Niederschrift - Braunschweig - Stadt Braunschweig
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ein Ortseingangsschild aufzustellen) wurde eine Information mit Schreiben<br />
vom 9. Februar 2009 versandt. Im Anschluss eine Wiederholung des Textes:<br />
Nach inzwischen erfolgter Festlegung über die Ausführung von Ortseingangsschildern<br />
unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wird an der<br />
Einfahrt Reitlingstraße ein Ortseingangsschild (VZ 310) mit der Aufschrift<br />
„Mastbruch“ (oben) und „<strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong>“ (unten) aufgestellt.<br />
Die Begründung des Textes: Es wurde in Anlehnung zur Lindenbergsiedlung<br />
die Wortwahl Mastbruchsiedlung gewählt. Beide Siedlungen sind keine<br />
Ortsteile wie Südstadt, Rautheim und Mascherode, die sich auch im<br />
Namen des <strong>Stadt</strong>bezirks 213 wiederfinden, und sind daher auch nicht<br />
zwangsläufig als Ortsteile auszuweisen.<br />
Für die Mastbruchsiedlung ist im Grundsatz das Ortsschild „<strong>Braunschweig</strong>“<br />
zu Beginn der Bebauung auf der Helmstedter Straße stadteinwärts völlig<br />
ausreichend. Ein Ortseingangsschild beinhaltet neben der namentlichen Information<br />
auch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für Tempo 50.<br />
Diese angeordnete Geschwindigkeit braucht bei der Einfahrt Reitlingstraße<br />
zur Mastbruchsiedlung nicht wiederholt zu werden, somit ist hier hinsichtlich<br />
Namens und Anordnung auch kein weiteres Ortseingangsschild notwendig.<br />
Abweichend von dieser Regelung wurde dem Wunsch des Bezirksrates<br />
um Aufstellung einer Ortstafel entsprochen.<br />
p) Einhaltung von Vorschriften zur Grundstückseinfriedung (SPD)<br />
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, welche Möglichkeiten die Verwaltung<br />
hat, um die Einhaltung von Vorschriften bei Anliegern durchzusetzen.<br />
Antwort der Verwaltung:<br />
Der Verbindungsweg zwischen Dachdecker- und Tischlerweg ist als Geh-<br />
und Radweg öffentlich gewidmet. Grenzabstände bei Einfriedungen durch<br />
Hecken, Bäume und Sträucher unterliegen dem privatem Nachbarschaftsrecht<br />
und sind nach § 52 Niedersächsischem Nachbarschaftsgesetz nicht<br />
auf öffentliche Straße anzuwenden. Dem öffentlichen Baurecht unterliegen<br />
die Einfriedungsbestimmungen nur, wenn im Bebauungsplan Festsetzungen<br />
bzgl. der Höhe gemacht wurden. Solche Festsetzungen liegen für den<br />
o. a. Bereich nicht vor. Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz kann<br />
die Verwaltung die Beseitigung oder den Rückschnitt der Bepflanzung verlangen,<br />
wenn eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer durch Einsturzgefahr<br />
oder überhängende Äste und Zweige besteht.<br />
q) Abfallbehälter Welfenplatz (CDU/FDP-Gruppe)<br />
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob auf dem westlichen Welfenplatz<br />
ein oder mehrere Abfallbehälter aufgestellt werden können, da der<br />
vorhandene viel genutzt wird und an Markttagen überquillt.<br />
Antwort der Verwaltung:<br />
Auf dem Welfenplatz stehen insgesamt sechs Papierkörbe, drei davon im<br />
Bereich des westlichen Parkplatzes. Die Papierkörbe werden wöchentlich<br />
geleert. Eine Kontrolle am 22. April 2009 hat ergeben, dass die Papierkörbe<br />
noch nicht voll waren. Das Papierkorbvolumen wird daher als ausrei-<br />
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