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Sie - Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution

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Beim Laden von Batterien – zum Beispiel<br />

der Antriebsbatterien von Gabelstaplern<br />

<strong>und</strong> Mitgängerflurförderzeugen mit Elektroantrieb<br />

– kann ein explosionsfähiges<br />

Gemisch, das so genannte Knallgas entstehen.<br />

Wird das Gemisch etwa durch einen<br />

Funken beim Ziehen des Steckers während<br />

des Ladevorgangs gezündet, kommt es zur<br />

Explosion. Die Zündung des explosionsfähigen<br />

Gemisches kann aber auch durch Rauchen,<br />

Feuer oder offenes Licht erfolgen.<br />

Eine weitere mögliche Zündquelle entsteht<br />

beim Kurzschluss infolge des Ablegens von<br />

Metallteilen auf den Batteriepolen.<br />

Sicher laden<br />

Ladegeräte oder Bereiche um diese Geräte<br />

werden manchmal als Ablageflächen für<br />

Kartonagen, Folien <strong>und</strong> Ähnliches verwendet.<br />

Das ist nicht zulässig!<br />

Ladestationen<br />

Lärm...<br />

An Einzelladeplätzen gilt unter anderem:<br />

• Der horizontale Abstand von diesen Plätzen<br />

zu brennbaren Materialien muss<br />

mindestens 2,50 m betragen.<br />

• Über Einzelladeplätzen dürfen unter<br />

anderem keine brennbaren Materialien<br />

(zum Beispiel in Regalen) eingelagert<br />

werden.<br />

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