Niederschrift - Braunschweig - Stadt Braunschweig
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von der einzusetzenden Messtechnik ggf. den Einbau von Sensoren in die<br />
Fahrbahn) müsste geplant werden. Auf der Grundlage dieser Planung wären<br />
dann die Kosten für jeden Standort sorgfältig zu ermitteln. Da hierfür<br />
gegenwärtig keine Mittel zur Verfügung stehen, wären die kalkulierten<br />
Kosten in den Haushalt einzuplanen.<br />
Im Rahmen des Nutzungsabkommens wird die Anzahl der erzeugten Falldaten<br />
pro Jahr (Falldaten mit Ordnungswidrigkeiten) im Voraus aufgrund<br />
von Angaben des Auftraggebers bzw. aufgrund von Probemessungen<br />
festgelegt; gleichzeitig wird vom Auftragnehmer (der german radar GmbH)<br />
ein Preis bestimmt, den der Auftraggeber pro erzeugten Falldatensatz zu<br />
zahlen hat.<br />
Sollte sich die Anzahl der Falldaten (Stück/Jahr) im Laufe der dreijährigen<br />
Mindestvertragslaufzeit wesentlich verringern, wäre german radar gmbH<br />
berechtigt, eine Nachberechnung je nicht erzeugten Falldatensatz vorzunehmen.<br />
Es kann daher mit Sicherheit angenommen werden, dass bei<br />
Unterschreitung der Falldaten der Betrieb der Anlage für die <strong>Stadt</strong> unwirtschaftlich<br />
würde.<br />
Das Angebot wäre außerdem in wirtschaftlicher Hinsicht zwingend zu<br />
überprüfen.<br />
Der Abschluss des Nutzungsabkommens unterliegt dem Vergaberecht.<br />
Anzuwenden ist die „Verdingungsordnung für Leistungen“ (VOL). Der Auftragswert<br />
(3 Jahre x 46.500 Falldaten x 1,60 €/Falldatensatz, zuzüglich<br />
der Kosten für die Schaffung der tiefbaulichen Voraussetzungen) überschreitet<br />
den Schwellenwert, ab dem ein europaweites Vergabeverfahren<br />
vorgeschrieben ist. Dieses gewährt allen Bietern einen umfangreichen<br />
Rechtsschutz, was bereist bei formellen Fehlern sogar die Nichtigkeit bereist<br />
geschlossener Verträge zur Folge haben könnte.<br />
Zusammenfassung<br />
Es ist äußerst wahrscheinlich, dass bei der überwiegenden Anzahl der<br />
Verkehrsteilnehmer, die einmal dort geblitzt worden sind, ein „Lerneffekt“<br />
eintreten wird. Den beiden Messstellen wird - über die Eingewöhnungszeit<br />
hinaus - langfristig nicht der kalkulierte Messerfolg beschieden sein. Anfänglich<br />
wären zwar zusätzliche Einnahmen aus Bußgeldern zu erwarten,<br />
die jedoch mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der Messstelle kontinuierlich<br />
zurückgingen. Ein Rückgang der Verstöße hätte dann allerdings das<br />
nicht kalkulierbare Risiko zur Folge, dass die german radar GmbH eine<br />
Nachberechnung je nicht erzeugtem Falldatensatz durchführen könnte.<br />
Aus den angeführten Gründen kommt der Abschluss eines Nutzungsabkommens<br />
nicht in Betracht.<br />
Mit dem Einsatz mobiler Überwachungsanlagen sind die Behörden deutlich<br />
flexibler und können gezielt Gefahrenpunkte anfahren und überwachen.<br />
Die Polizei ist gebeten worden, in den fraglichen Bereichen Geschwindigkeitsüberwachungen<br />
durchzuführen.<br />
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