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Was ist dem Lehrling am Ende der Beschäftigtenzeit zu ... - kbic.de

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Die gewerkschaftliche Tätigkeit <strong>de</strong>s Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> seine Mitarbeit in <strong><strong>de</strong>r</strong> Jugendvertretung<br />

darf nur auf ausdrücklichen Wunsch <strong>de</strong>s Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n ins Zeugnis aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Krankheiten (auch längerfr<strong>ist</strong>ige) und Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>teneigenschaft <strong>de</strong>s Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n dürfen<br />

im Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht erwähnt wer<strong>de</strong>n.<br />

Unterbrechungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lehrzeit (Wehrdienst, Erziehungsurlaub) sind dagegen im Zeugnis <strong>zu</strong> erwähnen,<br />

da sie erklären, warum die Ausbildung länger gedauert hat.<br />

Der Beendigungsgrund (z.B. Kündigung durch <strong>de</strong>n Ausbildungsbetrieb) darf im Ausbildungszeugnis<br />

ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n grundsätzlich nicht erwähnt wer<strong>de</strong>n. Hat jedoch<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> von sich aus gekündigt o<strong><strong>de</strong>r</strong> wur<strong>de</strong> ihm aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n gekündigt,<br />

<strong>ist</strong> dies im Zeugnis <strong>zu</strong> erwähnen d<strong>am</strong>it nicht beim Leser <strong><strong>de</strong>r</strong> falsche und für <strong>de</strong>n Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

nachteilige Eindruck entsteht, <strong><strong>de</strong>m</strong> Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n sei wegen seines untragbaren Verhaltens<br />

gekündigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Das Nichtbestehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung darf nur erwähnt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> die Prüfung<br />

endgültig (also auch im dritten Anlauf) nicht bestan<strong>de</strong>n hat. Dabei <strong>ist</strong> auch hier auf eine wohlwollen<strong>de</strong><br />

Formulierung („hat an <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung teilgenommen“) <strong>zu</strong> achten.<br />

Rechtlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis sowie<br />

einem Zwischenzeugnis unterschie<strong>de</strong>n.<br />

Ein einfaches Ausbildungszeugnis darf gemäß § 16 BBiG lediglich Angaben enthalten über<br />

• Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung(betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung)<br />

• Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung(rechtliche, nicht tatsächliche Dauer)<br />

• Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung(Angabe <strong>de</strong>s Ausbildungsberufes)<br />

• erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse<br />

Ein einfaches Zeugnis <strong>ist</strong> also eine reine Ausbildungsbescheinigung ohne jegliche Bewertung<br />

von Le<strong>ist</strong>ung und Verhalten.<br />

Ein brauchbares Bewerbungsdokument <strong>ist</strong> nur das qualifizierte Ausbildungszeugnis, das auch<br />

eine Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

• Le<strong>ist</strong>ung<br />

• beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en fachlichen Fähigkeiten<br />

• Führung (Sozialverhalten)<br />

<strong>de</strong>s Aus<strong>zu</strong>bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n enthalten muss.

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