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Niederschrift - Braunschweig - Stadt Braunschweig

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von der einzusetzenden Messtechnik ggf. den Einbau von Sensoren in die<br />

Fahrbahn) müsste geplant werden. Auf der Grundlage dieser Planung wären<br />

dann die Kosten für jeden Standort sorgfältig zu ermitteln. Da hierfür<br />

gegenwärtig keine Mittel zur Verfügung stehen, wären die kalkulierten<br />

Kosten in den Haushalt einzuplanen.<br />

Im Rahmen des Nutzungsabkommens wird die Anzahl der erzeugten Falldaten<br />

pro Jahr (Falldaten mit Ordnungswidrigkeiten) im Voraus aufgrund<br />

von Angaben des Auftraggebers bzw. aufgrund von Probemessungen<br />

festgelegt; gleichzeitig wird vom Auftragnehmer (der german radar GmbH)<br />

ein Preis bestimmt, den der Auftraggeber pro erzeugten Falldatensatz zu<br />

zahlen hat.<br />

Sollte sich die Anzahl der Falldaten (Stück/Jahr) im Laufe der dreijährigen<br />

Mindestvertragslaufzeit wesentlich verringern, wäre german radar gmbH<br />

berechtigt, eine Nachberechnung je nicht erzeugten Falldatensatz vorzunehmen.<br />

Es kann daher mit Sicherheit angenommen werden, dass bei<br />

Unterschreitung der Falldaten der Betrieb der Anlage für die <strong>Stadt</strong> unwirtschaftlich<br />

würde.<br />

Das Angebot wäre außerdem in wirtschaftlicher Hinsicht zwingend zu<br />

überprüfen.<br />

Der Abschluss des Nutzungsabkommens unterliegt dem Vergaberecht.<br />

Anzuwenden ist die „Verdingungsordnung für Leistungen“ (VOL). Der Auftragswert<br />

(3 Jahre x 46.500 Falldaten x 1,60 €/Falldatensatz, zuzüglich<br />

der Kosten für die Schaffung der tiefbaulichen Voraussetzungen) überschreitet<br />

den Schwellenwert, ab dem ein europaweites Vergabeverfahren<br />

vorgeschrieben ist. Dieses gewährt allen Bietern einen umfangreichen<br />

Rechtsschutz, was bereist bei formellen Fehlern sogar die Nichtigkeit bereist<br />

geschlossener Verträge zur Folge haben könnte.<br />

Zusammenfassung<br />

Es ist äußerst wahrscheinlich, dass bei der überwiegenden Anzahl der<br />

Verkehrsteilnehmer, die einmal dort geblitzt worden sind, ein „Lerneffekt“<br />

eintreten wird. Den beiden Messstellen wird - über die Eingewöhnungszeit<br />

hinaus - langfristig nicht der kalkulierte Messerfolg beschieden sein. Anfänglich<br />

wären zwar zusätzliche Einnahmen aus Bußgeldern zu erwarten,<br />

die jedoch mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der Messstelle kontinuierlich<br />

zurückgingen. Ein Rückgang der Verstöße hätte dann allerdings das<br />

nicht kalkulierbare Risiko zur Folge, dass die german radar GmbH eine<br />

Nachberechnung je nicht erzeugtem Falldatensatz durchführen könnte.<br />

Aus den angeführten Gründen kommt der Abschluss eines Nutzungsabkommens<br />

nicht in Betracht.<br />

Mit dem Einsatz mobiler Überwachungsanlagen sind die Behörden deutlich<br />

flexibler und können gezielt Gefahrenpunkte anfahren und überwachen.<br />

Die Polizei ist gebeten worden, in den fraglichen Bereichen Geschwindigkeitsüberwachungen<br />

durchzuführen.<br />

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