Die Organe der EU - lehrer
Die Organe der EU - lehrer
Die Organe der EU - lehrer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
<strong>Die</strong> <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
© Astrid Umlauf, Tobias Füre<strong>der</strong>, Andrea Streitberger<br />
Fachdidaktische Übung<br />
bei MMag. Peter Atzmanstorfer<br />
2003<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
Schule: AHS, 7. Klasse<br />
Stundenumfang: 1 Stunden<br />
Voraussetzungen: <strong>Die</strong> SS sind bereits mit dem Gruppenpuzzle vertraut.<br />
Zeit Lehr-<br />
/Lernsitutation<br />
2 min Begrüßung<br />
5 min Informieren<strong>der</strong><br />
Unterrichtseinstieg<br />
Geplante<br />
Lehrerhandlung<br />
Lehrer gibt<br />
Überblick über den<br />
Stundenverlauf und<br />
die Ziele<br />
3 min Gruppenbildung Teilt Kärtchen aus,<br />
jede Gruppe<br />
bekommt einen Text<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger<br />
Stundenbild zum Thema „<strong>Die</strong> <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>“<br />
Geplante<br />
Schüleraktivität<br />
Hören zu<br />
Ziehen Karten und<br />
setzten sich in<br />
Gruppen zusammen<br />
15 min Gruppenpuzzle gibt Hilfestellung Lesen Texte und<br />
diskutieren in <strong>der</strong><br />
Expertengruppen,<br />
machen sich Notizen<br />
15 min gibt Hilfestellung die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Expertengruppen<br />
wechseln in die<br />
gemischten Gruppen<br />
und erläutern dort<br />
den Inhalt ihres<br />
Textes. <strong>Die</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Gruppenmitglie<strong>der</strong><br />
notieren sich das<br />
10 min Ergebnissicherung Wie<strong>der</strong>holt<br />
gemeinsam mit den<br />
SS die wichtigsten<br />
Punkte<br />
Ziele:<br />
- För<strong>der</strong>ung sozialer Kompetenzen;<br />
- Kommunikationstraining;<br />
wichtigste.<br />
Fassen ihre<br />
Ergebnisse<br />
zusammen<br />
Kommentar/Mediu<br />
m<br />
Gruppenfindung<br />
erfolgt mittels<br />
Kärtchen<br />
Lehrer legt Folie<br />
auf ( gibt<br />
allgemeinen<br />
Überblick über die<br />
<strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>)<br />
- <strong>Die</strong> SS sollen einen Überblick über die <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und <strong>der</strong>en Funktion bekommen;<br />
Quellen:<br />
http://europa.eu.int/inst-de.htm<br />
http://www.emory.edu/GERMAN/MKL/pols333d/Level1/<strong>EU</strong>-polity0.html<br />
http://www.eu.int/de/instit/presentationfr/index.htm
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
Folie:<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
Alles, was in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beschlossen wird, geschieht im Zusammenspiel von Parlament, Kommission und<br />
Rat. Parlament und Kommission sind die rein "europäischen" <strong>Organe</strong>. Der Rat <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union ist ihr Gegenpart: Hier sind die einzelnen Mitgliedstaaten durch Minister ihrer Regierungen<br />
vertreten und bringen auch ihre nationalen Interessen zur Sprache; hier im Rat muss <strong>der</strong> Kompromiss<br />
gefunden werden zwischen den gemeinschaftlichen "europäischen" Zielen und den unterschiedlichen<br />
(manchmal auch "egoistischen") Wünschen und Pflichten <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedstaaten.<br />
Wie arbeitet <strong>der</strong> Rat?<br />
Der Rat <strong>der</strong> Minister kann nur Entscheidungen treffen, wenn ihm ein Gesetzentwurf <strong>der</strong> Kommission<br />
vorliegt (offiziell heißt <strong>der</strong> Entwurf: "Vorschlag"). Der Rat kann solche Vorschläge von <strong>der</strong> Kommission<br />
auch anfor<strong>der</strong>n.<br />
Der Vorschlag gelangt zunächst in den Ausschuß <strong>der</strong> Ständigen Vertreter <strong>der</strong> Mitgliedstaaten.<br />
Hier wird versucht, Gegensätze in den Meinungen <strong>der</strong> Einzelstaaten so weit wie möglich<br />
auszuräumen.<br />
