Sie - Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
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Lärm...<br />
ANdOcKeN<br />
<strong>Sie</strong> müssen beispielsweise wissen, unter<br />
welchen Voraussetzungen eine Wechselbrücke<br />
am Dock bereitgestellt werden darf.<br />
Als Gr<strong>und</strong>satz gilt:<br />
Das An- <strong>und</strong> Abdocken darf möglichst nur<br />
bei geschlossenem Rolltor vorgenommen<br />
werden, wenn keine andere, gleichwertige<br />
Absicherung besteht.<br />
Beim Andocken von Fahrzeugen haben sich<br />
immer wieder Unfälle ereignet, bei denen<br />
Mitarbeiter von Fahrzeugen gegen Gebäudeteile<br />
gequetscht worden sind. Deshalb<br />
dürfen <strong>Sie</strong> sich als Mitarbeiter in der Halle<br />
beim Andocken nicht im direkten Dockbereich<br />
aufhalten. <strong>Sie</strong> müssen wissen, wann<br />
die Wechselbrücken abgezogen werden,<br />
denn dann dürfen sie nicht mehr betreten<br />
werden. Informieren <strong>Sie</strong> sich also über die<br />
genauen Regelungen. Beachten <strong>Sie</strong> diese<br />
Regeln auch dann, wenn an den Docks<br />
Ampeln angebracht sind. Wenn <strong>Sie</strong> Fragen<br />
zu den Regelungen der Abläufe beim An-<br />
<strong>und</strong> Abdocken von Wechselbrücken haben,<br />
wenden <strong>Sie</strong> sich an Ihren Vorgesetzten!<br />
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