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Geschätzte Kollegin, geschätzter Kollege! Als Rektor der ...

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Aufgaben<br />

Serviceeinrichtungen<br />

Schiedskommission<br />

Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Schiedskommission gemäß § 43 Universitätsgesetz 2002 zählen:<br />

• Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen <strong>der</strong> Universität<br />

• Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen<br />

wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts durch die Entscheidung<br />

eines Universitätsorgans<br />

Angelegenheiten, welche einem Rechtszug unterliegen (z.B. Verfahren in<br />

Studienangelegenheiten, Habilitations- sowie Dienstrechtsverfahren) und<br />

Leistungsbeurteilungen (z.B. Beurteilungen von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten)<br />

sind von einer Prüfung durch die Schiedskommission ausgenommen.<br />

Mitglie<strong>der</strong><br />

Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitglie<strong>der</strong>n. Je zwei Mitglie<strong>der</strong> werden vom Senat,<br />

vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine<br />

Funktionsperiode von zwei Jahren nominiert.<br />

Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter MOHN<br />

Hofrätin Mag.iur, Eveline URBAN<br />

MinRätin Dr. Barbara BOREK<br />

MinRat Dr. Lothar MATZENAUER<br />

MinRätin Dr. Anneliese STOKLASKA<br />

O.Univ.Prof. Dr. Herbert STACHELBERGER<br />

Kontakt<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> Schiedskommission<br />

MinRätin Dr. Barbara BOREK<br />

borek.barbara@gmail.com

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