NINA Bedienungsanleitung - Horcher GmbH - Reha Systeme
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Garant für Selbstständigkeit<br />
und Unabhängigkeit<br />
<strong>NINA</strong> <strong>Bedienungsanleitung</strong><br />
Hersteller Nr. ..........................................<br />
HORCHER <strong>GmbH</strong> - REHA SYSTEME
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!<br />
Stand: Rev.5 /Seite 2<br />
Als erstes bedanken wir uns für das der <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> entgegengebrachte Vertrauen und<br />
gratulieren Ihnen zum Kauf Ihres „Nina“ - Badeliftes.<br />
EG-Konformitätserklärung<br />
entsprechend Anhang VII der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte<br />
Wir, die Fa. <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong>, Philipp-Reis-Str.3, 61130 Nidderau erklären in alleiniger<br />
Verantwortung, daß das Produkt:<br />
Der „<strong>NINA</strong>“ - Badelift erfüllt die Mobilitäts- und Bewegungsbedürfnisse in der Privaten-,<br />
Krankenhaus- und Altenheimpflege.<br />
Diese <strong>Bedienungsanleitung</strong> gilt für „<strong>NINA</strong>“ - Badelift<br />
Es ist uns eine Selbstverständlichkeit Ihnen ein Garant für die Selbständigkeit und<br />
Unabhängigkeit körperbehinderter sowie älteren Menschen zu sein.<br />
Lesen Sie diese Bedienungsanweisung sorgfältig vor dem ersten Gebrauch und machen<br />
Sie sich vertraut mit den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen, damit eine<br />
ordnungsgemäße Benutzung gesichert ist.<br />
Badelift „<strong>NINA</strong>“<br />
Seriennummer: .......................................<br />
die Grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG, Anhang I erfüllt.<br />
Veröffentlichung im Amtsblatt 96/C245/02<br />
Nidderau, 04/06/1998 <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftsführer Willi <strong>Horcher</strong><br />
Stefan <strong>Horcher</strong><br />
<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com
Sicherheitshinweise<br />
Stand: Rev.5 /Seite 3<br />
Bitte beachten Sie jede der folgenden Sicherheitshinweise!<br />
! Der „<strong>NINA</strong>“ - Badelift darf nur auf festem und ebenem Boden, der von sämtlichen<br />
Schmutz (Steine, Erde, Geröll usw.) befreit ist, in Gebrauch genommen werden.<br />
! Eine Sichtprüfung auf Mängel vor jeder Inbetriebnahme ist erforderlich. Bei Mängel<br />
das Gerät nicht in Betrieb nehmen.<br />
! Für die Reinigung verwenden Sie keine scharfen Putzmittel. Es ist ausreichend, das<br />
Gerät mit einem Tuch zu reinigen.<br />
! Befreien Sie regelmäßig die Reifen von Haaren, Staub und Flusen.<br />
! Reparaturen dürfen nur durch autorisierte Personen der Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />
ausgeführt werden.<br />
! Nicht ordnungsgemäße Bedienung oder die Benutzung von nicht zulässigem Zubehör<br />
ist untersagt.<br />
! Vor jeder Inbetriebnahme und nach jedem Standortwechsel sind beide Bremsen<br />
festzustellen.<br />
! Beim Durchfahren von Engstellen wie z.B. Türrahmen ist besondere Vorsicht<br />
notwendig.<br />
! Die Batterieladekonsole darf nicht in feuchten Räumen betrieben werden.<br />
! Um eine Unfallgefahr zu vermeiden, dürfen keine abrupten Fahr- bzw. Schiebemanöver<br />
vorgenommen werden.<br />
! Der Patient sollte aus Sicherheitsgründen beim Transport immer mit dem Gurt gesichert<br />
werden, um ein übermäßiges nach vorn oder zur Seite neigen des Oberkörpers und<br />
damit die Gefahr eines Unfalles zu vermeiden<br />
! Wird einer oder mehrere der o.g. Hinweise nicht beachtet verfällt jede Garantie<br />
durch die Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Eine jährliche Inspektion durch autorisierte Personen der Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> ist anzuraten.<br />
<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com
Inhalt<br />
Stand: Rev.5 /Seite 4<br />
1 Lieferumfang 5<br />
2 Wo wird der „<strong>NINA</strong>“ Badelift eingesetzt 5<br />
3 Bedienung Ihres „<strong>NINA</strong>“-Badeliftes 5<br />
3.1 Handhabung der elektrischen Hebevorrichtung<br />
3.2 Laufrollen mit Bremse<br />
3.3 Adapter<br />
