Gewalt
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BGB § 1631: Inhalt und Grenzen der<br />
Personensorge (seit November 2000)<br />
(2) Kinder haben ein Recht auf<br />
gewaltfreie Erziehung. Körperliche<br />
Bestrafungen, seelische Verletzungen<br />
und andere entwürdigende Maßnahmen<br />
sind unzulässig.<br />
© Michael Geringhoff, freiberuflicher Dozent, www.nein-zu-gewalt.de - 08. Februar 2012 – Siegburg<br />
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