Kanatschnig Oemer 1996 OIN_Bd_1.pdf - ÖIN
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6.3.2 Synergetische Nutzungsmischung<br />
Auf den engen Zusammenhang zwischen Raumordnung<br />
und Umweltschutz wird bereits im NUP (S. 49ff.) hingewiesen.<br />
Über die dort enthaltene Darstellung der Zusammenhänge<br />
hinaus ist jedoch die Raumordnung als das<br />
zentrale Instrument einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten,<br />
integrativen Umweltpolitik anzusehen. Dadurch,<br />
daß sie die wesentlichen Elemente des gesellschaftlichen<br />
und wirtschaftlichen Systems (von der Bevölkerung bis<br />
zu einzelnen Betrieben) räumlich in ein vorgegebenes<br />
natürliches System eingliedert, hat sie nicht nur ganz<br />
entscheidenden Einfluß auf die Art und Weise des Zusammenwirkens<br />
dieser Elemente, sondern auch auf<br />
den strukturellen Aufbau des Gesamtsystems Natur/Gesellschaft/Wirtschaft<br />
und damit auf eine nachhaltige<br />
Entwicklung insgesamt. Es ist daher für eine Umsetzung<br />
des NUP von grundlegender Bedeutung, die räumliche<br />
Entwicklung Österreichs in Einklang mit der angestrebten<br />
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung<br />
zu bringen bzw. jene räumlichen Voraussetzungen zu<br />
schaffen, die für eine nachhaltige Entwicklung von<br />
Gesellschaft und Wirtschaft (in der jeweiligen Region)<br />
erforderlich sind.<br />
Unter dem Begriff „synergetische Nutzungsmischung“<br />
wird eine möglichst enge räumliche Zuordnung bzw.<br />
Mischung der raumrelevanten Daseinsgrundbedürfnisse<br />
(Wohnen, Arbeiten, Erholen, Ernährung, Bildung und Konsum)<br />
verstanden, und zwar in der Form, daß dadurch<br />
nicht nur die Mobilitätserfordernisse zur Verbindung<br />
dieser Funktionen möglichst gering gehalten werden,<br />
sondern sich die einzelnen Funktionen zudem wechselseitig<br />
stützen und fördern. Diese Nutzungs- oder Funktionsmischung<br />
wird übereinstimmend im NUP und im<br />
fünften Umweltaktionsprogramm der EU gefordert, in<br />
dem es beispielsweise heißt: „Bei dem Bestreben nach<br />
dauerhafter Entwicklung müssen die mit der Planung<br />
beauftragten Stellen und öffentlichen Behörden eine<br />
Optimierung der „Mischung“ aus Industrie, Energie,<br />
Verkehr, besiedelten Gebieten, Freizeit und Tourismus,<br />
zusätzlichen Dienstleistungen und unterstützender Infrastruktur<br />
sicherstellen, die mit der Belastungsfähigkeit<br />
der Umwelt vereinbar ist.“ 1 Damit soll den räumlichen<br />
Konzentrations- und Spezialisierungstendenzen entgegengewirkt<br />
werden.<br />
Die synergetische Nutzungsmischung hat qualitative<br />
und quantitative Aspekte. Bei den qualitativen geht es<br />
primär darum, ein voll funktionsfähiges Umfeld um die<br />
Wohnbereiche zu schaffen bzw. zu erhalten. Dabei ergänzen<br />
sich sanierende Maßnahmen (zur Reintegration<br />
der unterschiedlichen Nutzungsformen) mit präventiven,<br />
etwa der Ausrichtung der Flächenwidmungen auf zu Fuß<br />
erreichbare Versorgungs- und Infrastrukturen. Die quantitativen<br />
Aspekte der Nutzungsmischung zielen auf eine<br />
mengen- bzw. leistungsbezogene Abstimmung der miteinander<br />
verbundenen Funktionen. Die diesbezüglich im<br />
NUP enthaltenen Maßnahmen sehen eine Festlegung von<br />
Kapazitätsobergrenzen (z.B. im Bereich des Tourismus)<br />
1 Siehe Kommission der EG (Hrsg.): Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung. Teil II. Brüssel 1992, S.71.<br />
Steuerungselemente Schriftenreihe 1<br />
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