Gelingt dies völlig und in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament, so ist die<br />
Entscheidung <strong>der</strong> Minister später oft nur noch Formsache. Häufig aber bleiben Fragen offen. Dann<br />
müssen die Minister sich persönlich um einen Kompromiß bemühen (in <strong>der</strong> Regel in nichtöffentlicher<br />
Sitzung).<br />
Einstimmig o<strong>der</strong> mit Mehrheit?<br />
In einigen, in den <strong>EU</strong>-Verträgen genau bestimmten Fällen kann <strong>der</strong> Rat sofort beschließen, also ein<br />
Gesetz verabschieden, in an<strong>der</strong>en, ebenfalls genau benannten Bereichen einigen sich die 15 Minister<br />
zunächst auf einen "gemeinsamen Standpunkt", <strong>der</strong> dem Europäischen Parlament zur zweiten<br />
Lesung zugeleitet wird.<br />
Beschlüsse kann <strong>der</strong> Rat auf dreierlei Weise fassen:<br />
• mit einfacher Mehrheit<br />
• mit qualifizierter Mehrheit o<strong>der</strong><br />
• einstimmig.<br />
<strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-Verträge schreiben genau vor, wann in welchen Bereichen <strong>der</strong> Politik Beschlüsse einstimmig<br />
gefasst werden müssen und wann in welchen Bereichen qualifizierte o<strong>der</strong> einfache<br />
Mehrheitsbeschlüsse möglich sind.<br />
Bei einstimmigen Beschlüssen o<strong>der</strong> einfachen Mehrheitsbeschlüssen hat jedes Land eine Stimme,<br />
einerlei, ob es ein großes wie Frankreich o<strong>der</strong> ein kleines wie Luxemburg ist.<br />
Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit haben die Län<strong>der</strong> ein unterschiedliches, ihrer Größe<br />
entsprechendes Gewicht:<br />
• <strong>Die</strong> vier großen Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben je 10<br />
Stimmen,.<br />
• Spanien 8,<br />
• Belgien, Griechenland, die Nie<strong>der</strong>lande und Portugal je 5,<br />
• Österreich und Schweden je 4,<br />
• Dänemark, Irland und Finnland je 3,<br />
• Luxemburg 2 Stimmen.<br />
Von diesen insgesamt 87 Stimmen werden 62 Stimmen zur qualifizierten Mehrheit benötigt.<br />
Rechnerisch gehören dazu mindestens acht <strong>der</strong> fünfzehn Mitgliedstaaten. 25 Stimmen können einen<br />
Beschluss verhin<strong>der</strong>n. Wenn Staaten, die zusammen über 23 bis 25 Stimmen verfügen, erklären,<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
einem anstehenden Beschluss nicht zustimmen zu können, muss <strong>der</strong> Rat versuchen, eine Lösung zu<br />
finden, <strong>der</strong> Staaten mit zusammen mindestens 65 Stimmen zustimmen können.<br />
Einstimmigkeit bedeutet: Kein Staat kann überstimmt werden, aber je<strong>der</strong> Staat kann Entschlüsse<br />
blockieren, die alle an<strong>der</strong>en Staaten für notwendig halten. <strong>Die</strong> Frage, wann mit Mehrheit und wann<br />
einstimmig beschlossen werden muss, ist also von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />
Welche Minister bilden den Rat?<br />
Wenn in den Medien <strong>der</strong> "Rat" erwähnt wird, ist damit gewöhnlich die Zusammenkunft aller<br />
Außenminister gemeint, auch "Rat für allgemeine Angelegenheiten" o<strong>der</strong> "Allgemeiner Rat" genannt.<br />
Wo tagt <strong>der</strong> Rat?<br />
Der Rat tagt gewöhnlich in Brüssel, in drei Monaten pro Jahr (April, Juni, Oktober)<br />
auch in Luxemburg. 1995 traf er sich 95mal und verabschiedete dabei 319<br />
Verordnungen, 63 Richtlinien, 164 Beschlüsse und Entscheidungen.<br />
Wer hat den Vorsitz im Rat? Den Vorsitz hat <strong>der</strong> jeweilige Ratspräsident. <strong>Die</strong><br />
Präsidentschaft wechselt alle sechs Monate und folgte dabei früher <strong>der</strong><br />
alphabetischen Reihenfolge <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>namen.<br />
<strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />
Sie entwirft die Gesetze und führt aus, was die Gesetze bestimmen<br />
Das am meisten beschäftigte, aber auch am meisten gescholtene Organ <strong>der</strong> Europäischen Union ist<br />
