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Gewalt

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Gesetzliche Definition:<br />

Im Sinne der §§ 113 I, 177 I Nr. 1, 240 I, 249 I, 253 I, 255 StGB<br />

Quintessenz:<br />

Der Begriff „<strong>Gewalt</strong>“ gehört zu den<br />

umstrittensten Begriffe.<br />

© Michael Geringhoff, freiberuflicher Dozent, www.nein-zu-gewalt.de - 08. Februar 2012 – Siegburg<br />

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