3.4 Pflege<br />
4 Benutzung des Badeliftes „Nina“ 7<br />
5 Service- und Garantieinformation 8<br />
6. Informationen über die Kapazität 9<br />
des Intelligenten Batterie Systems<br />
6.1 Intelligentes Batterie System „ IBS“<br />
6.2 Die Akku-Kapazität<br />
6.3 Hinweise zur Ladestation<br />
7 Technische Daten: 11<br />
Information und<br />
Medizinproduktebuch 13<br />
<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com
1 Lieferumfang<br />
Das Badeliftsystem „Nina“ wird komplett montiert geliefert.<br />
Geliefert werden:<br />
- der Badesitzlift „Nina“ und ein 36 V Akku mit Ladestation<br />
2 Wo wird der „<strong>NINA</strong>“ Badelift eingesetzt<br />
Stand: Rev.5 /Seite 5<br />
Seit nunmehr 1986 fertigt und entwickelt die <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong>, ein mittelständiges<br />
Familienunternehmen, mobile Patientenlifte und Deckenliftanlagen. Seit 1995 kam nun die<br />
Fertigung des Badeliftsystems „Nina“ dazu.<br />
Während dieser Zeit hat die Entwicklung einen hohen technischen Standard an Effektivität<br />
und Zuverlässigkeit erreicht und wir konnten in dieser Zeit viele Private Haushalte,<br />
Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime mit unseren Mobilitätshilfen ausstatten.<br />
Das Badeliftsystem „Nina“ ist für den Gebrauch auf flachem, ebenem und festem Boden<br />
entwickelt und hauptsächlich für die Benutzung in Innenräumen bestimmt. Er ist konzipiert<br />
für das Liften in oder aus der Badeeinheit, dem Bett oder Stuhl bzw. Rollstuhl.<br />
3 Bedienung Ihres „<strong>NINA</strong>“-Badeliftes<br />
Stecken Sie den Akku-Pack in die vorgegebene Aufnahme am Mast. Schalten Sie den Lift<br />
ein, ziehen Sie hierfür den roten Pilztaster an der Konsole hoch.<br />
Dies ist der NOT- EIN/AUS -Schalter, der Stromkreis wird bei Herunterdrücken des<br />
Knopfes unterbrochen und das Gerät unterbricht den Arbeitsvorgang. Durch Hochziehen<br />
des Knopfes wird der Stromkreis geschlossen und der Arbeits- bzw. Liftvorgang kann<br />
wieder aufgenommen werden.<br />
Schwarzer „AUF/AB“ –Schalter (Zu benutzen, falls die Handtastatur ausgefallen ist)<br />
Drücken Sie den oberen Teil des Knopfes und der Patient wird angehoben, wird der unter Teil<br />
des Knopfes gedrückt, so wird der Patient abgelassen.<br />
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Kontrollampen:<br />
Grünes Licht = Lift ist „AN“ und Batterie wird geladen.<br />
Rotes Licht = Batterieladekapazität gering! Batterie aufladen.<br />
3.1 Handhabung der elektrischen Hebevorrichtung<br />
Hierbei wird die Verstellung mittels der elektrischen<br />
Handtastatur vorgenommen.<br />
Die elektrische Handtastatur wird folgendermaßen benutzt.<br />
Zum Anheben des Patienten wird der Hoch-Knopf (Pfeil nach oben) gedrückt<br />
Zum Ablassen betätigen Sie den Ab-Knopf (Pfeil nach unten).<br />
3.2 Laufrollen mit Bremse<br />
Stand: Rev.5 /Seite 6<br />
Vor jeder Inbetriebnahme und bei jedem Umsetzvorgang sind beide Bremsen festzustellen.<br />
Die Bremsen befinden sich an den hinteren Rollen am Mast. Das Feststellen der Bremse<br />
erfolgt durch Herunterdrücken des Bremspedals auf das Rad.<br />
Das Lösen der Bremse erfolgt durch Hochdrücken des Pedals.<br />
3.3 Adapter (nicht standard)<br />
Auf Wunsch kann Ihnen auch ein Adapter für eine breitere Wannenrandstärke geliefert<br />
werden. Mit Hilfe des Adapters kann der Badelift auf eine breitere Wannenrandstärke<br />
eingestellt werden. Die Standardverbreiterung beträgt 60 mm, eine Sonderanfertigung ist<br />
ebenfalls möglich.<br />
3.4 Pflege<br />
Für die Reinigung verwenden Sie keine scharfen Putzmittel. Es ist ausreichend, das Gerät mit<br />
einem Tuch zu reinigen.<br />
Befreien Sie regelmäßig die Reifen von Haaren, Staub und Flusen.<br />
Reinigen Sie die herausnehmbare Hygieneöffnung des Badesiztliftes „Nina“ nicht über 60°C,<br />
d.h. nicht im Steckbeckenspülgerät reinigen. Die Reinigung erfolgt hier mit handelsüblichen<br />
Reinigern und Desinfektionsmitteln.<br />
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4 Benutzung des Badeliftes „Nina“<br />
Stand: Rev.5 /Seite 7<br />
