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NINA Bedienungsanleitung - Horcher GmbH - Reha Systeme

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Garant für Selbstständigkeit<br />

und Unabhängigkeit<br />

<strong>NINA</strong> <strong>Bedienungsanleitung</strong><br />

Hersteller Nr. ..........................................<br />

HORCHER <strong>GmbH</strong> - REHA SYSTEME


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!<br />

Stand: Rev.5 /Seite 2<br />

Als erstes bedanken wir uns für das der <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> entgegengebrachte Vertrauen und<br />

gratulieren Ihnen zum Kauf Ihres „Nina“ - Badeliftes.<br />

EG-Konformitätserklärung<br />

entsprechend Anhang VII der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte<br />

Wir, die Fa. <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong>, Philipp-Reis-Str.3, 61130 Nidderau erklären in alleiniger<br />

Verantwortung, daß das Produkt:<br />

Der „<strong>NINA</strong>“ - Badelift erfüllt die Mobilitäts- und Bewegungsbedürfnisse in der Privaten-,<br />

Krankenhaus- und Altenheimpflege.<br />

Diese <strong>Bedienungsanleitung</strong> gilt für „<strong>NINA</strong>“ - Badelift<br />

Es ist uns eine Selbstverständlichkeit Ihnen ein Garant für die Selbständigkeit und<br />

Unabhängigkeit körperbehinderter sowie älteren Menschen zu sein.<br />

Lesen Sie diese Bedienungsanweisung sorgfältig vor dem ersten Gebrauch und machen<br />

Sie sich vertraut mit den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen, damit eine<br />

ordnungsgemäße Benutzung gesichert ist.<br />

Badelift „<strong>NINA</strong>“<br />

Seriennummer: .......................................<br />

die Grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG, Anhang I erfüllt.<br />

Veröffentlichung im Amtsblatt 96/C245/02<br />

Nidderau, 04/06/1998 <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsführer Willi <strong>Horcher</strong><br />

Stefan <strong>Horcher</strong><br />

<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com


Sicherheitshinweise<br />

Stand: Rev.5 /Seite 3<br />

Bitte beachten Sie jede der folgenden Sicherheitshinweise!<br />

! Der „<strong>NINA</strong>“ - Badelift darf nur auf festem und ebenem Boden, der von sämtlichen<br />

Schmutz (Steine, Erde, Geröll usw.) befreit ist, in Gebrauch genommen werden.<br />

! Eine Sichtprüfung auf Mängel vor jeder Inbetriebnahme ist erforderlich. Bei Mängel<br />

das Gerät nicht in Betrieb nehmen.<br />

! Für die Reinigung verwenden Sie keine scharfen Putzmittel. Es ist ausreichend, das<br />

Gerät mit einem Tuch zu reinigen.<br />

! Befreien Sie regelmäßig die Reifen von Haaren, Staub und Flusen.<br />

! Reparaturen dürfen nur durch autorisierte Personen der Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />

ausgeführt werden.<br />

! Nicht ordnungsgemäße Bedienung oder die Benutzung von nicht zulässigem Zubehör<br />

ist untersagt.<br />

! Vor jeder Inbetriebnahme und nach jedem Standortwechsel sind beide Bremsen<br />

festzustellen.<br />

! Beim Durchfahren von Engstellen wie z.B. Türrahmen ist besondere Vorsicht<br />

notwendig.<br />

! Die Batterieladekonsole darf nicht in feuchten Räumen betrieben werden.<br />

! Um eine Unfallgefahr zu vermeiden, dürfen keine abrupten Fahr- bzw. Schiebemanöver<br />

vorgenommen werden.<br />

! Der Patient sollte aus Sicherheitsgründen beim Transport immer mit dem Gurt gesichert<br />

werden, um ein übermäßiges nach vorn oder zur Seite neigen des Oberkörpers und<br />

damit die Gefahr eines Unfalles zu vermeiden<br />

! Wird einer oder mehrere der o.g. Hinweise nicht beachtet verfällt jede Garantie<br />

durch die Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Eine jährliche Inspektion durch autorisierte Personen der Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> ist anzuraten.<br />

