Sie - Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
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Beim Laden von Batterien – zum Beispiel<br />
der Antriebsbatterien von Gabelstaplern<br />
<strong>und</strong> Mitgängerflurförderzeugen mit Elektroantrieb<br />
– kann ein explosionsfähiges<br />
Gemisch, das so genannte Knallgas entstehen.<br />
Wird das Gemisch etwa durch einen<br />
Funken beim Ziehen des Steckers während<br />
des Ladevorgangs gezündet, kommt es zur<br />
Explosion. Die Zündung des explosionsfähigen<br />
Gemisches kann aber auch durch Rauchen,<br />
Feuer oder offenes Licht erfolgen.<br />
Eine weitere mögliche Zündquelle entsteht<br />
beim Kurzschluss infolge des Ablegens von<br />
Metallteilen auf den Batteriepolen.<br />
Sicher laden<br />
Ladegeräte oder Bereiche um diese Geräte<br />
werden manchmal als Ablageflächen für<br />
Kartonagen, Folien <strong>und</strong> Ähnliches verwendet.<br />
Das ist nicht zulässig!<br />
Ladestationen<br />
Lärm...<br />
An Einzelladeplätzen gilt unter anderem:<br />
• Der horizontale Abstand von diesen Plätzen<br />
zu brennbaren Materialien muss<br />
mindestens 2,50 m betragen.<br />
• Über Einzelladeplätzen dürfen unter<br />
anderem keine brennbaren Materialien<br />
(zum Beispiel in Regalen) eingelagert<br />
werden.<br />
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