die Kommission in Brüssel.<br />
Sie entwirft die Gesetze<br />
In <strong>der</strong> Verfassung jedes demokratischen Staates steht, wer das Initiativrecht hat, wer also<br />
Gesetzentwürfe einbringen kann.<br />
In den Gründungsverträgen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> ist vereinbart, dass allein die Kommission Entwürfe für europaweit<br />
geltende Gesetze formulieren und vorlegen darf, da nur sie frei von nationalen Interessen dem<br />
europäischen Interesse verpflichtet ist. Rat und Europäisches Parlament können die Kommission<br />
allerdings auffor<strong>der</strong>n, Gesetzentwürfe zu bestimmten Aufgaben vorzulegen. Aber ihre Vorschläge als<br />
Gesetz verabschieden kann die Kommission wie<strong>der</strong>um nicht; das können nur Rat und das<br />
Europäische Parlament gemeinsam.<br />
Rat und Parlament ihrerseits können nur Gesetze verabschieden, wenn ein Entwurf (ein Vorschlag)<br />
<strong>der</strong> Kommission vorliegt. <strong>Die</strong> Kommission hat also erheblichen Einfluss darauf, wie und wie schnell<br />
die <strong>EU</strong> sich entwickelt. Sie wird deshalb auch "Motor" <strong>der</strong> Gemeinschaft genannt.<br />
Sie führt aus, was die Gesetze bestimmen<br />
In <strong>der</strong> Europäischen Union soll in <strong>der</strong> Regel die Kommission in die Praxis umsetzen, was die von Rat<br />
und Parlament erlassenen Rechtsakte für die Bereiche gemeinsamer Politik verlangen. Sie kann die<br />
dafür notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen (sofern <strong>der</strong> Rat sich dies nicht selbst<br />
vorbehält).<br />
In vielen Fällen aber muss das, was <strong>der</strong> Rat und das Europäische Parlament beschlossen haben, von<br />
den nationalen Parlamenten <strong>der</strong> 15 Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden; dann<br />
führen natürlich die Behörden <strong>der</strong> einzelnen Staaten aus, was diese Gesetze verlangen.<br />
Sie stellt den Haushaltsentwurf auf:<br />
<strong>Die</strong> Kommission stellt den Vorentwurf des Haushalts <strong>der</strong> Europäischen Union auf und wirkt mit bei<br />
den weiteren Beratungen bis zur Verabschiedung.<br />
Danach aber beginnt erst die eigentliche Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplans, also das<br />
korrekte Ausgeben des Geldes. Fast alle Finanzmittel <strong>der</strong> Gemeinschaft werden von <strong>der</strong> Kommission<br />
verwaltet. Sie dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die in den Verträgen o<strong>der</strong> durch<br />
Ratsbeschlüsse vorgeschrieben sind.<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
Sie verwaltet die Fonds<br />
Der größte Teil des Haushalts fließt in verschiedene Fonds. Ein Fonds enthält Gel<strong>der</strong>, die für einen<br />
bestimmten Zweck vorgesehen sind und nur für diesen Zweck ausgegeben werden dürfen.<br />
Sie ist "Hüterin <strong>der</strong> Verträge"<br />
<strong>Die</strong> Europäische Kommission hat darüber zu wachen, dass die Verträge und das Recht <strong>der</strong><br />
Europäischen Union eingehalten werden; sie wird deshalb "Hüterin <strong>der</strong> Verträge" genannt. Verstößt<br />
ein Mitgliedstaat gegen Gemeinschaftsrecht, muss die Kommission einschreiten und notfalls vor dem<br />
Europäischen Gerichtshof gegen den Mitgliedstaat Klage erheben.<br />
Von Verletzungen des <strong>EU</strong>-Rechts erfährt die Kommission durch eigene Beobachtung, auf Antrag<br />
einer Regierung, durch Beschwerde eines Unternehmens o<strong>der</strong> einer Bürgerin, eines Bürgers.<br />
<strong>Die</strong>se Pflicht <strong>der</strong> Kommission, gegen Vertragsverstöße einzuschreiten, gibt allen Regierungen <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten die Sicherheit, dass sich keine von ihnen unerlaubt Vorteile verschaffen kann.<br />
Sie wirkt an <strong>der</strong> Außenpolitik mit<br />
<strong>Die</strong> Kommission ist voll an <strong>der</strong> gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union beteiligt.<br />