<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com


Inhalt<br />

Stand: Rev.5 /Seite 4<br />

1 Lieferumfang 5<br />

2 Wo wird der „<strong>NINA</strong>“ Badelift eingesetzt 5<br />

3 Bedienung Ihres „<strong>NINA</strong>“-Badeliftes 5<br />

3.1 Handhabung der elektrischen Hebevorrichtung<br />

3.2 Laufrollen mit Bremse<br />

3.3 Adapter<br />

3.4 Pflege<br />

4 Benutzung des Badeliftes „Nina“ 7<br />

5 Service- und Garantieinformation 8<br />

6. Informationen über die Kapazität 9<br />

des Intelligenten Batterie Systems<br />

6.1 Intelligentes Batterie System „ IBS“<br />

6.2 Die Akku-Kapazität<br />

6.3 Hinweise zur Ladestation<br />

7 Technische Daten: 11<br />

Information und<br />

Medizinproduktebuch 13<br />

<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com


1 Lieferumfang<br />

Das Badeliftsystem „Nina“ wird komplett montiert geliefert.<br />

Geliefert werden:<br />

- der Badesitzlift „Nina“ und ein 36 V Akku mit Ladestation<br />

2 Wo wird der „<strong>NINA</strong>“ Badelift eingesetzt<br />

Stand: Rev.5 /Seite 5<br />

Seit nunmehr 1986 fertigt und entwickelt die <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong>, ein mittelständiges<br />

Familienunternehmen, mobile Patientenlifte und Deckenliftanlagen. Seit 1995 kam nun die<br />

Fertigung des Badeliftsystems „Nina“ dazu.<br />

Während dieser Zeit hat die Entwicklung einen hohen technischen Standard an Effektivität<br />

und Zuverlässigkeit erreicht und wir konnten in dieser Zeit viele Private Haushalte,<br />

Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime mit unseren Mobilitätshilfen ausstatten.<br />

Das Badeliftsystem „Nina“ ist für den Gebrauch auf flachem, ebenem und festem Boden<br />

entwickelt und hauptsächlich für die Benutzung in Innenräumen bestimmt. Er ist konzipiert<br />

für das Liften in oder aus der Badeeinheit, dem Bett oder Stuhl bzw. Rollstuhl.<br />

3 Bedienung Ihres „<strong>NINA</strong>“-Badeliftes<br />

Stecken Sie den Akku-Pack in die vorgegebene Aufnahme am Mast. Schalten Sie den Lift<br />

ein, ziehen Sie hierfür den roten Pilztaster an der Konsole hoch.<br />

Dies ist der NOT- EIN/AUS -Schalter, der Stromkreis wird bei Herunterdrücken des<br />

Knopfes unterbrochen und das Gerät unterbricht den Arbeitsvorgang. Durch Hochziehen<br />

des Knopfes wird der Stromkreis geschlossen und der Arbeits- bzw. Liftvorgang kann<br />

wieder aufgenommen werden.<br />

Schwarzer „AUF/AB“ –Schalter (Zu benutzen, falls die Handtastatur ausgefallen ist)<br />

Drücken Sie den oberen Teil des Knopfes und der Patient wird angehoben, wird der unter Teil<br />

des Knopfes gedrückt, so wird der Patient abgelassen.<br />

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Kontrollampen:<br />

Grünes Licht = Lift ist „AN“ und Batterie wird geladen.<br />

Rotes Licht = Batterieladekapazität gering! Batterie aufladen.<br />

3.1 Handhabung der elektrischen Hebevorrichtung<br />

Hierbei wird die Verstellung mittels der elektrischen<br />

Handtastatur vorgenommen.<br />

Die elektrische Handtastatur wird folgendermaßen benutzt.<br />

Zum Anheben des Patienten wird der Hoch-Knopf (Pfeil nach oben) gedrückt<br />

Zum Ablassen betätigen Sie den Ab-Knopf (Pfeil nach unten).<br />

3.2 Laufrollen mit Bremse<br />

Stand: Rev.5 /Seite 6<br />

Vor jeder Inbetriebnahme und bei jedem Umsetzvorgang sind beide Bremsen festzustellen.<br />

Die Bremsen befinden sich an den hinteren Rollen am Mast. Das Feststellen der Bremse<br />

erfolgt durch Herunterdrücken des Bremspedals auf das Rad.<br />

Das Lösen der Bremse erfolgt durch Hochdrücken des Pedals.<br />

3.3 Adapter (nicht standard)<br />

Auf Wunsch kann Ihnen auch ein Adapter für eine breitere Wannenrandstärke geliefert<br />

werden. Mit Hilfe des Adapters kann der Badelift auf eine breitere Wannenrandstärke<br />

eingestellt werden. Die Standardverbreiterung beträgt 60 mm, eine Sonderanfertigung ist<br />

ebenfalls möglich.<br />

3.4 Pflege<br />

Für die Reinigung verwenden Sie keine scharfen Putzmittel. Es ist ausreichend, das Gerät mit<br />

einem Tuch zu reinigen.<br />

Befreien Sie regelmäßig die Reifen von Haaren, Staub und Flusen.<br />

Reinigen Sie die herausnehmbare Hygieneöffnung des Badesiztliftes „Nina“ nicht über 60°C,<br />

d.h. nicht im Steckbeckenspülgerät reinigen. Die Reinigung erfolgt hier mit handelsüblichen<br />

