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Gewalt

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BGB § 1631: Inhalt und Grenzen der<br />

Personensorge (seit November 2000)<br />

(2) Kinder haben ein Recht auf<br />

gewaltfreie Erziehung. Körperliche<br />

Bestrafungen, seelische Verletzungen<br />

und andere entwürdigende Maßnahmen<br />

sind unzulässig.<br />

© Michael Geringhoff, freiberuflicher Dozent, www.nein-zu-gewalt.de - 08. Februar 2012 – Siegburg<br />

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