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Welche Prüfungen finden während der Ausbildung statt - kbic.de

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Die Gesellenprüfung<br />

Gesellenprüfungen sind <strong>Prüfungen</strong>, die in einem Handwerksberuf durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Gesellenprüfung stellt fest, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Lehrling die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Fertigkeiten beherrscht<br />

und die notwendigen Kenntnisse besitzt.<br />

Gesellen- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Abschlussprüfungen <strong>fin<strong>de</strong>n</strong> am En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Lehrzeit <strong>statt</strong>.<br />

Gestreckte Abschlussprüfung<br />

Teil 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschlussprüfung wird – wie bisher – am En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Ausbildung</strong>szeit<br />

durchgeführt. Er bezieht sich auf die <strong>während</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten <strong>Ausbildung</strong>szeit zu<br />

vermitteln<strong>de</strong>n <strong>Ausbildung</strong>sinhalte.<br />

Die gestreckte Abschlussprüfung ist bestan<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtergebnis von<br />

Teil 1 und Teil 2 ausreichen<strong>de</strong> Leistungen erbracht wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Eine weitere Voraussetzung für das Bestehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschlussprüfung ist jedoch, dass<br />

innerhalb <strong>de</strong>s Teiles 2 min<strong>de</strong>stens ausreichen<strong>de</strong> Leistungen erbracht wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Prüfungsschwerpunkt liegt damit auch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> gestreckten Abschlussprüfung auf <strong>de</strong>m<br />

Prüfungsteil, <strong><strong>de</strong>r</strong> am En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>statt</strong>fin<strong>de</strong>t. Mangelhafte und ungenügen<strong>de</strong><br />

Leistungen in Teil 1 können hingegen durch gute Ergebnisse in Teil 2 noch<br />

ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Damit soll <strong>Ausbildung</strong>sabbrüchen vorgebeugt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erprobungsverordnungen bis zum 31.07.2007 wird auch für<br />

<strong>Ausbildung</strong>sverhältnisse, die bei Außer-Kraft-Treten <strong><strong>de</strong>r</strong> Erprobungsverordnung<br />

bestehen, eine Übergangsregelung erlassen, damit diese Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n die<br />

Abschlussprüfung noch nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> gestreckten Abschlussprüfung<br />

ablegen können.<br />

Lehrlinge mit einer verkürzten <strong>Ausbildung</strong>sdauer sowie externe Prüfungsteilnehmer<br />

können die Prüfungsteile 1 und 2 zusammen durchführen.<br />

Die Abschlussprüfung<br />

Es ist gesetzlich festgelegt, dass Berufe nach <strong>de</strong>m Berufsbildungsgesetz<br />

( z. B. Hochbaufacharbeiter, Ausbaufacharbeiter, Tiefbaufacharbeiter, Bürokauffrau<br />

u.w.a. ) mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen bzw. been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschlussprüfung sind aber<br />

unbe<strong>de</strong>utend.

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