Reinigern und Desinfektionsmitteln.<br />

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4 Benutzung des Badeliftes „Nina“<br />

Stand: Rev.5 /Seite 7<br />

Der <strong>NINA</strong> Badelift ist eine Badeliftsitz-Einrichtung. Die drehbare<br />

Sitzfläche ist mit einer herausnehmbareren Hygieneöffnung<br />

versehen. Das Rückenteil ist abnehmbar. Die beiden Armlehnen<br />

dienen als weitere Rückenlehnen bzw. als Haltegriffe.<br />

Die Aufnahme des Patienten erfolgt in sitzender Position:<br />

Der Badelift wird parallel neben den Stuhl, bzw. Rollstuhl<br />

gefahren. Die auf der Patientenseite befindliche Armlehne des<br />

Badesitzes wird hochgeklappt, so daß der Patient auf die Sitzfläche rutschen kann. Da der<br />

Badesitz höhenverstellbar ist, kann dieser Vorgang bequem bewältigt werden.<br />

Die Aufnahme des Patienten erfolgt in liegender Position:<br />

Der Badelift wird an das unterfahrbare Bett herangefahren und beide Armlehnen werden nach<br />

oben geklappt. Der Patient wird nun in die stabile Seitenlage gebracht. Dies ermöglicht ein<br />

Unterfahren des Patienten. Durch Herabfahren kann der Lift in die Matratze gedrückt werden.<br />

Der Patient wird wieder in die liegende Position zurückgebracht. Hierbei ist darauf zu achten,<br />

daß sich die Sitzfläche vollkommen unter dem Gesäß befinden sollte. Der Patient kann jetzt,<br />

nachdem Sie den Sicherheitsgurt befestigt haben, bequem aufgesetzt und an einen anderen<br />

Ort gebracht werden.<br />

Der Patient muß noch genügend Muskelkraft haben, um alleine sitzen zu können.<br />

Bei jedem Liftvorgang mit einem Patienten muß größte Vorsicht geboten sein. Der Zustand<br />

des Patienten muß während des gesamten Liftvorganges beobachtet werden. Wenn möglich,<br />

wird empfohlen, daß während des Liftvorganges und der Repositionierung immer zwei<br />

Personen zur Verfügung stehen, um eine zusätzliche Assistenz zu gewährleisten. Der Lift<br />

sollte nur von verantwortungsbewußten erwachsenen Personen benutzt werden und nur zum<br />

Zwecke des Transfers bei Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist.<br />

Wenn eine Person für den Liftvorgang vorbereitet wird, ist es sinnvoll, daß die Person den<br />

Lift sehen kann. Der Liftvorgang sollte, wenn möglich, dem Patienten erklärt werden. Diese<br />

Vorbereitungen dienen ebenfalls einer größeren Sicherheit.<br />

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5 Service- Garantieinformationen und Wartung<br />

Alle mechanischen Bauteile des <strong>Horcher</strong> Modells „Nina“ haben eine Garantie von 24<br />

Stand: Rev.5 /Seite 8<br />

Monaten. Im Rahmen dieser Garantie leisten wir kostenlosen Ersatz für Teile, die durch<br />

Fabrikations- oder Materialfehler defekt geworden sind oder setzen sie instand. Für<br />

Beschädigungen und Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung, durch natürliche<br />

Abnutzung oder beim Transport entstehen, kommen wir nicht auf.<br />

Bitte schicken Sie die mitgelieferte Garantiekarte ausgefüllt an die Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />

zurück. Dadurch haben wir die Möglichkeit Ihre Probleme zügig bearbeiten zu können<br />

Wir lassen uns prüfen und überwachen<br />

Um Ihnen weiterhin eine gute Qualität garantieren zu können, lassen wir unsere Produkte an<br />

der Prüf- und Zertifizierstelle TU-Berlin prüfen und jährlich überwachen. Dort werden die<br />

Produkte nicht nur den Prüfungen nach DIN EN ISO 10535, sondern einer zusätzlichen<br />

