Welche Prüfungen finden während der Ausbildung statt - kbic.de
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Bei einer vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung gemäß § 37Hw0/ § 45 BBiG ist die<br />
Handwerkskammer Südthüringen zu hören.<br />
Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungsbewerber vom Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses zugelassen und<br />
zur Prüfung eingela<strong>de</strong>n, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschluss von <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung nur noch möglich, wenn<br />
<strong>de</strong>m Prüfungsteilnehmer Täuschungshandlungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ordnungsverstöße gegen die<br />
Weisungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungsausschussmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> bzw. Prüfungsaufsicht nachgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Zentralverband <strong>de</strong>s Deutschen Handwerks vertritt die Auffassung, dass aufgrund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> gelten<strong>de</strong>n Gesellenprüfungsordnung / Abschlussprüfungsordnung die Zulassung zur<br />
Gesellen- bzw. Abschlussprüfung versagt wer<strong>de</strong>n kann, wenn trotz Abmahnung <strong>de</strong>s<br />
Lehrlings ohne wichtigen Grund an überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen nicht<br />
teilgenommen wird.<br />
Was ist vom <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n <strong>Prüfungen</strong> zu<br />
beachten?<br />
1. Der Lehrling ist rechtzeitig durch <strong>de</strong>n <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb (min<strong>de</strong>stens 3 Monate<br />
vor Prüfungsbeginn) zu <strong>de</strong>n <strong>Prüfungen</strong> anzumel<strong>de</strong>n.<br />
Die Anmel<strong>de</strong>formulare sind bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Handwerkskammer Südthüringen o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei<br />
<strong>de</strong>n Kreishandwerkerschaften zu erhalten.<br />
Die Anmeldung hat bei <strong><strong>de</strong>r</strong> geschäftsführen<strong>de</strong>n Stelle (in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel die<br />
Kreishandwerkerschaft) <strong>de</strong>s jeweiligen Prüfungsausschusses zu erfolgen.<br />
2. Der Lehrling ist zur Teilnahme an <strong>de</strong>n <strong>Prüfungen</strong> freizustellen.<br />
3. Die Prüfungsgebühr bezahlt <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb.<br />
4. Dem Lehrling sind die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.<br />
Was passiert, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Lehrling die Gesellenprüfung nicht besteht?<br />
Sofern die Gesellenprüfung nicht bestan<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, kann sie zweimal auf Antrag <strong>de</strong>s<br />
Lehrlings wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt wer<strong>de</strong>n (§ 31 Abs. 1 Satz 2 HwO bzw. §37 Abs. 1 BBiG).<br />
Der Betrieb ist bei Nichtbestehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellenprüfung auf Antragstellung <strong>de</strong>s<br />
Lehrlings zur Verlängerung <strong>de</strong>s Berufsausbildungsverhältnisses<br />
( §21 Abs. 3 BBiG) verpflichtet.<br />
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Prüfungsgebühren sind vom <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb zu entrichten.