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Sie - Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution

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Lärm...<br />

ANdOcKeN<br />

<strong>Sie</strong> müssen beispielsweise wissen, unter<br />

welchen Voraussetzungen eine Wechselbrücke<br />

am Dock bereitgestellt werden darf.<br />

Als Gr<strong>und</strong>satz gilt:<br />

Das An- <strong>und</strong> Abdocken darf möglichst nur<br />

bei geschlossenem Rolltor vorgenommen<br />

werden, wenn keine andere, gleichwertige<br />

Absicherung besteht.<br />

Beim Andocken von Fahrzeugen haben sich<br />

immer wieder Unfälle ereignet, bei denen<br />

Mitarbeiter von Fahrzeugen gegen Gebäudeteile<br />

gequetscht worden sind. Deshalb<br />

dürfen <strong>Sie</strong> sich als Mitarbeiter in der Halle<br />

beim Andocken nicht im direkten Dockbereich<br />

aufhalten. <strong>Sie</strong> müssen wissen, wann<br />

die Wechselbrücken abgezogen werden,<br />

denn dann dürfen sie nicht mehr betreten<br />

werden. Informieren <strong>Sie</strong> sich also über die<br />

genauen Regelungen. Beachten <strong>Sie</strong> diese<br />

Regeln auch dann, wenn an den Docks<br />

Ampeln angebracht sind. Wenn <strong>Sie</strong> Fragen<br />

zu den Regelungen der Abläufe beim An-<br />

<strong>und</strong> Abdocken von Wechselbrücken haben,<br />

wenden <strong>Sie</strong> sich an Ihren Vorgesetzten!<br />

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