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Amts - Neustadt in Sachsen

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4<br />

Stadtratssitzung<br />

In der 43. Sitzung des Neustädter Stadtrates am 19. Dezember 2012<br />

wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.<br />

SR-12-388<br />

Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Frau Rita<br />

Schöne zum 31. Dezember 2012<br />

Der Stadtrat stellt fest, dass e<strong>in</strong> wichtiger Grund für das Ausscheiden<br />

von Frau Rita Schöne (Freie Wählervere<strong>in</strong>igung „Neustädter<br />

für <strong>Neustadt</strong>“) als Stadträt<strong>in</strong> der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> vorliegt. Aus diesem Grund<br />

wird sie mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 von ihrem Mandat<br />

als Stadträt<strong>in</strong> der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> entbunden.<br />

SR-12-389<br />

Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat durch<br />

Frau Uta Mütze<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> stellt fest, dass e<strong>in</strong><br />

wichtiger Grund für die Nichtannahme des Mandats von Frau<br />

Uta Mütze (Freie Wählervere<strong>in</strong>igung „Neustädter für <strong>Neustadt</strong>“)<br />

gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> vorliegt.<br />

SR-12-390<br />

Neubesetzung des Sitzes der Freien Wählervere<strong>in</strong>igung<br />

„Neustädter für <strong>Neustadt</strong>“ im Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> durch Frau Bianca Gierig zum 1. Januar 2013<br />

Durch die Beendigung des Mandats von Frau Rita Schöne (Freie Wählervere<strong>in</strong>igung<br />

„Neustädter für <strong>Neustadt</strong>“) zum 31. Dezember 2012,<br />

Beschluss-Nr. SR-12-388, wird das Nachrücken von Frau Bianca<br />

Gierig, Bahnhofstraße 6, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> als nächstplatzierte<br />

Ersatzperson ab dem 1. Januar 2013 festgestellt. Für das<br />

Nachrücken <strong>in</strong> den Stadtrat s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>derungsgründe gemäß<br />

§ 32 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> gegeben.<br />

SR-12-386<br />

Neubestellung der Mitglieder des Technischen Ausschusses<br />

und deren Stellvertreter<br />

Auf der Grundlage des § 6 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und des § 42 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> werden auf dem Wege der E<strong>in</strong>igung folgende Stadträte<br />

ab dem 1. Januar 2013 als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter<br />

der Mitglieder <strong>in</strong> den Technischen Ausschuss bestellt:<br />

Mitglieder Stellvertreter<br />

Caspar, Hermann Schlegel, Torsten<br />

Grünberger, Joachim Bens<strong>in</strong>g, Ute<br />

Lehmann, Karl-Ernst Fritzsche, Rico<br />

Ohl, Jens Richter, Maik<br />

Richter, Steffen<br />

R<strong>in</strong>ke, Dietmar Mühle, Peter<br />

Sturm, Uwe Schlenker, Rudolf<br />

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender<br />

des Ausschusses.<br />

SR-12-387<br />

Neubestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses<br />

und deren Stellvertreter<br />

Auf der Grundlage des § 6 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und des § 42 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> werden auf dem Wege der E<strong>in</strong>igung folgende Stadträte<br />

ab dem 1. Januar 2013 als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter<br />

der Mitglieder <strong>in</strong> den Verwaltungsausschuss bestellt:<br />

Mitglieder Stellvertreter<br />

Dr. Benusch, Silke Ohl, Jens<br />

Kowalow, Christian Marschner, Gottfried<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 1/2013<br />

Amtliches und Informationen aus dem Rathaus<br />

Mews, Matthias Fritzsche, Rico<br />

Mühle, Peter R<strong>in</strong>ke, Dietmar<br />

Schirrmacher, Dietrich Schlenker, Rudolf<br />

Schlegel, Torsten Caspar, Hermann<br />

Schöne, Simone Herrmann, Mart<strong>in</strong>a<br />

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender<br />

des Ausschusses.<br />

SR-12-393<br />

Abberufung des Geschäftsführers der Industrie-Center<br />

<strong>Neustadt</strong> GmbH und Neuberufung e<strong>in</strong>es Geschäftsführers<br />

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Industrie-Center <strong>Neustadt</strong><br />

GmbH und mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit Wirkung vom 31. Januar 2013 die Abberufung<br />

von Herrn Dieter Grützner, Anbau 25, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

als Geschäftsführer der Industrie-Center <strong>Neustadt</strong> GmbH und<br />

mit Wirkung vom 1. Februar 2013 die Berufung von Herrn Frank<br />

Beyer, Belmsdorfer Straße 1 a, 01877 Schmölln-Putzkau als Geschäftsführer<br />

der Industrie-Center <strong>Neustadt</strong> GmbH bestätigt.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen rechtlichen<br />

Schritte h<strong>in</strong>sichtlich der Beurkundung des Geschäftsführerwechsels<br />

sowie der dienstvertraglichen Regelungen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

SR-12-377<br />

Haushaltssatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Auf der Grundlage des § 74 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

18. März 2003, berichtigt: 25. April 2003 (SächsGVBl. S. 159), rechtsbere<strong>in</strong>igt<br />

mit Stand vom 18. November 2012 wird für das Jahr 2013<br />

die Haushaltssatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> beschlossen.<br />

Zwischenzeitlich wurde die Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht<br />

zur Genehmigung e<strong>in</strong>gereicht. Nach Vorliegen werden<br />

<strong>in</strong> den nächsten Ausgaben des Anzeigers die konkreten<br />

Darstellungen veröffentlicht. Über e<strong>in</strong>ige Vorhaben des Jahres<br />

2013 gibt es bereits Informationen <strong>in</strong> dieser Ausgabe.<br />

SR-12-364<br />

Deckung der Mehrkosten für das Vorhaben „Neubau Feuerwehrgerätehaus<br />

Rugiswalde“<br />

Im Zuge der Baudurchführung an oben genanntem Bauvorhaben<br />

werden vor allem durch ungünstigere Bodenverhältnisse<br />

und e<strong>in</strong>e notwendig gewordene Anpassung der Gebäudekubatur<br />

erhebliche Mehraufwendungen erforderlich. Außerdem<br />

weichen die erzielten Ausschreibungsergebnisse <strong>in</strong> mehreren<br />

Gewerken zur Kostenschätzung kostenerhöhend ab.<br />

SR-12-359<br />

Abwägung über die Anregungen und H<strong>in</strong>weise zum Entwurf<br />

der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Klötzerplan“ im OT<br />

Langburkersdorf der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR 12-359 Ziffer 2.1 bis<br />

2.4 ist e<strong>in</strong>zeln zu entscheiden und das Ergebnis zu dokumentieren.<br />

Die Träger öffentlicher Belange und Bürger, über deren<br />

Anregungen und H<strong>in</strong>weise entschieden wurde, s<strong>in</strong>d nach § 3<br />

Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten.<br />

Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den<br />

Entwurf des Bebauungsplanes e<strong>in</strong>zuarbeiten.<br />

SR-12-368<br />

Bestätigung des 2. Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Klötzerplan“ im OT Langburkersdorf der Stadt<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Klötzerplan“<br />

im Ortsteil Langburkersdorf der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>,<br />

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen<br />

Festsetzungen (Teil B1) und der Begründung (Teil B2) wird <strong>in</strong> der<br />

Fassung vom 14.11.2012 bestätigt.

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