Antrag
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<strong>Antrag</strong><br />
auf Gewährung eines Zuschusses des Landes Wien zu den Zinsen für Betriebsmittelfinanzierung in der<br />
Landwirtschaft.<br />
Förderungsjahr 2009<br />
<strong>Antrag</strong>steller<br />
Zuname(n), Vorname(n), Titel, Unternehmensbezeichnung Betriebsnummer<br />
Wohnanschrift: Strasse, Hausnummer Betriebsanschrift: Strasse, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort Postleitzahl, Ort<br />
Telefonnummer Mobiltelefonnummer<br />
Vorwiegende Produktionsrichtung Gemüsebau Blumen- u. Zierpflanzenbau<br />
Der (die) Förderungswerber bestätig(t)en mit seiner (ihrer) Unterschrift die Kenntnisnahme der rückseitig<br />
angeführten Verpflichtungserklärung und die Richtigkeit seiner (ihrer) Angaben.<br />
Wien, ________________________ ____________________________________________________<br />
Datum Unterschrift des (der) Förderungswerber(s)<br />
Bestätigung des Kreditinstitutes<br />
Ackerbau Obstbau Weinbau Sonstige<br />
Jahresumsatz 2008 in Euro ____________________________________<br />
Bankinstitut<br />
Bankleitzahl Kreditkontonummer<br />
Kontokorrentkreditvereinbarung<br />
Finanzierungsrahmen<br />
Betrag in Euro Abschlussdatum 1 Laufzeit Bruttojahreszinssatz<br />
Betrag in Euro Abschlussdatum 1 Laufzeit Bruttojahreszinssatz<br />
Das angeführte Kreditinstitut bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.<br />
Wien, ________________________ ____________________________________________________<br />
Datum 1 Unterschrift des Kreditinstitutes<br />
1 Vor dem 1. Jänner 2009 abgeschlossene unbefristete Kreditvereinbarungen bzw. Finanzierungsrahmen sind<br />
mit Datum 1.1.2009 einzutragen, sofern ab diesem Zeitpunkt eine garantierte Mindestlaufzeit von 12 Monaten gesichert ist.
VERPFLICHTUNGS- UND ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG<br />
Ich (Wir) bestätige(n) die Richtigkeit der im <strong>Antrag</strong> auf Gewährung eines Zuschusses des Landes Wien zu<br />
den Zinsen für Betriebsmittelfinanzierung in der Landwirtschaft gemachten Angaben und verpflichte(n) mich<br />
(uns), die für diese Förderungsmaßnahme vom Land Wien erlassene Richtlinie anzuerkennen und einzuhalten.<br />
Die einschlägige Richtlinie wurde mir (uns) vor der <strong>Antrag</strong>sstellung zur Kenntnis gebracht.<br />
Des Weiteren verpflichte(n) ich mich (wir uns)<br />
• den Förderungsbedingungen und -auflagen zu entsprechen<br />
• den Prüfungsbeauftragten des Landes Wien oder der Landwirtschaftskammer Wien die Überprüfung der<br />
getätigten Angaben, die Besichtigung an Ort und Stelle, die Einschau in Unterlagen und Urkunden (z.B.:<br />
Rechnungen, Zahlungsbelege, etc.) zu gestatten.<br />
• die gewährte Zuschusszahlung auf Verlangen des Landes Wien oder der Landwirtschaftskammer Wien<br />
mit einer Verzinsung von 5 v.H. p.a. ab Auszahlung bzw. Verzugszinsen von 9 v.H. p.a. rückzuerstatten,<br />
wenn ich (wir) das Land Wien oder die Wiener Landwirtschaftskammer über wesentliche Umstände getäuscht<br />
oder unvollständig unterrichtet habe(n) oder bei sonstiger Nichteinhaltung der Richtlinie.<br />
Ich (wir) stimme(n) im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000, BGBl. Nr. 165/1999 idgF, ausdrücklich<br />
zu, dass alle im <strong>Antrag</strong> enthaltenen personenbezogenen Daten und automationsunterstützt verarbeiteten<br />
Daten den zuständigen Magistratsdienststellen der Stadt Wien, dem Kontrollamt der Stadt Wien und<br />
der Landwirtschaftskammer Wien übermittelt werden.<br />
Für Streitigkeiten aus dem diesen Zuschuss begründeten Rechtsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte<br />
am Sitze der Landesverwaltung zuständig.<br />
Angaben und Erklärung zur „De-minimis“-Förderung<br />
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20.12.2007 über die Anwendung der Artikel<br />
87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor wird die Förderungsgewährung<br />
zugunsten eines Unternehmens/Landwirten bis zum Betrag von 7.500,- Euro innerhalb von drei Jahren<br />
nicht als staatliche Beihilfe angesehen und unterliegt damit auch nicht der Anmeldungspflicht gemäß EG-<br />
Vertrag. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d. h. bei jeder Neubewilligung einer „De-minimis“-Beihilfe ist die<br />
Gesamtsumme der im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren erhaltenen „Deminimis“-Beihilfen<br />
maßgeblich. Ob bereits gewährte Förderungen „De-minimis“-Förderungen waren, ist überlicherweise<br />
aus den Bewilligungsschreiben ersichtlich.<br />
Aufstellung aller im laufenden und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren als „De-minimis-<br />
Beihilfe“ beantragten und/oder bewilligten und/oder erhaltenen Förderungen (zutreffendes bitte ankreuzen).<br />
Es wurde keine De-minimis-Beihilfe im genannten Zeitraum beantragt und/oder erhalten.<br />
Es wurde(n) folgende De-minimis-Beihilfe(n) im genannten Zeitraum beantragt und/oder erhalten:<br />
Förderstelle Förderaktion/Maßnahme<br />
Höhe d. ausbezahl-<br />
ten Förderung (€)<br />
Datum der<br />
Auszahlung<br />
Der (die) Förderungswerber bestätig(t)en mit seiner (ihrer) Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
seiner (ihrer) Angaben zur „De-minimis“-Förderung und verpflichtet(n) sich im Falle des Überschreitens der<br />
Betragsgrenze von 7.500,- Euro im genannten Zeitraum durch zwischenzeitlich beantragte und erhaltene<br />
De-minimis-Förderungen zur umgehenden Meldung an die Förderabwicklungsstelle.<br />
Wien, ___________________ _________________________________________<br />
Datum Unterschrift des (der) Förderungswerber(s)