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Kanatschnig Oemer 1996 OIN_Bd_1.pdf - ÖIN

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Bezeichnung der Maßnahme Seite im NUP Zuständigkeit<br />

28. Erhöhung der Nachfrage nach umweltgerechten Produkten: B,S<br />

Umfassende Produktinformation 87 B, S<br />

Verpflichtende Deklaration über Wartung und Wiederverwertbarkeit von Produkten 172 B<br />

EU-weite Normung der Kennzeichnung für Produkte und Sammelsysteme bei<br />

Verbrauchsgütern 88 B, S<br />

Förderung einer Kennzeichnungspflicht für Werkstoffe eines Produktes 87 B, S<br />

Laufende Adaptierung der Produktdeklaration an wissenschaftliche Erkenntnisse 83 B,S<br />

Verwendung wiederverwertbarer und abfallarmer Produkte 291 B, L, G<br />

Erhöhung der Nachfrage nach langfristig umweltverträglichen Produkten im<br />

öffentlichen Bereich 69 B, L, G<br />

Zielgruppenspezifische Aufklärung über Umweltaspekte von Produkten 87 B, L, S<br />

29. Erhöhung des Wertschöpfungsanteils: B,S<br />

Erhöhung der Fertigungstiefen 221 S<br />

Intensivierung von Dienstleistungen in einzelnen Konsumbereichen 87 B, S<br />

Aufbau regionaler Versorgungsstrukturen 245 B, L, G<br />

Aufbau lokaler Produktions- und Vertriebsstrukturen 174 B, L<br />

30. Reduktion gesundheitsgefährdender Schadstoffe: B,L<br />

Reduktion der gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe 65 B,L<br />

Verringerung des Einsatzes schadstoffbelasteter Brennstoffe 244, 250 B, L<br />

Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen 197 B,L,G<br />

Reduktion des Einsatzes von gesundheitsschädlichen Stoffen 172 B, L, S<br />

Typenprüfung bei Kleinfeuerungsanlagen 244 B, L<br />

31. Lärmschutz und -reduktion: B,L,G<br />

Reduzierung der lärmgestörten Wohnungen auf 25% 197 L,G<br />

Begrenzung des Schallpegels vor Wohngebäuden auf 60/50 dB 197 L<br />

Schaffung von Nutzungsvorteilen für lärmarme KFZ 208 B,L<br />

Einführung einer regelmäßigen Lärmkontrolle für KFZ 211 B<br />

Senkung der KFZ-Schallemissionen 197 B<br />

Senkung des Tempolimits bei Überschreitung von Schallimmissionsgrenzwerten 217 B<br />

Ständige Überprüfung des Erhaltungszustandes von Schienen 212 S<br />

Einführung von Lärmgrenzwerten für Schienenfahrzeuge 208 B<br />

Lärmschutzwände entlang von Schienenwegen 208 S<br />

NUP-Maßnahmen<br />

28

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