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Antrag

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<strong>Antrag</strong><br />

auf Gewährung eines Zuschusses des Landes Wien zu den Zinsen für Betriebsmittelfinanzierung in der<br />

Landwirtschaft.<br />

Förderungsjahr 2009<br />

<strong>Antrag</strong>steller<br />

Zuname(n), Vorname(n), Titel, Unternehmensbezeichnung Betriebsnummer<br />

Wohnanschrift: Strasse, Hausnummer Betriebsanschrift: Strasse, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort Postleitzahl, Ort<br />

Telefonnummer Mobiltelefonnummer<br />

Vorwiegende Produktionsrichtung Gemüsebau Blumen- u. Zierpflanzenbau<br />

Der (die) Förderungswerber bestätig(t)en mit seiner (ihrer) Unterschrift die Kenntnisnahme der rückseitig<br />

angeführten Verpflichtungserklärung und die Richtigkeit seiner (ihrer) Angaben.<br />

Wien, ________________________ ____________________________________________________<br />

Datum Unterschrift des (der) Förderungswerber(s)<br />

Bestätigung des Kreditinstitutes<br />

Ackerbau Obstbau Weinbau Sonstige<br />

Jahresumsatz 2008 in Euro ____________________________________<br />

Bankinstitut<br />

Bankleitzahl Kreditkontonummer<br />

Kontokorrentkreditvereinbarung<br />

Finanzierungsrahmen<br />

Betrag in Euro Abschlussdatum 1 Laufzeit Bruttojahreszinssatz<br />

Betrag in Euro Abschlussdatum 1 Laufzeit Bruttojahreszinssatz<br />

Das angeführte Kreditinstitut bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.<br />

Wien, ________________________ ____________________________________________________<br />

Datum 1 Unterschrift des Kreditinstitutes<br />

1 Vor dem 1. Jänner 2009 abgeschlossene unbefristete Kreditvereinbarungen bzw. Finanzierungsrahmen sind<br />

mit Datum 1.1.2009 einzutragen, sofern ab diesem Zeitpunkt eine garantierte Mindestlaufzeit von 12 Monaten gesichert ist.


VERPFLICHTUNGS- UND ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG<br />

Ich (Wir) bestätige(n) die Richtigkeit der im <strong>Antrag</strong> auf Gewährung eines Zuschusses des Landes Wien zu<br />

den Zinsen für Betriebsmittelfinanzierung in der Landwirtschaft gemachten Angaben und verpflichte(n) mich<br />

(uns), die für diese Förderungsmaßnahme vom Land Wien erlassene Richtlinie anzuerkennen und einzuhalten.<br />

Die einschlägige Richtlinie wurde mir (uns) vor der <strong>Antrag</strong>sstellung zur Kenntnis gebracht.<br />

Des Weiteren verpflichte(n) ich mich (wir uns)<br />

• den Förderungsbedingungen und -auflagen zu entsprechen<br />

• den Prüfungsbeauftragten des Landes Wien oder der Landwirtschaftskammer Wien die Überprüfung der<br />

getätigten Angaben, die Besichtigung an Ort und Stelle, die Einschau in Unterlagen und Urkunden (z.B.:<br />

Rechnungen, Zahlungsbelege, etc.) zu gestatten.<br />

• die gewährte Zuschusszahlung auf Verlangen des Landes Wien oder der Landwirtschaftskammer Wien<br />

mit einer Verzinsung von 5 v.H. p.a. ab Auszahlung bzw. Verzugszinsen von 9 v.H. p.a. rückzuerstatten,<br />

wenn ich (wir) das Land Wien oder die Wiener Landwirtschaftskammer über wesentliche Umstände getäuscht<br />

oder unvollständig unterrichtet habe(n) oder bei sonstiger Nichteinhaltung der Richtlinie.<br />

Ich (wir) stimme(n) im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000, BGBl. Nr. 165/1999 idgF, ausdrücklich<br />

zu, dass alle im <strong>Antrag</strong> enthaltenen personenbezogenen Daten und automationsunterstützt verarbeiteten<br />

Daten den zuständigen Magistratsdienststellen der Stadt Wien, dem Kontrollamt der Stadt Wien und<br />

der Landwirtschaftskammer Wien übermittelt werden.<br />

Für Streitigkeiten aus dem diesen Zuschuss begründeten Rechtsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte<br />

am Sitze der Landesverwaltung zuständig.<br />

Angaben und Erklärung zur „De-minimis“-Förderung<br />

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20.12.2007 über die Anwendung der Artikel<br />

87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor wird die Förderungsgewährung<br />

zugunsten eines Unternehmens/Landwirten bis zum Betrag von 7.500,- Euro innerhalb von drei Jahren<br />

nicht als staatliche Beihilfe angesehen und unterliegt damit auch nicht der Anmeldungspflicht gemäß EG-<br />

Vertrag. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d. h. bei jeder Neubewilligung einer „De-minimis“-Beihilfe ist die<br />

Gesamtsumme der im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren erhaltenen „Deminimis“-Beihilfen<br />

maßgeblich. Ob bereits gewährte Förderungen „De-minimis“-Förderungen waren, ist überlicherweise<br />

aus den Bewilligungsschreiben ersichtlich.<br />

Aufstellung aller im laufenden und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren als „De-minimis-<br />

Beihilfe“ beantragten und/oder bewilligten und/oder erhaltenen Förderungen (zutreffendes bitte ankreuzen).<br />

Es wurde keine De-minimis-Beihilfe im genannten Zeitraum beantragt und/oder erhalten.<br />

Es wurde(n) folgende De-minimis-Beihilfe(n) im genannten Zeitraum beantragt und/oder erhalten:<br />

Förderstelle Förderaktion/Maßnahme<br />

Höhe d. ausbezahl-<br />

ten Förderung (€)<br />

Datum der<br />

Auszahlung<br />

Der (die) Förderungswerber bestätig(t)en mit seiner (ihrer) Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

seiner (ihrer) Angaben zur „De-minimis“-Förderung und verpflichtet(n) sich im Falle des Überschreitens der<br />

Betragsgrenze von 7.500,- Euro im genannten Zeitraum durch zwischenzeitlich beantragte und erhaltene<br />

De-minimis-Förderungen zur umgehenden Meldung an die Förderabwicklungsstelle.<br />

Wien, ___________________ _________________________________________<br />

Datum Unterschrift des (der) Förderungswerber(s)

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