Wie die Kommission ernannt wird<br />
<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission werden Kommissare genannt. Jedes Mitgliedsland entsendet<br />
mindestens einen Kommissar, höchstens zwei.<br />
<strong>Die</strong> Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist damit <strong>der</strong> Wahlperiode des Europäischen Parlaments<br />
angepaßt. <strong>Die</strong> Regierungen <strong>der</strong> Mitgliedslän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union können den Präsidenten und<br />
in Abstimmung mit ihm die übrigen Kommissare zunächst nur vorschlagen. Zur Ernennung bedarf es<br />
<strong>der</strong> Zustimmung des Europäischen Parlaments.<br />
Das Europäische Parlament kann <strong>der</strong> Kommission das Misstrauen aussprechen und sie insgesamt<br />
(nicht einzelne Mitglie<strong>der</strong>) zum Rücktritt zwingen.<br />
<strong>Die</strong> Kommission ist unabhängig<br />
Während ihrer Amtszeit sind die Kommissare völlig unabhängig; sie dürfen Anweisungen einer<br />
Regierung o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Stelle we<strong>der</strong> anfor<strong>der</strong>n noch entgegennehmen. <strong>Die</strong> Kommission ist<br />
allein "Europa" verpflichtet. Es gibt also nicht deutsche, österreichische o<strong>der</strong> britische, son<strong>der</strong>n nur<br />
europäische Kommissare.<br />
Um ihre Bedeutung zu beschreiben: Man würde sie Minister nennen, wenn denn die Europäische<br />
Union ein Staat wäre und eine Regierung hätte.<br />
Das ausführende Organ<br />
<strong>Die</strong> Kommission als das wichtigste ausführende Organ <strong>der</strong> Gemeinschaft verabschiedet im Jahr<br />
einige tausend Rechtsakte, vor allem Durchführungsbestimmungen für Gesetze, die <strong>der</strong> Rat erlassen<br />
hat und die nicht in nationales Recht umgewandelt werden müssen, son<strong>der</strong>n unmittelbar in allen<br />
Staaten <strong>der</strong> Union gelten.<br />
<strong>Die</strong> Kommission legt dem Rat jährlich mehrere hun<strong>der</strong>t Entwürfe (offizielle Bezeichnung:<br />
"Vorschläge") für Gesetze vor, die meisten davon auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten o<strong>der</strong> des<br />
Europäischen Parlaments.<br />
Europäisches Parlament<br />
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist<br />
die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. <strong>Die</strong> in den Mitgliedstaaten<br />
bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene<br />
des Europäischen Parlaments wi<strong>der</strong>.<br />
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:<br />
1. Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze<br />
(Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />
wird die demokratische Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> angenommenen Texte gewährleistet.<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
2. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die<br />
Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.<br />
3. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt <strong>der</strong> Benennung <strong>der</strong><br />
Kommissionsmitglie<strong>der</strong> zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen.<br />
Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.<br />
Sitz und Zusammensetzung<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsorte des Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. <strong>Die</strong> Plenartagungen, zu<br />
denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg statt, das somit Sitz des<br />
Parlaments ist. <strong>Die</strong> parlamentarischen Ausschüsse sowie die zusätzlichen Plenartagungen finden in<br />
Brüssel statt, während das Generalsekretariat in Luxemburg angesiedelt ist.<br />
<strong>Die</strong> Kontrollfunktion des Parlaments<br />
Das Parlament übt durch sein Zustimmungsvotum eine demokratische Kontrolle über die Kommission,<br />
