Amts - Neustadt in Sachsen
Amts - Neustadt in Sachsen
Amts - Neustadt in Sachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4<br />
Stadtratssitzung<br />
In der 43. Sitzung des Neustädter Stadtrates am 19. Dezember 2012<br />
wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.<br />
SR-12-388<br />
Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Frau Rita<br />
Schöne zum 31. Dezember 2012<br />
Der Stadtrat stellt fest, dass e<strong>in</strong> wichtiger Grund für das Ausscheiden<br />
von Frau Rita Schöne (Freie Wählervere<strong>in</strong>igung „Neustädter<br />
für <strong>Neustadt</strong>“) als Stadträt<strong>in</strong> der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> vorliegt. Aus diesem Grund<br />
wird sie mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 von ihrem Mandat<br />
als Stadträt<strong>in</strong> der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> entbunden.<br />
SR-12-389<br />
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat durch<br />
Frau Uta Mütze<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> stellt fest, dass e<strong>in</strong><br />
wichtiger Grund für die Nichtannahme des Mandats von Frau<br />
Uta Mütze (Freie Wählervere<strong>in</strong>igung „Neustädter für <strong>Neustadt</strong>“)<br />
gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> vorliegt.<br />
SR-12-390<br />
Neubesetzung des Sitzes der Freien Wählervere<strong>in</strong>igung<br />
„Neustädter für <strong>Neustadt</strong>“ im Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> durch Frau Bianca Gierig zum 1. Januar 2013<br />
Durch die Beendigung des Mandats von Frau Rita Schöne (Freie Wählervere<strong>in</strong>igung<br />
„Neustädter für <strong>Neustadt</strong>“) zum 31. Dezember 2012,<br />
Beschluss-Nr. SR-12-388, wird das Nachrücken von Frau Bianca<br />
Gierig, Bahnhofstraße 6, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> als nächstplatzierte<br />
Ersatzperson ab dem 1. Januar 2013 festgestellt. Für das<br />
Nachrücken <strong>in</strong> den Stadtrat s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>derungsgründe gemäß<br />
§ 32 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> gegeben.<br />
SR-12-386<br />
Neubestellung der Mitglieder des Technischen Ausschusses<br />
und deren Stellvertreter<br />
Auf der Grundlage des § 6 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und des § 42 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />
<strong>Sachsen</strong> werden auf dem Wege der E<strong>in</strong>igung folgende Stadträte<br />
ab dem 1. Januar 2013 als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter<br />
der Mitglieder <strong>in</strong> den Technischen Ausschuss bestellt:<br />
Mitglieder Stellvertreter<br />
Caspar, Hermann Schlegel, Torsten<br />
Grünberger, Joachim Bens<strong>in</strong>g, Ute<br />
Lehmann, Karl-Ernst Fritzsche, Rico<br />
Ohl, Jens Richter, Maik<br />
Richter, Steffen<br />
R<strong>in</strong>ke, Dietmar Mühle, Peter<br />
Sturm, Uwe Schlenker, Rudolf<br />
Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender<br />
des Ausschusses.<br />
SR-12-387<br />
Neubestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses<br />
und deren Stellvertreter<br />
Auf der Grundlage des § 6 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und des § 42 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />
<strong>Sachsen</strong> werden auf dem Wege der E<strong>in</strong>igung folgende Stadträte<br />
ab dem 1. Januar 2013 als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter<br />
der Mitglieder <strong>in</strong> den Verwaltungsausschuss bestellt:<br />
Mitglieder Stellvertreter<br />
Dr. Benusch, Silke Ohl, Jens<br />
Kowalow, Christian Marschner, Gottfried<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 1/2013<br />
Amtliches und Informationen aus dem Rathaus<br />
Mews, Matthias Fritzsche, Rico<br />
Mühle, Peter R<strong>in</strong>ke, Dietmar<br />
Schirrmacher, Dietrich Schlenker, Rudolf<br />
Schlegel, Torsten Caspar, Hermann<br />
Schöne, Simone Herrmann, Mart<strong>in</strong>a<br />
Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender<br />
des Ausschusses.<br />
SR-12-393<br />
Abberufung des Geschäftsführers der Industrie-Center<br />
<strong>Neustadt</strong> GmbH und Neuberufung e<strong>in</strong>es Geschäftsführers<br />
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Industrie-Center <strong>Neustadt</strong><br />
GmbH und mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
werden mit Wirkung vom 31. Januar 2013 die Abberufung<br />
von Herrn Dieter Grützner, Anbau 25, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
als Geschäftsführer der Industrie-Center <strong>Neustadt</strong> GmbH und<br />
mit Wirkung vom 1. Februar 2013 die Berufung von Herrn Frank<br />
Beyer, Belmsdorfer Straße 1 a, 01877 Schmölln-Putzkau als Geschäftsführer<br />
der Industrie-Center <strong>Neustadt</strong> GmbH bestätigt.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen rechtlichen<br />
Schritte h<strong>in</strong>sichtlich der Beurkundung des Geschäftsführerwechsels<br />
sowie der dienstvertraglichen Regelungen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />
SR-12-377<br />
Haushaltssatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2013<br />
Auf der Grundlage des § 74 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />
<strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
18. März 2003, berichtigt: 25. April 2003 (SächsGVBl. S. 159), rechtsbere<strong>in</strong>igt<br />
mit Stand vom 18. November 2012 wird für das Jahr 2013<br />
die Haushaltssatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> beschlossen.<br />
Zwischenzeitlich wurde die Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht<br />
zur Genehmigung e<strong>in</strong>gereicht. Nach Vorliegen werden<br />
<strong>in</strong> den nächsten Ausgaben des Anzeigers die konkreten<br />
Darstellungen veröffentlicht. Über e<strong>in</strong>ige Vorhaben des Jahres<br />
2013 gibt es bereits Informationen <strong>in</strong> dieser Ausgabe.<br />
SR-12-364<br />
Deckung der Mehrkosten für das Vorhaben „Neubau Feuerwehrgerätehaus<br />
Rugiswalde“<br />
Im Zuge der Baudurchführung an oben genanntem Bauvorhaben<br />
werden vor allem durch ungünstigere Bodenverhältnisse<br />
und e<strong>in</strong>e notwendig gewordene Anpassung der Gebäudekubatur<br />
erhebliche Mehraufwendungen erforderlich. Außerdem<br />
weichen die erzielten Ausschreibungsergebnisse <strong>in</strong> mehreren<br />
Gewerken zur Kostenschätzung kostenerhöhend ab.<br />
SR-12-359<br />
Abwägung über die Anregungen und H<strong>in</strong>weise zum Entwurf<br />
der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Klötzerplan“ im OT<br />
Langburkersdorf der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR 12-359 Ziffer 2.1 bis<br />
2.4 ist e<strong>in</strong>zeln zu entscheiden und das Ergebnis zu dokumentieren.<br />
Die Träger öffentlicher Belange und Bürger, über deren<br />
Anregungen und H<strong>in</strong>weise entschieden wurde, s<strong>in</strong>d nach § 3<br />
Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten.<br />
Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den<br />
Entwurf des Bebauungsplanes e<strong>in</strong>zuarbeiten.<br />
SR-12-368<br />
Bestätigung des 2. Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Klötzerplan“ im OT Langburkersdorf der Stadt<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Klötzerplan“<br />
im Ortsteil Langburkersdorf der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>,<br />
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen<br />
Festsetzungen (Teil B1) und der Begründung (Teil B2) wird <strong>in</strong> der<br />
Fassung vom 14.11.2012 bestätigt.