Dauerschwingprüfung von 1.000.000 Zyklen unter der Maximalbelastung von 150 kg<br />

unterzogen.<br />

Statische Festigkeit 225 kg<br />

20 Minuten-<br />

Freiwillige, zusätzliche Prüfung zu Ihrer Sicherheit<br />

Dynamische Festigkeit 105 kg – 195 kg<br />

1.000.000 Lastwechsel-<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 9<br />

6. Informationen über die Kapazität des Intelligenten Batterie Systems<br />

6.1 Intelligentes Batterie System „ IBS“<br />

IBS ist ein Intelligentes Batterie System für wiederaufladbare Batterien. Es besteht aus einer<br />

in der Batterie integrierten Regelelektronik und einer vorgeschalteten Steuerelektronik. Es<br />

schützt die Batterie vor ungewollter Entladung und vor falscher Handhabung.<br />

Das hier benutzte IBS teilt dem Benutzer mit, wann eine Wiederaufladung nötig ist und<br />

schützt sich somit selbst. Wird die rote Ladeleuchte an den Liften mißachtet, alarmiert die<br />

Batterie nach weiterem Absinken der Spannung den Benutzer. Dieses Signal ist erst ein<br />

Intervallton, dann ein Dauerton und endet schließlich mit der Abschaltung der Batterie.<br />

Nach drei Minuten Inaktivität schaltet die Batterie selbständig ab, bevor eine Schädigung<br />

durch Tiefentladung entstehen kann. Das heißt, es muß nicht mehr der An- / Aus-Schalter<br />

betätigt werden.<br />

6.2 Die Akku-Kapazität<br />

Bei diesem Akku-Pack beträgt die Kapazität 2,7 Ah. Der Stromverbrauch beim Heben von<br />

150 Kg beträgt max. 3.5 A. Daraus ergibt sich, daß die max. Last von 150 kg 0,75 Stunden<br />

lang angehoben werden kann. Bei einer Hubdauer von ca. 0,5 min kann also insgesamt 90<br />

mal das Gewicht 150 Kg angehoben werden. Bei einer geringeren Last verlängert sich<br />

dementsprechend die Nutzzeit. Man sollte jedoch niemals die Akkus vollständig entleeren.<br />

Bei einer 50% Nutzung der Akku-Kapazität sind also ca. 45 Hubvorgänge möglich.<br />

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6.3 Hinweise zur Ladestation<br />

Ladevorgang<br />

Stand: Rev.5 /Seite 10<br />

Stecken Sie den Akku-Pack in die Ladekonsole. Achten Sie darauf, daß der Akku-Pack an<br />

den el. Anschluß arretiert wird. Zur Kontrolle sollte die grüne Ladelampe aufleuchten.<br />

Ihr Akku-Pack ist wieder voll aufgeladen, wenn die Kontrollampe erloschen ist.<br />

Das Ladegerät wird an der Wand (nur in Trockenräumen) in der Nähe einer 220 V Steckdose<br />

fest montiert. Vergewissern Sie sich bei der Montage, daß sich an dieser Stelle weder eine<br />

Strom- noch Wasserleitung hinter der Wand befindet.<br />

Das Ladegerät dient zum Aufladen der Batterie. Wir empfehlen immer eine Ersatzbatterie im<br />

Ladegerät, voll aufgeladen, zu halten. Das ermöglicht ein sofortiges Austauschen der Batterie.<br />

Laden Sie die Batterie auf, wenn die rote Kontrollampe am Lift leuchtet.<br />

Nach jedem Gebrauch ist der rote Not-Aus Knopf zu drücken, damit die Batterie entlastet<br />

wird.<br />

Sollte Ihr Patientenlift einmal keine Funktion aufweisen, überprüfen Sie die Sicherung im<br />

Akku- bzw. Batteriekasten. Es ist zu empfehlen, immer eine passende Ersatzsicherung parat<br />