die Ernennung des Präsidenten und <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong> aus. Auch danach ist die Kommission<br />
dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich, das ihr das Misstrauen aussprechen und sie so<br />
zum Rücktritt zwingen kann.<br />
Im Allgemeinen übt das Parlament seine Kontrolle durch die regelmäßige Prüfung <strong>der</strong> Berichte aus,<br />
die ihm von <strong>der</strong> Kommission vorgelegt werden (Gesamtbericht, Berichte über die Ausführung des<br />
Haushaltsplans, Bericht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts usw.). Darüber hinaus richten<br />
die Abgeordneten regelmäßig schriftliche o<strong>der</strong> mündliche Anfragen an die Kommission.<br />
<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission nehmen an den Plenartagungen des Parlaments und an den<br />
Sitzungen <strong>der</strong> parlamentarischen Ausschüsse teil, was einen ständigen Dialog bei<strong>der</strong> <strong>Organe</strong><br />
ermöglicht.<br />
<strong>Die</strong> parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat: <strong>Die</strong> Abgeordneten richten regelmäßig<br />
schriftliche o<strong>der</strong> mündliche Anfragen an den Präsidenten des Rates, <strong>der</strong> an den Plenartagungen und<br />
an wichtigen Debatten teilnimmt.<br />
Auf einigen Gebieten wie z. B. <strong>der</strong> gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und <strong>der</strong> justiziellen<br />
Zusammenarbeit sowie in Fragen von gemeinsamem Interesse - Asylpolitik, Einwan<strong>der</strong>ung,<br />
Bekämpfung von Drogensucht, internationale Betrugs- und Verbrechensbekämpfung - hat sich eine<br />
enge Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat entwickelt. Zu diesen Fragen wird das Parlament<br />
regelmäßig vom Präsidenten des <strong>EU</strong>-Rates informiert.<br />
Schließlich wird <strong>der</strong> Präsident des Parlaments zur Eröffnung je<strong>der</strong> Tagung des Europäischen Rates<br />
eingeladen, wo er die Standpunkte und Anliegen des Parlaments in Bezug auf aktuelle Probleme und<br />
Themen, die auf <strong>der</strong> Tagesordnung des Europäischen Rates stehen, zur Sprache bringen kann.<br />
<strong>Die</strong> Prüfung <strong>der</strong> von Bürgern eingereichten Petitionen und die Einsetzung nichtständiger<br />
Untersuchungsausschüsse bilden weitere Kontrollmöglichkeiten des Parlaments.<br />
Gesetzgebende Gewalt<br />
Das Parlament ist mit dem Rat an <strong>der</strong> Ausarbeitung und Annahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften beteiligt,<br />
die von <strong>der</strong> Kommission vorgeschlagen werden.<br />
Das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten zur Anwendung gelangt, ist das<br />
Mitentscheidungsverfahren. In diesem Verfahren sind das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat<br />
einan<strong>der</strong> gleichgestellt. Sie erlassen gemeinsame Rechtsakte des Rates und des Parlaments.<br />
Können sich beide <strong>Organe</strong> nicht einigen, so wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, <strong>der</strong> einen<br />
Kompromissvorschlag ausarbeitet.<br />
Das Mitentscheidungsverfahren kommt insbeson<strong>der</strong>e in folgenden Bereichen zur Anwendung:<br />
Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer, Vollendung des Binnenmarkts, Forschung und technologische<br />
Entwicklung, Umwelt, Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit.<br />
Außerdem ist die Zustimmung des Parlaments unerlässlich, wenn es um beson<strong>der</strong>s wichtige<br />
politische o<strong>der</strong> institutionelle Fragen geht, z. B. um den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, um den<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
Abschluss von Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten o<strong>der</strong> von internationalen Übereinkommen,<br />
um das Verfahren <strong>der</strong> Wahlen zum Europäischen Parlament, um das Aufenthaltsrecht <strong>der</strong><br />
