Amts - Neustadt in Sachsen
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Amts - Neustadt in Sachsen
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Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern<br />
ab 2013<br />
Gemäß Grundsteuergesetz bestimmt<br />
die Geme<strong>in</strong>de, ob von<br />
dem <strong>in</strong> ihrem Gebiet liegenden<br />
Grundbesitz Grundsteuer zu erheben<br />
ist und mit welchem Hundertsatz<br />
des Steuermessbetrages<br />
(Hebesatz) die Grundsteuer<br />
erhoben wird.<br />
Als Maßnahme des freiwilligen<br />
Haushaltsstrukturkonzeptes, zur<br />
Erhöhung der Erträge und zur<br />
Verr<strong>in</strong>gerung des Fehlbetrages<br />
im ordentlichen sowie im zahlungswirksamen<br />
Ergebnis des<br />
Haushaltsausgleiches wurde<br />
folgende Grundsteuererhöhung<br />
ab 1. Januar 2013 vom Stadtrat<br />
mit der Beschlussfassung zum<br />
Haushaltsplan 2013 entschieden:<br />
1. die Grundsteuer A für land-<br />
und forstwirtschaftliche<br />
Flächen von 300 v. H. auf<br />
320 v. H. des Steuermessbetrages<br />
und<br />
2. die Grundsteuer B für Grundstücke<br />
und Gebäude von<br />
400 v. H. auf 420 v. H. des<br />
Steuermessbetrages.<br />
Vor 10 Jahren fand die letzte<br />
Grundsteuererhöhung der Stadt<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> statt. Bisher<br />
lag die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
bei der Grundsteuer B unter<br />
dem durchschnittlichen Hebe-<br />
Anzeigen<br />
satz des Freistaates <strong>Sachsen</strong>,<br />
was Abstriche bei den Landeszuweisungen<br />
zur Folge hatte.<br />
Die Erhöhung der Grundsteuer<br />
macht absolut 5 Prozentpunkte<br />
aus. Dies bedeutet für den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Steuerpflichtigen z. B.<br />
bei e<strong>in</strong>em Eigenheim/Mietwohnung<br />
ca. 10,00 EUR/Jahr und<br />
bei Geschäftsgrundstücken ca.<br />
25,00 EUR/Jahr.<br />
Mit den neuen Hebesätzen liegen<br />
wir gleich bzw. noch unter<br />
dem Niveau der Hebesätze umliegender<br />
Städte und Geme<strong>in</strong>den<br />
im Landkreis.<br />
Die erhobenen Steuern der<br />
Stadt s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Deckungsmittel<br />
für den Haushalt<br />
ohne e<strong>in</strong>e konkrete Zweckb<strong>in</strong>dung.<br />
Aufgrund der noch e<strong>in</strong>mal guten<br />
Förderkonditionen <strong>in</strong> den Jahren<br />
2013 und 2014 <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> hat<br />
die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
entsprechende Fördervorhaben<br />
vorbereitet. Somit können wir<br />
unsere Infrastrukturmaßnahmen<br />
im Interesse unserer Mitbürger<br />
verbessern und die angebotenen<br />
Landesförderprogramme<br />
effektiv nutzen.<br />
Entsprechend neue Grundsteuerbescheide<br />
ergehen im Januar<br />
2013 an alle Eigentümer.<br />
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<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 1/2013<br />
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und -beschreibung, Schornste<strong>in</strong>fegerprotokolle, Kesseldaten,<br />
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Verbraucherzentrale <strong>Sachsen</strong><br />
Zweckverband Abfallwirtschaft<br />
Oberes Elbtal<br />
Müllabfuhr im W<strong>in</strong>ter<br />
Die letzten W<strong>in</strong>ter haben es gezeigt: Schnee und Eis können allen<br />
Verkehrsteilnehmern extreme Schwierigkeiten bereiten und das<br />
öffentliche Leben teilweise lahmlegen. Für die Abfallentsorgung<br />
br<strong>in</strong>gt das riesige Probleme mit sich: Von Grundstücken konnten<br />
über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum die bereitgestellten Abfallbehälter<br />
nicht geleert werden.<br />
Ist der Restabfallbehälter voll, können ZAOE-Restabfallsäcke<br />
verwendet werden!<br />
Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Stadtverwaltung, auf den ZAOE-Wertstoffhöfen<br />
und <strong>in</strong> der Geschäftsstelle des Verbandes gegen e<strong>in</strong>e Gebühr<br />
erhältlich. E<strong>in</strong>en Restabfallsack zu bevorraten ist angesichts der<br />
Wetterkapriolen s<strong>in</strong>nvoll. Hat sich die Wetterlage entspannt und<br />
die Müllabfuhr funktioniert wieder, kann der Sack neben den<br />
Restabfallbehälter am Entleerungstag bereitgestellt werden. Die<br />
Abholung ist mit dem Erwerb des Sackes bereits abgegolten. Für<br />
den bis dah<strong>in</strong> nichtgeleerten Restabfallbehälter entsteht selbstverständlich<br />
ke<strong>in</strong>e Gebühr, erst bei der Leerung. Restabfallsäcke<br />
(ebenso Gelbe Säcke) können aber auch an allen Wertstoffhöfen<br />
und Umladestationen des ZAOE oder an amtlich mitgeteilten<br />
Plätzen unentgeltlich abgegeben werden.<br />
Den Restabfallbehälter an e<strong>in</strong>er anderen Stelle bereitstellen.<br />
Ist die Straße über e<strong>in</strong>e längere Zeit nicht befahrbar, so könnte<br />
der Restabfallbehälter, wenn es die Verhältnisse zulassen, zum<br />
Entsorgungsterm<strong>in</strong> an die nächst beräumte Straße gestellt werden.<br />
Papierbehälter und die Gelben Säcke sollten im Grundstück<br />
solange zwischengelagert werden, bis sich die Lage wieder entspannt<br />
hat. Ist das aus Platzgründen nicht möglich, so s<strong>in</strong>d die<br />
Gelben Säcke ebenfalls an dieser Straße abzustellen.<br />
Der ZAOE bittet alle Anwohner, sich auch auf den Internetseiten<br />
des Verbandes unter www.zaoe.de oder <strong>in</strong> der Tagespresse zu<br />
<strong>in</strong>formieren.<br />
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