Gewalt
Gewalt
Gewalt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gesetzliche Definition:<br />
Im Sinne der §§ 113 I, 177 I Nr. 1, 240 I, 249 I, 253 I, 255 StGB<br />
Quintessenz:<br />
Der Begriff „<strong>Gewalt</strong>“ gehört zu den<br />
umstrittensten Begriffe.<br />
© Michael Geringhoff, freiberuflicher Dozent, www.nein-zu-gewalt.de - 08. Februar 2012 – Siegburg<br />
20