Der <strong>NINA</strong> Badelift ist eine Badeliftsitz-Einrichtung. Die drehbare<br />
Sitzfläche ist mit einer herausnehmbareren Hygieneöffnung<br />
versehen. Das Rückenteil ist abnehmbar. Die beiden Armlehnen<br />
dienen als weitere Rückenlehnen bzw. als Haltegriffe.<br />
Die Aufnahme des Patienten erfolgt in sitzender Position:<br />
Der Badelift wird parallel neben den Stuhl, bzw. Rollstuhl<br />
gefahren. Die auf der Patientenseite befindliche Armlehne des<br />
Badesitzes wird hochgeklappt, so daß der Patient auf die Sitzfläche rutschen kann. Da der<br />
Badesitz höhenverstellbar ist, kann dieser Vorgang bequem bewältigt werden.<br />
Die Aufnahme des Patienten erfolgt in liegender Position:<br />
Der Badelift wird an das unterfahrbare Bett herangefahren und beide Armlehnen werden nach<br />
oben geklappt. Der Patient wird nun in die stabile Seitenlage gebracht. Dies ermöglicht ein<br />
Unterfahren des Patienten. Durch Herabfahren kann der Lift in die Matratze gedrückt werden.<br />
Der Patient wird wieder in die liegende Position zurückgebracht. Hierbei ist darauf zu achten,<br />
daß sich die Sitzfläche vollkommen unter dem Gesäß befinden sollte. Der Patient kann jetzt,<br />
nachdem Sie den Sicherheitsgurt befestigt haben, bequem aufgesetzt und an einen anderen<br />
Ort gebracht werden.<br />
Der Patient muß noch genügend Muskelkraft haben, um alleine sitzen zu können.<br />
Bei jedem Liftvorgang mit einem Patienten muß größte Vorsicht geboten sein. Der Zustand<br />
des Patienten muß während des gesamten Liftvorganges beobachtet werden. Wenn möglich,<br />
wird empfohlen, daß während des Liftvorganges und der Repositionierung immer zwei<br />
Personen zur Verfügung stehen, um eine zusätzliche Assistenz zu gewährleisten. Der Lift<br />
sollte nur von verantwortungsbewußten erwachsenen Personen benutzt werden und nur zum<br />
Zwecke des Transfers bei Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist.<br />
Wenn eine Person für den Liftvorgang vorbereitet wird, ist es sinnvoll, daß die Person den<br />
Lift sehen kann. Der Liftvorgang sollte, wenn möglich, dem Patienten erklärt werden. Diese<br />
Vorbereitungen dienen ebenfalls einer größeren Sicherheit.<br />
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5 Service- Garantieinformationen und Wartung<br />
Alle mechanischen Bauteile des <strong>Horcher</strong> Modells „Nina“ haben eine Garantie von 24<br />
Stand: Rev.5 /Seite 8<br />
Monaten. Im Rahmen dieser Garantie leisten wir kostenlosen Ersatz für Teile, die durch<br />
Fabrikations- oder Materialfehler defekt geworden sind oder setzen sie instand. Für<br />
Beschädigungen und Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung, durch natürliche<br />
Abnutzung oder beim Transport entstehen, kommen wir nicht auf.<br />
Bitte schicken Sie die mitgelieferte Garantiekarte ausgefüllt an die Firma <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />
zurück. Dadurch haben wir die Möglichkeit Ihre Probleme zügig bearbeiten zu können<br />
Wir lassen uns prüfen und überwachen<br />
Um Ihnen weiterhin eine gute Qualität garantieren zu können, lassen wir unsere Produkte an<br />
der Prüf- und Zertifizierstelle TU-Berlin prüfen und jährlich überwachen. Dort werden die<br />
Produkte nicht nur den Prüfungen nach DIN EN ISO 10535, sondern einer zusätzlichen<br />
Dauerschwingprüfung von 1.000.000 Zyklen unter der Maximalbelastung von 150 kg<br />
unterzogen.<br />
Statische Festigkeit 225 kg<br />
20 Minuten-<br />
Freiwillige, zusätzliche Prüfung zu Ihrer Sicherheit<br />
Dynamische Festigkeit 105 kg – 195 kg<br />
1.000.000 Lastwechsel-<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 9<br />
6. Informationen über die Kapazität des Intelligenten Batterie Systems<br />
6.1 Intelligentes Batterie System „ IBS“<br />
IBS ist ein Intelligentes Batterie System für wiederaufladbare Batterien. Es besteht aus einer<br />
in der Batterie integrierten Regelelektronik und einer vorgeschalteten Steuerelektronik. Es<br />
schützt die Batterie vor ungewollter Entladung und vor falscher Handhabung.<br />
Das hier benutzte IBS teilt dem Benutzer mit, wann eine Wiederaufladung nötig ist und<br />
