Berufliches Schulzentrum Zittau
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Organe des Landkreises<br />
Wie der Mensch braucht der Kreis lebenswichtige Organe, das sind der Kreistag und der Landrat.<br />
Der Landrat<br />
Bernd Lange (CDU) wurde bei der Landratswahl im Juni 2008 zum Landrat des neuen Landkreises Görlitz<br />
gewählt. Wegen einer Wahlanfechtung wurde er zunächst zum 1. August 2008 vom Innenminister zum<br />
„Beauftragten für den Landkreis Görlitz“ berufen. Am 5. September wählte ihn der Kreistag zum „Amtsverweser“.<br />
Er durfte sich danach Landrat nennen, hatte jedoch bis zum Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens<br />
keine Stimme im Kreistag. Die Klage wurde zurückgenommen und Landrat Bernd Lange trat<br />
am 30.04.2009 offiziell sein Amt als gewählter Landrat des Landkreises Görlitz an. Am 24. Juni 2009 leistete<br />
er im Kreistag seinen Amtseid.<br />
Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und Leiter der Verwaltung<br />
des Landratsamtes. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre, die Wiederwahl ist möglich. Der Landrat wird<br />
direkt von den Bürgern gewählt. Er vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse. Die Geschäfte<br />
der Verwaltung und die ihm durch Rechtsvorschrift oder dem Kreistag übertragenen Aufgaben erledigt<br />
er in eigener Zuständigkeit.<br />
Erster Stellvertreter des Landrates ist der 1. Beigeordnete Thomas Gampe, der gleichzeitig das Dezernat I<br />
im Landratsamt leitet, 2. Beigeordnete ist Martina Weber, Leiterin des Dezernates IV und 3. Beigeordneter<br />
ist Dr. Christian Linke, Leiter des Dezernates II.<br />
Neben den Beigeordneten wählte der Kreistag aus seiner Mitte zwei weitere Stellvertreter des Landrates:<br />
Kreisrat Günter Paulik (CDU), 1. Stellvertreter und Kreisrat Arnd Voigt (Freie Wähler), 2. Stellvertreter.<br />
Sie vertreten den Landrat im Falle seiner Verhinderung, wenn auch die Beigeordneten verhindert sind.<br />
Der Kreistag<br />
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan des Landkreises.<br />
Der Kreistag wurde im Juni 2008 gewählt und besteht<br />
aus dem Landrat als Vorsitzenden und 92 Kreisräten.<br />
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung<br />
des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten<br />
des Landkreises, soweit der Landrat nicht<br />
Kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte<br />
Angelegenheiten überträgt. Der Kreistag<br />
überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt<br />
beim Auftreten von Missständen in der Kreisverwaltung<br />
für deren Beseitigung durch den Landrat. Die Sitzungen<br />
des Kreistages sind öffentlich. Nicht öffentlich<br />
tagt er dann, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte<br />
Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung<br />
erfordern.<br />
organe des landkreises<br />
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