zu haben.<br />

<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com


7 Technische Daten:<br />

Stand: Rev.5 /Seite 11<br />

Daten <strong>NINA</strong><br />

Fahrwerkslänge: 980 mm<br />

Fahrwerksbreite: 612 mm<br />

Gesamthöhe 1350 - 2050 mm<br />

Bodenfreiheit: 70 mm<br />

Nutzhub der Hebevorrichtung 700 mm<br />

Versorgungsspannung 36 V<br />

Akkukapazität: 36 V/ 2 Ah<br />

Ladegerät: Mentzer Serie 100<br />

Typ IP20 T 35/E 220 V/<br />

36 V/0,4 A<br />

Sicherungstyp, Lagegerät T 0,63 A im Ladegerät<br />

Typ IP 20 T 35/E,<br />

Typ G 136-0,4 , Mentzer<br />

Ladekonsole Nennwert 5 A<br />

Gewicht 50 kg<br />

max. Patientengewicht 150 kg<br />

Techn. Änderungen vorbehalten.<br />

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max. 1185 mm<br />

Hubbreich 700 mm<br />

min. 485 mm<br />

155<br />

Fahrwerk 612 mm<br />

Fahrwerkslänge max. 980 mm<br />

Stand: Rev.5 /Seite 12<br />

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Gesamthöhe min. 1350 mm<br />

Gesamthöhe max. 2050 mm


Abschnitt 1<br />

Auszug aus der Medizinprodukte-Verordnung – MPV<br />

vom 17.Dezember 1997<br />

Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

Stand: Rev.5 /Seite 13<br />

(1) Diese Verordnung gilt für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten<br />

nach § 3 Nr. 1 und 8 in Verbindung mit Nr. 2, 3 und 7 des Medizinproduktegesetzes............<br />

§ 4 Instandhaltung<br />

(1) Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung<br />

(Wartung einschließlich Sterilisation, Inspektion, Instandsetzung) von Medizinprodukten<br />

beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur<br />

ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.<br />

(2) Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten sind unter Beachtung<br />

der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, daß der<br />

Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit<br />

von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.<br />

(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 werden erfüllt, wenn die mit der Instandhaltung<br />

Beauftragten<br />

1. auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen<br />

Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten und<br />

2. über die hierfür erforderlichen Räume einschließlich deren Beschaffenheit, Größe,<br />

Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel<br />

verfügen und in der Lage sind, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß und<br />

nachvollziehbar durchzuführen.<br />

(4) Nach Instandhaltungsmaßnahmen an Medizinprodukten müssen die für die Sicherheit und<br />

Funktionstüchtigkeit wesentlichen konstruktiven und funktionellen Merkmale geprüft<br />

werden, soweit sie durch die Instandhaltungsmaßnahmen beeinflußt werden können.<br />

(5) Die durch den Betreiber mit den Prüfungen nach Absatz 4 beauftragten Personen, Betriebe<br />

oder Einrichtungen müssen die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllen und bei der<br />

Durchführung und Auswertung der Prüfungen in ihrer fachlichen Beurteilung<br />

weisungsunabhängig sein.<br />

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Abschnitt 2<br />

Spezielle Vorschriften für aktive Medizinprodukte<br />

§ 5 Betreiben und Anwenden<br />

Stand: Rev.5 /Seite 14<br />

(1) Der Betreiber darf ein in der Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt nur betreiben, wenn<br />

zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller<br />

handelt,<br />

1. dieses Medizinprodukt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen<br />

hat und<br />

2. die vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter<br />

sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte<br />

Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Medizinproduktes sowie in die zulässige<br />

Verbindung mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen hat.<br />

Eine Einweisung nach Nummer 2 ist nicht erforderlich, sofern diese für ein baugleiches<br />

Medizinprodukt bereits erfolgt ist.<br />

(2) In der Anlage 1 aufgeführte Medizinprodukte dürfen nur von Personen angewendet<br />

werden, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 erfüllen und die durch den Hersteller oder<br />

durch eine nach Absatz 1 Nr. 2 vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung der<br />

Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung dieses Medizinproduktes eingewiesen<br />

worden sind.<br />

(3) Die Durchführung der Funktionsprüfung nach Absatz 1 Nr. 1 und die Einweisung der vom<br />

Betreiber beauftragten Person nach Absatz 1 Nr. 2 sind zu belegen.<br />

§ 6 Sicherheitstechnische Kontrollen<br />

(1) Der Betreiber hat bei Medizinprodukten, für die der Hersteller sicherheitstechnische<br />

Kontrollen vorgeschrieben hat, diese nach den Angaben des Herstellers und den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik sowie in den vom Hersteller angegebenen Fristen<br />

durchzuführen oder durchführen zu lassen. Soweit der Hersteller für die in der Anlage 1<br />

aufgeführten Medizinprodukte keine sicherheitstechnischen Kontrollen vorgeschrieben und<br />

diese auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, hat der Betreiber sicherheitstechnische<br />

Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und zwar in solchen Fristen<br />

durchzuführen oder durchführen zu lassen, mit denen entsprechende Mängel, mit denen auf<br />