schützt sich somit selbst. Wird die rote Ladeleuchte an den Liften mißachtet, alarmiert die<br />
Batterie nach weiterem Absinken der Spannung den Benutzer. Dieses Signal ist erst ein<br />
Intervallton, dann ein Dauerton und endet schließlich mit der Abschaltung der Batterie.<br />
Nach drei Minuten Inaktivität schaltet die Batterie selbständig ab, bevor eine Schädigung<br />
durch Tiefentladung entstehen kann. Das heißt, es muß nicht mehr der An- / Aus-Schalter<br />
betätigt werden.<br />
6.2 Die Akku-Kapazität<br />
Bei diesem Akku-Pack beträgt die Kapazität 2,7 Ah. Der Stromverbrauch beim Heben von<br />
150 Kg beträgt max. 3.5 A. Daraus ergibt sich, daß die max. Last von 150 kg 0,75 Stunden<br />
lang angehoben werden kann. Bei einer Hubdauer von ca. 0,5 min kann also insgesamt 90<br />
mal das Gewicht 150 Kg angehoben werden. Bei einer geringeren Last verlängert sich<br />
dementsprechend die Nutzzeit. Man sollte jedoch niemals die Akkus vollständig entleeren.<br />
Bei einer 50% Nutzung der Akku-Kapazität sind also ca. 45 Hubvorgänge möglich.<br />
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6.3 Hinweise zur Ladestation<br />
Ladevorgang<br />
Stand: Rev.5 /Seite 10<br />
Stecken Sie den Akku-Pack in die Ladekonsole. Achten Sie darauf, daß der Akku-Pack an<br />
den el. Anschluß arretiert wird. Zur Kontrolle sollte die grüne Ladelampe aufleuchten.<br />
Ihr Akku-Pack ist wieder voll aufgeladen, wenn die Kontrollampe erloschen ist.<br />
Das Ladegerät wird an der Wand (nur in Trockenräumen) in der Nähe einer 220 V Steckdose<br />
fest montiert. Vergewissern Sie sich bei der Montage, daß sich an dieser Stelle weder eine<br />
Strom- noch Wasserleitung hinter der Wand befindet.<br />
Das Ladegerät dient zum Aufladen der Batterie. Wir empfehlen immer eine Ersatzbatterie im<br />
Ladegerät, voll aufgeladen, zu halten. Das ermöglicht ein sofortiges Austauschen der Batterie.<br />
Laden Sie die Batterie auf, wenn die rote Kontrollampe am Lift leuchtet.<br />
Nach jedem Gebrauch ist der rote Not-Aus Knopf zu drücken, damit die Batterie entlastet<br />
wird.<br />
Sollte Ihr Patientenlift einmal keine Funktion aufweisen, überprüfen Sie die Sicherung im<br />
Akku- bzw. Batteriekasten. Es ist zu empfehlen, immer eine passende Ersatzsicherung parat<br />
zu haben.<br />
<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com
7 Technische Daten:<br />
Stand: Rev.5 /Seite 11<br />
Daten <strong>NINA</strong><br />
Fahrwerkslänge: 980 mm<br />
Fahrwerksbreite: 612 mm<br />
Gesamthöhe 1350 - 2050 mm<br />
Bodenfreiheit: 70 mm<br />
Nutzhub der Hebevorrichtung 700 mm<br />
Versorgungsspannung 36 V<br />
Akkukapazität: 36 V/ 2 Ah<br />
Ladegerät: Mentzer Serie 100<br />
Typ IP20 T 35/E 220 V/<br />
36 V/0,4 A<br />
Sicherungstyp, Lagegerät T 0,63 A im Ladegerät<br />
Typ IP 20 T 35/E,<br />
Typ G 136-0,4 , Mentzer<br />
Ladekonsole Nennwert 5 A<br />
Gewicht 50 kg<br />
max. Patientengewicht 150 kg<br />
Techn. Änderungen vorbehalten.<br />
<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com
max. 1185 mm<br />
Hubbreich 700 mm<br />
min. 485 mm<br />
155<br />
Fahrwerk 612 mm<br />
Fahrwerkslänge max. 980 mm<br />
Stand: Rev.5 /Seite 12<br />
<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com<br />
Gesamthöhe min. 1350 mm<br />
Gesamthöhe max. 2050 mm
Abschnitt 1<br />
Auszug aus der Medizinprodukte-Verordnung – MPV<br />
vom 17.Dezember 1997<br />
Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften<br />
§ 1 Anwendungsbereich<br />
Stand: Rev.5 /Seite 13<br />
(1) Diese Verordnung gilt für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten<br />
nach § 3 Nr. 1 und 8 in Verbindung mit Nr. 2, 3 und 7 des Medizinproduktegesetzes............<br />
§ 4 Instandhaltung<br />
(1) Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung<br />
(Wartung einschließlich Sterilisation, Inspektion, Instandsetzung) von Medizinprodukten<br />
beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur<br />
ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.<br />
(2) Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten sind unter Beachtung<br />
