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Sie - Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution

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Lärm...<br />

• Mit kraftbetriebenen, nicht ortsgeb<strong>und</strong>enen<br />

Transportgeräten dürfen <strong>Sie</strong> nur Verkehrswege<br />

befahren, die von der Unternehmensleitung<br />

hierfür freigegeben wurden.<br />

Dabei müssen <strong>Sie</strong> auch die zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeiten <strong>und</strong> die<br />

Fahrtrichtungen beachten.<br />

Die räumlichen Abmessungen für Verkehrswege<br />

richten sich nach deren Nutzung <strong>und</strong><br />

Lage. Zu Türen, Toren, Durchgängen, Durchfahrten<br />

<strong>und</strong> Treppenaustritten, die im<br />

Bereich von Straßen <strong>und</strong> Wegen liegen, ist<br />

ein Abstand von mindestens einem Meter<br />

einzuhalten, damit niemand unmittelbar in<br />

den Querverkehr hineinlaufen kann. Darüber<br />

hinaus sollte durch Warnschilder auf<br />

den Querverkehr aufmerksam gemacht werden.<br />

Absperrungen bieten zusätzliche<br />

Sicherheit. <strong>Sie</strong> sind sogar zwingend erforderlich,<br />

wenn der oben genannte Abstand<br />

weniger als ein Meter beträgt.<br />

Verkehrswege sollen eben <strong>und</strong> trittsicher<br />

sein. <strong>Sie</strong> dürfen keine Löcher, Rillen oder<br />

andere Stolperstellen aufweisen <strong>und</strong> müssen<br />

ausreichend tragfähig sein. Ihr Belag<br />

sollte außerdem rutschhemmend sein, bei<br />

Gebrauch nicht glatt werden <strong>und</strong> die maximalen<br />

Beanspruchungen <strong>und</strong> Verkehrsbelastungen<br />

aufnehmen können.<br />

Verkehrswege, die höher als ein Meter über<br />

dem Boden liegen, oder solche, die über<br />

offene Behälter führen, müssen durch<br />

Geländer mit Hand-, Knie- <strong>und</strong> Fußleiste<br />

gesichert sein. Ausgleichsstufen in Verkehrswegen<br />

sind nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />

<strong>Sie</strong> sind nur zulässig, wenn sie<br />

an übersichtlichen Stellen liegen<br />

<strong>und</strong> der Höhenunterschied<br />

nicht durch eine Schrägrampe<br />

ausgeglichen werden kann. Die<br />

Neigung von Schrägrampen, die<br />

in Verkehrswegen eingebaut<br />

sind, soll 12,5 Prozent nicht<br />

überschreiten.<br />

Verkehrswege müssen erkennbar<br />

<strong>und</strong> von angrenzenden<br />

VeRKeHR<br />

Flächen sichtbar abgeteilt sein. Dies gilt<br />

auch für die Trennung nebeneinander verlaufender<br />

Geh- <strong>und</strong> Fahrwege. Wie im<br />

Straßenverkehr ist ebenso im innerbetrieblichen<br />

Verkehr eine klare Verkehrsführung<br />

durch besondere Regelungen unerlässlich.<br />

Dazu gehört eine eindeutige Beschilderung.<br />

Dabei ist zu bedenken, dass zu viele Verkehrszeichen<br />

verwirrend sein könnten. Lassen<br />

sich Gefahrstellen im Bereich von Verkehrswegen<br />

nicht durch technische Maßnahmen<br />

vermeiden oder sichern, müssen sie<br />

gekennzeichnet werden.<br />

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