Grund der Erfahrungen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden können. Die<br />

Kontrollen nach Satz 2 sind jedoch spätestens alle zwei Jahre durchzuführen.<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 15<br />

Die sicherheitstechnischen Kontrollen schließen die Meßfunktionen ein. Für andere<br />

Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände, die der Betreiber bei<br />

Medizinprodukten nach den Sätzen 1 und 2 verbunden verwendet, gelten die Sätze 1 bis 4<br />

entsprechend.<br />

(2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die Fristen nach Absatz 1 Satz 1 und 3 auf<br />

Antrag des Betreibers in begründeten Fällen verlängern, soweit die Sicherheit auf andere<br />

Weise gewährleistet ist.<br />

(3) Über die sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Protokoll anzufertigen, daß das Datum der<br />

Durchführung und die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrolle unter Angabe der<br />

ermittelten Meßwerte, der Meßverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse enthält. Das<br />

Protokoll hat der Betreiber zumindest bis zur nächsten sicherheitstechnischen Kontrolle<br />

aufzubewahren.<br />

(4) Eine sicherheitstechnische Kontrolle darf nur durchführen, wer<br />

1. auf Grund seiner Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen<br />

Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen<br />

Kontrollen bietet,<br />

2. hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt und<br />

3. über geeignete Meß- und Prüfeinrichtungen verfügt.<br />

Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind durch die Person, die sicherheitstechnische Kontrollen<br />

durchführt, auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen.<br />

(5) Der Betreiber darf nur Personen mit der Durchführung sicherheitstechnischer Kontrollen<br />

beauftragen, die die in Absatz 4 Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen.<br />

§ 7 Medizinproduktebuch<br />

(1) Für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Medizinprodukte hat der Betreiber ein<br />

Medizinproduktebuch mit den Angaben nach Absatz 2 Satz 1 zu führen. Für das<br />

Medizinproduktebuch sind alle Datenträger zulässig, sofern die in Absatz 2 Satz 1 genannten<br />

Angaben während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind. ...........<br />

(2) In das Medizinproduktebuch sind folgende Angaben zu dem jeweiligen Medizinprodukt<br />

einzutragen:<br />

1. Bezeichnung und sonstige Angaben zur Identifikation des Medizinproduktes,<br />

2. Beleg über Funktionsprüfung und Einweisung nach § 5 Abs. 1,<br />

3. Name des nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Beauftragten, Zeitpunkt der Einweisungen sowie Namen<br />

der eingewiesenen Personen,<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 16<br />

4. Fristen und Datum der Durchführung sowie das Ergebnis von vorgeschriebenen<br />

sicherheits- und meßtechnischen Kontrollen und Datum von Instandhaltungen sowie der<br />

Name der verantwortlichen Person oder der Firma, die diese Maßnahme durchgeführt hat,<br />

5. soweit mit Personen oder Institutionen Verträge zur Durchführung von sicherheits- oder<br />

meßtechnischen Kontrollen oder lnstandhaltungsmaßnahmen bestehen, deren Namen oder<br />

Firma sowie Anschrift,<br />

6. Datum, Art und Folgen von Funktionsstörungen und wiederholten gleichartigen<br />

Bedienungsfehlern,<br />

7. Meldungen von Vorkommnissen an Behörden und Hersteller.<br />

Bei den Angaben nach Nummer 1 sollte die Bezeichnung nach der vom Deutschen Institut für<br />

medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlichten Nomenklatur für<br />

Medizinprodukte eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit macht die<br />

Bezugsquelle der jeweils geltenden Nomenklatur für Medizinprodukte im Bundesanzeiger<br />

bekannt.<br />

(3) Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen am Betriebsort jederzeit Einsicht in die<br />

Medizinproduktebücher zu gewähren.<br />

§ 8 Bestandsverzeichnis<br />

(1) Der Betreiber hat für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen<br />

Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 zu führen. Die Aufnahme in ein<br />

Verzeichnis, das auf Grund anderer Vorschriften geführt wird, ist zulässig.<br />

(2) In das Bestandsverzeichnis sind für jedes Medizinprodukt nach Absatz 1 folgende<br />