der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, daß der<br />
Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit<br />
von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.<br />
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 werden erfüllt, wenn die mit der Instandhaltung<br />
Beauftragten<br />
1. auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen<br />
Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten und<br />
2. über die hierfür erforderlichen Räume einschließlich deren Beschaffenheit, Größe,<br />
Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel<br />
verfügen und in der Lage sind, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß und<br />
nachvollziehbar durchzuführen.<br />
(4) Nach Instandhaltungsmaßnahmen an Medizinprodukten müssen die für die Sicherheit und<br />
Funktionstüchtigkeit wesentlichen konstruktiven und funktionellen Merkmale geprüft<br />
werden, soweit sie durch die Instandhaltungsmaßnahmen beeinflußt werden können.<br />
(5) Die durch den Betreiber mit den Prüfungen nach Absatz 4 beauftragten Personen, Betriebe<br />
oder Einrichtungen müssen die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllen und bei der<br />
Durchführung und Auswertung der Prüfungen in ihrer fachlichen Beurteilung<br />
weisungsunabhängig sein.<br />
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Abschnitt 2<br />
Spezielle Vorschriften für aktive Medizinprodukte<br />
§ 5 Betreiben und Anwenden<br />
Stand: Rev.5 /Seite 14<br />
(1) Der Betreiber darf ein in der Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt nur betreiben, wenn<br />
zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller<br />
handelt,<br />
1. dieses Medizinprodukt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen<br />
hat und<br />
2. die vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter<br />
sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte<br />
Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Medizinproduktes sowie in die zulässige<br />
Verbindung mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen hat.<br />
Eine Einweisung nach Nummer 2 ist nicht erforderlich, sofern diese für ein baugleiches<br />
Medizinprodukt bereits erfolgt ist.<br />
(2) In der Anlage 1 aufgeführte Medizinprodukte dürfen nur von Personen angewendet<br />
werden, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 erfüllen und die durch den Hersteller oder<br />
durch eine nach Absatz 1 Nr. 2 vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung der<br />
Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung dieses Medizinproduktes eingewiesen<br />
worden sind.<br />
(3) Die Durchführung der Funktionsprüfung nach Absatz 1 Nr. 1 und die Einweisung der vom<br />
Betreiber beauftragten Person nach Absatz 1 Nr. 2 sind zu belegen.<br />
§ 6 Sicherheitstechnische Kontrollen<br />
(1) Der Betreiber hat bei Medizinprodukten, für die der Hersteller sicherheitstechnische<br />
Kontrollen vorgeschrieben hat, diese nach den Angaben des Herstellers und den allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik sowie in den vom Hersteller angegebenen Fristen<br />
durchzuführen oder durchführen zu lassen. Soweit der Hersteller für die in der Anlage 1<br />
aufgeführten Medizinprodukte keine sicherheitstechnischen Kontrollen vorgeschrieben und<br />
diese auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, hat der Betreiber sicherheitstechnische<br />
Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und zwar in solchen Fristen<br />
durchzuführen oder durchführen zu lassen, mit denen entsprechende Mängel, mit denen auf<br />
Grund der Erfahrungen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden können. Die<br />
Kontrollen nach Satz 2 sind jedoch spätestens alle zwei Jahre durchzuführen.<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 15<br />
Die sicherheitstechnischen Kontrollen schließen die Meßfunktionen ein. Für andere<br />
Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände, die der Betreiber bei<br />
Medizinprodukten nach den Sätzen 1 und 2 verbunden verwendet, gelten die Sätze 1 bis 4<br />
entsprechend.<br />
