17.10.2012 Aufrufe

Geschätzte Kollegin, geschätzter Kollege! Als Rektor der ...

Geschätzte Kollegin, geschätzter Kollege! Als Rektor der ...

Geschätzte Kollegin, geschätzter Kollege! Als Rektor der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Interessensvertretungen<br />

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)<br />

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist ein gemäß UG 02 eingerichtetes Kollegialorgan.<br />

Der AKG <strong>der</strong> TU Wien hat 18 Mitglie<strong>der</strong> und 9 Ersatzmitglie<strong>der</strong> aus allen Personalkategorien<br />

und Fakultäten. Sie werden vom Senat auf Vorschlag des AKG bestellt.<br />

Vorsitzende: Dr. Juliane Mikoletzky Tel. 58801-41140;<br />

1. StV: Prof. Ingrid Steiner, Tel. 58801-16002;<br />

2. StV: Dr. Hilda Tellioglu, Tel. 58801-18716.<br />

Die Vorsitzende ist beratendes Mitglied im Senat und Gleichbehandlungsbeauftragte <strong>der</strong> TU Wien im<br />

Sinne des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes.<br />

� Unter http://www.info.tuwien.ac.at/akgleich<br />

finden Sie alle wichtigen Informationen für die<br />

Zusammenarbeit mit dem AKG.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> erreichen Sie unter<br />

http://info.tuwien.ac.at/akgleich/member.htm<br />

� Die administrative Unterstützung, das AKG-Büro,<br />

befindet sich in <strong>der</strong> Argentiniertrasse 8, 5. Stock.<br />

Kontakt: akgleich-buero@zv.tuwien.ac.at,<br />

Leiterin ist Mag. a K. Prinzenstein, DW 49401.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Arbeitskreises für<br />

Gleichbehandlungsfragen<br />

Zuständigkeit<br />

Der AKG ist für alle Angehörigen <strong>der</strong> TU Wien zuständig: Studierende, nichtwissenschaftliches und<br />

wissenschaftliches Personal einschließlich <strong>der</strong> in Drittmittelprojekten Beschäftigten.<br />

Aufgaben<br />

Hauptaufgabe des AKG ist es, auf die Einhaltung <strong>der</strong> im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)<br />

festgelegten Ziele <strong>der</strong> Gleichstellung <strong>der</strong> Geschlechter hinzuwirken. Das B-GlBG definiert hier als Ziel<br />

die Quote von mindestens 40% Frauen auf allen hierarchischen Ebenen und in allen Funktionsbereichen<br />

<strong>der</strong> Universität. Bis zur Erreichung dieses Anteils sind Frauen bei gleicher Qualifikation<br />

vorrangig aufzunehmen. Weiters gehört es zu den Aufgaben des AKG gemäß B-GlBG, die<br />

Diskriminierung von Angehörigen <strong>der</strong> TU Wien aus Gründen <strong>der</strong> ethnischen Herkunft, <strong>der</strong> Religion<br />

o<strong>der</strong> Weltanschauung, des Alters o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sexuellen Orientierung hintan zu halten.<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

� Begleitende Kontrolle aller Personalverfahren: http://info.tuwien.ac.at/akgleich/ausschreibungen.htm<br />

� Beratung in Fällen von Diskriminierung und Mobbing<br />

http://info.tuwien.ac.at/akgleich/Arbeitsklima_Anti_Mobbing.htm<br />

� Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Angehörigen <strong>der</strong> TU<br />

Wien in Angelegenheiten <strong>der</strong> Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung.<br />

� Beratung von Leitungsorganen in Fragen von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, Gen<strong>der</strong><br />

Mainstreaming, geschlechtergerechter Sprache<br />

und Frauenför<strong>der</strong>ung.<br />

� Vorschlag des Frauenför<strong>der</strong>ungsplans <strong>der</strong> TU<br />

Wien.<br />

Rechte <strong>der</strong> AKG-Mitglie<strong>der</strong> und des AKG<br />

Ausschreibungstexte, Listen von BewerberInnen<br />

sowie Termine von Bewerbungsgesprächen und<br />

Sitzungen sind dem AKG zeitgerecht zur Kenntnis<br />

zu bringen. Die Mitglie<strong>der</strong> haben das Recht, an<br />

den Bewerbungsgesprächen sowie Berufungs-<br />

und Habilitationskommissionen teilzunehmen.<br />

Bei Verdacht auf Ungleichbehandlung kann <strong>der</strong><br />

AKG die Schiedskommission anrufen. Die<br />

Mitglie<strong>der</strong> des AKG sind in Ausübung ihrer<br />

Tätigkeit selbständig und unabhängig.<br />

Der AKG ist zuständig für :<br />

� Kontrolle von Ausschreibungs-, Habilitations-<br />

und Berufungsverfahren<br />

� Anrufung <strong>der</strong> Schiedskommission<br />

� Antrag an die Bundes-Gleichbehandlungskommission<br />

zur Erstattung von Gutachten<br />

� Entwurf des Frauenför<strong>der</strong>ungsplans<br />

� Beratung von TU-Angehörigen betreffend:<br />

o Geschlechterspezifische Ungleichbehandlung<br />

o Belästigung o<strong>der</strong> sexuelle Belästigung<br />

o Mobbing<br />

o Gleichbehandlung ohne Unterschied <strong>der</strong> ethnischen<br />

Zugehörigkeit, <strong>der</strong> Religion o<strong>der</strong> Weltanschauung,<br />

des Alters o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sexuellen Orientierung<br />

� Öffentlichkeitsarbeit zu allen AKG-Agenden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!