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Kanatschnig Oemer 1996 OIN_Bd_1.pdf - ÖIN

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6.3.2 Synergetische Nutzungsmischung<br />

Auf den engen Zusammenhang zwischen Raumordnung<br />

und Umweltschutz wird bereits im NUP (S. 49ff.) hingewiesen.<br />

Über die dort enthaltene Darstellung der Zusammenhänge<br />

hinaus ist jedoch die Raumordnung als das<br />

zentrale Instrument einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten,<br />

integrativen Umweltpolitik anzusehen. Dadurch,<br />

daß sie die wesentlichen Elemente des gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen Systems (von der Bevölkerung bis<br />

zu einzelnen Betrieben) räumlich in ein vorgegebenes<br />

natürliches System eingliedert, hat sie nicht nur ganz<br />

entscheidenden Einfluß auf die Art und Weise des Zusammenwirkens<br />

dieser Elemente, sondern auch auf<br />

den strukturellen Aufbau des Gesamtsystems Natur/Gesellschaft/Wirtschaft<br />

und damit auf eine nachhaltige<br />

Entwicklung insgesamt. Es ist daher für eine Umsetzung<br />

des NUP von grundlegender Bedeutung, die räumliche<br />

Entwicklung Österreichs in Einklang mit der angestrebten<br />

gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung<br />

zu bringen bzw. jene räumlichen Voraussetzungen zu<br />

schaffen, die für eine nachhaltige Entwicklung von<br />

Gesellschaft und Wirtschaft (in der jeweiligen Region)<br />

erforderlich sind.<br />

Unter dem Begriff „synergetische Nutzungsmischung“<br />

wird eine möglichst enge räumliche Zuordnung bzw.<br />

Mischung der raumrelevanten Daseinsgrundbedürfnisse<br />

(Wohnen, Arbeiten, Erholen, Ernährung, Bildung und Konsum)<br />

verstanden, und zwar in der Form, daß dadurch<br />

nicht nur die Mobilitätserfordernisse zur Verbindung<br />

dieser Funktionen möglichst gering gehalten werden,<br />

sondern sich die einzelnen Funktionen zudem wechselseitig<br />

stützen und fördern. Diese Nutzungs- oder Funktionsmischung<br />

wird übereinstimmend im NUP und im<br />

fünften Umweltaktionsprogramm der EU gefordert, in<br />

dem es beispielsweise heißt: „Bei dem Bestreben nach<br />

dauerhafter Entwicklung müssen die mit der Planung<br />

beauftragten Stellen und öffentlichen Behörden eine<br />

Optimierung der „Mischung“ aus Industrie, Energie,<br />

Verkehr, besiedelten Gebieten, Freizeit und Tourismus,<br />

zusätzlichen Dienstleistungen und unterstützender Infrastruktur<br />

sicherstellen, die mit der Belastungsfähigkeit<br />

der Umwelt vereinbar ist.“ 1 Damit soll den räumlichen<br />

Konzentrations- und Spezialisierungstendenzen entgegengewirkt<br />

werden.<br />

Die synergetische Nutzungsmischung hat qualitative<br />

und quantitative Aspekte. Bei den qualitativen geht es<br />

primär darum, ein voll funktionsfähiges Umfeld um die<br />

Wohnbereiche zu schaffen bzw. zu erhalten. Dabei ergänzen<br />

sich sanierende Maßnahmen (zur Reintegration<br />

der unterschiedlichen Nutzungsformen) mit präventiven,<br />

etwa der Ausrichtung der Flächenwidmungen auf zu Fuß<br />

erreichbare Versorgungs- und Infrastrukturen. Die quantitativen<br />

Aspekte der Nutzungsmischung zielen auf eine<br />

mengen- bzw. leistungsbezogene Abstimmung der miteinander<br />

verbundenen Funktionen. Die diesbezüglich im<br />

NUP enthaltenen Maßnahmen sehen eine Festlegung von<br />

Kapazitätsobergrenzen (z.B. im Bereich des Tourismus)<br />

1 Siehe Kommission der EG (Hrsg.): Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung. Teil II. Brüssel 1992, S.71.<br />

Steuerungselemente Schriftenreihe 1<br />

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