(2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die Fristen nach Absatz 1 Satz 1 und 3 auf<br />
Antrag des Betreibers in begründeten Fällen verlängern, soweit die Sicherheit auf andere<br />
Weise gewährleistet ist.<br />
(3) Über die sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Protokoll anzufertigen, daß das Datum der<br />
Durchführung und die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrolle unter Angabe der<br />
ermittelten Meßwerte, der Meßverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse enthält. Das<br />
Protokoll hat der Betreiber zumindest bis zur nächsten sicherheitstechnischen Kontrolle<br />
aufzubewahren.<br />
(4) Eine sicherheitstechnische Kontrolle darf nur durchführen, wer<br />
1. auf Grund seiner Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen<br />
Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen<br />
Kontrollen bietet,<br />
2. hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt und<br />
3. über geeignete Meß- und Prüfeinrichtungen verfügt.<br />
Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind durch die Person, die sicherheitstechnische Kontrollen<br />
durchführt, auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen.<br />
(5) Der Betreiber darf nur Personen mit der Durchführung sicherheitstechnischer Kontrollen<br />
beauftragen, die die in Absatz 4 Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen.<br />
§ 7 Medizinproduktebuch<br />
(1) Für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Medizinprodukte hat der Betreiber ein<br />
Medizinproduktebuch mit den Angaben nach Absatz 2 Satz 1 zu führen. Für das<br />
Medizinproduktebuch sind alle Datenträger zulässig, sofern die in Absatz 2 Satz 1 genannten<br />
Angaben während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind. ...........<br />
(2) In das Medizinproduktebuch sind folgende Angaben zu dem jeweiligen Medizinprodukt<br />
einzutragen:<br />
1. Bezeichnung und sonstige Angaben zur Identifikation des Medizinproduktes,<br />
2. Beleg über Funktionsprüfung und Einweisung nach § 5 Abs. 1,<br />
3. Name des nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Beauftragten, Zeitpunkt der Einweisungen sowie Namen<br />
der eingewiesenen Personen,<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 16<br />
4. Fristen und Datum der Durchführung sowie das Ergebnis von vorgeschriebenen<br />
sicherheits- und meßtechnischen Kontrollen und Datum von Instandhaltungen sowie der<br />
Name der verantwortlichen Person oder der Firma, die diese Maßnahme durchgeführt hat,<br />
5. soweit mit Personen oder Institutionen Verträge zur Durchführung von sicherheits- oder<br />
meßtechnischen Kontrollen oder lnstandhaltungsmaßnahmen bestehen, deren Namen oder<br />
Firma sowie Anschrift,<br />
6. Datum, Art und Folgen von Funktionsstörungen und wiederholten gleichartigen<br />
Bedienungsfehlern,<br />
7. Meldungen von Vorkommnissen an Behörden und Hersteller.<br />
Bei den Angaben nach Nummer 1 sollte die Bezeichnung nach der vom Deutschen Institut für<br />
medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlichten Nomenklatur für<br />
Medizinprodukte eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit macht die<br />
Bezugsquelle der jeweils geltenden Nomenklatur für Medizinprodukte im Bundesanzeiger<br />
bekannt.<br />
(3) Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen am Betriebsort jederzeit Einsicht in die<br />
Medizinproduktebücher zu gewähren.<br />
§ 8 Bestandsverzeichnis<br />
(1) Der Betreiber hat für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen<br />
Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 zu führen. Die Aufnahme in ein<br />
Verzeichnis, das auf Grund anderer Vorschriften geführt wird, ist zulässig.<br />
(2) In das Bestandsverzeichnis sind für jedes Medizinprodukt nach Absatz 1 folgende<br />
Angaben einzutragen:<br />
1. Bezeichnung, Art und Typ, Loscode oder die Seriennummer, Anschaffungsjahr<br />
des Medizinproduktes,<br />
2. Name oder Firma und die Anschrift des nach § 7 des Medizinproduktegesetzes<br />
für das jeweilige Medizinprodukt Verantwortlichen,<br />