Angaben einzutragen:<br />

1. Bezeichnung, Art und Typ, Loscode oder die Seriennummer, Anschaffungsjahr<br />

des Medizinproduktes,<br />

2. Name oder Firma und die Anschrift des nach § 7 des Medizinproduktegesetzes<br />

für das jeweilige Medizinprodukt Verantwortlichen,<br />

3. die der CE-Kennzeichnung hinzugefügte Kennummer der Benannten Stelle, soweit diese<br />

nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes angegeben ist,<br />

4. soweit vorhanden, betriebliche ldentifikationsnummer,<br />

5. Standort und betriebliche Zuordnung,<br />

6. die vom Hersteller angegebene Frist für die sicherheitstechnische Kontrolle nach § 6 Abs. 1<br />

Satz 1 oder die vom Betreiber nach § 6 Abs. 1 Satz 2 festgelegte Frist für die<br />

sicherheitstechnische Kontrolle. Bei den Angaben nach Nummer 1 sollte zusätzlich die<br />

<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com


Stand: Rev.5 /Seite 17<br />

Bezeichnung nach der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und<br />

Information (DIM-DI) veröffentlichten Nomenklatur für Medizinprodukte eingesetzt werden.<br />

§ 7<br />

Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.<br />

(3) Die zuständige Behörde kann Betreiber von der Pflicht zur Führung eines Be-<br />

standsverzeichnisses oder von der Aufnahme bestimmter Medizinprodukte in das<br />

Bestandsverzeichnis befreien. Die Notwendigkeit zur Befreiung ist vom Betreiber eingehend<br />

zu begründen.<br />

(4) Für das Bestandsverzeichnis sind alle Datenträger zulässig, sofern die Angaben nach<br />

Absatz 2 Satz 1 innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können.<br />

(5) Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen beim Betreiber jederzeit Einsicht in das<br />

Bestandsverzeichnis zu gewähren.<br />

§ 9 Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen und der Medizinproduktebücher<br />

(1) Die Gebrauchsanweisungen und die dem Medizinprodukt beigefügten Hinweise sind so<br />

aufzubewahren, daß die für die Anwendung des Medizinproduktes erforderlichen Angaben<br />

dem Anwender jederzeit zugänglich sind.<br />

(2) Das Medizinproduktebuch ist so aufzubewahren, daß die Angaben dem Anwender<br />

während der Arbeitszeit zugänglich sind. Nach der Außerbetriebnahme des Medizinproduktes<br />

ist das Medizinproduktebuch noch fünf Jahre aufzubewahren.<br />

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EN ISO 10535<br />

vom Dezember 1998, Anhang A<br />

Anforderungen an periodische Überwachung und Instandhaltung<br />

Stand: Rev.5 /Seite 18<br />

A1- Die periodische Überwachung eines Lifters sollte in den vom Hersteller angegebenen<br />

Intervallen erfolgen, jedoch mindestens einmal jährlich. Periodische Überwachung<br />

bedeutet Sichtprüfung (besonders der tragenden Teile und des Hebemechanismus mit<br />

den Befestigungen, Bremsen, Steuerungen, Sicherheitsvorrichtungen und des<br />

Körperstützsystems) sowie Funktionsprüfungen und Maßnahmen im Rahmen der<br />

Wartung, die z.B. für Einstellungen der Bremsen und das Anziehen von<br />

Befestigungselementen erforderlich sein können. Jede Sichtprüfung sollte eine<br />

Betriebsbelastungsprüfung von einem Hebezyklus mit Maximallast umfassen.<br />

A2- Die periodische Überwachung sollte von einer Person durchgeführt werden, die<br />

ausreichend und richtig geschult wurde und mit dem Aufbau sowie der Verwendung<br />

und Pflege des Lifters vertraut ist. Der Umfang der periodischen Überwachung sollte in<br />

der mit dem Lifter gelieferten Gebrauchsanleitung beschrieben werden.<br />

A3- Jede Beobachtung, die für die Sicherheit des Lifters entscheidend ist, sollte,<br />

vorzugsweise im Wartungshandbuch, aufgezeichnet sein, das von der (den)<br />

Perso(en) geführt wird, die für den Kundendienst / die Wartung des Lifters<br />

verantwortlich ist (sind). Der Zeitpunkt der aufgeführten Reparaturen als<br />

Reaktion auf die aufgezeichneten Beobachtungen sollte ebenfalls im<br />

Wartungshandbuch aufgezeichnet werden.<br />

A4- Im Wartungshandbuch sollten ferner das Datum der Überwachung des Lifters,<br />

das Ergebnis derselben sowie die Unterschrift des Kontrolleurs eingetragen<br />

werden. Das in der Überwachung einbezogene abnehmbare Körperstützsystem<br />

sollte für die Identifizierung deutlich gekennzeichnet und im Wartungshandbuch<br />

vermerkt werden. Der Vermerk sollte die Verwendungsstelle angeben.<br />

A5- Sollten bei der periodischen Überwachung Fehler, Verschleiß oder sonstige<br />