Unionsbürger sowie um die Aufgaben und Befugnisse <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank.<br />
Zwar gehen die meisten Gesetzgebungsinitiativen auf die Kommission zurück, doch ist auch die Rolle<br />
des Parlaments als politische Triebkraft nicht zu unterschätzen. Das Parlament prüft nämlich zum<br />
einen das jährliche Arbeitsprogramm <strong>der</strong> Kommission und kann zum an<strong>der</strong>en von <strong>der</strong> Kommission die<br />
Vorlage geeigneter Vorschläge verlangen.<br />
Rechnungshof<br />
Der Europäische Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einnahmen und<br />
Ausgaben <strong>der</strong> Union und sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene<br />
Sitz und Zusammensetzung<br />
Sitz des Rechnungshofs ist Luxemburg.<br />
Der Rechnungshof besteht aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n, die vom Rat nach Anhörung des Europäischen<br />
Parlaments einstimmig auf sechs Jahre ernannt werden; eine<br />
Wie<strong>der</strong>ernennung ist möglich.<br />
Zu Mitglie<strong>der</strong>n des Rechnungshofes sind Persönlichkeiten auszuwählen, die in ihren Län<strong>der</strong>n<br />
Rechnungsprüfungsorganen angehört haben o<strong>der</strong> die für dieses Amt beson<strong>der</strong>s geeignet sind. Jedes<br />
Mitglied muss beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an seine Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen und dürfen<br />
nur dieses Amt ausüben.<br />
<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofs für drei Jahre.Aufgaben<br />
<strong>Die</strong> Hauptaufgabe des Rechnungshofes besteht darin, die wirtschaftliche Ausführung des<br />
Haushaltsplans <strong>der</strong> Europäischen Union zu kontrollieren, also die Rechtmäßigkeit und<br />
Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben zu prüfen. Er gewährleistet ferner die<br />
Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Haushaltsführung und trägt damit zur Wirksamkeit und Transparenz des<br />
Gemeinschaftssystems bei.<br />
Eine seiner Hauptaufgaben innerhalb des institutionellen Systems besteht darin, die<br />
Haushaltsbehörde (Parlament und Rat) zu unterstützen. <strong>Die</strong>s geschieht durch Vorlage eines<br />
jährlichen Berichts, in dem er zum abgeschlossenen Haushaltsjahr Stellung nimmt. <strong>Die</strong> Bemerkungen<br />
in diesem Bericht stellen eine entscheidende Grundlage für den Beschluss des Parlaments über die<br />
<strong>der</strong> Kommission zu erteilende Entlastung für ihre Haushaltsführung dar.<br />
Des weiteren legt er dem Rat und dem Parlament eine Erklärung über die Zuverlässigkeit <strong>der</strong><br />
Rechnungsführung vor, mit <strong>der</strong> eine allgemeine Gewähr für die zweckentsprechende Verwendung<br />
des Geldes <strong>der</strong> europäischen Steuerzahler gegeben werden soll.<br />
In seinen Berichten weist <strong>der</strong> Rechnungshof die Kommission und die Mitgliedstaaten auf Probleme<br />
hin, die gelöst werden müssen. Seine Berichte beruhen auf Prüfungen von Rechnungsunterlagen<br />
o<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenfalls an Ort und Stelle bei allen Einrichtungen, die Einnahmen o<strong>der</strong> Ausgaben für<br />
Rechnung <strong>der</strong> Gemeinschaft verwalten.<br />
Schließlich nimmt <strong>der</strong> Rechnungshof Stellung, wenn finanzielle Regelungen erlassen werden sollen.<br />
Er kann auch je<strong>der</strong>zeit Bemerkungen zu beson<strong>der</strong>en Fragen vorlegen o<strong>der</strong> auf Antrag eines <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en <strong>Organe</strong> <strong>der</strong> Gemeinschaft Stellungnahmen abgeben.<br />
Arbeitsorganisation<br />
Der Rechnungshof handelt bei <strong>der</strong> Vornahme seiner Kontrollen und bei <strong>der</strong> Erstellung seiner Berichte<br />
und Stellungnahmen selbständig, er entscheidet frei über die Organisation seiner Arbeit und<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Planung <strong>der</strong> Kontrollen, über den Zeitpunkt und die Gestaltung seiner Bemerkungen<br />