3. die der CE-Kennzeichnung hinzugefügte Kennummer der Benannten Stelle, soweit diese<br />
nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes angegeben ist,<br />
4. soweit vorhanden, betriebliche ldentifikationsnummer,<br />
5. Standort und betriebliche Zuordnung,<br />
6. die vom Hersteller angegebene Frist für die sicherheitstechnische Kontrolle nach § 6 Abs. 1<br />
Satz 1 oder die vom Betreiber nach § 6 Abs. 1 Satz 2 festgelegte Frist für die<br />
sicherheitstechnische Kontrolle. Bei den Angaben nach Nummer 1 sollte zusätzlich die<br />
<strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong> - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com
Stand: Rev.5 /Seite 17<br />
Bezeichnung nach der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und<br />
Information (DIM-DI) veröffentlichten Nomenklatur für Medizinprodukte eingesetzt werden.<br />
§ 7<br />
Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.<br />
(3) Die zuständige Behörde kann Betreiber von der Pflicht zur Führung eines Be-<br />
standsverzeichnisses oder von der Aufnahme bestimmter Medizinprodukte in das<br />
Bestandsverzeichnis befreien. Die Notwendigkeit zur Befreiung ist vom Betreiber eingehend<br />
zu begründen.<br />
(4) Für das Bestandsverzeichnis sind alle Datenträger zulässig, sofern die Angaben nach<br />
Absatz 2 Satz 1 innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können.<br />
(5) Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen beim Betreiber jederzeit Einsicht in das<br />
Bestandsverzeichnis zu gewähren.<br />
§ 9 Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen und der Medizinproduktebücher<br />
(1) Die Gebrauchsanweisungen und die dem Medizinprodukt beigefügten Hinweise sind so<br />
aufzubewahren, daß die für die Anwendung des Medizinproduktes erforderlichen Angaben<br />
dem Anwender jederzeit zugänglich sind.<br />
(2) Das Medizinproduktebuch ist so aufzubewahren, daß die Angaben dem Anwender<br />
während der Arbeitszeit zugänglich sind. Nach der Außerbetriebnahme des Medizinproduktes<br />
ist das Medizinproduktebuch noch fünf Jahre aufzubewahren.<br />
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EN ISO 10535<br />
vom Dezember 1998, Anhang A<br />
Anforderungen an periodische Überwachung und Instandhaltung<br />
Stand: Rev.5 /Seite 18<br />
A1- Die periodische Überwachung eines Lifters sollte in den vom Hersteller angegebenen<br />
Intervallen erfolgen, jedoch mindestens einmal jährlich. Periodische Überwachung<br />
bedeutet Sichtprüfung (besonders der tragenden Teile und des Hebemechanismus mit<br />
den Befestigungen, Bremsen, Steuerungen, Sicherheitsvorrichtungen und des<br />
Körperstützsystems) sowie Funktionsprüfungen und Maßnahmen im Rahmen der<br />
Wartung, die z.B. für Einstellungen der Bremsen und das Anziehen von<br />
Befestigungselementen erforderlich sein können. Jede Sichtprüfung sollte eine<br />
Betriebsbelastungsprüfung von einem Hebezyklus mit Maximallast umfassen.<br />
A2- Die periodische Überwachung sollte von einer Person durchgeführt werden, die<br />
ausreichend und richtig geschult wurde und mit dem Aufbau sowie der Verwendung<br />
und Pflege des Lifters vertraut ist. Der Umfang der periodischen Überwachung sollte in<br />
der mit dem Lifter gelieferten Gebrauchsanleitung beschrieben werden.<br />
A3- Jede Beobachtung, die für die Sicherheit des Lifters entscheidend ist, sollte,<br />
vorzugsweise im Wartungshandbuch, aufgezeichnet sein, das von der (den)<br />
Perso(en) geführt wird, die für den Kundendienst / die Wartung des Lifters<br />
verantwortlich ist (sind). Der Zeitpunkt der aufgeführten Reparaturen als<br />
Reaktion auf die aufgezeichneten Beobachtungen sollte ebenfalls im<br />
Wartungshandbuch aufgezeichnet werden.<br />
A4- Im Wartungshandbuch sollten ferner das Datum der Überwachung des Lifters,<br />
das Ergebnis derselben sowie die Unterschrift des Kontrolleurs eingetragen<br />
werden. Das in der Überwachung einbezogene abnehmbare Körperstützsystem<br />
sollte für die Identifizierung deutlich gekennzeichnet und im Wartungshandbuch<br />
vermerkt werden. Der Vermerk sollte die Verwendungsstelle angeben.<br />
