Sie - Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
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Lärm...<br />
• Mit kraftbetriebenen, nicht ortsgeb<strong>und</strong>enen<br />
Transportgeräten dürfen <strong>Sie</strong> nur Verkehrswege<br />
befahren, die von der Unternehmensleitung<br />
hierfür freigegeben wurden.<br />
Dabei müssen <strong>Sie</strong> auch die zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeiten <strong>und</strong> die<br />
Fahrtrichtungen beachten.<br />
Die räumlichen Abmessungen für Verkehrswege<br />
richten sich nach deren Nutzung <strong>und</strong><br />
Lage. Zu Türen, Toren, Durchgängen, Durchfahrten<br />
<strong>und</strong> Treppenaustritten, die im<br />
Bereich von Straßen <strong>und</strong> Wegen liegen, ist<br />
ein Abstand von mindestens einem Meter<br />
einzuhalten, damit niemand unmittelbar in<br />
den Querverkehr hineinlaufen kann. Darüber<br />
hinaus sollte durch Warnschilder auf<br />
den Querverkehr aufmerksam gemacht werden.<br />
Absperrungen bieten zusätzliche<br />
Sicherheit. <strong>Sie</strong> sind sogar zwingend erforderlich,<br />
wenn der oben genannte Abstand<br />
weniger als ein Meter beträgt.<br />
Verkehrswege sollen eben <strong>und</strong> trittsicher<br />
sein. <strong>Sie</strong> dürfen keine Löcher, Rillen oder<br />
andere Stolperstellen aufweisen <strong>und</strong> müssen<br />
ausreichend tragfähig sein. Ihr Belag<br />
sollte außerdem rutschhemmend sein, bei<br />
Gebrauch nicht glatt werden <strong>und</strong> die maximalen<br />
Beanspruchungen <strong>und</strong> Verkehrsbelastungen<br />
aufnehmen können.<br />
Verkehrswege, die höher als ein Meter über<br />
dem Boden liegen, oder solche, die über<br />
offene Behälter führen, müssen durch<br />
Geländer mit Hand-, Knie- <strong>und</strong> Fußleiste<br />
gesichert sein. Ausgleichsstufen in Verkehrswegen<br />
sind nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />
<strong>Sie</strong> sind nur zulässig, wenn sie<br />
an übersichtlichen Stellen liegen<br />
<strong>und</strong> der Höhenunterschied<br />
nicht durch eine Schrägrampe<br />
ausgeglichen werden kann. Die<br />
Neigung von Schrägrampen, die<br />
in Verkehrswegen eingebaut<br />
sind, soll 12,5 Prozent nicht<br />
überschreiten.<br />
Verkehrswege müssen erkennbar<br />
<strong>und</strong> von angrenzenden<br />
VeRKeHR<br />
Flächen sichtbar abgeteilt sein. Dies gilt<br />
auch für die Trennung nebeneinander verlaufender<br />
Geh- <strong>und</strong> Fahrwege. Wie im<br />
Straßenverkehr ist ebenso im innerbetrieblichen<br />
Verkehr eine klare Verkehrsführung<br />
durch besondere Regelungen unerlässlich.<br />
Dazu gehört eine eindeutige Beschilderung.<br />
Dabei ist zu bedenken, dass zu viele Verkehrszeichen<br />
verwirrend sein könnten. Lassen<br />
sich Gefahrstellen im Bereich von Verkehrswegen<br />
nicht durch technische Maßnahmen<br />
vermeiden oder sichern, müssen sie<br />
gekennzeichnet werden.<br />
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