaten ein bis zwei Wochen und werden<br />

gemeinsam mit den nationalen Rechnungsprüfungsorganen o<strong>der</strong> den zuständigen Behörden<br />

durchgeführt.<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

Der Kontrollbericht muss sämtliche Informationen beinhalten, die aus den Überprüfungen<br />

hervorgegangen sind. Er muss insbeson<strong>der</strong>e die in dem geprüften nationalen o<strong>der</strong> lokalen System<br />

entdeckten Schwachstellen nennen, die festgestellten Fehler, Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikte<br />

aufzeigen und Vorschläge für das weitere Vorgehen enthalten.<br />

Der Rechnungshof hat keine eigene Rechtsprechungsbefugnis. Entdecken die Prüfer des Hofes<br />

Hinweise auf Betrugsfälle bzw. decken sie tatsächliche Betrügereien o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeiten auf,<br />

werden die zuständigen Gemeinschaftsorgane hiervon so rasch wie möglich in Kenntnis gesetzt,<br />

damit diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.<br />

Der Rechnungshof informiert die Unionsbürger und die Gemeinschaftsorgane in objektiver und<br />

transparenter Weise über die Ergebnisse seiner Arbeit; diesem Zweck dienen vor allem seine<br />

Berichte.<br />

Der europäische Gerichtshof<br />

Der Gerichtshof <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist das oberste Gericht <strong>der</strong> <strong>EU</strong>.<br />

<strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-Län<strong>der</strong> sind Rechtsgemeinschaften, und das gilt auch für die auf ihnen aufbauende<br />

Europäische Union. Damit die <strong>EU</strong> handlungsfähig bleiben kann, müssen die Mitgliedslän<strong>der</strong> ihre<br />

Regeln und Verbindlichkeiten, wie sie in den europäischen Verträgen festgeschrieben sind, einhalten.<br />

Für die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts ist <strong>der</strong> Gerichtshof <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zuständig. Er<br />

kann von allen nationalen Gerichten, den Gemeinschaftsorganen sowie natürlichen (Privatpersonen)<br />

und juristischen Personen (etwa Unternehmen) angerufen werden.<br />

Um den Rechtschutz des einzelnen zu verbessern, bekam <strong>der</strong> Gerichtshof 1989 das Gericht erster<br />

Instanz zugeordnet. Das Gericht erster Instanz ist damit hauptsächlich für Rechtsfragen von<br />

Einzelpersonen und Unternehmen zuständig. Der Gerichtshof konzentriert sich auf seine<br />

Hauptaufgabe, die Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts.<br />

Aufbau<br />

Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern und 9 Generalanwälten, die von den Mitgliedstaaten für eine<br />

Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden; eine Wie<strong>der</strong>ernennung ist zulässig. Sie sind unter<br />

Juristen auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die<br />

höchsten richterlichen Ämter erfor<strong>der</strong>lichen Voraussetzungen erfüllen o<strong>der</strong> sonst hervorragend<br />

befähigt sind.<br />

<strong>Die</strong> Richter des Gerichtshofes wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren den Präsidenten<br />

des Gerichtshofes; Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Der Präsident leitet die Rechtsprechende Tätigkeit und<br />

die Verwaltung des Gerichtshofes; er führt den Vorsitz in den Sitzungen und bei den Beratungen.<br />

<strong>Die</strong> Generalanwälte unterstützen den Gerichtshof bei <strong>der</strong> Erfüllung seiner Aufgaben. Es obliegt ihnen,<br />

in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit öffentlich Schlussanträge zu den dem Gerichtshof<br />

unterbreiteten Rechtssachen zu stellen. Ihre Aufgabe darf nicht mit <strong>der</strong> eines Staatsanwalts o<strong>der</strong><br />

einer vergleichbaren Instanz verwechselt werden; diese Rolle wird von <strong>der</strong> Kommission in ihrer<br />

Eigenschaft als Hüterin des Gemeinschaftsinteresses übernommen.<br />

Zuständigkeit:<br />

Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts bei <strong>der</strong> Auslegung und Anwendung <strong>der</strong><br />

Gründungsverträge <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften sowie <strong>der</strong> von den zuständigen<br />

Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften zu sichern.<br />

Um diesen Auftrag erfüllen zu können, wurde <strong>der</strong> Gerichtshof u. a. mit umfassenden<br />

Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die er im Rahmen verschiedener Klagearten und des<br />

Verfahrens für den Erlass von Vorhabentscheidungen ausübt<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger


VU Fachdidaktik SS 2003<br />

Das Gericht erster Instanz hat 15 Richter, die von den Mitgliedstaaten für dieselbe Amtszeit ernannt<br />

werden. Ebenso wie <strong>der</strong> Gerichtshof wählt auch das Gericht den Präsidenten aus seiner Mitte, wird<br />

jedoch nicht von Generalanwälten unterstützt.<br />

Rechtssachen:<br />

Beim Gerichtshof können zwei Arten von Rechtssachen vorgebracht werden:<br />

• entwe<strong>der</strong> direkte Klagen, die von <strong>der</strong> Kommission o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Organ <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft bzw. einem Mitgliedstaat direkt beim Gerichtshof erhoben werden. Klagen von<br />

natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen, mit denen ein Gemeinschaftsrechtsakt angefochten<br />

wird, müssen beim Gericht erster Instanz eingereicht werden. Wird gegen eine Entscheidung<br />

des Gerichts erster Instanz ein Rechtsmittel eingelegt, so entscheidet <strong>der</strong> Gerichtshof darüber<br />

in einem Verfahren, das demjenigen für an<strong>der</strong>e direkte Klagen vergleichbar ist.<br />

• o<strong>der</strong> Vorabentscheidungsersuchen von Gerichten <strong>der</strong> Mitgliedstaaten, die eine Entscheidung<br />

über ein gemeinschaftsrechtliches Problem zum Erlaß eines Urteils für notwendig halten. Der<br />

Gerichtshof kann nicht in die Verfahren nationaler Gerichte eingreifen, son<strong>der</strong>n nur über<br />

gemeinschaftsrechtliche Fragen entscheiden.<br />

Plenum und Kammern<br />

Der Gerichtshof kann in Vollsitzungen tagen o<strong>der</strong> durch Kammern mit je drei o<strong>der</strong> fünf Richtern<br />

entscheiden. Er entscheidet in Vollsitzung, wenn ein Mitgliedstaat o<strong>der</strong> ein Gemeinschaftsorgan als<br />

Partei des Verfahrens dies verlangt, sowie in beson<strong>der</strong>s komplexen o<strong>der</strong> bedeutsamen<br />

Rechtssachen. In den übrigen Rechtssachen obliegt die Entscheidung den Kammern.<br />

Kanzlei und Verwaltung<br />

Der Gerichtshof ernennt seinen Kanzler auf sechs Jahre. Der Kanzler nimmt dieselben gerichtlichen<br />

Aufgaben wahr wie <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Geschäftsstelle eines nationalen Gerichts, ist aber zugleich<br />

Generalsekretär des Gerichtshofes. Als unabhängiges, eigenständiges Organ verfügt <strong>der</strong> Gerichtshof<br />

neben <strong>der</strong> Kanzlei über einen eigenen administrativen Unterbau, zu dem u. a. ein umfangreicher<br />

Sprachendienst gehört, da <strong>der</strong> Gerichtshof sich bei <strong>der</strong> Erfüllung seiner Aufgaben sämtlicher<br />

Amtssprachen <strong>der</strong> Gemeinschaft zu bedienen hat.<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger

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