A5- Sollten bei der periodischen Überwachung Fehler, Verschleiß oder sonstige<br />
Beschädigungen erkannt werden, die die Sicherheit des Lifters gefährden, muß<br />
der Besitzer unverzüglich darrüber unterrichtet werden. Im Falle einer<br />
unmittelbaren Sicherheitsgefährdung sollte der Lifter sofort außer Betrieb<br />
genommen werden. Er sollte dann nicht verwendet werden, bis der Mangel<br />
beseitigt wurde.<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 19<br />
A6- Für die Sicherheit des Lifters entscheidende Fehler oder Beschädigungen, die<br />
zwischen Überwachungen auftraten und bereits zu Maßnahmen und deren<br />
Beseitigung führten, sollten im Wartungshandbuch aufgezeichnet werden.<br />
A7- Fehler und Beschädigungen sollten dem Hersteller zur Einleitung von Maßnahmen<br />
gemeldet werden. Diese Rückmeldung an den Hersteller sollte im Wartungshandbuch<br />
vermerkt werden.<br />
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Medizinproduktebuch<br />
Geräte - Stammdaten<br />
Inventar-Nr. ____________________<br />
Geräteart ____________________<br />
Gerätetyp ____________________<br />
Fabrik-Nr, ____________________<br />
Hersteller/ggf. Importeur ____________________<br />
Lieferant ____________________<br />
Anschaffungsjahr ____________________<br />
Stand: Rev.5 /Seite 20<br />
Standort bzw. betriebl. Zuordnung ____________________<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 21<br />
A Inventar-Nr. ___________________<br />
Funktionsprüfung<br />
am: ____________________<br />
durch: ____________________<br />
Zeitpunkt<br />
Einweisungen<br />
Verantwortlicher ____________________<br />
Hersteller/ Lieferant<br />
Name des<br />
eingewiesenen<br />
Verantwortlichen<br />
Unterschrift<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 22<br />
B Inventar-Nr. ___________________<br />
Personal<br />
Zeitpunkt<br />
Einweisender<br />
Name der<br />
eingewiesenen Pers<br />
on<br />
Unterschrift<br />
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C Inventar-Nr. ________________<br />
Sicherheitstechnische Kontrollen<br />
Zeitpunkt durchgeführt<br />
durch: (Person/Fir<br />
ma)<br />
Stand: Rev.5 /Seite 23<br />
Ergebnis Bemerkungen<br />
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D Inventar-Nr. __________________<br />
Instandhaltungsmaßnahmen<br />
(Wartung/Inspektion/Instandsetzung)<br />
Zeitpunkt durchgeführt<br />
durch: (Person/Fir<br />
ma)<br />
Stand: Rev.5 /Seite 24<br />
Kurzbeschreibung der Maßnahmen<br />
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E Inventar-Nr. __________________<br />
Stand: Rev.5 /Seite 25<br />
Funktionsstörungen oder wiederholte gleichartige<br />
Bedienungsfehler<br />
Zeitpunkt Beschreibung der Art und Folgen<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 26<br />
F Inventar-Nr. ____________________<br />
Meldungen von Vorkommnissen an Behörden und<br />
Hersteller<br />
Zeitpunkt der<br />
Meldung<br />
Beschreibung des gemeldeten Vorkommnis<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 27<br />
G Inventar-Nr. ____________________<br />
Wichtige Anschriften:<br />
A) Bei Störungen zu benachrichtigen<br />
der für den Betrieb des Gerätes Verantwortlichen<br />
Name:<br />
Telefon:<br />
Technischer Service:<br />
Name:<br />
Telefon:<br />
Notruf:<br />
Name: <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Telefon: 06187/92040<br />
B) Gebrauchsanweisung abgelegt bei:<br />
C) Bei Unfällen mit Personenschaden<br />
Nachricht an:<br />
Telefon:<br />
Nachricht an: <strong>Horcher</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Telefon: 06187/92040<br />
Gerätebuch.doc Stand April/98<br />
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Bestandsverzeichnis<br />
Art und Typ:<br />
Seriennummer:<br />
Anschaffungsjahr:<br />
Hersteller:<br />
betriebliche<br />
Identifikationsnummer:<br />
Standort und betriebliche<br />
Zuordnung:<br />
Fristen für sicherheits-<br />
technische Kontrollen:<br />
(siehe Aufkleber auf dem<br />
Produkt)<br />
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Stand: Rev.5 /Seite 28<br />
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