sowie über Veröffentlichung seiner Berichte und Stellungnahmen.<br />
Der Rechnungshof führt zahlreiche Prüfbesuche bei den an<strong>der</strong>en <strong>Organe</strong>n, in den Mitgliedstaaten <strong>der</strong><br />
Union und in allen Drittstaaten durch, die Gemeinschaftszuschüsse erhalten.<br />
<strong>Die</strong> Prüfer des Hofes kontrollieren die Belege <strong>der</strong> Rechnungsvorgänge und können auch Prüfbesuche<br />
vor Ort bei den verwaltenden Stellen und den Begünstigten <strong>der</strong> Gemeinschaftshilfen durchführen. Im<br />
Allgemeinen dauern diese Prüfbesuche in den Mitgliedstaaten ein bis zwei Wochen und werden<br />
gemeinsam mit den nationalen Rechnungsprüfungsorganen o<strong>der</strong> den zuständigen Behörden<br />
durchgeführt.<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
Der Kontrollbericht muss sämtliche Informationen beinhalten, die aus den Überprüfungen<br />
hervorgegangen sind. Er muss insbeson<strong>der</strong>e die in dem geprüften nationalen o<strong>der</strong> lokalen System<br />
entdeckten Schwachstellen nennen, die festgestellten Fehler, Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikte<br />
aufzeigen und Vorschläge für das weitere Vorgehen enthalten.<br />
Der Rechnungshof hat keine eigene Rechtsprechungsbefugnis. Entdecken die Prüfer des Hofes<br />
Hinweise auf Betrugsfälle bzw. decken sie tatsächliche Betrügereien o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeiten auf,<br />
werden die zuständigen Gemeinschaftsorgane hiervon so rasch wie möglich in Kenntnis gesetzt,<br />
damit diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.<br />
Der Rechnungshof informiert die Unionsbürger und die Gemeinschaftsorgane in objektiver und<br />
transparenter Weise über die Ergebnisse seiner Arbeit; diesem Zweck dienen vor allem seine<br />
Berichte.<br />
Der europäische Gerichtshof<br />
Der Gerichtshof <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist das oberste Gericht <strong>der</strong> <strong>EU</strong>.<br />
<strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-Län<strong>der</strong> sind Rechtsgemeinschaften, und das gilt auch für die auf ihnen aufbauende<br />
Europäische Union. Damit die <strong>EU</strong> handlungsfähig bleiben kann, müssen die Mitgliedslän<strong>der</strong> ihre<br />
Regeln und Verbindlichkeiten, wie sie in den europäischen Verträgen festgeschrieben sind, einhalten.<br />
Für die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts ist <strong>der</strong> Gerichtshof <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zuständig. Er<br />
kann von allen nationalen Gerichten, den Gemeinschaftsorganen sowie natürlichen (Privatpersonen)<br />
und juristischen Personen (etwa Unternehmen) angerufen werden.<br />
Um den Rechtschutz des einzelnen zu verbessern, bekam <strong>der</strong> Gerichtshof 1989 das Gericht erster<br />
Instanz zugeordnet. Das Gericht erster Instanz ist damit hauptsächlich für Rechtsfragen von<br />
Einzelpersonen und Unternehmen zuständig. Der Gerichtshof konzentriert sich auf seine<br />
Hauptaufgabe, die Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts.<br />
Aufbau<br />
Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern und 9 Generalanwälten, die von den Mitgliedstaaten für eine<br />
Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden; eine Wie<strong>der</strong>ernennung ist zulässig. Sie sind unter<br />
Juristen auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die<br />
höchsten richterlichen Ämter erfor<strong>der</strong>lichen Voraussetzungen erfüllen o<strong>der</strong> sonst hervorragend<br />
befähigt sind.<br />
<strong>Die</strong> Richter des Gerichtshofes wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren den Präsidenten<br />
des Gerichtshofes; Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Der Präsident leitet die Rechtsprechende Tätigkeit und<br />
die Verwaltung des Gerichtshofes; er führt den Vorsitz in den Sitzungen und bei den Beratungen.<br />