Beschädigungen erkannt werden, die die Sicherheit des Lifters gefährden, muß<br />

der Besitzer unverzüglich darrüber unterrichtet werden. Im Falle einer<br />

unmittelbaren Sicherheitsgefährdung sollte der Lifter sofort außer Betrieb<br />

genommen werden. Er sollte dann nicht verwendet werden, bis der Mangel<br />

beseitigt wurde.<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 19<br />

A6- Für die Sicherheit des Lifters entscheidende Fehler oder Beschädigungen, die<br />

zwischen Überwachungen auftraten und bereits zu Maßnahmen und deren<br />

Beseitigung führten, sollten im Wartungshandbuch aufgezeichnet werden.<br />

A7- Fehler und Beschädigungen sollten dem Hersteller zur Einleitung von Maßnahmen<br />

gemeldet werden. Diese Rückmeldung an den Hersteller sollte im Wartungshandbuch<br />

vermerkt werden.<br />

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Medizinproduktebuch<br />

Geräte - Stammdaten<br />

Inventar-Nr. ____________________<br />

Geräteart ____________________<br />

Gerätetyp ____________________<br />

Fabrik-Nr, ____________________<br />

Hersteller/ggf. Importeur ____________________<br />

Lieferant ____________________<br />

Anschaffungsjahr ____________________<br />

Stand: Rev.5 /Seite 20<br />

Standort bzw. betriebl. Zuordnung ____________________<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 21<br />

A Inventar-Nr. ___________________<br />

Funktionsprüfung<br />

am: ____________________<br />

durch: ____________________<br />

Zeitpunkt<br />

Einweisungen<br />

Verantwortlicher ____________________<br />

Hersteller/ Lieferant<br />

Name des<br />

eingewiesenen<br />

Verantwortlichen<br />

Unterschrift<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 22<br />

B Inventar-Nr. ___________________<br />

Personal<br />

Zeitpunkt<br />

Einweisender<br />

Name der<br />

eingewiesenen Pers<br />

on<br />

Unterschrift<br />

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C Inventar-Nr. ________________<br />

Sicherheitstechnische Kontrollen<br />

Zeitpunkt durchgeführt<br />

durch: (Person/Fir<br />

ma)<br />

Stand: Rev.5 /Seite 23<br />

Ergebnis Bemerkungen<br />

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D Inventar-Nr. __________________<br />

Instandhaltungsmaßnahmen<br />

(Wartung/Inspektion/Instandsetzung)<br />

Zeitpunkt durchgeführt<br />

durch: (Person/Fir<br />

ma)<br />

Stand: Rev.5 /Seite 24<br />

Kurzbeschreibung der Maßnahmen<br />

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E Inventar-Nr. __________________<br />

Stand: Rev.5 /Seite 25<br />

Funktionsstörungen oder wiederholte gleichartige<br />

Bedienungsfehler<br />

Zeitpunkt Beschreibung der Art und Folgen<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 26<br />

F Inventar-Nr. ____________________<br />

Meldungen von Vorkommnissen an Behörden und<br />

Hersteller<br />

Zeitpunkt der<br />

Meldung<br />

Beschreibung des gemeldeten Vorkommnis<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 27<br />

G Inventar-Nr. ____________________<br />

Wichtige Anschriften:<br />

A) Bei Störungen zu benachrichtigen<br />

der für den Betrieb des Gerätes Verantwortlichen<br />

Name:<br />

Telefon:<br />

Technischer Service:<br />

Name:<br />

Telefon:<br />

Notruf:<br />

Name: <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Telefon: 06187/92040<br />

B) Gebrauchsanweisung abgelegt bei:<br />

C) Bei Unfällen mit Personenschaden<br />

Nachricht an:<br />

Telefon:<br />

Nachricht an: <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Telefon: 06187/92040<br />

Gerätebuch.doc Stand April/98<br />

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Bestandsverzeichnis<br />

Art und Typ:<br />

Seriennummer:<br />

Anschaffungsjahr:<br />

Hersteller:<br />

betriebliche<br />

Identifikationsnummer:<br />

Standort und betriebliche<br />

Zuordnung:<br />

Fristen für sicherheits-<br />

technische Kontrollen:<br />

(siehe Aufkleber auf dem<br />

Produkt)<br />

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Stand: Rev.5 /Seite 28<br />

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