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Niederschrift - Braunschweig - Stadt Braunschweig

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ein Ortseingangsschild aufzustellen) wurde eine Information mit Schreiben<br />

vom 9. Februar 2009 versandt. Im Anschluss eine Wiederholung des Textes:<br />

Nach inzwischen erfolgter Festlegung über die Ausführung von Ortseingangsschildern<br />

unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wird an der<br />

Einfahrt Reitlingstraße ein Ortseingangsschild (VZ 310) mit der Aufschrift<br />

„Mastbruch“ (oben) und „<strong>Stadt</strong> <strong>Braunschweig</strong>“ (unten) aufgestellt.<br />

Die Begründung des Textes: Es wurde in Anlehnung zur Lindenbergsiedlung<br />

die Wortwahl Mastbruchsiedlung gewählt. Beide Siedlungen sind keine<br />

Ortsteile wie Südstadt, Rautheim und Mascherode, die sich auch im<br />

Namen des <strong>Stadt</strong>bezirks 213 wiederfinden, und sind daher auch nicht<br />

zwangsläufig als Ortsteile auszuweisen.<br />

Für die Mastbruchsiedlung ist im Grundsatz das Ortsschild „<strong>Braunschweig</strong>“<br />

zu Beginn der Bebauung auf der Helmstedter Straße stadteinwärts völlig<br />

ausreichend. Ein Ortseingangsschild beinhaltet neben der namentlichen Information<br />

auch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für Tempo 50.<br />

Diese angeordnete Geschwindigkeit braucht bei der Einfahrt Reitlingstraße<br />

zur Mastbruchsiedlung nicht wiederholt zu werden, somit ist hier hinsichtlich<br />

Namens und Anordnung auch kein weiteres Ortseingangsschild notwendig.<br />

Abweichend von dieser Regelung wurde dem Wunsch des Bezirksrates<br />

um Aufstellung einer Ortstafel entsprochen.<br />

p) Einhaltung von Vorschriften zur Grundstückseinfriedung (SPD)<br />

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, welche Möglichkeiten die Verwaltung<br />

hat, um die Einhaltung von Vorschriften bei Anliegern durchzusetzen.<br />

Antwort der Verwaltung:<br />

Der Verbindungsweg zwischen Dachdecker- und Tischlerweg ist als Geh-<br />

und Radweg öffentlich gewidmet. Grenzabstände bei Einfriedungen durch<br />

Hecken, Bäume und Sträucher unterliegen dem privatem Nachbarschaftsrecht<br />

und sind nach § 52 Niedersächsischem Nachbarschaftsgesetz nicht<br />

auf öffentliche Straße anzuwenden. Dem öffentlichen Baurecht unterliegen<br />

die Einfriedungsbestimmungen nur, wenn im Bebauungsplan Festsetzungen<br />

bzgl. der Höhe gemacht wurden. Solche Festsetzungen liegen für den<br />

o. a. Bereich nicht vor. Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz kann<br />

die Verwaltung die Beseitigung oder den Rückschnitt der Bepflanzung verlangen,<br />

wenn eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer durch Einsturzgefahr<br />

oder überhängende Äste und Zweige besteht.<br />

q) Abfallbehälter Welfenplatz (CDU/FDP-Gruppe)<br />

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob auf dem westlichen Welfenplatz<br />

ein oder mehrere Abfallbehälter aufgestellt werden können, da der<br />

vorhandene viel genutzt wird und an Markttagen überquillt.<br />

Antwort der Verwaltung:<br />

Auf dem Welfenplatz stehen insgesamt sechs Papierkörbe, drei davon im<br />

Bereich des westlichen Parkplatzes. Die Papierkörbe werden wöchentlich<br />

geleert. Eine Kontrolle am 22. April 2009 hat ergeben, dass die Papierkörbe<br />

noch nicht voll waren. Das Papierkorbvolumen wird daher als ausrei-<br />

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