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Download - msagd - in Rheinland-Pfalz

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4. Vere<strong>in</strong>barter Tagesablauf F, S und N (Pflegeplanung II – geplante<br />

Maßnahmen)<br />

• Wenn <strong>in</strong> der Anamnese Ressourcen im S<strong>in</strong>ne selbständig ausgeführter<br />

Aktivitäten bzw. Gewohnheiten erhoben werden, sollen diese unmittelbar (ohne<br />

Pflegeplanung) im vere<strong>in</strong>barten Tagesablauf erfasst und dargestellt werden.<br />

• Ebenso sollen hier die sich aus der Pflegeplanung ergebenen Maßnahmen<br />

handlungsanleitend abgebildet werden. Sofern Standards erarbeitet und<br />

e<strong>in</strong>geführt s<strong>in</strong>d, werden diese hier entsprechend e<strong>in</strong>getragen, wodurch der<br />

Schreibaufwand weiter reduziert werden kann. Individuelle Abweichungen bzw.<br />

Ausprägungen des Standards s<strong>in</strong>d handlungsanleitend darzustellen.<br />

• Bei Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen muss begründet werden,<br />

weshalb die gewählte Maßnahme als ger<strong>in</strong>gster E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Freiheitsrechte und<br />

zugleich wirkungsvollste Handlungsalternative zum Schutz vor Gefahren<br />

angesehen wird.<br />

• Das Formblatt soll <strong>in</strong> übersichtlicher und handlungsanleitender Form die<br />

durchzuführenden Maßnahmen und Versorgungsabläufe <strong>in</strong> der Reihenfolge<br />

darstellen, wie sie erbracht werden.<br />

• Die Art und Anzahl der Maßnahmen ergibt sich aus den Bedürfnissen und<br />

Gewohnheiten des Bewohners aus der Pflegeanamnese und den Erfordernissen<br />

der Pflegeplanung.<br />

• Dauerhafte Veränderungen des vere<strong>in</strong>barten Tagesablaufes s<strong>in</strong>d mit Datum <strong>in</strong><br />

der Spalte „Veränderung“ zu kennzeichnen.<br />

• Gleichzeitig müssen entsprechende E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> der Pflegeplanung erfolgen.<br />

Somit ist e<strong>in</strong>e Evaluation gesichert.<br />

Bei Maßnahmen der Behandlungspflege kann e<strong>in</strong> Verweis auf das entsprechende<br />

Formular (z.B. ärztliche Verordnung) erfolgen.<br />

5. Durchführungsnachweise<br />

• Die für den Pflegebedürftigen zuständige Pflegeperson zeichnet alle laut<br />

vere<strong>in</strong>bartem Tagesablauf durchführten Maßnahmen der Grundpflege und<br />

Betreuung mit e<strong>in</strong>em Handzeichen pro Schicht ab.<br />

• Bereits auf Zusatzplänen (z.B. Lagerungsplänen) dokumentierte Maßnahmen<br />

müssen nicht mehr zusätzlich auf dem Durchführungsnachweis abgezeichnet<br />

werden. Hier kann e<strong>in</strong> Verweis (z.B. <strong>in</strong> der Planung oder im<br />

Durchführungsnachweis) auf das zusätzliche Formular erfolgen (Reduzierung von<br />

Schreibaufwand).<br />

• Bei Abweichungen/Änderungen vom vere<strong>in</strong>barten Tagesablauf (Pflegeplanung II)<br />

erfolgt e<strong>in</strong>e Dokumentation der veränderten Maßnahme <strong>in</strong> der mittleren Spalte<br />

und ggf. e<strong>in</strong> Verweis auf den Pflegebericht, z.B. H<strong>in</strong>weis auf veränderten<br />

Gesundheitszustand.<br />

• Maßnahmen der mediz<strong>in</strong>ischen Behandlungspflege müssen weiterh<strong>in</strong> für jede<br />

e<strong>in</strong>zelne Tätigkeit mit dem Handzeichen der durchführenden Pflegeperson<br />

abgezeichnet werden.<br />

Anwendungsh<strong>in</strong>weise Musterdokumentation<br />

© MASGFF RLP Neuauflage Mai 2008<br />

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