<strong>Die</strong> Generalanwälte unterstützen den Gerichtshof bei <strong>der</strong> Erfüllung seiner Aufgaben. Es obliegt ihnen,<br />
in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit öffentlich Schlussanträge zu den dem Gerichtshof<br />
unterbreiteten Rechtssachen zu stellen. Ihre Aufgabe darf nicht mit <strong>der</strong> eines Staatsanwalts o<strong>der</strong><br />
einer vergleichbaren Instanz verwechselt werden; diese Rolle wird von <strong>der</strong> Kommission in ihrer<br />
Eigenschaft als Hüterin des Gemeinschaftsinteresses übernommen.<br />
Zuständigkeit:<br />
Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts bei <strong>der</strong> Auslegung und Anwendung <strong>der</strong><br />
Gründungsverträge <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften sowie <strong>der</strong> von den zuständigen<br />
Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften zu sichern.<br />
Um diesen Auftrag erfüllen zu können, wurde <strong>der</strong> Gerichtshof u. a. mit umfassenden<br />
Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die er im Rahmen verschiedener Klagearten und des<br />
Verfahrens für den Erlass von Vorhabentscheidungen ausübt<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger
VU Fachdidaktik SS 2003<br />
Das Gericht erster Instanz hat 15 Richter, die von den Mitgliedstaaten für dieselbe Amtszeit ernannt<br />
werden. Ebenso wie <strong>der</strong> Gerichtshof wählt auch das Gericht den Präsidenten aus seiner Mitte, wird<br />
jedoch nicht von Generalanwälten unterstützt.<br />
Rechtssachen:<br />
Beim Gerichtshof können zwei Arten von Rechtssachen vorgebracht werden:<br />
• entwe<strong>der</strong> direkte Klagen, die von <strong>der</strong> Kommission o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Organ <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft bzw. einem Mitgliedstaat direkt beim Gerichtshof erhoben werden. Klagen von<br />
natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen, mit denen ein Gemeinschaftsrechtsakt angefochten<br />
wird, müssen beim Gericht erster Instanz eingereicht werden. Wird gegen eine Entscheidung<br />
des Gerichts erster Instanz ein Rechtsmittel eingelegt, so entscheidet <strong>der</strong> Gerichtshof darüber<br />
in einem Verfahren, das demjenigen für an<strong>der</strong>e direkte Klagen vergleichbar ist.<br />
• o<strong>der</strong> Vorabentscheidungsersuchen von Gerichten <strong>der</strong> Mitgliedstaaten, die eine Entscheidung<br />
über ein gemeinschaftsrechtliches Problem zum Erlaß eines Urteils für notwendig halten. Der<br />
Gerichtshof kann nicht in die Verfahren nationaler Gerichte eingreifen, son<strong>der</strong>n nur über<br />
gemeinschaftsrechtliche Fragen entscheiden.<br />
Plenum und Kammern<br />
Der Gerichtshof kann in Vollsitzungen tagen o<strong>der</strong> durch Kammern mit je drei o<strong>der</strong> fünf Richtern<br />
entscheiden. Er entscheidet in Vollsitzung, wenn ein Mitgliedstaat o<strong>der</strong> ein Gemeinschaftsorgan als<br />
Partei des Verfahrens dies verlangt, sowie in beson<strong>der</strong>s komplexen o<strong>der</strong> bedeutsamen<br />
Rechtssachen. In den übrigen Rechtssachen obliegt die Entscheidung den Kammern.<br />
Kanzlei und Verwaltung<br />
Der Gerichtshof ernennt seinen Kanzler auf sechs Jahre. Der Kanzler nimmt dieselben gerichtlichen<br />
Aufgaben wahr wie <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Geschäftsstelle eines nationalen Gerichts, ist aber zugleich<br />
Generalsekretär des Gerichtshofes. Als unabhängiges, eigenständiges Organ verfügt <strong>der</strong> Gerichtshof<br />
neben <strong>der</strong> Kanzlei über einen eigenen administrativen Unterbau, zu dem u. a. ein umfangreicher<br />
Sprachendienst gehört, da <strong>der</strong> Gerichtshof sich bei <strong>der</strong> Erfüllung seiner Aufgaben sämtlicher<br />
Amtssprachen <strong>der</strong> Gemeinschaft zu bedienen hat.<br />
Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger